Aktuelle Bebauungsplanverfahren
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Aichwald

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Lindenstraße – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Aichwald hat am 26.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Lindenstraße 2. Änderung“, Markung Krummhardt im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen.
Zusammen mit dem Bebauungsplan werden örtliche Bauvorschriften nach §74 LBO aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Lindenstraße - 2. Änderung“ in der Fassung vom 07.04.2025 wurde gebilligt.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet liegt in der nordwestlichen Ortslage von Krummhardt auf einer bislang unbebauten Fläche und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch das bebaute Grundstück Turmstraße 4, Flst. Nr. 881/1,
- im Osten durch die bebauten Grundstücke Turmstraße 4, Flst. Nr. 881/1 und Lindenstraße 5, Flurstück Nr. 882,
- im Süden durch die Panoramastraße und Lindenstraße,
- im Westen durch die Turmstraße
Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 07.04.2025 maßgebend. Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist die städtebaulich geordnete Wohnbebauung zur weiteren Wohnraumschaffung im Innenbereich. Die geplante Bebauung soll sich städtebaulich und ortsgestalterisch in die bestehende Bebauung nördlich der Lindenstraße einfügen.
Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß §3 Abs.2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom
26.06.2025 bis 28.07.2025statt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen können hier eingesehen werden.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen im Rathaus Aichwald, Seestraße 8, 1. OG während der Veröffentlichungsfrist während der Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich ausgelegt.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse info@aichwald.de abgegeben werden.
Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Anlagen
- Planzeichnung - Entwurf (538,7 KB)
- Textteil - Entwurf (217,8 KB)
- Begründung - Entwurf (1,635 MB)
- Habitatpotentialanalyse (1,805 MB)
Bebauungsplan „Lindenweg I 3. Änderung und Erweiterung“, Markung Aichelberg
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Aichwald hat in seiner Sitzung am 18. November 2024 den Bebauungsplan „Lindenweg I 3. Änderung und Erweiterung“, Markung Aichelberg im Entwurf festgestellt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 31.10.2024 wird mit Begründung und wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 06.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025 (Auslegungsfrist) im
Rathaus Schanbach,
1. OG, Zimmer 1.05 bzw. im Flur vor Zimmer 1.07
während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung mit Informationen über
- die naturräumliche Lage des Planbereiches,
- die Betroffenheit von Schutzgebieten,
- die Betroffenheit der relevanten Tierarten Reptilien, Vögel, Fledermäuse, und holzbewohnende Käfer
- die Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen für Reptilien, Vögel, Fledermäuse und holzbewohnende Käfer
Schallimmissionsprognose zu Schallimmissionen ausgehend von Verkehrslärm und Maßnahmen zur Schallminderung
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aichwald abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Alle auszulegenden Unterlagen finden Sie auch hier:
- Planzeichnung - Entwurf (351,6 KB)
- Festsetzungen - Entwurf (1,034 MB)
- Begründung - Entwurf (1,278 MB)
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (4,419 MB)
- Schallimmissionsprognose (5,381 MB)