Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.02.2019

In seiner Sitzung am 18. Februar hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

I. Bekanntgaben

Der 1. stv. Bürgermeister Prof. Dr. Haug gab bekannt, dass

  1. die Bewerbungsfrist für die Bürgermeisterwahl am 17. März seit 18 Uhr abgelaufen ist und folgende neun Bewerbungen vorliegen:
    1.1.  Lorenz Kruß, Dipl. Verwaltungswirt, Bürgermeister aus Aichtal1.2.  Andreas Jarolim, Angestellter aus Esslingen1.3.  Michael Reinhardt, Dipl. Finanzwirt, Zollbeamter der Bundeszollverwaltung aus Aichwald1.4.  Michael Wild, Entwicklungsingenieur in der Automobilbranche aus Aichwald1.5.  Ilona Maier, Hausfrau aus Höchenschwand1.6.  Thomas Reiser, Ingenieur für Elektronik und Informatik aus Esslingen1.7.  Michael Hallwachs, Einkaufs- und Marketingleiter aus Aichwald1.8.  Marc Oliver Schweizer, Prokurist aus Aichwald1.9.  Matthias Berthold Fuhrmann, Lehrer und Musiker aus Aichwald Über die Zulassung der Bewerber/innen entscheidet der Gemeindewahlausschuss am Mittwoch, 20.02.2019.
     
  2. sich die Sanierung des Schulhauptgebäudes in Schanbach leider verzögert und der Umzug daher erst in den Herbstferien geplant ist, worüber die Nutzer informiert worden sind.
  3. die Grund- und Werkrealschule Aichwald (GWRS) derzeit ein Kunstprojekt plant, welches mit Fördermitteln finanziert wird. Es handelt sich hierbei um eine Kooperation der GWRS mit der Kunstschule „Kunst und Keramik“ in Weinstadt und dem Jugendhaus. Das Projekte trägt den Titel „Bauhaus 2019 – Kunstprojekt“ und bezieht sich auf das 100-jährige Bauhaus-Jubiläum in 2019. Für das Projekt wurden der Gemeinde Aichwald Fördermittel in Höhe von 10.000 Euro zugesagt. Das Projekt beinhaltet Workshops, offene Werkstätten und Exkursionen für die Schülerinnen und Schüler aller Grundschulstandorte.

II. Bericht der Polizei zur Sicherheitslage in Aichwald

Der 1. stv. Bürgermeister Prof. Dr. Haug begrüßt den neuen Leiter des Polizeireviers Esslingen, Herrn Polizeidirektor Markus Schweikert, sowie den Leiter des Polizeipostens Plochingen, Harald Bock, im Gremium.
Diese erläutern dem Gremium die Kriminalitätsstatistik 2017 anhand einer Präsentation. Insgesamt sind 2017 in Aichwald 125 Straftaten, und somit mehr als in den Vorjahren, gezählt worden. Auffälligkeiten und Zunahmen sind besonders im Bereich der Diebstahlsdelikte zu verzeichnen gewesen. Die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstahle hat sich im Vergleich zu 2016 von 10 auf 24 erhöht. Herr Schweikert erklärt, die Tätergruppen hätten sich hierbei auf Einbrüche an Ortsrandlagen spezialisiert.
Besonders in den Monaten Oktober bis März ist die Gefahr für Wohnungseinbrüche sehr hoch. Aufgrund der Zunahme an Wohnungseinbrüchen habe die Polizei gezielte Maßnahmen in Form von Informationsflyern und einem Informationsstand auf dem Rathausplatz ergriffen. Hilfreiche Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungseinbrüchen sind das Vortäuschen von Anwesenheit (Zeitschaltuhren etc.) sowie der Grundsatz „Nachbarn schützen Nachbarn“. Man solle sich keinesfalls davor scheuen, verdächtige Beobachtungen an die Polizei weiterzuleiten. Zusammenfassend betont Herr Schweikert die Gemeinde Aichwald liege, was die Kriminalstatistik betreffe, im normalen Rahmen.
 Auf Nachfrage informierte Herr Schweikert, die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbruchsdiebstahlen sei bekanntermaßen gering und liege bei 8,3%. Der Trend für 2018 sei, nach aktuellem Stand, sehr gut. Zur Streifendichte könne er aus taktischen Gründen leider keine Angaben machen, erklärte Herr Schweikert auf Nachfrage. Dass es im Zusammenhang von Festen vermehrt zu Delikten wie Sachbeschädigungen und Körperverletzungen komme, sei normal, jedoch könne dies auch bei privaten Feierlichkeiten vorkommen und habe nicht unbedingt etwas mit öffentlichen Veranstaltungen zu tun. Herr Schweikert erklärte ebenfalls, die Grundlage der polizeilichen Maßnahmen sei nicht alleine die Polizeistatistik. Vielmehr arbeite man auch mit tagesaktuellen Lagebildern. Die polizeiliche Kriminalstatistik sei ein Instrument für die bessere Vergleichbarkeit und bilde gewisse Trends ab. Prof. Dr. Haug bedankte sich anschließend im Namen der Gemeinde Aichwald bei Herrn Schweikert und Herrn Bock für den Bericht und die tägliche Arbeit der Polizei. Redaktioneller Hinweis:
In der Auslage des Rathauses (Zentrale) finden Sie einige Exemplare Informationsmaterial zum Thema Wohnungseinbruch, sowie die Kontaktdaten der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Zielgruppen sind in erster Linie „Häuslesbesitzer“ und Senioren.

