Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 17.11.2025

In seiner öffentlichen Sitzung vom 17. November 2025 hat der Gemeinderat im Sitzungssaal des Rathauses in Schanbach über folgende Tagesordnungspunkte beraten:


1. Bürgerfragen

Es wurden keine Bürgerfragen gestellt.


2. Bekanntgaben

Bürgermeister Andreas Jarolim informierte das Gremium darüber, dass die aktuelle Projektliste zeitnah nachgereicht werde.


3. Zustimmung zum Protokoll der Sitzung vom 20.10.2025

Nach dem Hinweis von FW-Gemeinderätin Katrin Graf-Faiß, dass bei der Abstimmung zu TOP 6 die beiden Enthaltungen nicht aufgeführt sind, wurde das Protokoll vom 20. Oktober mit entsprechender Änderung einstimmig angenommen.


4. Bebauungsplan Lindenstraße 2. Änderung Markung Krummhardt: Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken; Satzungsbeschlüsse Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

In seiner Sitzung vom 26.05.2025 hatte der Gemeinderat den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße – 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gefasst und den Entwurf der Planung gebilligt. Im Anschluss wurde der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 26.06.2025 bis 28.07.2025 sowohl im Internet veröffentlicht als auch im Rathaus öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit sind zahlreiche Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wie Hauptamtsleiter Stefan Felchle erklärte, gab es im Wesentlichen Stellungnahmen zu den Punkten Raumordnung und Regionalplanung, Baugrundverhältnisse und Bodenschutz, Beleuchtung, Regenwasserrückhaltung, -versickerung und -ableitung sowie zu einigen Naturschutzthemen, wie etwa Dachbegrünung und Vogelschlag. Da diese Stellungnahmen laut Hauptamtsleiter Stefan Felchle nur einige textliche Änderungen, aber nicht die Grundzüge der Planung betreffen, empfiehlt die Verwaltung, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zu fassen. Aus formalrechtlichen Gründen wird ein Beschluss zur Aufhebung der bislang im Planbereich geltenden Festsetzungen vorgeschlagen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse könnten dann der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in Kraft treten, so Felchle.  Nach der Beantwortung einigen Detailfragen seitens verschiedener Gemeinderatsmitglieder wurde die fünf Punkte des Antrags von BM Jarolim gesammelt zur Abstimmung gebracht.

Beschluss (einstimmig):

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden vorgetragene Stellungnahmen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer vom 23.09.2025 berücksichtigt bzw. wird ihnen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer vom 23.09.2025 nicht entsprochen.
  2. Der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellte Bebauungsplan „Lindenstraße – 2. Änderung“, in der Fassung vom 07.04.2025/23.09.2025 wird nach §10 BauGB i.V. mit §4 GemO als Satzung beschlossen.
  3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Lindenstraße – 2. Änderung“, in der Fassung vom 07.04.2025/23.09.2025 werden nach §74 LBO i.V. mit §4 GemO als Satzung beschlossen.
  4. Die Begründung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Lindenstraße – 2. Änderung“, in der Fassung vom 07.04.2025/23.09.2025 wird gebilligt.
  5. Die innerhalb des Bebauungsplanes „Lindenstraße – 2. Änderung“ durchgeführte Teilaufhebung des Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften „Lindenstraße – 1. Änderung“, rechtskräftig seit 11.03.1976 wird nach §10 BauGB i.V. mit §4 GemO als Satzung beschlossen.


5. Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühr ab 01.01.2026
 Die Gemeinde Aichwald betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb mit dem Ziel, die jährlichen Betriebsergebnisse der Wasserversorgung ausgeglichen zu gestalten. So konnte laut BM Jarolim für die zurückliegenden Jahre 2020 und 2021 sogar ein Gewinn erzielt werden, im Jahr 2022 kam es aber zu einem Verlust, der jedoch ausgeglichen werden konnte. Für 2023, 2024 und 2025 sind laut Kämmerer Andreas Jauß nach jüngsten Kalkulationen größere Verlust zu erwarten, „da sich die Ausgaben nachhaltig und dauerhaft erhöht haben.“ So sind insbesondere die Aufwendungen für normale Unterhaltungsmaßnahmen am Leitungsnetz und den Hausanschlüssen deutlich angestiegen. Auch Hausanschlussleitungen, deren Sanierungskosten seit 2020 allein die Wasserversorgung trägt, weisen vermehrt Leckagen auf. Diese Kosten seien mit der aktuellen Wasserverbrauchsgebühr, die seit 1.1.2018 unverändert bei 1,85 €/m³ (Netto) liegt, während sich der Wasserbezugspreis von 2018 bis 2025 um 0,15 €/m³ erhöht hat, nicht mehr zu decken. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeindeverwaltung empfohlen, den Wasserpreis ab Januar 2026 auf 2,25 €/m³ (netto) bzw. 2,4075 €/m³ (brutto) anzuheben, was einer Erhöhung von 20 Prozent entspricht. „Bislang hatten wir im gesamten Landkreis die mit Abstand günstigsten Wassergebühren“, betonte BM Jarolim. Selbst nach der vorgesehenen Erhöhung wäre man beim Wasserpreis im Kreis immer noch die zweitgünstige Kommune. Obwohl alle Fraktionen angesichts der Haushaltslage und Kostenwicklung Verständnis für die Gebührenerhöhung signalisierten, gab es hinsichtlich der Umsetzung alternative Vorschläge: Für die SPD-Fraktion stellte Michael Neumann den Antrag, die Gebühren auf zwei Jahre gestaffelt in 2026 und 2027 um jeweils zehn Prozent zu erhöhen, dem sich auch die Fraktion Bündnis90/DieGrünen anschloss. In dieselbe Richtung ging der Vorschlag der CDU-Fraktion, die angesichts stark gestiegener Verbraucherpreise ebenfalls für eine zweistufige Erhöhung um je 0,20 Euro/m³ (= 10 Prozent) in den Jahren 2026 und 2027 plädierte. Für die Freien Wähler signalisierte Gemeinderat Jochen Wieland, dass seine Fraktion der neuen Kostenkalkulation „mit Bauchweh zustimmen kann, da die Gebührenerhöhung für eine Familie bei normalem Wasserverbrauch jährlich 60 Euro mehr bedeutet.“ Trotz des Appells von Kämmerer Jauß, der kalkulierten Preiserhöhung zuzustimmen, da die Wasserversorgung als Eigenbetrieb sonst in den Verlust gehen und keine Liquidität abbilden könnte, einigte sich das Gremium darauf, den Vorschlag der CDU-Fraktion zur Abstimmung zu bringen – und nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Wasserverbrauchsgebühr ab dem 01.01.2026 auf 2,25 € (netto) festzusetzen.

Beschluss (mit 6 Gegenstimmen angenommen): Der Gemeinderat beschließt, die Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2026 und 01.01.2027 jeweils um 20 Cent/m³ (netto) zu erhöhen.


6. Änderung der Wasserversorgungssatzung

Auf Grund der Neufestsetzung der Wasserverbrauchsgebühr ab dem 01.01.2026 ist auch eine Änderung der Wasserversorgungssatzung (§44) notwendig. Gleichzeitig ist es erforderlich, die in der Satzung ausgewiesenen Gebühren klar als Netto-Beträge zu kennzeichnen bzw. um entsprechende Brutto-Beträge zu ergänzen.

Beschluss (mit 6 Gegenstimmen angenommen): Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung mit den entsprechenden Anpassungen des §44 zu:

