Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 09.03.2020

In seiner Sitzung am 9. März hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

1. Zustimmung zum Investorenwettbewerb Teil A und der Fachjury

Der Wettbewerb für den Geschosswohnungsbau im Neubaugebiet Fuchsbühl soll Ende März ausgelobt werden. Die Fachjury soll wie folgt besetzt werden:
 
Fachpreisrichter/ Fachpreisrichterinnen (7):

  • Jörg Aldinger, Freier Architekt BDA, Stuttgart
  • Peter W. Schmidt, Freier Architekt BDA, Pforzheim
  • Jens Wittfoht, Freier Architekt BDA, Stuttgart
  • Stefanie Eberding, Freie Architektin BDA, Stuttgart
  • Gabriele D'lnka, Freie Architektin BDA, Fellbach
  • Stefan Werrer, Freier Architekt und Stadtplaner AKBW DASL
  • Ansgar Voorwold, Leiter Bau- und Umweltamt Aichwald

Stellv. Fachpreisrichter/ Fachpreisrichterinnen:

  • Dr. Ulrike Fischer, Architektin, Karlsruhe
  • Arne Rüdenauer, Freier Architekt BDA, Stuttgart

Fraktionen:

  • Manuel Dorn (CDU)
  • Michael Baumann (CDU)
  • Jochen Wieland (FW)
  • Kerstin Binder (SPD)
  • Monika Rohland (B90/ Die Grünen)

Stv. der Fraktionen:

  • Sieglinde Edlinger (CDU)
  • Prof. Dr. Volker Haug (CDU)
  • Hubert Kiesel (FW)
  • Michael Neumann (SPD)
  • Walter Knapp (B90/ Die Grünen)

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt den Teil A des Investorenwettbewerbs zur Kenntnis und stimmt der Besetzung der geplanten Fachjury zu

2. Verabschiedung der Leitlinien für die Veräußerung von Bauplätzen

Im Neubaugebiet Fuchsbühl wurden der Gemeinde Aichwald neben dem großen Flurstück 1387 auch sechs weitere Bauplätze zugeteilt, die im Jahr 2020 verkauft werden sollen. Die nun vorliegenden Leitlinien zur Veräußerung von gemeindeeigenen Bauplätzen der Gemeinde Aichwald („Leitlinien“) sollen allerdings nicht nur für diese Bauplätze, sondern auch für zukünftige Bauplatzvergaben angewandt werden. Entsprechend ist die Richtlinie nicht auf ein Vorhaben konkret gefasst.
 
Wichtig ist der Verwaltung, das Verfahren in zwei Stufen durchzuführen. Zunächst erfolgt eine offene Bewerbungsphase, in der Interessenten sich auf das gesamte Baugebiet mittels eines Fragebogens bewerben können. Diese Bewerbungen werden dann durch die Verwaltung geprüft und in einer Rangliste zusammengefasst.
In der zweiten Stufe können sich dann die bestplatzierten Bewerber einen konkreten Bauplatz im Baugebiet auswählen und einen entsprechenden Finanzierungsnachweis erbringen. Sollte einer der eigentlich zum Zuge kommenden Bewerber seine Bewerbung zurückziehen oder keinen Finanzierungsnachweis erbringen können, so kommt der Nächstplatzierte der Rangliste zum Zuge. Nach dieser Phase fällt der Gemeinderat die Vergabeentscheidung in öffentlicher Sitzung.
 
Die in den Leitlinien enthaltenen Kriterien bilden die Ziele der Gemeinde ab. Vergleichbare Kriterien werden auch von anderen Kommunen angewandt und durch den Gemeindetag empfohlen. Berücksichtigt wird neben einem aktuellen Ortsbezug auch der frühere Wohnsitz der Bewerber in Aichwald. Hierdurch erhofft sich die Verwaltung, bestehende Strukturen am Ort halten zu können und gleichzeitig auch Ehemaligen die Rückkehr in die Heimat zu ermöglichen. Auch die weiteren Ortsbezugskriterien folgen der gleichen Zielsetzung. Bestehende familiäre Bindungen, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, werden zusätzlich gewürdigt. Außerdem soll sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis in Aichwald positiv auswirken. Hierunter fallen auch Selbstständige im Haupterwerb.
 