III. Sanierung Hauptgebäude Schule Schanbach; hier: Erweiterung der energetischen Sanierung aufgrund des Förderprogrammes "Klimaschutz-Plus"

Für die Sanierung des Hauptgebäudes Schule Schanbach erhält die Gemeinde aus dem Schulbauförderungsprogramm des Landes Mittel in Höhe von 724.000 Euro. Neben dieser Förderung hat die Verwaltung auch einen Antrag auf Förderung aus dem Programm "Klimaschutz-Plus" gestellt. Um hieraus Gelder zu erhalten, muss das Gebäude mindestens den KfW 70-Standard einhalten. Die Verwaltung hat das Programm in der letzten Gemeinderatssitzung vorgestellt. Nach dem positiven Meinungsbild im Gemeinderat hat die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Beantragung der Fördergelder unternommen und die Architekten und Fachplaner angewiesen, die baulichen Vorgaben zum KfW-70 Standard in die bestehenden Planungen einzuarbeiten. Die notwendigen Haushaltsmittel sind in der Änderungsliste aufgenommen worden.
Einstimmiger Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der energetischen Sanierung des Hauptgebäudes der Schule Schanbach in dem beschriebenen Umfange zu.

IV. Verabschiedung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018 sowie des Wirtschaftsplans 2018 für die Wasserversorgung

In der Sitzung vom 21. Januar 2019 hatten die vier Fraktionen des Gemeinderats ihre Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf vorgetragen. Diese wurden im Amtsblatt vom 30. Januar 2019, sowie auf der Website der Gemeinde Aichwald, veröffentlicht. In der vergangenen Sitzung nahm die Gemeindeverwaltung nun Stellung zu den einzelnen Anträgen der Fraktionen. Auf dieser Grundlage entschied der Gemeinderat abschließend über die jeweiligen Anträge.

1. Anträge der CDU-Fraktion:Antrag 1.1Die Verwaltung bezuschusst die Bio-Zertifizierung des Obst- und Gartenbauvereins Aichwald e. V. bis zu einer Summe von 5.000 Euro. Stellungnahme der Verwaltung:Nach Rücksprache mit dem Obst- und Gartenbauverein e. V. (OGV) Aichwald stellt dieser klar, dass die Zertifizierung gem. den EU-Verordnungen zum ökologischen Landbau für das Jahr 2020 angestrebt wird. Im günstigsten Falle kann diese auch in diesem Jahr noch erfolgen. Der OGV geht zur Zeit davon aus, dass die Kosten allein für die Zertifizierung rund 1.200 Euro betragen werden. Diese werden auf die Stücklesbesitzer umgelegt, die ihre Flächen im Sinne der o. g. Zertifizierung bewirtschaften. Dafür werden wiederum für den Doppelzentner Äpfel deutlich höhere Preise erzielt.
Die Gemeindeverwaltung hält die Zertifizierung, die das wichtige Kulturgut Streuobstwiese befördert, auch im Sinne der Artenvielfalt für eine sinnvolle Maßnahme. Da zum jetzigen Zeitpunkt seitens des Vereins noch nicht geklärt ist, wann die Zertifizierung erfolgen soll und mit welchen Maßnahmen der OGV am besten unterstützt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, in einer der kommenden Sitzungen des Gemeinderates den Vorstand des OGV einzuladen, damit dieser zum einen die Pläne zur Biozertifizierung und zum anderen weiteren wichtige Aspekte zu Thema Streuobstwiese erläutern kann. Etwaig notwendige Mittel könnten bei entsprechender Beschlusslage auch außerplanmäßig freigegeben werden.
 Ergebnis:Die CDU-Fraktion erklärt den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
Auf Nachfrage erklärte Herr Voorwold, ein Vertreter des OGV Aichwald werde zeitnah zu einer Sitzung des Gemeinderats eingeladen um das Thema näher zu erläutern.
 Antrag 1.2Über die Sanierung und Entwicklung der Kinderkrippen, Kindergärten und Grundschulen in Aichelberg und Aichschieß wird 2019 entschieden.
 Stellungnahme der Verwaltung:Nach aktueller Beschlusslage des Gemeinderates ist es so, dass nach den Sanierungen an den Schulgebäuden 2017 und 2018 in Schanbach und einer Konsolidierungsphase in 2019 anschließend über die Entwicklung der beiden Außenstandorte entschieden wird. Hier ist es wichtig, nicht allein die Schulen im Blick zu haben, sondern alle Einrichtungen zur Betreuung von Kindern um optimale und finanzierbare Lösungen zu finden. Die Verwaltung schlägt vor, nach der Sommerpause mit dem neuen Gemeinderat und dem neuen Bürgermeister das Thema sofort auf die Tagesordnung zu bringen. Dann können auch die Alternativen, Planungsskizzen und Projektziele von der Verwaltung dargelegt werden. Dem Anliegen wird damit – wie auch dem Antrag 3.3 der SPD-Fraktion – vollumfänglich Rechnung getragen.
 Ergebnis:Die CDU-Fraktion erklärt den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
 Antrag 1.3Die Gemeinde Aichwald unterstützt „Wildwasser Esslingen e. V. in den Jahren 2019 bis 2021 mit einem jährlichen Zuschuss von 1.000 Euro. Im Jahr 2021 wird über die Fortführung entschieden.
 