  1. Preis pro m³: 2,05 € netto (In Kraft ab 01.01.2026)
  2. Preis pro m³: 2,25 € netto (In Kraft ab 01.01.2027)


7. ÖPNV - Kommunale Mitfinanzierung - Neuvergabe Linienbündel ES03 Schurwald

Das aktuelle Linienbündel ES03 Schurwald mit den Buslinien 106 (Baltmannsweiler), 107 (Aichwald/Plochingen), 114 (Aichwald), N14 (Esslingen/Aichwald) und N16 (Esslingen/Baltmannsweiler), das noch bis Ende 2027 läuft, wird eigenwirtschaftlich (ohne kommunale Zuschüsse) von der Firma Schlienz Tours betrieben. Aktuell wird die Neuvergabe des Linienbündels ES03 Schurwald vorbereitet, dessen Ausschreibung Anfang 2027 erfolgen und die Inbetriebnahme zum 1. Januar 2028 starten soll. Da die Firma Schlienz Tours bei der letzten Vergabe mehr eigenwirtschaftliche Leistungen angeboten hatte, sind einige Fahrten in der neuen Bündelvergabe/ Basisangebot des Landkreises nicht mehr gesichert, bzw. müssten von den Kommunen mitfinanziert werden. Bei der Vergabe bilden die aktuellen Finanzierungsgrundsätze des Landkreises Esslingen den Rahmen: Danach wird das Basisangebot des Nahverkehrsplans zu 100 Prozent vom Landkreis Esslingen finanziert, ebenso verlässliche S-Bahn-Zubringer im Sinne des ÖPNV-Paktes. Bei allen darüberhinausgehenden Fahrten, die für verkehrlich sinnvoll erachtet werden, teilen sich der Landkreis sowie die Kommunen die Kosten jeweils zur Hälfte. Auswirkungen hätte dies konkret auf die Linie 107 (Aichwald-Plochingen), die komplett eigenwirtschaftlich von der Firma Schlienz betrieben und laut BM Jarolim auf Grund der geringen Nachfrage nicht mehr ins Basisangebot aufgenommen wird. Auch die Linie 114 (Aichwald-Endersbach) ist betroffen: Hier war die Verbindung Aichwald-Weinstadt bisher nicht im Basisangebot enthalten; künftig ist aufgrund der aktuell geringen Fahrgastzahlen ein Basisangebot von Montag bis Freitag mit Fahrten im Stundentakt zwischen 5 und 20 Uhr vorgesehen. Zudem sollen die Abfahrtszeiten an den neuen S-Bahn Fahrplan mit Inbetriebnahme von Stuttgart 21 angepasst und die Fahrplanzeiten durch zusätzliche Puffer bzw. Wendezeiten in Aichelberg stabilisiert werden. Für Aichwald geht es um die Nachtfahrten der Linie 114 im Abschnitt Esslingen-Aichwald. Aktuell fahren hier die Busse von Montag bis Samstag zwischen 20-24 Uhr im 30-Minuten-Takt, das neue Basisangebot sieht nur noch einen Stundentakt vor. Nach Gesprächen Esslingen und der Gemeinde Aichwald hat sich die Stadt Esslingen bereit erklärt, die Freitag- und Samstagfahrten der Linie 114 zwischen Esslingen und Aichwald anteilsmäßig (nach Kilometer pro Gemarkung) mitzufinanzieren, auch der Esslinger Gemeinderat hat dem bereits zugestimmt. Die Stadt Esslingen würde demnach für die Fahrten 14.403 Euro pro Jahr mittragen, die Gemeinde Aichwald müsste sich anteilig mit 13.527,60 Euro beteiligen. Beim Abschnitt Aichwald-Weinstadt (Montag bis Freitag) sieht das Basisangebot in der Hauptverkehrszeit (zwischen 6-7 Uhr und zwischen 17-18 Uhr) nur noch einen Stundentakt vor, aktuell verkehren die Busse im 30-Minuten-Takt. Um diesen sicherzustellen, müssten die Kommunen Aichwald und Weinstadt und der Rems-Murr-Kreis insgesamt 39.829 Euro pro Jahr mitfinanzieren (auf Aichwald würden nach Gemarkungsschlüssel 6.372 Euro entfallen). Da sich jedoch inzwischen abzeichnet, dass sich Weinstadt nicht in dieser Höhe an der Finanzierung beteiligen wird, und sich der Rems-Murr-Kreis nur in gleicher Höhe wie Weinstadt beteiligen will, müsste Aichwald deutlich mehr als 50 Prozent der Gesamtsumme finanzieren, was für Aichwald laut BM Jarolim „finanziell nicht zu stemmen ist“. Beim Abschnitt Aichwald-Weinstadt sieht das Basisangebot samstags keine Fahrten vor, aktuell wird auf der Strecke am Samstag ein Stundentakt angeboten. Um diesen zu erhalten, müssten die Kommunen Aichwald, Weinstadt und der Rems-Murr-Kreis insgesamt knapp 30.000 Euro mitfinanzieren. Da der Rems-Murr-Kreis sich definitiv nicht an den Kosten beteiligen wird, müssteAichwald die komplette Summe übernehmen, weshalb auch hier laut BM Jarolim „eine kommunale Mitfinanzierung nicht zustande kommen wird“. Die Verwaltung empfiehlt dennoch, allen drei Punkten der Vorlage zuzustimmen, „um hier ein Zeichen für die Bedeutung der Linien zu setzen“, so Jarolim. Für die SPD erklärte Thomas Unterricker, dass seine Fraktion nur der Mitfinanzierung für die Wochenend-/Nachtfahrten der Linie 114 von Esslingen nach Aichwald zustimmen werde, „da dies für die jungen Leute in Aichwald, die auf den Bus angewiesen sind, ein wichtiges Angebot darstellt.“  Prof. Volker Haug betonte, dass die CDU-Fraktion allen drei Punkten des Antrags zustimmen werde, „da die Remstalanbindung für uns nicht zur Disposition steht.“ Auch Walter Knapp stellte für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen eine Zustimmung zu allen drei Punkten in Aussicht, ebenso Jochen Wieland, der sich für die Freien Wähler eine Beteiligung von Weinstadt und des Rems-Murr-Kreises gewünscht hätte und bei der Linie 114 am Freitag- und Samstagabend auch Fahrten im Stundentakt für ausreichend erachtet hätte. Danach wurde der erste Antrag gesondert, die Anträge 2 und 3 gebündelt zur Abstimmung gebracht.