Im Rahmen des Sozialbezugs finden die Lebensumstände von Verheirateten und Familien sowie deren nach dem verfassungsrechtlichen Familienbegriff gleichgestellten Konstellationen Berücksichtigung. Paare mit Kindern und Alleinerziehende erhalten für jedes im Haushalt lebende Kind (leiblich oder adoptiert) unter 18 Jahren einen entsprechenden Vorteil. Außerdem sollen der Grad der Behinderung oder ein Pflegegrad des Antragsstellers oder einer im Haushalt lebenden Person berücksichtigt werden.
 
Im Weiteren stellt die Gemeinde mit den Leitlinien auch die Erwartung klar, dass der Erwerber eines verbilligten Grundstücks dieses auch einer eigenen Wohnnutzung zuführt. Dies steht vor allem vor dem Hintergrund des mit der Vergabe verfolgten Zieles, die Bindung der Erwerber zur Gemeinde Aichwald dauerhaft zu verfestigen. Dies wird über ein Wiederkaufsrecht für den Fall der Verletzung der Baupflicht und der Vereinbarung eines Aufgeldes bei Verletzung der Nutzungsbindung zugunsten der Gemeinde abgesichert.
 
Nach einiger Diskussion entscheidet der Gemeinderat über folgende Anträge der zu vergebenden Punkte:

  • Einstimmig: Wohnimmobilie mit angemessenem Wohnraum: -20 Punkte
  • Mehrheitlich: Wohnimmobilie mit mehr als angemessenem Wohnraum: -30 Punkte
  • Einstimmig: Würdigung des Ehrenamts in Aichwald: + 5 Punkte

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt die vorliegenden „Leitlinien zur Veräußerung von gemeindeeigenen Bauplätzen der Gemeinde Aichwald“ mit folgenden Änderungen:

  • Abzüge: 
    • Wohnimmobilie mit angemessenem Wohnraum: -20 Punkte
    • Wohnimmobilie mit mehr als angemessenem Wohnraum: -30 Punkte
  • Ortsbezug:
    • Würdigung des Ehrenamts in Aichwald: + 5 Punkte
      (die Verwaltung legt die entsprechenden Kriterien fest und informiert anschließend den Gemeinderat)

3. Jugendmusikschule - Förderung Kooperationsprojekte Schule/Vereine

Die Jugendmusikschule hat, im Rahmen der Förderung von Kooperationsprojekten der Aichwalder Vereine mit der Grundschule Aichwald, einen Zuschussantrag für ein Kooperationsprojektes zwischen Schule und Jugendmusikschule gestellt. Die Verwaltung unterstützt den Antrag. Über die Förderung solcher Projekte soll aber, wie in der Gemeinderatsitzung am 30.09.2019 beschlossen, der Gemeinderat im Einzelfall entscheiden. Nicht erst mit der zunehmenden Anzahl an Ganztagesschulen wird über die Möglichkeit zur Integration von Vereinsarbeit in den Schulalltag diskutiert. Ziel der Zusammenarbeit von Vereinen und Schulen sind gemeinsame Aktivitäten über den Schulalltag hinaus, um den Kindern ein „Mehr“ an Bewegung und ein breiteres Spektrum an sportlicher und kultureller Erfahrung zu bieten. So kann gemeinsam ein vielfältiges Erfahrungs- und Lernangebot geschaffen werden, von dem sowohl die Schule als auch die Vereine profitieren.
Die Verwaltung erhofft sich durch solche Projekte und die zusätzliche finanzielle Unterstützung auch eine Signalwirkung, die für weitere Kooperationen im sportlichen und kulturellen Miteinander sorgen wird.
Somit würde der Schulstandort gestärkt und den Vereinen ein zusätzlicher Weg zur Zukunftsfähigkeit aufgezeigt werden.
 
Beschluss (mehrheitlich):
Die Jugendmusikschule erhält 386,38 Euro Zuschuss zur Förderung eines Kooperationsprojektes mit der Grundschule.