Prof. Dr. Haug rief hierzu ebenfalls den Antrag 4.1 der Fraktion B90/Die Grünen mit auf:
„Die Gemeinde Aichwald fördert den Verein „Wildwasser“ ab dem Haushaltsjahr 2019 mit einer jährlichen Zuwendung von 2.000 Euro.“
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sollte in Anbetracht des wichtigen Arbeitsfeldes des Vereins „Wildwasser Esslingen e.V.“ dieser auf eine zuverlässige finanzielle Basis gestellt werden, weshalb eine Förderung auch durch die Gemeinde Aichwald in Höhe des vom Verein beantragten Zuschusses (1.000,00 €) gewährt werden sollte.
Da der Verein „Wildwasser“ selbst nur einen Betrag von 1.000 Euro erbeten hat, wird eine über die vom Antragsteller genannte Förderhöhe hinausgehende Förderung aus Sicht der Verwaltung für nicht erforderlich gehalten.
 
Nach kurzer Diskussion über die Förderhöhe und eine mögliche Befristung zog Gemeinderätin Knapp ihren Antrag zurück.
 Ergebnis:Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:Die Gemeinde Aichwald unterstützt „Wildwasser Esslingen e. V. in den Jahren 2019 bis 2023 mit einem jährlichen Zuschuss von 1.000 Euro. Im Jahr 2023 wird über die Fortführung entschieden.  2. Anträge der FW-Fraktion: Antrag 2.1Der zukünftige Einschlag wird ab sofort um 50% verringert. Die örtlichen Haushalte mit Holzfeuerungsanlagen haben Zugriff auf das Brennholz in haushaltsüblichen Mengen unseres gemeindeeigenen Waldes und werden bevorzugt beliefert.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Die derzeitigen jährlichen Hiebsätze orientieren sich an der im periodischen Betriebsplan der Forsteinrichtung für die Jahre 2013 bis 2022 festgelegten mittelfristigen Planung, dem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.11.2013 zugestimmt hat. Hiervon ist eine Abweichung nur im Rahmen der regulären Bestandspflege möglich. Nach Rücksprache mit dem Kreisforstamt ist aus Sicht der Verwaltung eine generelle starke Reduzierung auch nicht das geeignete Instrument, um eine Verbesserung des Waldbestandes zu erzielen. Aktuelle Veränderungen im Waldbestand werden bei der jährlichen Betriebsplanung berücksichtigt, zudem fließen diese auch in die mittelfristige Forsteinrichtungsplanung mit ein.
 