Beschluss

einstimmig:

  • Der Gemeinderat stimmt der kommunalen Mitfinanzierung i.H.v. 13.527,60 € für die Buslinie 114 zwischen Esslingen und Aichwald für die Fahrten am Freitag und Samstag zwischen 20 und 24 Uhr (jeweils 4 Fahrtenpaare / 30 Min. Takt) zu.

mit drei Gegenstimmen angenommen

  • Der Gemeinderat stimmt der kommunalen Mitfinanzierung i.H.v. 6.372 € für die Buslinie 114 zwischen Weinstadt und Aichwald für die Fahrten von Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit (jeweils 4 Fahrtenpaare / 30 Min. Takt) zu.
  • Der Gemeinderat stimmt der kommunalen Mitfinanzierung i.H.v. 4.702 € für die Buslinie 114 zwischen Weinstadt und Aichwald für die Fahrten am Samstag (Stundentakt) zu.


8. Verschiedenes

  • SPD-Gemeinderat Michael Neumann wollte wissen, welche Kriterien für einen Heckenrückschnitt gelten, da sich einige Mitbürger bei ihm um zugewachsene Gehwege beschwert hatten. Hauptamtsleiter Stefan Felchle teilte dazu mit, dass der gemeindliche Vollzugsdienst nicht genügend Kapazitäten habe, um hier flächendeckend kontrollieren zu können und bat zugleich darum, dass sich betroffene Bürger nicht bei den Gemeinderäten, sondern direkt beim Ordnungsamt melden sollten, um hier schnell Abhilfe schaffen zu können.
  • CDU-Fraktionsmitglied Christof Föhl berichtete, dass er von einem älteren Herrn aus Krummhardt darauf angesprochen worden sei, dass es im Ortsteil nicht genügend Ruhebänke für Seniorinnen und Senioren gebe. Stefan Felchle führte dazu aus, dass derzeit über das Bauamt eine Erfassung aller Sitzgelegenheiten in Aichwald erfolge, die auch als Karte ins „Geoinformationssystem Aichwald“ (GISA) eingepflegt werden soll; möglich sei auch eine Kennzeichnung der Bänke in den Wanderkarten der Gemeinde. BM Jarolim ergänzte, dass man hier sicher noch für die ein oder andere Verbesserung sorgen könne, sobald der Verwaltung die Übersicht dazu vorliege. CDU-Gemeinderat Michael Baumann machte zudem den Vorschlag, dass der Seniorenrat ein Faltblatt herausbringen könne, in dem alle Ruhebänke Aichwalds verzeichnet sind.
  • Barbara Groner bat die Verwaltung darum, noch stärker bekannt zu machen, dass der diesjährige Weihnachtsmarkt nicht wie gewohnt in Aichschieß, sondern aufgrund des Neubaus von Kita/Grundschule einmalig in der Schanbacher Ortsmitte stattfinden werde. Insbesondere für auswärtige Besucher sei diese Info wichtig, so die CDU-Gemeinderätin. Stefan Felchle verwies darauf, dass diese Information bereits drei Mal an exponierter Stelle im Amtsblatt abgedruckt wurde, außerdem werde die Eßlinger Zeitung in ihrer Rubrik „Weihnachtsmärkte in der Region“ den neuen Standort angeben.
  • CDU-Fraktionskollegin Marieta Munk wollte wissen, ob der Verkaufsstand am Wanderparkplatz „Alter Hau“ von der Verwaltung offiziell genehmigt sei, was Hauptamtsleiter Felchle bejahte: Für den Winterobst-Verkaufsstand liege eine Genehmigung bis Februar 2026 vor. Einen Nutzerkonflikt mit Wanderern sehe er nicht, da es genügend Parkplätze gebe; vielmehr sei die Verkaufshütte ein attraktives zusätzliches Angebot bei der Versorgung mit frischen Lebensmitteln.
  • Katrin Graf-Faiß von den FW wollte wissen, „wann die Beleuchtung am Radweg Drei Linden -Aichelberg, wie schon seit längerem angekündigt, endlich intelligent wird?“ BM Andreas Jarolim sagte zu, hier beim krankheitsbedingt nicht anwesenden Bauamtsleiter Jens Korff nachzuhaken.
  • CDU-Gemeinderat Manuel Dorn monierte die seit einiger Zeit bestehende Baustelle entlang des Schulwegs in Aichelberg und wollte wissen, wann diese Verkehrsbehinderung endlich behoben werde. Der Vorsitzende sagte zu, sich um das Anliegen zeitnah zu kümmern.

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