Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25.11.2019

In seiner Sitzung am 25. November hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

1. Bekanntgaben

Die Verwaltung gab folgendes bekannt:

  • Die Bauarbeiten am Abzweig Krummhardt haben am 1. November begonnen. Die vom Landratsamt Esslingen mit sechs Wochen angesetzte Bauzeit ist nun in der vierten Woche und verläuft problemlos. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Maßnahme planmäßig fertiggestellt werde. Das Aufbringen der Deckschicht ist für das Frühjahr geplant.
  • Der Umzug der Grundschule in Schanbach ist für Mitte Dezember geplant.

2. Zustimmung zum forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2020

Revierförster Herr Glowania gab dem Gremium zunächst einen kurzen Rückblick über das vergangene Forstjahr und stellte anschließend den neuen Betriebsplan vor.
Beim Holzeinschlag hat man sich im vergangenen Jahr zurückgehalten und anstelle der geplanten 1.260 Festmeter (fm) nur 690 fm eingeschlagen. Im Frühjahr wurden 100 Douglasien gepflanzt, der extreme Sommer ist für das Anwachsen jedoch nicht förderlich gewesen. Aufgrund der zweifachen Starkregenereignisse sind außerdem einige Wegschäden zu verzeichnen. Für das kommende Forstjahr ist ein planmäßiger Einschlag von rund 1.260 fm vorgesehen. Die Umsetzung ist jedoch von der weiteren Entwicklung des Bestands abhängig. Außerdem sind im Bereich der Kläranlage Aichschieß Jungbe-standspflegemaßnahmen geplant.

Nach ausgiebiger Diskussion über die Höhe des geplanten Einschlags fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss (mehrheitlich):
Der Gemeinderat stimmt dem forstwirtschaftlichen Betriebsplan für das Jahr 2020 nach § 51 Abs. 2 LWaldG zu.

3. Neuorganisation der Forstverwaltung

Der forstliche Revierdienst im Gemeindewald Aichwald erfolgte bisher gemeinsam mit dem Staatswald auf der Gemarkung Aichwald durch das Forstamt des Landkreis Esslingen. In Folge eines Kartellverfahrens und der dadurch angestrengten Neuorganisation der staatlichen Forstverwaltung zum 01.01.2020 werden die bisherigen Betreuungs- und Bewirtschaftungsverträge zum 31.12.2019 aufgelöst. In Folge der neuen Verträge wird das bisherige Forstamt Baltmannsweiler, zu dem der Gemeindewald Aichwald bislang gehörte, aufgelöst und die Kommunalwälder beider Gemeinden dem Forstamt Plochingen zugeordnet. Ab dem 01.01.2020 ist daher Herr Simon Heizmann als Revierförster für den Gemeindewald Aichwald zuständig.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt der Unterzeichnung der Verträge zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst und zur Übernahme des Holzverkaufes durch das Landratsamt Esslingen zu.

4. Neubaugebiet Fuchsbühl: Information und Beratung über den Stand der Veräußerung des Flurstücks 1387 (Geschosswohnungsbau)

Im Neubaugebiet Fuchsbühl wurden der Gemeinde insgesamt sieben Baugrundstück zugeteilt unter anderem das für die Mehrfamilienhausbebauung vorgesehene Flurstück 1387. Mit dem 9.011 m² großen Flurstück verfolgt die Gemeinde das Ziel, sozialen Mietwohnraum zu schaffen. Für die Vergabe ist zwingend ein förmliches Verfahren notwendig. Zielgerichtet ist für dieses Projekt ein Architekten- und Investorenwettbewerb. Ziel des Verfahrens ist es, einen geeigneten Bauträger zu finden, der auf dem Flurstück entsprechend der ursprünglichen Planung 80 bis 100 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern in teilweiser verdichteter Bebauung errichtet. Hiervon soll rund die Hälfte im eigenen Bestand des Bauträgers als Mietwohnungen verbleiben. Zudem ist gewünscht, dass hiervon zwei Drittel dieser Mietwohnungen entsprechend der Vorgaben des Landeswohnraumförderungsgesetzes gefördert werden. Der Gemeinde sollen für diese Wohnungen teilweise Belegungsrechte zustehen.
 
