Aufstellen von Verkehrsschildern

Eine Liste aller behördlich zugelassenen Schilder finden Sie zusammen mit einer kurzen Erläuterung in der Straßenverkehrs-Ordnung. Es gibt:

  • Gefahrzeichen
  • Vorschriftzeichen
  • Richtzeichen

Darüber hinaus sind auch bestimmte Zusatzzeichen erlaubt.

Für die Beschilderung sind in erster Linie die Stadt- und Landkreise zuständig. Ihnen obliegt es, auf Bundes-, Landes- sowie Kreisstraßen einschließlich der dazugehörigen Radwege die korrekten Verkehrszeichen anzubringen. Das gilt auch für den Fall, dass Schilder nur für eine bestimmte Zeitspanne angebracht werden müssen, beispielsweise bei der Errichtung einer Baustelle.

Wenn Sie bemerken, dass ein Schild fehlt oder beschädigt wurde, sollten Sie dies der Straßenverkehrsbehörde melden.

Verkehrsschilder sind unerlässlich für einen möglichst reibungslosen Verkehr. Doch was geschieht, wenn zu viele Schilder mehr verwirren als dass sie weiterhelfen?
Die Aktion "Abbau des Schilderwaldes" des Ministeriums für Verkehr zielt darauf ab, den Verkehr innerhalb von Städten und Gemeinden zu entlasten und Straßen übersichtlicher zu gestalten. Bei Vor-Ort-Terminen mit Vertretern von Polizei und Verkehrssicherheitsverbänden machen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörden ein Bild von der Situation und ordnen gegebenenfalls den Abbau von Verkehrszeichen an. An dieser Aktion können Sie sich ebenfalls beteiligen, indem Sie der für Ihren Ort zuständigen Behörde Schilder melden, die Ihrer Ansicht nach überflüssig sind.

Vertiefende Informationen

Eine Übersicht über die Aufgaben des Straßenwesens bietet der Onlineauftritt des Ministeriums für Verkehr.

Rechtsgrundlage

Anlage 1-3 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Freigabevermerk

02.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung Aichwald
Seestraße 8
73773 Aichwald

Tel.: 0711 / 36 909 - 0
Fax: 0711 / 36 909 - 18
E-Mail: info@aichwald.de

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Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

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