Übernahmeformen

Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.

  • Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
  • Entgeltliche Übernahmeformen: 
    • Verkauf gegen Einmalzahlung
    • Verkauf gegen Kaufpreisraten
    • Verkauf gegen Renten
    • Verkauf gegen dauernde Last
    • Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
  • Pacht

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung Aichwald
Seestraße 8
73773 Aichwald

Tel.: 0711 / 36 909 - 0
Fax: 0711 / 36 909 - 18
E-Mail: info@aichwald.de

Telefonische Kontaktzeiten:
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

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