Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.05.2017

In seiner Sitzung am 22. Mai hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

I. Allgemeine Informationen zum Thema E-Mobilität
Mit diesem Tagesordnungspunkt greift die Verwaltung die Anträge aus den Haushaltsplanberatungen zum Thema E-Mobilität auf. Bürgermeister Fink begrüßt hierzu den Kommunalberater der EnBW, Herrn Zimmermann, der dem Gremium anhand einer Präsentation einen allgemeinen Überblick über das Thema verschafft.

II. Neubaugebiet „Fuchsbühl“ – Aktueller Stand der Planung und weitere Vorgehensweise
In der Sitzung des Gemeinderats vom 27.03.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Fuchsbühl“ gefasst. Im Rahmen dieser Beschlussfassung wurde im Gemeinderat mehrheitlich der Wunsch formuliert, die wohnbauliche Nutzung im Plangebiet auf Flächen zu erweitern, die im derzeitigen Flächennutzungsplan (FNP) nicht als Flächen für Wohnen, sondern als Außenbereichsflächen zur Entwicklung der Natur und Landschaft dargestellt sind. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Planungsbüros wurde zwischenzeitlich geprüft, inwiefern eine solche Erweiterung des Gebietes umsetzbar sein könnte. Hierbei hat sich gezeigt, dass insbesondere der Nachweis der Erforderlichkeit (also des Bedarfs) der erhöhten wohnbaulichen Nutzung als auch der zu leistende naturschutzrechtliche Ausgleich für die Eingriffe in die Natur und Landschaft erhebliche Probleme bzw. kaum zu überwindende Hürden hinsichtlich der Gebietserweiterung aufweisen. Da der von der Gemeinde formulierte Bedarf an Wohneinheiten in einem Baugebiet im Rahmen der Grenzen des FNP voll erreicht werden kann, ist gegenüber den Genehmigungsbehörden die Erfordernis zur Erweiterung des Gebietes nicht schlüssig nachweisbar, womit eine notwendige Genehmigung der FNP-Änderung eher unwahrscheinlich wäre.
Durch die Erweiterung des Gebietes wären zu den sowieso schon erheblich umzusetzenden naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Auf der Grundlage des derzeitigen FNP könnten die Ausgleichsmaßnahmen vollständig im Plangebiet vorgenommen werden, bei einer Ausdehnung des Baugebiets stünden jedoch im Plangebiet dann keinerlei Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung, so dass dieser an anderer Stelle bzw. über die Heranziehung des Öko-Kontos erfolgen müsste. Wie die vorläufigen Untersuchungen der Fachbüros ergeben haben, müssten bei einer Erweiterung des Wohngebiets sämtliche im Öko-Konto der Gemeinde eingebuchten Flächen aufgebraucht werden. Für mögliche weitere Entwicklungen in der Gemeinde Aichwald würden dann in Zukunft keine Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, das Baugebiet Fuchsbühl auf der Grundlage des bestehenden Flächennutzungsplans der Gemeinde Aichwald weiter zu planen und auf dieser Grundlage den Bebauungsplanvorentwurf zu erstellen.

III. Sanierung Schule Schanbach Hauptgebäude - Beauftragung zur Ausschreibung von
Architekten- und Ingenieurleistungen

Es ist geplant, nach der Beendigung der Sanierung des Schulnebengebäudes die Sanierung des Hauptgebäudes durchzuführen. Die Arbeiten sollten in den Sommerferien 2018 begonnen werden und zu den Sommerferien 2019 abgeschlossen sein. Um den Startpunkt zu erreichen, sind die Ausschreibungen für die Arbeiten am Hauptgebäude für den März 2018 geplant. Unter der Voraussetzung eines halbjährlichen Planungszeitraumes ist es notwendig, die Architekten- und Ingenieurleistungen jetzt auszuschreiben. Wie bereits in der Sitzung am 24.10.2016 angekündigt, schlug die Verwaltung vor, den Planer für das Hauptgebäude über eine Ausschreibung zu suchen. Gemäß der Vergabeverordnung erfolgt die Ausschreibung in einem EU-weiten Verfahren. Das Verfahren wird von der Anwaltspartnerschaft Menold und Bezler begleitet. Am Ende wird über ein Punktesystem das geeignetste Büro ermittelt. Die nötige Fach- und Sachkunde wird im Rahmen des Verfahrens abgeprüft. Damit der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause 2017 über die Vergabe der Planungsleistungen beraten kann, muss das Verfahren jetzt begonnen werden. Im Jahr 2017 werden voraussichtlich Verfahrenskosten i.H. von ca. 20.000 EURO anfallen. Für die gesamte Sanierung des Hauptgebäudes ist mit Gesamtplanungskosten (Architekten und Fachplaner) von ca. 450.000 EURO zu rechnen. Vor dem Hintergrund des extrem kurzen Planungszeitraumes empfahl die Verwaltung, für das Vorhaben die Leistungen als Generalplaner auszuschreiben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung mit der Ausschreibung der planungsbezogenen Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung des Hauptgebäudes Schule Schanbach zu beauftragen. Außerdem stimmte er der außerplanmäßigen Ausgabe für das Ausschreibungsverfahren in Höhe von 20.000 Euro zu.

