Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.09.2021

In seiner öffentlichen Sitzung am 27. September hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

1. Bürgerfragen

Es wurden keine Bürgerfragen gestellt.

2. Bekanntgaben

Bürgermeister Jarolim informierte den Gemeinderat über den plötzlichen Tod von Manfred Atz. Der 61-Jährige war über 30 Jahre lang im Bauhof tätig gewesen. Zum Gedenken legte der Gemeinderat eine Schweigeminute ein.

3. Zustimmung zum Protokoll der Sitzung vom 19.07.2021

Mit einer kleinen Änderung stimmte der Gemeinderat dem Protokoll einstimmig zu.

4. Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und der Stellvertreter

Nach über 27 Jahren Amtszeit ist der bisherige Feuerwehrkommandant Klaus Geyer im September zurückgetreten. In ihrer Hauptversammlung vom 17. September hatte die Freiwillige Feuerwehr einen neuen Feuerwehrkommandanten sowie die Stellvertreter für eine Amtszeit von fünf Jahren neu gewählt, für die laut Feuerwehrgesetz die Zustimmung durch den Gemeinderat notwendig ist. Zum neuen Feuerwehrkommandanten wurde Daniel Kottinger gewählt, zum 1. Stellvertreter Manfred Schmid. Der Schanbacher Abteilungskommandant Ralph Kayser ist kraft seines Amtes 2. Stellvertreter. 
Bürgermeister Jarolim dankte Klaus Geyer ausdrücklich für seine herausragende Leistung. Er habe sich in der Gemeinde größten Respekt erworben und es sei sein Verdienst, dass die Feuerwehr in Aichwald heute so gut aufgestellt sei. BM Jarolim kündigte an, dass es noch eine offizielle Abschiedsfeier für Herrn Geyer geben werde. Auch alle Fraktionen sprachen dem ehemaligen Feuerwehrkommandanten ihr Lob und größte Anerkennung aus.
Nachdem der Gemeinderat der Wahl vom 17.9. zugestimmt hatte, stellte sich der neue Feuerwehrkommandant, Daniel Kottinger, kurz dem Gremium vor. Der 31-Jährige, der hauptberuflich bei der Daimler-Werksfeuerwehr arbeitet, freue sich darauf, „in die großen Fußstapfen seines Vorgängers zu treten“ und diese hoffentlich gut auszufüllen. BM Jarolim und alle Fraktionen wünschten Kottinger viel Erfolg bei der Ausübung dieses wichtigen Amtes.

Beschluss (einstimmig): Der Gemeinderat stimmte der Wahl von
·Daniel Kottinger zum Feuerwehrkommandanten,
·Manfred Schmid zum 1. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten sowie
·Ralph Kayser zum 2. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten
 gemäß § 8 Absatz 2 Feuerwehrgesetz zu.

5. Neubau Kindergarten/Schule Aichschieß; Bestimmung der Sachpreisrichter des Gemeinderates

Für den Architektenwettbewerb zum Bau des Kindergartens/Schule in Aichschieß mussten noch die Sachpreisrichter benannt werden. Nach Vorschlag der Verwaltung wurde die Benennung wie bereits im letzten Wettbewerb gehandhabt, wonach die CDU als stärkste Fraktion zwei und alle anderen Fraktionen jeweils einen Sachpreisrichter entsandt hatten; die Verwaltung selbst wird mit Bürgermeister Jarolim sowie Bauamtsleiter Ansgar Voorwold vertreten sein.
Folgende Sachpreisrichter wurden von den Fraktionen benannt:

