Vermessungsarbeiten des Landratsamts Esslingen auf der Gemarkung Aichelberg
Das Landratsamt Esslingen, Amt für Geoinformation und Vermessung führt ab dem 11.02.2026 Vermessungsarbeiten für das Liegenschaftskataster durch.
Dabei werden neue, veränderte oder noch nicht im Liegenschaftskataster geführte Gebäude aufgenommen. Die betroffenen Flurstücke auf der Gemarkung Aichelberg sind auf der angefügten Karte dargestellt.
Rechtsgrundlage für die Vermessungsarbeiten ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg (VermG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469,509) in der geltenden Fassung.
Die Mitarbeiter des Landratsamts Esslingen, Amt für Geoinformation und Vermessung sind befugt die Flurstücke zur Durchführung von Vermessungsarbeiten zu betreten und erforderliche Maßnahmen auszuführen (§ 17 VermG).Die Kosten für die Aufnahme der Gebäude gehen zu Lasten der jeweiligen Grundstückseigentümer. Gebäude, die vor 1980 fertig gestellt wurden, sind gebührenfrei.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (Gebührenverordnung MLW – GebVO MLW) vom 1. März 2024.
Bei Fragen zu den angekündigten Arbeiten wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Esslingen, Amt für Geoinformation und Vermessung, Tel. 07 11 / 39 02-4 13 00.

Pressemitteilung: Landratsamt Esslingen - Amt für Geoinformation und Vermessung - Am Aussichtsturm 5, 73207 Plochingen