Brennholz wird in Form von gerücktem Polterholz bereitgestellt. Die Verteilung erfolgt auf Bestellung und wird fast ausschließlich Aichwalder Bürgern zugewiesen. Die Holzbestellungen, die nicht aus dem Gemeindewald bedient werden können, werden von anderen Waldbesitzern gedeckt. Insofern ist eine Bevorzugung der Aichwalder Bürger bereits erfüllt.
Aus den genannten Gründen vermag die Verwaltung diesen Antrag nicht zu befürworten Ergebnis:Die FW-Fraktion zeigte mit der Stellungnahme der Verwaltung nicht einverstanden und hielt an ihrem Antrag fest.
Herr Rist erklärt, die Planung für das laufende Jahr 2019 ist bereits im Herbst 2018 beschlossen worden und demnach nicht mehr beeinflussbar. Nach kurzer Diskussion wies Prof. Dr. Haug darauf hin, dass ein Beschluss vom Herbst 2018 wegen Unterschreitung der Sechsmonatsfrist nicht zur Disposition gestellt werden kann, weshalb der Einschlag 2019 nicht mehr änderbar sei. Vor diesem Hintergrund schlug er vor, das Thema auf die nächste Herbst-Sitzung zu vertagen, wenn die notwendige Fachkompetenz in Form des Forstamts ebenfalls anwesend und über den Einschlag 2020 zu entscheiden ist.
Die FW-Fraktion zeigte sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Der Antrag soll entsprechend auf 2020 geändert werden. Gegen die Vertagung erhob sich kein Widerspruch.
  3. Anträge der SPD-Fraktion:  Antrag 3.1Wir bitten die Verwaltung um Mitteilung, wie den Engpässen beim Bauhof begegnet werden kann. Der Gemeinderat möge darüber entscheiden, ob eine weitere Stelle im Gartenbaubereich eingerichtet werden soll.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Die letzten Stellenausschreibungen haben verdeutlicht, wie schwierig es für Kommunen geworden ist, qualifizierte Mitarbeiter in diesem Bereich zu gewinnen, weiterhin hätte dies zusätzliche dauerhafte Personalausgaben von rund 51.000,00 € jährlich zur Folge. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, statt eines zusätzlichen Mitarbeiters einzelne Grünpflegemaßnahmen nach extern zu vergeben. Diese Lösung ist gleichzeitig günstiger und flexibler.
Die Leitung des Bauhofes wird der Verwaltung in den nächsten Tagen vorschlagen, welche Bereiche als klar definierbare Aufgaben von externen Dienstleistern übernommen werden können. Die Verwaltung wird diese Aufstellung gerne dem Gemeinderat zur Verfügung stellen.
 
Ergebnis:Die SPD-Fraktion erklärt den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
 Antrag 3.2Wir beantragen mehr Verwendung von Wildblumen im Außenbereich anstatt Einbringung von Kies.
 
