Die Gemeinde Aichwald ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Gebärdensprach-Video „Erklärung zur Barrierefreiheit“ (Länge: 2:26 Minuten)
Dieses Video wurde mithilfe des Kommunalen Gebärdensprach-Avatars erstellt.
Im Folgenden finden Sie die detaillierte Erklärung zur Barrierefreiheit:
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.aichwald.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
PDF-Dateien
Videos
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.05.2022 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Zuletzt überprüft und aktualisiert: 04.11.2025
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe:
Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse info@aichwald.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Barrierefreiheit geprüft – Unser Rathaus ist ausgezeichnet
Wir freuen uns, dass unser Rathaus im Rahmen der bundesweiten Kennzeichnung „Reisen für Alle“ auf seine Barrierefreiheit geprüft wurde.
Das Ergebnis: Unser Rathaus wurde erneut mit dem Zertifikat „Barrierefreiheit geprüft“ ausgezeichnet. Die Zertifizierung bestätigt, dass unser Haus die festgelegten Qualitätskriterien erfüllt und die entsprechenden Piktogramme
Barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung
Teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung
führen darf.
Was bedeutet „Reisen für Alle“?
„Reisen für Alle“ ist das bundesweit einheitliche Kennzeichnungssystem für Barrierefreiheit in Deutschland. Dabei werden Gebäude und Einrichtungen nach festgelegten und transparenten Kriterien von geschulten Prüferinnen und Prüfern erfasst und bewertet. So erhalten Besucherinnen und Besucher verlässliche und detaillierte Informationen darüber, welche Angebote und Einrichtungen barrierefrei zugänglich sind und für welche Personengruppen sie geeignet sind.Die Auszeichnung schafft Orientierung und gibt Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen eine verlässliche Grundlage für die Planung ihres Besuchs.
Unser Anspruch
Die Zertifizierung ist für uns ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer möglichst barrierefreien Verwaltung. Wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern einen unkomplizierten Zugang zu unseren Dienstleistungen ermöglichen und arbeiten kontinuierlich daran, Barrieren weiter abzubauen und die Zugänglichkeit unseres Rathauses zu verbessern.