IV. K1212 Radverkehrskonzept Aichwald-Aichelberg – Beteiligung der Gemeinde Aichwald
Die Straßenbauverwaltung des Landkreises beabsichtigt auf der Grundlage des derzeitigen Förderprogramms des Landes für den Radwegausbau einen Umbau der Ortseingangssituation an der K 1212 (Schurwaldstraße) noch im Jahr 2017 (wegen Abruf der Fördergelder) durchzuführen. Hierbei soll einerseits nördlich der K 1212 eine Verbreiterung des straßenbegleitenden Weges mit einem anschließenden Fahrradschutzstreifen umgesetzt werden, um hier den Übergang für die Radfahrer am Ortseingang zu verbessern, anderseits soll die überdimensionierte und nicht erforderliche Straßenaufweitung durch die derzeitige Linksabbiegespur in die Landhausstraße zurückgebaut werden. Dies soll zur weiteren Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingangsbereich beitragen, weiterhin können in diesem Zuge zusätzliche Stellplätze entlang der K 1212 angelegt werden.
Für die Radwegverbreiterung ist nach Angaben der Straßenbauverwaltung mit Kosten in Höhe von 60.000,00 € zu rechnen. Diese Maßnahme wird mit 50% durch Landesmittel gefördert, für die restlichen 50% sind der Landkreis und die Gemeinde je zur Hälfte zur Kostentragung verpflichtet. Der Anteil der Gemeinde beläuft sich somit auf ca. 15.000,00 € reine Baukosten. Die Kosten des Baus der zusätzlichen Stellplätze entlang der K 1212 sind von der Gemeinde zu finanzieren, da diese dann auch (wie bei Gehwegen) in die Unterhaltungslast der Kommune übergehen. Hierfür ist mit reinen Baukosten in Höhe von rund 20.000,00 € zu rechnen. Zu den aufgeführten Baukosten werden noch anteilige Baunebenkosten in Höhe von rund 5.000,00 € anfallen, was zu einer Gemeindebeteiligung in Höhe von ca. 40.000,00 € führen wird. Nach kurzer Diskussion und der Klärung einzelner Fragen stimmt der Gemeinderat den geplanten Umbaumaßnahmen der Straßenbauverwaltung an der K 1212 (Schurwaldstraße - Ortseingang von Beutelsbach kommend) zu. Dem Landratsamt wird vorgeschlagen, auf die Verschwenkung zu verzichten und den Grünstreifen entlang der Straße zu führen. Für die anfallende Mitfinanzierungspflicht der Gemeinde Aichwald werden außerplanmäßig Mittel in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung gestellt.

V. Beschluss über das Jahresbauprogramm 2017 und Vergabe der Arbeiten
Im Ortsteil Aichelberg wird ein Fokus des Jahresbaus auf der Schnaiter Straße liegen. Hier sind allerdings auch noch Planungsleistungen notwendig. Bei der Ausschreibung der Jahresbauarbeiten 2016 wurde den Ausschreibungsunterlagen ein Schreiben beigelegt, in dem dargestellt wurde, dass die Gemeinde die Option einer Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr hat unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten für das Jahresbauprogramm 2017 zu denselben Konditionen wie für das Jahresbauprogramm 2016 angeboten werden. Aufgrund der aktuell hohen Investitionssummen der öffentlichen Hand im Bereich des Straßenbaus steht es nicht zu erwarten, dass bei einer Ausschreibung ein günstigeres als das jetzt vorliegende Angebot eingereicht werden wird. Aus diesem Grund empfahl die Verwaltung, die Fa. Hortus, Lorch, für das Jahresbauprogramm 2017 auf Basis der Preise vom Jahresbauprogramm 2016 zu beauftragen. Der Gemeinderat stimmte dem Maßnahmenplan für das Jahresbauprogramm 2017, sowie der Vergabe im Rahmen der Haushaltsmittel an die Fa. Hortus, Lorch, einstimmig zu.

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