Prof. Dr. Haug ruft hierzu ebenfalls den Antrag 4.4 der Fraktion B90/Die Grünen mit auf.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einbringung von Steinen in den Beeten sollte den Pflegeaufwand vor dem Hintergrund der vorgenannten Personalknappheit reduzieren. Die Maßnahmen hatten jedoch sowohl ästhetisch als auch personell nicht den gewünschten Erfolg. Dieses Jahr ist geplant, dass sich die Gemeinde an der Aktion "Blühender Landkreis" des Landkreises Esslingen beteiligt. Dazu hat der Bauhof mehr Flächen für die Wildblumenansaat vorgesehen. Neben den bisherigen Flächen werden entlang der Hauptverkehrsstraßen weitere Bereiche hinzukommen. Gleichzeitig werden auch im innerörtlichen Bereich zusätzliche Flächen für die Wildblumenansaat zur Verfügung gestellt. Damit trägt die Verwaltung dem Anliegen des Antrags in vollem Umfang Rechnung.
 Ergebnis:Die SPD-Fraktion erklärt den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
Die Fraktion B90/Die Grünen erklärt den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
 Antrag 3.3Wir beantragen, dass im laufenden Jahr über den weiteren Weg von baulichen Veränderungen bzgl. Schule und Kita in Aichelberg und Aichschieß entschieden wird.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Vgl. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag 1.2 der CDU.
 Ergebnis:Die SPD-Fraktion erklärte den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt  Antrag 3.4Wir beantragen eine Umgestaltung des Bürgerbüros im Rathaus.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sprechen insbesondere die räumlichen Voraussetzungen und Gründe des Datenschutzes gegen eine Umgestaltung des Bürgerbüros in eine offene Struktur mit Beratungsinsel oder ähnlichem. Gerade zu Stoßzeiten (z.B. Mittwochabends) ist oftmals die gesamte Eingangshalle mit wartenden Bürgern (Sozialamt, Standesamt, Bürgeramt) belegt, so dass für diese bei einer räumlichen Ausdehnung des Bürgerbüros keine Wartebereiche mehr bestünden und im Fall einer offenen Beratungs- oder Gesprächssituation die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht mehr eingehalten werden könnten. Derzeit besteht jederzeit die Möglichkeit, bei sensiblen Themen den Bürger mit in einen räumlich abgeschlossenen Bürobereich zu bitten, so dass der Datenschutz gewährleistet bleibt.
Aus diesen Gründen vermag die Verwaltung diesen Antrag nicht zu befürworten.
 Ergebnis:Die SPD-Fraktion gab sich mit der Stellungnahme der Verwaltung nicht zufrieden. Sie ist der Meinung, auch bei einer möglichen Umgestaltung sei die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, durch Rückzug in andere Räumlichkeiten, möglich.
Nach kurzer Diskussion und Erläuterungen seitens der Verwaltung erklärte die SPD-Fraktion, sie wolle dies so stehen lassen.
 Antrag 3.5Wir beantragen, das Rathaus als solches zu kennzeichnen.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Von der Verwaltung ist die Kenntlichmachung des „Rathauses" schon seit längerer Zeit gewünscht, aber zurückgestellt worden, da die für dieses Jahr geplante Fassadensanierung sich bereits abzeichnete. Die Verwaltung wird in einer der kommenden Sitzungen Vorschläge darlegen, wie ein Schriftzug auf der Fassade oder evtl. auf anderen Elementen umgesetzt werden kann. Dem Anliegen des Antrags wird damit vollumfänglich Rechnung getragen.
 Ergebnis:Die SPD-Fraktion erklärte den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
 Antrag 3.6Wir beantragen, dass auf eine Veräußerung des jetzigen Bürgerbusses verzichtet wird. Der Bürgerbus soll der Gemeinde erhalten bleiben, um möglicherweise in Zusammenarbeit mit dem Bürgerbusverein eine Verbesserung der Anbindung von Lobenrot herzustellen.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ersatzbeschaffung eines neuen Bürgerbusses im Jahr 2019 wurde insbesondere deshalb in den HHPL eingestellt, da das alte Fahrzeug prinzipiell sein „Endlebensalter“ erreicht hat und der Unterhalt und die Einsatzsicherheit auf Grund häufiger Reparaturen nicht mehr dauerhaft gewährleistet ist. Allein schon aus diesem Grund macht es – nicht zuletzt auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – wenig Sinn, dieses Fahrzeug weiterhin in Betrieb zu lassen. Weiterhin stünde keine entsprechendes ehrenamtliches Fahrerpersonal zur Verfügung, um weitere Fahrten durchzuführen. Darüber hinaus wurde im Landesverband „Pro Bürgerbus“ vereinbart, dass die bei Kommunen alten ausgemusterten Fahrzeuge in einen Fahrzeugpool eingestellt werden, aus dem Gemeinden/Initiativen dann relativ günstig ein gebrauchtes Fahrzeug erwerben können, um probeweise in das Thema „Bürgerbus“ einsteigen zu können. Die Verwaltung würde daher gerne in Umsetzung dieses Beschlusses das Fahrzeug dort anbieten. Aus diesen Gründen vermag die Verwaltung diesen Antrag nicht zu befürworten.
 
Ergebnis:Die SPD-Fraktion erklärte den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt. Antrag 3.7Wir bitten die Verwaltung, die Kosten für die Erstellung eines Spielplatzes auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkünfte zu ermitteln und darum, in diesem Zusammenhang auch abzuklären, inwieweit eine Kostenaufteilung zwischen Landkreis und Gemeinde möglich wäre. Anschließend soll der Gemeinderat dazu einen Beschluss herbeiführen.
 
Prof. Dr. Haug ruft hierzu ebenfalls den Antrag 4.2 der Fraktion B90/Die Grünen mit auf.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag, nachdem sich nunmehr abzeichnet, dass eine ganze Reihe von Kindern in den Häusern lebt. Allerdings empfiehlt die Verwaltung die Einrichtung eines Spielpunktes (also einen Platz mit max. zwei, drei Geräten) anstelle eines (größeren) Spielplatzes. Denn in erster Linie sollte sich das Angebot an die Kleinsten richten (z. B. Sandkasten mit kleiner Hütte und evtl. Nestschaukel). Für größere Kindern stehen die Spielplätze im Bereich des Schulhofes und damit in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Die Verwaltung würde die Maßnahme zusammen mit dem AK Asyl planen und geht von notwendigen zusätzlichen Mitteln in Höhe von 10.000 Euro aus.
 
