Beflaggung an Gedenktagen

23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte in der Nachkriegszeit erarbeitet, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949 in Bonn vom Parlamentarischen Rat und von den westdeutschen Landesparlamenten angenommen und am 23. Mai 1949 ausgefertigt und verkündet.  Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes. Erklärtes Hauptziel der Schöpfer des Grundgesetzes war es, aus den Fehlern der Weimarer Republik, und der Diktatur der Nationalsozialisten zu lernen. Besondere Bedeutung haben daher die im Grundgesetz verankerten Grundrechte.

In Aichwald werden an Gedenktagen das Rathaus, sowie die zwei ehem. Rathäuser in Aichelberg und Aichschieß und die Schurwaldhalle beflaggt.

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Seestraße 8
73773 Aichwald

Tel.: 0711 / 36 909 - 0
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