CDU: Manuel Dorn und Michael Baumann (Stellvertreter Marieta Munk und Prof. Dr. Volker Haug); Freie Wähler: Hubert Kiesel (StV Günter Maier); GRÜNE: Walter Knapp (StV Monika Rohland); SPD: Kerstin Binder (StV Michael Neumann).
Auch aus dem Kreis der Nutzer – Schule, Kindergarten und Kernzeit sowie Elternvertreter – wurde jeweils ein Vertreter für das Sachpreisrichter-Gremium benannt, die allerdings nur eine beratende Funktion und kein Stimmrecht erhalten.
Das vorliegende Raumprogramm des Neubaus, das gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern erarbeitet wurde, sieht eine Nutzfläche von insgesamt 1428 m² vor, davon rund 1.100 m² für den Kindergarten und 328 m² für die Schule. Die Kostenschätzung für das gesamte Gebäude (exklusive Außenanlagen) beläuft sich auf ca. 7,3 Millionen Euro, wobei auf den KiTabereich rund 4,7 Mio Euro und auf die Schule rund 2,6 Mio Euro entfallen.

Im KiTabereich mit insgesamt vier Gruppen wird eine größtmögliche Flexibilität hinsichtlich des Angebotes (Krippe, regulärer Kindergarten, altersgemischte Gruppe) angestrebt. Ergänzt wird das Raumangebot durch gemeinsame Bereiche von Krippe und Kindergarten. Für die Schule sind insgesamt zwei Räume (ein Klassenraum und ein fast gleich großer Gruppenraum) vorgesehen, der durch ein Lehrerzimmer ergänzt wird.

Auch die Kernzeit erhält einen großen sowie einen kleineren Gruppenraum. Außerdem sieht das Konzept für Schule und Kernzeit gemeinsam genutzte Flächen wie den Eingangsbereich und sanitäre Anlagen vor, auch der Multifunktionsraum und die Küche mit eigenem pädägogischen Bereich sollen allen Nutzern zur Verfügung stehen. Im Außenbereich ist geplant, dass die Kleinsten einen geschützten Bereich und die Schulkinder ihren eigenen Gartenbereich erhalten.

BM Jarolim wies darauf hin, dass alle Kriterien und Wünsche in der Preisrichtervorbesprechung diskutiert würden, die am 19. Oktober stattfindet. In der darauf folgenden Gemeinderatssitzung könne dann der Beschluss für den Architekturwettbewerb gefasst werden. Die Preisrichtersitzung, an der auch die Fachpreisrichter teilnehmen werden, ist auf den 29. April 2022 festgesetzt. Damit kann der Planungsbeschluss noch im Frühjahr des kommenden Jahres gefasst werden, sodass anschließend die Bauplanungen beginnen und die weiteren VgV-Verfahren durchgeführt werden können. Der Baubeginn könnte dann wie geplant im Frühjahr 2023 erfolgen.

Beschluss (einstimmig):
1. Der Gemeinderat benennt die Sachpreisrichter für das Wettbewerbsverfahren.
2. Der Gemeinderat nimmt vom Raumprogramm und von der Kostenschätzung Kenntnis.

6. Erlass der Kindergarten- und Kernzeitgebühren für den halben Monat Mai 2021

Im Frühjahr dieses Jahres waren auf Grund der „Bundesnotbremse“ zur Corona-Krise die kommunalen Einrichtungen zur Kinderbetreuung (Kindergärten und Kernzeitbetreuung der Schule) vom 26. April bis zum 14. Mai geschlossen, sodass keine reguläre Betreuung, sondern nur eine „Notbetreuung“ für einzelne Kinder angeboten werden konnte. Obwohl Kindergartenordnung und Betreuungssatzung der Gemeinde auch bei (vorübergehender) Schließung eine (Weiter-) Zahlung der vollen Gebühren vorsehen, hatte die Verwaltung den Gebühreneinzug für den Monat Mai ausgesetzt, um die Eltern in dieser schwierigen Situation nicht weiter zu belasten. Durch die Beteiligung des Landes Baden-Württemberg (mit mehr als 16.000 Euro) an den Elternbeiträgen sind der Gemeinde – vorbehaltlich der detaillierten Abrechnung der Notbetreuung – durch den Erlass der halbmonatigen Gebühren Kosten in Höhe von rund 2.700 Euro entstanden.
Prof. Dr. Volker Haug äußerte im Namen der CDU-Fraktion seinen ausdrücklichen Dank an das Land Baden-Württemberg für dessen großzügige finanzielle Unterstützung in der Corona-Pandemie. Dies sei nicht selbstverständlich, da Kinderbetreuung eigentlich eine kommunale Angelegenheit sei.
 
