Gebührenerhöhung für Personalausweise
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2026 der Anpassung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen zugestimmt.
Die neuen Gebühren gelten ab sofort bundesweit und sind daher auch in unserer Gemeinde anzuwenden.
Die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises betragen nun:
- 46,00 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Bereits beantragte Ausweise sind von der Erhöhung nicht betroffen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