4. Verschiedenes

Aus der Mitte des Gemeinderats wird

  • die Bürgerfrage aus der Sitzung vom 17.02.2020 bzgl. der Bustaktung nach Weinstadt aufgegriffen und nach dem aktuellen Stand gefragt. Die Zahl der betroffenen Schüler sei inzwischen gewachsen. Die Verwaltung erklärt, mit den bestehenden Bussen sei dies leider nicht möglich, hierfür müssten zusätzliche Busse eingesetzt werden. Die hierdurch verursachten Kosten seien eigenwirtschaftlich nicht zu decken, somit müsste die Gemeinde diese mitfinanzieren.
  • informiert, das Forstamt habe den Wald teilweise gesperrt und die Vorsitzende des Waldkindergarten rechne täglich damit, dass der Waldkindergarten nicht weiter betrieben werden dürfe. Die Verwaltung erklärt, aktuell sei ein gültiger Nutzungsvertrag vorhanden. Der Waldkindergarten dürfe so lange bleiben, bis ein neuer Standort gefunden sei. Dennoch müsse man zeitnah eine Lösung finden. Die Verwaltung sei bereits seit gut einem Jahr auf der Suche nach einer passenden Alternative. Ein möglicher Standort sei aufgrund von Problemen mit dem Waldbesitzer (Stadt Esslingen) nicht umsetzbar. Man prüfe derzeit eine letzte Alternative oberhalb des Spielplatzes „Drei Linden“. Der vorhandene Parkplatz sei für die Eltern von Vorteil, außerdem könne der angrenzende Spielplatz genutzt werden. Seitens des Waldkindergarten werde befürchtet, dass der Bauwagen an dieser Stelle Opfer von Vandalismus werde könne. Diese Sorge werde von Seiten der Verwaltung nicht geteilt. Der Waldkindergarten bemühe sich aktuell auch um private Grundstücke, die genutzt werden können. Wichtig sei nun, möglichst schnell einen Ortstermin mit der Naturschutzbehörde zu vereinbaren, denn der Kindergarten müsse schnell einen neuen Bauwagen bestellen.Man ist sich einig, dass eine Betriebsunterbrechung des Waldkindergartens auf jeden Fall verhindert werden müsse. Das Problem der Standortsuche betreffe nicht nur den Waldkindergarten, sondern auch die Gemeinde, denn der Waldkindergarten nehme der Gemeinde einige Kinder ab, die ansonsten in den gemeindlichen Einrichtungen betreut werden müssen. Evtl. könne, durch einen Aufruf des Bürgermeisters im Amtsblatt, nach geeigneten privaten Grundstücken gesucht werden.
    Seitens des Gemeinderats wir angemerkt, dass die Bereitschaft eine Lösung zu finden von allen Seiten gegeben sei müsse. Sollte sich die vorhandene Fläche beim Spielplatz „Drei Linden“ als geeignet herausstellen, müssten eventuelle „Bedenken“ Seitens des Waldkindergartens wohl oder übel in Kauf genommen werden.
  • die aktuelle Situation am Gemeindezentrum in Schanbach angesprochen. Aufgrund der Baustelle sei das Ein- und Ausfahren – vor allem morgens und nachmittags - ziemlich erschwert und der Begegnungsverkehr schwierig. Die Verwaltung erklärt, momentan habe man eine halbseitige Sperrung, worüber die Verwaltung sehr froh sei. Die Alternative sei eine Komplettsperrung. Die Aufgrabung im Zufahrtsbereich sollte möglichst schnell abgeschlossen sein.
  • gefragt, wie lange der Geh- und Radweg zwischen Krummhardt und Schanbach noch gesperrt sein wird. Die Verwaltung erklärt, die verkehrsrechtliche Anordnung sei bis Mitte März ausgestellt. Ein Unternehmen wolle nun nachträglich doch noch ihre Leitungen mitverlegen.Seitens des Gemeinderats wird darüber informiert, die Umleitungsstrecke werde nicht eingehalten. Dem Vorschlag, dies durch eine Ampelschaltung zu regeln entgegnet die Verwaltung, es handle sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme, eine Ampellösung sei aufgrund der Streckenlänge nicht machbar und praktikabel. Den Vorschlag, die Geschwindigkeit zu reduzieren greift die Verwaltung auf. Dies könne man bei der unteren Verkehrsbehörde entsprechend beantragen.

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