Beschluss (einstimmig):
·Erlass der „normalen“ Kindergartengebühren für den halben Monat Mai 2021
·Erlass der „normalen“ Kernzeitbetreuungsgebühr für den halben Monat Mai 2021

7. Abrechnung Sonderfinanzierungskonto "Fuchsbühl"

Um das Neubaugebiet „Fuchsbühl“ finanzieren zu können, hatte der Gemeinderat im Jahr 2019 den Abschluss einer „Sonderfinanzierung“ mit der LBBW beschlossen. Darüber wurden die bisher notwendigen Zahlungen für den Grundstückserwerb und Erschließungskosten sowie die Einnahmen für den Verkauf der Bauplätze – und damit ein Großteil der erwarteten Kosten und Einnahmen – abgewickelt. Um unnötige Gebühren sowie weitere Zinsen zu verhindern, empfahl die Verwaltung, das Sonderfinanzierungskonto aufzulösen und ein Budget von 10.000 Euro für noch ausstehende Erschließungskosten im Haushalt zu veranschlagen.

Beschluss (einstimmig):
·Abrechnung des Sonderfinanzierungskontos und einer damit verbundenen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 36.000 Euro
·Bereitstellung außerplanmäßiger Ausgabe-Mittel in Höhe von 10.000 Euro für ausstehende Erschließungskosten im Neubaugebiet Fuchsbühl

8. Zustimmung zur Ausschreibung Kamerabefahrung im Zuge der EKVO im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2022

Nach den Vorschriften des Wassergesetzes für Baden-Württemberg müssen Betreiber von Abwasseranlagen (darunter auch kommunale Kläranlagen und Kanalisationen) diese regelmäßig durch Fachfirmen überprüfen lassen, um den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb zu gewährleisten und die Beschaffenheit des Abwassers festzustellen. Die letzte Überprüfung der Kanalisation liegt in den Aichwalder Ortsteilen bereits zwischen 10 und 15 Jahre zurück.
Für 2021 wurde im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) für die Kamerabefahrungen der Ortskanalisation in den Ortsteilen Aichschieß und Krummhardt Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro eingeplant; allerdings hat die Berechnung eines Fachbüros mittlerweile Kosten in Höhe von rund 250.000 Euro (einschließlich Schadensdokumentation) ergeben. Hinzukommt, dass die entsprechenden Fachfirmen derzeit keine freien Kapazitäten zur Verfügung haben, sodass mit einer weiteren Kostensteigerung gerechnet werden müsse, wie Bauamtsleiter Ansgar Voorwold betonte. Vor diesem Hintergrund empfahl Voorwold, die Arbeiten im Herbst dieses Jahres möglichst breit sowie mit einer erweiterten Ausführungsfrist auszuschreiben, um ein günstigeres Angebot erhalten zu können. Die nötigen Haushaltsmittel seien entsprechend für das kommende Jahr einzuplanen.
 
Vor der Abstimmung äußerten alle Fraktionen massive Bedenken hinsichtlich der Kostenhöhe, kritische Anmerkungen gab es auch dazu, dass diese hohe Summe nicht plausibel nachvollzogen werden könne. Bauamtsleiter Voorwold verwies hier nochmals auf die gesetzlichen Vorgaben der EKVO sowie die generelle, extreme Kostensteigerung im Baubereich und äußerte die Hoffnung, dass mit der neuen Ausschreibung ein günstigeres Angebot eingeholt werden könne. Zudem ließen sich durch eine frühe Erkennung der Schäden und die Möglichkeit einer Innensanierung der Kanalisation spätere Instandsetzungskosten einsparen.
 
