Bestattungen in Aichwald
Informationen zu den Bestattungsmöglichkeiten auf den Aichwalder Friedhöfen
In der Gemeinde Aichwald gibt es insgesamt drei Friedhöfe. Diese befinden sich in den Ortsteilen Aichelberg, Aichschieß und Schanbach.Der Wohnsitz in den jeweiligen Teilgemeinden bestimmt in der Regel den Ort der Bestattung.
Folgende Grabarten stehen für eine Bestattung zur Verfügung:
Reihengräber für Erdbestattungen
Reihengräber für Urnen
Neben den Reihengräbern, in denen während der Dauer der Ruhezeit jeweils nur eine Beisetzung möglich ist, können auch Wahlgräber erworben werden.Je nach Wahlgrab können in diesen Gräbern mehrere Verstorbene beigesetzt werden.
Wahlgräber für Erdbestattungen / Urnen
Nutzungszeit: 30 JahreNutzungsgebühr:
- Einzelwahlgrab: 2.800 €
- Doppelbreites Wahlgrab: 4.270 €
- Einzelwahlgrab, doppeltief: 3.440 €
(nur in Aichelberg) - Doppelbreites Wahlgrab, doppeltief: 6.520 €
(nur in Aichelberg) - Urnenwahlgrab: 1.700 €
Im Urnenwahlgrab können bis zu 6 Urnen beigesetzt werden.
Eine solche zusätzliche Beisetzungsmöglichkeit von Urnen ist auch in den Wahlgräbern für Erdbestattungen möglich.
Zusätzlich auf dem Friedhof Schanbach:
- Urnengartengrab: 2.410 €
In einem Urnengrab im Urnengartenfeld ist eine Beisetzung von 2 Urnen möglich.
Gestaltung und Unterhalt der Gräber
Die Friedhöfe in Aichwald sind für die Hinterbliebenen ein Ort, an dem sie Ihrer verstorbenen Angehörigen und Bekannten Gedenken können. Dementsprechend sollen die Friedhöfe angemessen und würdig gestaltet werden.In der Friedhofsordnung (48 KB) der Gemeinde Aichwald sind zu diesem Zweck entsprechende Gestaltungs- und Pflegvorgaben enthalten.
Insbesondere auf die Regelungen zur Grabmalgestaltung möchten wir hinweisen:
- Grabmale dürfen nicht einfach aufgestellt werden. Ihre Beschaffenheit und Größe sind in der Friedhofsordnung aus gestalterischen, technisch notwendigen Gründen und zur Gewährleistung der Standsicherheit geregelt.
- Vor Aufstellung eines Grabmales müssen die Grabmale von der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Aichwald genehmigt werden.
- In der Regel beauftragen die Angehörigen einen Steinmetz bzw. Fachbetrieb, der den Genehmigungsantrag mit einer 2-fachen Handskizze bei der Gemeinde einreicht.
- Die Gemeinde führt in jährlichen Abständen eine Standsicherheitsprüfung der Grabmale durch.
Besondere Gestaltungsvorschriften für die neu angelegten Gräber im Urnengarten / Urnengemeinschaftsfeld auf dem Friedhof in Schanbach
Mit den neuen Bestattungsmöglichkeiten im Urnengarten und Urnengemeinschaftsgrabfeld bieten wir für die Angehörigen der Verstorbenen eine ansprechend gestaltete und für die gesamte Ruhezeit gewährleistete Pflege der Grabstätte an. Das Grab im Gemeinschaftsurnengrabfeld ist ein Urnenreihengrab. Die Beisetzung erfolgt auf einer dauerhaft mit Rasen eingesäten Fläche. Die Namen, Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen werden an einem zentralen Gedenkstein angebracht.Grabschmuck, Kränze, Blumengebinde, Pflanzschalen, Kerzen oder persönliche Andenken dürfen nur auf der dafür ausgewiesenen Fläche, vor dem Gedenkstein niedergelegt werden. Das Grab im Urnengarten ist ein Wahlgrab. Die Gräber werden durch die Gemeinde einheitlich begrünt und gepflegt, ebenso erhält jedes Grab einen Gedenkstein mit den Angaben zu den beigesetzen Verstorbenen.Grabschmuck, Pflanzschalen, Kerzen und Grablichter oder persönliche Andenken dürfen auf der Grabstätte nicht niedergelegt werden. Die anlässlich der Trauerfeier niedergelegten Kränze oder ähnliches sind spätestens nach 4 Wochen abzuräumen.