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Schlichtungsstelle für dörfliche Streitigkeiten

Die „Schlichtungsstelle für dörfliche Streitigkeiten“ wurde im Jahr 2019 gegründet. Sie ist eine private und rein ehrenamtliche Initiative und besteht derzeit aus drei JuristInnen.

Ziel

Die Schlichtungsstelle versucht, bei Schwierigkeiten, die beim Zusammenleben der BürgerInnen auftreten können, zu vermitteln und im gegenseitigen Gespräch einvernehmliche Lösungsansätze zu finden.

Voraussetzung

Voraussetzung für das Finden einvernehmlicher Lösungen ist natürlich, dass beide Konfliktparteien mit der Einschaltung der Schlichtungsstelle einverstanden sind. Die Hilfe der Schlichtungsstelle ist lediglich ein Angebot, das von den Betroffenen auch abgelehnt werden kann. Auch die Schlichtungsstelle selbst kann einen Vermittlungsversuch ablehnen.
Vorgänge, die ein polizeiliches oder gerichtliches Einschreiten erforderlich machen, können von der Schlichtungsstelle nicht betreut werden.

Außerdem gilt:

  • unabhängig vom Ausgang einer möglichen Schlichtung steht den Beteiligten natürlich weiterhin der Rechtsweg offen.
  • das Schlichtungsverfahren findet vertraulich statt.
  • der Datenschutz wird gewahrt.
  • die Tätigkeit der Schlichtungsstelle ist honorarfrei.

Das Team der Schlichtungsstelle können Sie direkt auf folgendem Weg kontaktieren:

Kontakt

Ansprechpartner

Wichtig: Die Schlichtungsstelle ist eine private und rein ehrenamtliche Initiative. Es handelt sich um keine Einrichtung der Gemeinde Aichwald.

Kartenansicht & Übersicht

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Seestraße 8, 73773 Aichwald
Tel.:  0711 / 36 909 - 0
Fax.: 0711 / 36 909 - 18
E-Mail: info@aichwald.de

Servicezeiten der Gemeindeverwaltung

Telefonische Kontaktzeiten:
Mo. - Fr.   08:00 -12:00 Uhr

Servicezeiten des Bürgeramtes:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr   Nach Terminvereinbarung
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung
Mittwoch: 15:00 - 19:00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr   Nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung


In den übrigen Ämtern ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Es sind auch Termine außerhalb der regulären Rathaus-Öffnungszeiten möglich. 

Eine Terminvereinbarung mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin ist vorab online, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Amtsblatt  (3,996 MB)