Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie des §47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) hat die Gemeinde Aichwald einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.
Der Lärmaktionsplan wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Aichwald in der Sitzung am 25.06.2018 beschlossen.
Er steht Ihnen auf dieser Seite zum Download bereit und liegt ebenso im Rathaus Schanbach, Seestraße 8 (Zimmer 1.05) zur Einsicht aus.
Aktuelles
Überprüfung der bestehenden Planung
Im Jahr 2022 wurden vom Land neue Lärmkarten über die Hauptverkehrsstraßen erstellt, was eine Überprüfung der in den Kommunen bestehenden Planung erforderlich macht.
Nach der Vorstellung des Lärmaktionsplans in der Gemeinderatsitzung vom 28.04.2025 erfolgte im Mai die Beteiligung der Öffentlichkeit.Während in der Beteiligungsfrist keine Anregungen eingegangen sind, haben inzwischen mehrere Anwohner der Remstalstraße die Gemeinde dringend darum gebeten, Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms zu ergreifen. In der Sitzung des Gemeinderats vom 28.07.2025 wurde hierzu nun einstimmig beschlossen: "Der Gemeinderat zieht in den Aichwalder Durchgangsstraßen temporeduzierende Maßnahmen im Lärmaktionsplan in Erwägung und bittet die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Zahlen zu erheben."
Eine ausführliche Berichterstattung zu den Sitzungen des Gemeinderats finden Sie hier.