Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23.03.2020

Aufgrund der aktuellen Situation hat der Gemeinderat entschieden, für die Sitzung des Gemeinderats am 23.03.2020 in kleinerer Besetzung zusammenzutreten und einige Fragen/Unklarheiten bereits im Vorfeld per E-Mail zu klären.

In seiner Sitzung am 23. März hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

1. Bekanntgaben

1. Bürgermeister Jarolim informiert über den aktuellen Stand zum Thema Corona:

Bislang seien in Aichwald drei bestätigte Krankheitsfälle bekannt. Zwei davon befänden sich in häuslicher Quarantäne, eine Person werde stationär behandelt. Bei weitere zehn Kontaktpersonen sei ebenfalls eine häusliche Quarantäne angeordnet worden. Das Landratsamt leite der Gemeindeverwaltung die Informationen des Gesundheitsamts regelmäßig weiter, außerdem stehe man in engem Kontakt mit den Gemeinden des Landkreis Esslingen. Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg informiere täglich über den aktuellen Stand und eventuelle Neuerungen.
           
Bislang habe man u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Absage aller kommunaler Veranstaltungen bis Ende Mai 2020 und gleichnamige Empfehlung an Vereine etc.
  • Schließung der Grundschule und Kindertageseinrichtungen seit 17.03.2020 und Einrichtung von Notgruppen für Eltern in systemrelevanten Berufen (aktuell 10 Kinder in Betreuung)
  • Direkte Ansprache der Gewerbetreibenden vor Ort und Kontrolle, ob die verordneten Schließungen eingehalten werden
  • Sperrung der Spiel- und Bolzplätze inkl. Grillstellen
  • Koordination von Hilfsangeboten und -gesuchen (Einkaufen etc.) im Rathaus. Das DRK habe ebenfalls einen Einkaufsservice ins Leben gerufen.
  • Schließung des Rathauses für den Publikumsverkehr. Die Mitarbeiter/innen arbeiten im Schichtbetrieb und ggf. im Homeoffice

Weiterhin bittet Bürgermeister Jarolim alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die bestehenden Regeln zu halten.

2. Frau Kober gibt bekannt, dass in der letzten Woche der interne Kick-off für die Einführung des elektronischen Ratssystems stattgefunden habe. Die Verwaltung müsse nun verschiedene Daten einpflegen und die Vorlagen anpassen. Am 27.05.2020 finde die verwaltungsinterne Schulung, zu einem späteren Zeitpunkt die Schulung für die Gremienmitglieder statt. Es werde beabsichtigt, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause (27.07.2020) auf die elektronische Ratsarbeit umzustellen. Parallel würden für diese Sitzung aber zusätzlich Papiervorlagen verteilt.  

2. Bebauungsplan "Ziegelgasse/Brühlweg 1. Änderung", Markung Schanbach -Feststellung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss

In der Sitzung am 25.11.2019 hat der Gemeinderat die Aufstellung und den Vorentwurf des Bebauungsplans „Ziegelgasse/Brühlweg 1. Änderung“, Markung Schanbach beschlossen. Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind Anregungen eingegangen, deren Beantwortungen mit der Stellungnahme der Verwaltung vorgeschlagen wurde.
 
Beschluss (einstimmig):

  1. Der Gemeinderat entscheidet über die eingegangenen Anregungen.
  2. Auf der Grundlage des Lageplans des Büros AGOS vom 23.03.2020, einschließlich Textteil und Begründung (Anlage 1) wird dem Entwurf des Bebauungsplans „Ziegelgasse/Brühlweg 1. Änderung“, Markung Schanbach, sowie den Örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet zugestimmt.

3. Zustimmung zum Auslobungstext für den Investorenwettbewerb Fuchsbühl

Der Auslobungstext gliedert sich in die Teile A und B. Während der erste Teil eher allgemeine Aussagen über das Vorhaben beinhaltet, stehen im Teil B die konkreteren Anforderungen an den Investorenwettbewerb.

Nach einiger Diskussion über einzelne Bewertungskriterien wird dem Antrag der CDU-Fraktion, folgende Änderungen vorzunehmen mehrheitlich entsprochen:

  • Qualität Städtebau, Architektur, Funktionalität: Reduzierung von 50 % auf 40 %
  • Nutzungskonzept, soziale Mischung: Erhöhung von 25% auf 30 %
  • Weiterentwicklungsfähigkeit: Erhöhung von 15% auf 20 %

Hinweis:
Im Vorfeld der Sitzung wurden bereits einige Fragen der Gemeinderäte geklärt und folgende Änderungen/Ergänzungen des Auslobungstextes seitens der Verwaltung zugesagt:

  • Bei Punkt A.1 „Anlass und Zweck des Wettbewerbs“ werden im zweiten Absatz die Worte "für die Anschlussunterbringung" gestrichen.
  • Bei Punkt B.2.5 „Vorgaben Wohnungsbau“ wird die Mengenformulierung „ca. 100 Wohnungen plus/minus 10“ in den Text eingefügt.