Ergebnis:Die SPD-Fraktion erklärte den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
Die Fraktion B90/Die Grünen erklärte den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
 
Der Vorsitzende schlug vor, die Durchführung der Maßnahme zu beschließen und dafür Mittel in Höhe von 10.000 Euro in den Haushalt einzustellen sowie beim Landkreis bzgl. einer möglichen Beteiligung anzufragen, ohne das Projekt davon abhängig zu machen. Auf Nachfrage erklärte Herr Voorwold, bzgl. des Standortes wolle man sich mit dem Arbeitskreis Asyl abstimmen.
 
Daraufhin fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Für die Errichtung von Spielpunkten auf dem Gelände der Flüchtlingsunterbringung werden Mittel in Höhe von 10.000 Euro in den Haushalt 2019 eingestellt. Die nähere Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem AK Asyl. Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob und in welchem Umfang sich der Landkreis Esslingen hierbei finanziell beteiligt.
 
Antrag 3.8Wir bitten die Verwaltung um Mitteilung, wie weit die Einrichtung des papierlosen Gemeinderates gediehen ist.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung befürwortet die Umstellung der Gemeinderatsarbeit von der Papierbasis auf elektronische Dokumente schon seit längerem und hält die Einsetzung des neuen Gemeinderates für einen geeigneten Zeitpunkt zum Start dieses Projekts. Dies setzt allerdings einen entsprechenden Beschluss des Gremiums voraus. Die Realisierung bedingt eine Ausstattung aller GR-Mitglieder und der Amtsleiter des Rathauses mit einer entsprechenden Hardware-Ausrüstung (Tablets o.ä.), die Beschaffung geeigneter Softwarelizenzen (idealerweise identisch mit denen des Kreistages) und das Anmieten entsprechender Speicherkapazitäten (cloud). Hierfür sind für 2019 zusätzlich 20.000 Euro einzustellen.
 
Die Verwaltung würde daher folgenden Beschluss befürworten:
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, die Gemeinderatsarbeit mit der nächsten Wahlperiode des Gremiums damit zu beginnen, auf eine papierlose, digitalisierte Kommunikation umzustellen.Er beauftragt die Verwaltung, die dafür erforderlichen Schritte unverzüglich einzuleiten.Hierfür werden im Haushalt 2019 zusätzlich 20.000 Euro eingestellt.
 Ergebnis:Die SPD-Fraktion erklärte den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt und stellte den darin angeregten Antrag.
Prof. Dr. Haug bot der FW-Fraktion an, den Antrag ebenfalls mit aufzunehmen und diesen als gemeinsamen Antrag mit der SPD-Fraktion zur Abstimmung zu bringen. Die FW-Fraktion nahm dieses Angebot an, da sie die Umstellung bereits seit Jahren befürwortet hat.
 
Daraufhin fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
 Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, die Gemeinderatsarbeit mit der nächsten Wahlperiode des Gremiums damit zu beginnen, auf eine papierlose, digitalisierte Kommunikation umzustellen.Er beauftragt die Verwaltung, die dafür erforderlichen Schritte unverzüglich einzuleiten.Hierfür werden im Haushalt 2019 zusätzlich 20.000 Euro eingestellt.
 
Antrag 3.9Wir bitten die Verwaltung um Mitteilung, wie aus ihrer Sicht noch mehr getan werden kann, um unsere Streuobstwiesen zu schützen.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Vgl. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag 1.1 der CDU.
 
Ergebnis:
Die SPD-Fraktion erklärte den Antrag mit Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.
  4. Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:  Antrag 4.1
Die Gemeinde Aichwald fördert den Verein „Wildwasser“ ab dem Haushaltsjahr 2019 mit einer jährlichen Zuwendung von 2.000 Euro.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Hierzu wird auf die Stellungnahme zu Ziffer 1.2 verwiesen. Da der Verein „Wildwasser“ selbst nur einen Betrag von 1.000 Euro erbeten hat, wird eine über die vom Antragsteller genannte Förderhöhe hinausgehende Förderung aus Sicht der Verwaltung für nicht erforderlich gehalten.
 Ergebnis:Die Fraktion B90/Die Grünen zog diesen Antrag, im Rahmen der Behandlung des Antrags 1.2 der CDU-Fraktion, zurück.
 Antrag 4.2
Auf dem Gelände der Flüchtingsheime in der Krummhardter Straße wird ein Kleinkinderspielplatz (mit Sandkasten) errichtet.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Vgl. Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag 3.7 der SPD.
 Ergebnis:Dieser Antrag wurde im Rahmen des Antrags 3.7 der SPD-Fraktion mitbehandelt.
  Antrag 4.3
Für den Strombedarf der Gemeinde Aichwald wird der Anteil an Strom aus regenerativen Quellen (Ökostrom) auf 70% erhöht.
Die Verwaltung prüft, ob das in der laufenden Ausschreibung noch möglich ist und unternimmt bei positivem Bescheid die nötigen Schritte.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Festlegung für die Ausschreibung der Jahre 2020 ff. ist möglich. Nähere Erläuterungen und Darstellung der Auswirkungen eventueller Änderungen sind in Anlage 1 zu finden. Der Gemeinderat möge entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Veränderung der bisherigen Quoten gewünscht ist.
 Ergebnis:Die Fraktion B90/Die Grünen bedankte sich bei Herrn Jauß für die ausführliche Vorlage. Sie folgte dem Vorschlag der Verwaltung und stellte das Szenario 4 als Antrag.
 