Beschluss (mit einer Enthaltung):
Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung für die Kamerabefahrung im Zuge der EKVO in den Ortsteilen Aichschieß und Krummhardt zu.

9. Annahme von Mitteln aus der Auflösung der Narrenzunft Schlappohrle Aichwald

Die „Narrenzunft Schlappohrle Aichwald e.V.“ befindet sich in der Auflösung, die Liquidation des Vereins steht vor dem Abschluss. Laut Vereinssatzung soll das verbleibende Vermögen in vollem Umfang der Gemeinde Aichwald zufließen, die dieses jedoch ausschließlich für den ursprünglichen Zweck und das Ziel des Vereins verwenden darf – das Brauchtum und die Tradition der schwäbisch-alemannischen Fasnet zu pflegen, zu erhalten und zu fördern und insbesondere die Jugend für die schwäbisch-alemannische Fasnet zu begeistern. Die Höhe des Restvermögens des Vereins beträgt 2760 Euro, die zum Beispiel im kommenden Jahr für die Durchführung des Kinderfaschings verwendet werden könnten.

Beschluss (einstimmig):
·Annahme der Mittel aus der Auflösung der Narrenzunft Schlappohrle Aichwald
·Verwendung der angenommenen Mittel für die Brauchtumspflege der schwäbisch-alemannischen Fasnet im Jahr 2022 bzw. Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2022
·Ermächtigung des Bürgermeisters über die Entscheidung der Mittelverteilung

10. Energiebericht 2019/2020

Coronabedingt wurde der Energiebericht 2019 für die Liegenschaften der Gemeinde erst verspätet erstellt, sodass er erst jetzt dem Gemeinderat präsentiert werden konnte. Danach bewegen sich die  Verbräuche in allen Bereichen auf bekanntem Niveau – die Zunahme des Stromverbrauchs gegenüber 2018 erklärt sich durch die erstmalige Berücksichtigung der Kläranlagen. Eine positive Entwicklung zeigt sich bei der Straßenbeleuchtung, der Wärme- und Wasserverbrauch bewegten sich auf bekanntem Niveau und damit im normalen Bereich.
Auf Nachfrage der GRÜNEN-Fraktion, weshalb im Bericht keine Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt seien, gab Andreas Jauß, Leiter der Finanzverwaltung, an, dass der Energiebericht immer ein Rückblick sei und in die Zukunft gerichtete Maßnahmen nicht extra aufgelistet würden. Jauß stellte jedoch klar, dass bei allen von der Gemeinde genutzten Gebäuden hohe Energiestandards gelten, um die anspruchsvollen energetischen Ziele zu erreichen.
 
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt die Energieberichte 2019/2020 zur Kenntnis.

11 Beauftragung des Gemeinderats mit der Verwaltung der Jagdgenossenschaft

Durch die Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes wurde eine Satzungsneufassung der Versammlung der Jagdgenossen notwendig. Zunächst Corona bedingt verschoben, konnte die Versammlung am 26. Juli 2027 stattfinden. Dabei haben die Jagdgenossen einstimmig die neue Satzung angenommen und gleichzeitig den Gemeinderat mit der Verwaltung der Jagdgenossenschaft beauftragt.

Beschluss (einstimmig):
1. Der Gemeinderat stimmt seiner Beauftragung durch die Versammlung der Jagdgenossen zur Verwaltung der Jagdgenossenschaft bis einschließlich zum 27. Juli 2027 zu.
2. Im Einklang mit § 10 Absatz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Aichwald beauftragt der Gemeinderat den Bürgermeister der Gemeinde Aichwald mit der Erledigung seiner Aufgaben nach § 11 der Satzung der Jagdgenossenschaft.

12. Verschiedenes

Zum Abschluss der Gemeinderatsitzung hatten die Gemeinderäte wieder Gelegenheit, ihre Fragen an die Verwaltung zu stellen.