Außerdem wurde klargestellt:

  • Die Gemeinde Aichwald sichert sich ein Belegungsrecht für mindestens 30% der Mietwohnungen.

Beschluss (einstimmig):Der Gemeinderat stimmt dem Auslobungstext in den Teilen A und B, mit den besprochenen Änderungen, zu.

4. Vergabeverfahren im Neubaugebiet Fuchsbühl

Auf Basis der in der Sitzung vom 9. März 2020 beschlossenen Leitlinien zur Bauplatzvergabe sollen sowohl das förmliche Verfahren für das Neubaugebiet Fuchsbühl, als auch die Rahmenbedingungen für den Verkauf beschlossen werden. Für die Grundstücke ist noch der Verkaufspreis festzulegen. Insgesamt besitzt die Gemeinde sechs Bauplätze: Die Flurstücke 1396 und 1401 in der Wertzone 2 sowie die Flurstücke 1398, 1399, 1413 und 1414 in Wertzone 3. Als Bodenrichtwert wurde nach der Umlegung für die Grundstücke in Wertzone 2.500 €, für die Wertzone 3.575 € für den Quadratmeter festgelegt.

Nach § 92 der Gemeindeordnung ist die Gemeinde verpflichtet, ihre Vermögensgegenstände zum vollen Wert zu verkaufen. Üblicherweise wird bei Grundstücksverkäufen der Bodenrichtwert als Mindestwert angenommen. Liegen der Gemeinde jedoch Kenntnisse vor, die auf einen höheren Marktpreis schließen lassen, muss sich die Gemeinde, nach Auskunft der Kommunalaufsicht am Marktpreis orientieren. Dies ist hier der Fall.

Eine Abweichung vom Grundsatz des § 92 GemO ist möglich, wenn die Vergabe in Form einer Subvention, das heißt zu einem verminderten Preis erfolgt. Diese Subvention muss dann jedoch in Form einer Nutzungsbindung des Erwerbers abgesichert werden. Dies ist in den Leitlinien der Gemeinde Aichwald bereits angelegt.
 
Beschluss (einstimmig)

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Gemeindebauplätze im Neubaugebiet Fuchsbühl gemäß den Leitlinien der Gemeinde Aichwald zur Vergabe von Bauplätzen.
  2. Der Gemeinderat beschließt den Verkaufspreis für die Grundstücke in Wertzone 2 mit 650,00 € pro Quadratmeter; in Wertzone 3 mit 747,50 € pro Quadratmeter.
  3. Das Bewerbungsverfahren beginnt am 15. April 2020 und endet am 27. Mai 2020.

5. Anschlussunterbringung Krummhardter Straße - Zustimmung zu außerplanmäßigen Haushaltsmitteln zum Neubau des Regenrückhaltebeckens Fuchsbühl Süd

Für den Neubau der Gemeinschaftsunterbringungen des Landkreises und der Gemeinde Aichwald war der Bau eine Rückhaltebeckens eine Genehmigungsvoraussetzung. Die Arbeiten wurden bereits letztes Jahr erbracht. Die bauausführende Firma hat jedoch erst jetzt die Schlussrechnung vorgelegt. Durch die Umstellung des Haushaltssystems wurden die noch freien Mittel nicht in das aktuelle Jahr übertragen. Bei den Kosten handelt es sich nicht um Mehrkosten des Projektes. Das Gesamtprojekt konnte günstiger abgeschlossen werden.
 
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von Euro 37.489,33 für den Neubau des Regenrückhaltebeckens Fuchsbühl Süd zu.

6. Eigenbetrieb Wasserversorgung - überplanmäßige Ausgabe Maßnahme Schurwaldstraße

Im Zuge der Erneuerung der Schurwaldstraße durch den Landkreis wird die Wasserversorgung die Hauptwasserleitung und sämtliche Hausanschlüsse in diesem Bereich komplett austauschen. Die Maßnahme wurde durch den Landkreis im Gesamten ausgeschrieben. Der Kostenanteil für die Wasserversorgung beläuft sich auf 646.000 €. Im Wirtschaftsplan 2020 der Wasserversorgung ist lediglich ein Betrag von 400.000 € eingestellt. Somit ist eine überplanmäßige Ausgabe von 246.000 € notwendig.
 Beschluss (einstimmig):Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 246.000 €, für den Austausch der Wasserleitung in der Schurwaldstraße zu.

