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Aktuelle Bebauungsplanverfahren

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Aichwald

Bebauungsplan „Lindenweg I 3. Änderung und Erweiterung“, Markung Aichelberg

Frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Lindenweg I 3. Änderung und Erweiterung“, Markung Aichelberg

Umfassungsgrenze des Plangebietes

In der Gemeinderatssitzung am 15.04.2024 wurden die Bürger/innen über den Bebauungsplanvorentwurf, welcher auf der Grundlage des fortgeschriebenen Städtebaulichen Entwurfs für dieses Gebiet erstellt wurde, unterrichtet.

Im Rahmen der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung besteht die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 2 Wochen im Rathaus Schanbach, Seestraße 8, 73773 Aichwald, 1.OG, Zimmer 1.05 (Hauptamt), sowie Aushang im Flur vor Zimmer 1.07 während der Dienststunden den Bebauungsplanvorentwurf für dieses Gebiet einzusehen und Auskunft über die Planung zu erhalten.

In dieser Zeit können auch Anregungen zum Bebauungsplan vorgebracht werden.

Alle Unterlagen zum Bebauungsplan „Lindenweg I 3. Änderung und Erweiterung“, Markung Aichelberg finden Sie auch hier:

Unterlagen Bebauungsplan „Holderbett - Reiseäcker - Buchenäcker - 8. Änderung“

Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Holderbett - Reiseäcker - Buchenäcker - 8. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Aichwald hat am 27.02.2023 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Holderbett - Reiseäcker - Buchenäcker - 8. Änderung“ nach §10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach §74 LBO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. 

Das Plangebiet liegt in der südwestlichen Ortslage von Aichschieß und umfasst das Grundstück des ehemaligen Gasthof Krone, Alte Dorfstraße 1 mit den Flurstücken Nr. 545, 545/1 und 1137/7.Der Planbereich wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch die Straße Im Holderbett,- im Osten durch die bebauten Grundstücke Alte Dorfstraße 3 und Im Holderbett 11,- im Süden durch die Alte Dorfstraße und den Kreisverkehrsplatz der Straßen Alte Dorfstraße, Remstalstraße und Esslinger Straße,- Im Westen durch die Remstalstraße und das bebaute Grundstück Remstalstraße 6. 
Für den Planbereich ist der Lageplan des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.05.2022/11.10.2022/07.02.2023 maßgebend.Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Holderbett - Reiseäcker - Buchenäcker - 8. Änderung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. §10 Abs.3 BauGB).

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Holderbett - Reiseäcker - Buchenäcker - 8. Änderung“ treten alle Festsetzungen des innerhalb des Bebauungsplanes „Holderbett - Reiseäcker - Buchenäcker - 8. Änderung“ liegenden Teilbereiches des bisherigen Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften „Holderbett - Reiseäcker - Buchenäcker“ und dessen Änderungen außer Kraft. 

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich Begründung mit Anlagen und maßgeblicher DIN-Normen im Rathaus Aichwald, Seestraße 8, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem können der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften untenstehend eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Nach §4 Abs.4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften verletzt worden sind, 
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach §43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörden 
Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. 
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Frist von einem Jahr jedermann diese Verletzung geltend machen.

Aichwald, den 08.03.2023
Andreas Jarolim
Bürgermeister

Alle Unterlagen zum Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschriften „Holderbett - Reiseäcker - Buchenäcker - 8. Änderung“ finden Sie hier:


Ausfertigung „Holderbett-Reiseäcker-Buchenäcker-8. Änderung“, Markung Aichschieß (529,7 KB)

Begründung zum Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften „Holderbett-Reiseäcker-Buchenäcker-8. Änderung“, Markung Aichschieß (2,044 MB)

Baugrundbericht zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Holderbett-Reiseäcker-Buchenäcker-8. Änderung“, Markung Aichschieß (1,212 MB)

Baugrundbericht-Anlagen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Holderbett-Reiseäcker-Buchenäcker-8. Änderung“, Markung Aichschieß (4,042 MB)

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Holderbett-Reiseäcker-Buchenäcker-8. Änderung“, Markung Aichschieß (1,899 MB)

Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Holderbett-Reiseäcker-Buchenäcker-8. Änderung“, Markung Aichschieß (615,5 KB)

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Holderbett-Reiseäcker-Buchenäcker-8. Änderung“, Markung Aichschieß (6,364 MB)

Unterlagen Bebauungsplan „Ob den Gärten 1. Änderung“, Markung Schanbach

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Aichwald hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 den Bebauungsplan „Ob den Gärten 1. Änderung“, Markung Schanbach im Entwurf festgestellt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Zeit vom 16.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 (Auslegungsfrist) im Rathaus Schanbach, 1. OG, Zimmer 1.05 bzw. im Flur vor Zimmer 1.07 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aichwald abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen finden Sie hier:

 Begründung zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ob den Gärten 1. Änderung“ - Entwurf  (1,288 MB)

Planung und Textteil zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ob den Gärten 1. Änderung“ - Entwurf  (624,8 KB)

 Stellungnahmen und Anregungen zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ob den Gärten 1. Änderung“ - Vorentwurf  (2,186 MB)

Kontakt

Bau- und Umweltamt Seestraße 8
73773 Aichwald

Leiter

Jens Korff
Tel.: 0711 / 36909 -33
E-Mail: jens.korff@aichwald.de

Mitarbeiterinnen

Amelie Linnenbrink
Tel.: 0711 / 36909 -30
E-Mail: amelie.linnenbrink@aichwald.de

Bettina Seeh-Kenntner
Tel.: 0711 / 36909 -29
E-Mail: bettina.seeh-kenntner@aichwald.de

Julia Sauer
Tel.: 0711 / 36909 -31
E-Mail: julia.sauer@aichwald.de

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Kontakt

Gemeindeverwaltung
Seestraße 8, 73773 Aichwald
Tel.:  0711 / 36 909 - 0
Fax.: 0711 / 36 909 - 18
E-Mail: info@aichwald.de

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Mo. - Fr.   08:00 -12:00 Uhr

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Montag 08:00 - 12:00 Uhr   Nach Terminvereinbarung
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung
Mittwoch: 15:00 - 19:00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr   Nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung


In den übrigen Ämtern ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Es sind auch Termine außerhalb der regulären Rathaus-Öffnungszeiten möglich. 

Eine Terminvereinbarung mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin ist vorab online, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Amtsblatt  (11,153 MB)