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der weiteren Vorbereitung eines Vergabeverfahrens für Flurstück 1387 Schanbach.

5. Erhöhung Gemeindezuschuss für den Betrieb des Waldkindergartens

Im Jahr 2006 wurde der „Aichhörnchen Waldkindergarten“ als wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Aichwald in den gemeindlichen Bedarfsplan aufgenommen. Mit der Aufnahme des Waldkindergartens in den Bedarfsplan ging die Übernahme von 63% der Betriebskosten (derzeitig ca. 45.000 €/Jahr) durch die Gemeinde Aichwald auf der Grundlage des Kindergartengesetzes (Mindestförderhöhe) einher. Im Jahr 2015 wurde die Förderung auf 65% der Betriebskosten erhöht.
Der Verein Aichhörnchen Waldkindergarten e.V. beantragte nun eine Umstrukturierung und damit einhergehende Erhöhung der kommunalen Förderung, da auf der bisherigen Basis ein dauerhafter Betrieb der Einrichtung nicht mehr gewährleistet werden kann. Neben der dringend erforderlichen Neuinvestition für einen Bauwagen (Kosten ca. 60.000 €) und der erforderlichen Anpassung hin zu einer tariflichen Entlohnung der Erzieherinnen ist auch die Anpassung (Reduzierung) der Gebühren auf ein vergleichbares Niveau der kommunalen Einrichtungen geplant.

Beschluss (einstimmig):Entsprechend dem Antrag des Vereins Aichhörnchen Waldkindergarten e.V. wird die Zuschussgewährung der Gemeinde zum Betrieb des Waldkindergartens auf eine Abmangelbezuschussung in Höhe von 90% des jährlichen Abmangels zum 01.01.2020 umgestellt.

6. Erweiterung des Betreuungsangebots in der Kinderbetreuung - Einrichtung einer weiteren Krippengruppe und einer Kindergartengruppe in Schanbach

Auf Grund der derzeit vorliegenden Anmeldezahlen für Krippenplätze in Aichwald und der Belegungssituation im Kinderhaus Schanbach, sowie der zu erwartenden Entwicklung der Kinderzahlen in Aichwald, ist eine Ausweitung des Betreuungsangebotes erforderlich.
Bis auf den Kindergarten in Aichelberg sind in allen anderen Einrichtungen bis zum Ende des Kindergartenjahres alle Plätze belegt. Nachdem im Laufe eines Kindergartenjahres in aller Regel noch weitere Anmeldungen ist damit zu rechnen, dass im laufenden Kindergartenjahr mehrere Anmeldungen nicht wie gewünscht umgesetzt werden können. Derzeit ist ein verstärkter Zuzug von Familien aus umliegenden Gemeinden zu verzeichnen, der dann in der Regel einen sofortigen zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen auslöst. Gleiches gilt für die Zuweisung von Flüchtlingsfamilien in die Erstunterbringung oder Anschlussunterbringung in Schanbach. Auch hier kommt es regelmäßig zu kurzfristigem, nicht vorhersehbaren Betreuungsbedarf für deren Kinder, da die Eltern in der Regel eine Betreuung benötigen.

Beschlüsse (einstimmig):

  1. In der Kinderkrippe „Schatzinsel“ in Schanbach wird zum Frühjahr 2020 eine weitere Krippengruppe eröffnet.
  2. Sollte sich ein entsprechender Bedarf abzeichnen, wird im Kinderhaus Schanbach ebenso eine zusätzliche Gruppe eröffnet.

