Barrierefreiheitserklärung
Die Gemeinde Aichwald ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Gebärdensprach-Video „Erklärung zur Barrierefreiheit“ (Länge: 2:26 Minuten)
Dieses Video wurde mithilfe des Kommunalen Gebärdensprach-Avatars erstellt.
Im Folgenden finden Sie die detaillierte Erklärung zur Barrierefreiheit:
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.aichwald.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
2. Nicht barrierefreie Inhalte
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe:
Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse info@aichwald.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Website: barrierefreiheit-bw.de
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon 0711 / 123-39375
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