Nach längerer Diskussion waren bzgl. der Ökostrom-Quote zwei Anträge vorhanden. Der Vorsitzende stellte zunächst den weitergehenden zur Abstimmung:
 
Antrag SPD: Szenario 5:
Für den Strombedarf der Gemeinde Aichwald wird der Anteil an Strom aus regenerativen Quellen (Ökostrom) auf 100% erhöht.
 
Dieser Antrag wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt.
 
Anschließend stellte Prof. Dr. Haug den zweiten Antrag zur Abstimmung:
 
Szenario 4:
Der Strombezug der Gemeinde Aichwald wird thematisch, anhand der Abnahmestellen, analog zu Szenario 4 festgelegt.
 
Daraufhin fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
 
Der Strombezug wird, analog zu Szenario 4, anhand der Eingruppierung der Abnahmestellen festgelegt. 

Art der Abnahmestelle Art des bezogenen Stroms
Ohne Leistungsmessung Ökostrom ohne Neuanlagequote
Mit Leistungsmessung
(Groß-Abnehmer)
Ökostrom ohne Neuanlagequote
Straßenbeleuchtung Konventioneller Strom
Wärmestrom Konventioneller Strom

Antrag 4.4
Wir bitten um einen Bericht, inwieweit der Bauhof auf kommunalen Flächen Pestizide einsetzt. Entsprechend den Ergebnissen soll beschlossen werden, dass schrittweise auf den Einsatz von Pestiziden ganz verzichtet wird. Gleichzeitig sollen Bienen- und insektenfreundliche Blühflächen angelegt bzw. erweitert werden.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bauhof verwendet seit drei Jahren keine Pestizide mehr. Zum Thema Blühflächen vergleiche Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag 3.2 der SPD.
 Ergebnis:Bezüglich des ersten Teilantrags erklärte die Fraktion B90/Die Grünen die Erledigung durch Stellungnahme der Verwaltung. Der zweite Teilantrag wurde im Rahmen des Antrags 3.2 der SPD-Fraktion mitbehandelt.
  Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie über den Wirtschaftsplan der WasserversorgungNachdem alle Anträge des Gemeinderats behandelt wurden, stellte Gemeindekämmerer Andreas Jauß die finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse auf den Haushaltsplan dar. Danach beschloss der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 sowie den Wirtschaftsplan für die Wasserversorgung 2019.Von der mittelfristigen Finanzplanung nahm der Gemeinderat Kenntnis.  Das Gesamtvolumen des Haushalts 2019 beläuft sich nun auf 25.874.200 Euro. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen davon 21.314.500 Euro und auf den Vermögenshaushalt 4.559.700 Euro.

