Aichwald-Card

Was ist die Aichwald-Card?

Familien und Einzelpersonen aus Aichwald mit geringem Einkommen sowie Familien mit mindestens 4 Kindern sollen unterstützt werden. Die Vergünstigungen werden ab dem Monat der Ausstellung der Aichwald-Card gewährt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Welche Vergünstigungen gibt es mit der Aichwald-Card?

  • Personalausweis 
    Gebühren 50% Ermäßigung
  • Bücherei Aichwald
    Benutzungsgebühr / Veranstaltungen 50% Ermäßigung 
  • Volkshochschule Aichwald
    Kursgebühr 20% Ermäßigung
    (bei beruflichem Bezug 40% Ermäßigung)
  • Kulturbeirat Aichwald
    5 Euro Ermäßigung pro Veranstaltung
  • BürgerBus Aichwald
    Freifahrten im Wert von 10 Euro pro Jahr
  • Evangelische und katholische Kirchengemeinde Aichwald
    Ermäßigung bei Veranstaltungen / Kurse
  • Veranstaltungen der örtlichen Vereine / Institutionen
    5 Euro Ermäßigung pro Veranstaltung
  • ASV Aichwald
    Einmalige Kosten einer 12-Wochen Karte für Erwachsene, Aufnahme- und Umlagegebühr für Kinder und Erwachsene
  • DRK Aichwald (Erste-Hlfe-Kurs)
    Kursgebühr 20% Ermäßigung

Welche zusätzlichen Vergünstigungen gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag?

  • Kernzeitbetreuung 
    Gebühren 50% Ermäßigung
  • Ferienbetreuung in Aichwald
    Gebühren 50 % Ermäßigung
  • Sommerferienprogramm der Gemeinde Aichwald
    50% Ermäßigung
  • Bücherwunschbaum der Gemeinde Aichwald
    Teilnahme an der Weihnachtsaktion bei der ein Buch im Wert von bis zu 30 Euro gewünscht werden darf
  • Jugendhaus Domino
    Veranstaltungen 50% Ermäßigung
  • Jugendmusikschule Aichwald*
    50% Ermäßigung Schulgeld, kostenfreie Instrumentenausleihe 
  • Einschulungsbedarf*
    Einmalige Beihilfe in Höhe von 80,00 €
  • Wechsel von der 4. Klasse in eine weiterführende Schule
    Einmalige Beihilfe in Höhe von 80 Euro
  • Schullandheimaufenthalt / Studienfahrten*
    Zuschuss von 5,00 € pro Tag
  • Jugendfreizeiten (z.B. Kreisjugendring, Waldheim)
    Zuschuss von 4,00 Euro pro Tag


*Leistungen sind nachrangig bzw. ergänzend zu Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wer bekommt die Aichwald-Card?

Empfängerinnen / Empfänger von

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung / im Alter
  • Wohngeld oder Lastenzuschuss
  • Kinderzuschlag
  • Jugendhilfe
  • Asylbewerberleistungen
  • Bafög
  • sowie Familien mit mindestens 4 kindergeldberechtigten Kindern, die im Haushalt wohnen

Legen Sie bitte einen aktuellen Bescheid über den Bezug einer der oben genannten Leistungen bzw. den Kindergeldbescheid oder einen Kontoauszug mit Eingang des Kindergeldes beim Sozialamt Aichwald vor.
Die Kontaktdaten sowie die Ansprechpartnerinnen finden Sie im blauen Kasten auf der rechten Seite.                        
Die Karte ist 1 Jahr (Kalenderjahr) gültig und wird für jedes
Familienmitglied (ab 6 Jahre) ausgestellt.
 
Eine Erstattung von Auslagen bzw. die Gewährung von Vergünstigungen kann nur erfolgen, wenn die entsprechenden Nachweise bis zum 31.01. des Folgejahres beim Sozialamt vorgelegt werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Aichwald
Seestraße 8
73773 Aichwald

Tel.: 0711 / 36 909 - 0
Fax: 0711 / 36 909 - 18
E-Mail: info@aichwald.de

Ansprechpartnerinnen

Standes- und Sozialamt

Personen mit den Nachnamen A-M Carmen Schneider
Tel.: 0711 / 36909 -22
E-Mail: carmen.schneider@aichwald.de

Personen mit den Nachnamen N-Z Bärbel Clemenz
Tel.: 0711 / 36909 - 21
E-Mail: baerbel.clemenz@aichwald.de

Kartenansicht & Übersicht

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Seestraße 8, 73773 Aichwald
Tel.:  0711 / 36 909 - 0
Fax.: 0711 / 36 909 - 18
E-Mail: info@aichwald.de

Servicezeiten der Gemeindeverwaltung

Telefonische Kontaktzeiten:
Mo. - Fr.   08:00 -12:00 Uhr

Servicezeiten des Bürgeramtes:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr   Nach Terminvereinbarung
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung
Mittwoch: 15:00 - 19:00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr   Nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung


In den übrigen Ämtern ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Es sind auch Termine außerhalb der regulären Rathaus-Öffnungszeiten möglich. 

Eine Terminvereinbarung mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin ist vorab online, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Amtsblatt  (3,996 MB)