Lärmaktionsplan der Gemeinde Aichwald
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie des §47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) hat die Gemeinde Aichwald einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.
Der Lärmaktionsplan wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Aichwald in der Sitzung am 25.06.2018 beschlossen.
Er steht Ihnen auf dieser Seite zum Download bereit und liegt ebenso im Rathaus Schanbach, Seestraße 8 (Zimmer 1.05) zur Einsicht aus.