CDU-Gemeinderat Michael Baumann berichtete, dass er von einigen Bürgern zum Thema Fluglärm angesprochen worden sei, da dieser nach deren Einschätzung in letzter Zeit zugenommen habe. Bürgermeister Jarolim erklärte dazu, dass der Flugverkehr sicherlich nach der coronabedingten Zwangspause wieder angestiegen sei, es aber nach seinem Wissen kein verstärktes Flugaufkommen über dem Gemeindegebiet gebe. Vielmehr gehe er davon aus, dass sich die geplante neue Abflugkurve am Stuttgarter Flughafen – die insbesondere bei den Gemeinden Plochingen, Deizisau und Altbach zu einer spürbaren Reduzierung des Fluglärms führen soll – auch positiv auf die Lärmbeeinträchtigung in Aichwald auswirken werde. Bezüglich der aktuellen Planungen und Entwicklungen des „Lärmkonzepts Fildern“ stehe er in engem Kontakt mit dem Deizisauer Bürgermeister Thomas Matrobs, so BM Jarolim. Sollte bei den Bürgern dennoch weiter der Eindruck bestehen, dass der Fluglärm zugenommen habe, könne man auch in Zusammenarbeit mit dem Flughafen Stuttgart über eine mögliche Lärmmessung nachdenken.

Marieta Munk (CDU) wollte von der Verwaltung wissen, wie der Stand bezüglich der Sanierung der Alten Turnhalle sei. Bauamtsleiter Voorwold gab dazu bekannt, dass inzwischen ein guter Planer gefunden worden sei und intensiv Gespräche mit Nutzerinnen und Nutzern geführt würden. In der nächsten Gemeinderatssitzung werde der beauftragte Architekt den Gemeinderäten seine Planung und Kostenberechnung vorstellen.
Auch bei der Frage von GRÜNEN-Gemeinderat Walter Knapp, wie weit der interfraktionelle Antrag zum Thema Wohnmobil-Stellplätze fortgeschritten sei, verwies Voorwold auf die kommende Sitzung, wo dies ein Tagesordnungspunkt sein werde. Auf die weitere Erkundigung Knapps, wie es mit dem „Rössle“ in Schanbach weitergehe, teilte Voorwold mit, dass hier der Bauantrag eingereicht, aber noch keine Baugenehmigung erteilt wurde. Beim Neubaugebiet Fuchsbühl sei der Status der, dass der Investor BPD noch keinen Bauantrag eingereicht, laut Kaufvertrag aber auch maximal zehn Monate nach Vertragsabschluss Zeit habe, um die Planungen zu entwickeln.

Die Nachfrage von Kerstin Binder (SPD), ob nach den abgeschlossenen Sanierungsarbeiten in der Seestraße wieder eine Markierung der Parkflächen/ Parkierung vorgehen sei, wurde von Amtsleiter Voorwold bestätigt. Auch der geäußerte Wunsch der SPD-Fraktion, dass die Gemeinderäte künftig wieder an Verkehrsschauen des Landratsamtes teilnehmen möchten – was coronabedingt in der Vergangenheit nicht mehr möglich war – wurde von der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

CDU-Gemeinderat Christof Föhl berichtete, dass einige Bürger nachgefragt hätten, ob in Aichwald eine Verkehrszählung durchgeführt worden sei. Bauamtsleiter Voorwold bestätigte, dass es beim geplanten Neubaugebiet „Fuchsbühl“ eine Verkehrszählung gegeben habe, um zum Beispiel für den Schallschutz des Bauvorhabens eine verlässliche Datengrundlage zu generieren.

Dr. Edda Hoffmann von der Fraktion „Freie Wähler“ erkundigte sich nach den aktuellen Corona Zahlen in Aichwald. BM Jarolim sagte den Gemeinderäten zu, ihnen die Daten schnellstmöglichzur Verfügung zu stellen.

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§ 24 Abs.1 GemO "Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist (...)"

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