V. ÖPNV - Installation von dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern an ÖPNV-Haltestellen in Aichwald

Zur Steigerung der Akzeptanz des ÖPNV-Angebotes gehört auch, dass die Fahrgäste möglichst aktuell über die Ankunfts- und Abfahrzeiten der Busse und Bahnen informiert werden. Hierzu werden schon seit geraumer Zeit an Bahnhöfen und größeren Busbahnhöfen im VVS-Gebiet die aktuellen Fahrzeiten auf dynamischen Anzeigeinformationen angezeigt. Durch eine neue vereinfachte Technologie und durch die Möglichkeit des Beitritts zu einem Rahmenvertrag mit dem VVS ist es nun möglich, auch kleinere Anzeigetafeln mit deutlich geringeren Investitionskosten anzuschaffen. Gleichzeitig hat der Landkreis Esslingen eine Förderung dieser sogenannten „DFI-Light-Anzeiger“ beschlossen. Nachdem viele Haltestellen in Aichwald eher reine „Ausstieghaltestellen“ sind oder auch nur von sehr wenigen Nutzern frequentiert werden, ist im Vorschlag der Verwaltung dargestellt, welche Haltestellen möglicherweise mit einer solchen Anzeige ausgestattet werden könnten. Bei insgesamt 7 Haltestellen wäre nach Abzug der Landkreisförderung mit einem Kostenaufwand in Höhe von rund 34.000,00 € zu rechnen.
Einstimmiger Beschluss: In der Gemeinde Aichwald sollen bis zum Jahr 2022 die in Anlage 3 genannten sieben Haltstellen mit dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen (DFI-Light-Anzeiger) ausgestattet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, sich um die entsprechende Förderung zu bemühen.

VI. Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Nach § 11 des Kommunalwahlgesetzes obliegen dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Bei der Wahl zur Regionalversammlung und der Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister (bzw. 1. Stv. Bürgermeister) als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und deren Stellvertreter wählt der Gemeinderat in gleicher Zahl aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, was bei uns für die Wahl des Gemeinderates zutrifft, so wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.
Nach dem Kommunalwahlgesetz kann dem Gemeindewahlausschuss auch die Aufgabe eines Wahlvorstandes mit übertragen werden. Deshalb ist auch die Zahl der Beisitzer höher angesetzt als die im Gesetz angegebene Mindestzahl. Dies hat sich bei den bisherigen Wahlen bewährt und soll auch in diesem Jahr durchgeführt werden. Nachdem die zentrale Anlaufstelle das Rathaus in Schanbach ist, soll dieser Wahlbezirk dem Gemeindewahlausschuss übertragen werden.
Der 1. Stv. Bürgermeister Prof. Dr. Haug gibt bekannt, dass sich bei der Besetzung des Gemeindewahlausschuss eine Änderung ergeben hat. Die geplante Beisitzerin Mirian Schwarz kandidiert für das Amt der Gemeinderätin und wird daher durch Frau Katrin Öktem ersetzt.
Einstimmiger Beschluss:

  1. Der Gemeinderat bestellt die nachstehend aufgeführten Gemeindebediensteten und Wahlberechtigten als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019: Vorsitzender                                                      Stefan FelchleStellvertretende Vorsitzende                           Senta RichtBeisitzer                                                             Michael BöhrsBeisitzerin                                                          Theresia GöttlingBeisitzerin                                                          Barbara MödingerBeisitzer                                                             Thomas VogelBeisitzerin                                                          Cora Schöffler                     Beisitzerin                                                          Katrin Öktem                                                                           
  2. Dem Gemeindewahlausschuss wird gleichzeitig die Funktion des Wahlvorstandes für den Wahlbezirk 8 - Rathaus Schanbach, Seestraße 8 - übertragen.

VII. Verschiedenes

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde gefragt:

  • Woran es liegt, dass das Thema „Radweg Weißer Stein“ immer noch nicht umgesetzt ist. Herr Felchle erklärt, im letzten Schreiben des Regierungspräsidiums (RP) von 2017 sind Verwaltung und Gemeinderat darüber informiert worden, dass die Mittel im Haushalt 2019 enthalten sind. Zuständig für die Projektplanung und –umsetzung ist das RP. Aufgrund der dort fehlenden zeitlichen und personellen Ressourcen hat sich die Stadt Esslingen dazu bereiterklärt, die Planung zu übernehmen. Aufgrund des vorhandenen FFH-Gebietes sind jedoch umfangreiche Prüfungen notwendig. Er wird sich bei der Stadt Esslingen nach dem aktuellen Stand erkundigen.
  • welchem Zweck die aktuellen Aufgrabungen zwischen dem Kinderhaus und der Schurwaldhalle in Schanbach dienen. Herr Voorwold erklärte, dass hier bereits einer der gestellten Haushaltsanträge, das Einsäen von Wildblumen, umgesetzt wird.

Kontakt

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Seestraße 8
73773 Aichwald

Tel.: 0711 / 36 909 - 0
Fax: 0711 / 36 909 - 18
E-Mail: info@aichwald.de

§ 24 Abs.1 GemO "Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist (...)"

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Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung
Mittwoch: 15:00 - 19:00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr   Nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung


In den übrigen Ämtern ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Es sind auch Termine außerhalb der regulären Rathaus-Öffnungszeiten möglich. 

Eine Terminvereinbarung mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin ist vorab online, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Amtsblatt  (11,645 MB)