7. Entscheidung über die Teilnahme am Deutschen Wandertag 2022

Die Stadt Fellbach hat sich, gemeinsam mit dem Schwäbischen Albverein, um die Ausrichtung des „Deutschen Wandertags 2022“ beworben. Der Deutsche Wandertag findet jährlich in einer Wanderregion statt und ist eine Veranstaltung des Deutschen Wanderverbands in Zusammenarbeit mit dem regionalen Gebietsverein (hier: Schwäbischer Albverein) und regionalen Partnern (hier: Remstal). Als Mitglied des Remstal Tourismus e.V. kann sich die Gemeinde Aichwald ebenfalls an der Veranstaltung „Deutscher Wandertag 2022“ beteiligen. Der „Deutscher Wandertag 2022“ findet vom 30.07. – 07.08.2022 im Remstal statt. Für die Gemeinde Aichwald werden die Umlagekosten auf rund 1.600 Euro geschätzt.
 
Nach einiger Diskussion erfolgt folgender Beschluss (mehrheitlich):
Die Gemeinde Aichwald beteiligt sich am Deutschen Wandertag 2022.

8. Zustimmung zum Kauf eines neuen Fahrzeuges für den Wassermeister (überplanmäßige Ausgabe)

Das Fahrzeug des Wassermeisters, ein VW Transporter, hat seine tatsächliche und wirtschaftliche Lebensdauer überschritten. In einem entsprechenden Zustand befindet sich das Fahrzeug. Es wurden mehrere Angebote für ein neues Fahrzeug eingeholt. Bestes und günstigstes Angebot ist ein Renault Trafic vom Autohaus Fischer GmbH in Esslingen. Das Angebot beläuft sich auf 20.200,11 € netto. Zum Fahrzeug kommt noch eine entsprechende „Handwerker-Ausstattung“ der Firma Sortimo. Hier belaufen sich die Kosten für die Innenausstattung des Fahrzeugs auf 2.439,93 € netto. Im Wirtschaftsplan der Wasserversorgung wurden 20.000,- € eingestellt. Die Gesamtkosten von Fahrzeug und Innenausstattung belaufen sich jedoch auf 22.640,04 € netto. Es ist somit eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 3.000 € notwendig.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt

  1. dem Kauf eines Renault Trafic in Höhe von 22.640.,04 (inklusive Inneneinrichtung)
  2. der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von rund 3.000 €

zu

9. Zustimmung zum Verkauf des Lindner Geräteträger

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 17.02.2020 wurde der Beschaffung eines Geräteträgers der Firma Meili zugestimmt. Dieser ersetzt den nicht mehr fahrbereiten Lindner Unitrac 102 des Bauhofs. Die Firma Eugen Unkauf GmbH aus Abstatt, welche den Auftrag für den Geräteträger Fa. Meili erhalten hat, bietet einen Betrag von 22.000,- € für den Lindner Unitrac 102.
 
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Lindner Unitrac 102 an die Eugen Unkauf GmbH für einen Kaufpreis von 22.000 € zu.

10. Zustimmung zum Verkauf des Baggers der Wasserversorgung

Der Bagger der Wasserversorgung erlitt leider einen größeren Motorschaden und ist nicht mehr Einsatzbereit. Der genaue Umfang des Schadens lässt sich nur mit erheblichem Aufwand feststellen und vermutlich nur mit noch größerem Aufwand Instandsetzen. Auf jeden Fall ist von einem wirtschaftlichen Totalschaden auszugehen. Die buchhalterische Lebensdauer ist schon lange überschritten. Es konnten Interessenten gefunden werden welche noch einen ordentlichen Betrag für den Bagger bezahlen. Bestes Angebot hat Herr Christian Mahler, aus Hochdorf, abgegeben. Dieser bietet 11.000 € brutto.
 
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Baggers (Liebherr 308) der Wasserversorgung an Herrn Christian Mahler für einen Kaufpreis von 11.000,- € (brutto) zu.

11. Zustimmung zum Verkauf des Ford Transit des Bauhofs

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 17.02.2020 wurde der Beschaffung eines Mitsubishi Fuso’s zugestimmt. Dieser ersetzt den nicht mehr fahrbereiten Ford Transit des Bauhofs. Für den Ford Transit haben sich diverse Interessenten gemeldet. Höchstes Gebot wurde durch Herrn Milazim Mehmeti, aus Aichwald-Aichelberg, abgegeben. Dieses beläuft sich auf 2.600 €.
 
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Ford Transit an Herrn Milazim Mehmeti für einen Kaufpreis von 2.600 € zu.

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§ 24 Abs.1 GemO "Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist (...)"

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