7. Bebauungsplan "Ziegelgasse/Brühlweg 1. Änderung" - Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Vorentwurf

Für den Bereich der wohnbaulichen Nachfolgenutzung des ehemaligen Kindergartengrundstückes in der Ziegelgasse mit den geplanten barrierefreien Einfamilienwohnhäusern für die Zielgruppe „60 +“ zeigt sich ein dringender Bedarf, auch dort die Möglichkeit zum Bau von überdachten Stellplätzten/Garagen zu ermöglichen. Entsprechend den Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplans sind solche Gebäude nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche möglich. Damit dies ermöglicht werden kann, ist die Ausweisung von entsprechenden Flächen auf den bisher als Stellplätze ausgewiesenen Flächen entlang der Ziegelgasse notwendig. Städtebaulich fügen sich dort Carports und eine Garage in die Straßen- und Geländeabwicklung ein. Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bauplanungsrechts wird in den kommenden Wochen durch Auslegung und Erörterung der Planunterlagen fortgeführt.  Beschlüsse (einstimmig):

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Ziegelgasse/Brühlweg 1. Änderung“, Markung Schanbach. Die Umfassungsgrenze des Plangebiets ist in Anlage 1 dargestellt.
  2. Auf der Grundlage des Lageplans des Büros AGOS vom 25.11.2019, einschließlich Textteil und Begründung wird dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Ziegelgasse/Brühlweg 1. Änderung“, Markung Schanbach, sowie den Örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet zugestimmt.
  3. Auf dieser Grundlage wird die Frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt.

8. Antrag CDU Fraktion - "Mitfahrbänkle nach Lobenrot"

Die CDU Fraktion hat zum Thema "Mitfahrbänkle nach Lobenrot" einen Antrag gestellt. Die Verwaltung unterstützt den Antrag, da das Mitfahrbänkle gegenüber des Ärztehauses bzw. neben dem Gasthaus Hirsch eine flexible Ergänzung zum Bürgerbus und zum öffentlichen Nahverkehr sein kann und die Mobilitätssituation gerade für die in Loberrot ansässigen Bürgerinnen und Bürger verbessert. Für die Aufstellung des Mitfahrbänkle ist mit Kosten von rund 1.000 Euro zu rechnen. Beschluss (einstimmig):Der Gemeinderat beschließt, dass in der Ortsmitte von Schanbach gegenüber dem Ärztehaus bzw. neben dem Gasthaus Hirsch ein sogenanntes „Mitfahrbänkle nach Lobenrot“ aufgestellt wird.

9. Änderung der Wassersatzung

Die Änderung der Wassersatzung betrifft den § 15. Dieser regelt die Kostenerstattungspflicht. Die Festlegung des § 15 führt dazu, dass der Anschlussnehmer bei bspw. einem Rohrbruch die gesamten Kosten der Reparatur zu tragen hat und dies gleichgültig, ob der Rohrbruch im öffentlichen Straßenraum oder aber auf der privaten Grundstücksfläche verortet werden kann. Dies führt regelmäßig zu erheblichen finanziellen Belastungen der Betroffenen. Die Verwaltung möchte den § 15 dahingehend ändern, dass der Anschlussnehmer nunmehr für die Unterhaltung nicht mehr kostenerstattungspflichtig ist. Die Auswirkungen auf den Wasserzins lassen sich noch nicht beziffern, da den erhöhten Aufwendungen für die Erneuerung des Hausanschlusses mittelfristig geringere Aufwendungen im Bereich der Leckortung und der Verwaltung generiert werden. Eine Anpassung des Wasserzinses ist somit zum jetzigen Stand nicht geboten.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung.

10. Formeller Beitritt zum Kooperationsrahmenvertrag zwischen der Gigabit Region Stuttgart GmbH und der Deutschen Telekom

Mit Beschluss vom 17.12.2018 ist die Gemeinde Aichwald dem Zweckverband „Breitbandversorgung Landkreis Esslingen“ beigetreten. Dieser Zweckverband und die Zweckverbände der anderen Landkreise in der Region Stuttgart haben wiederum die „Gigabit Region Stuttgart GmbH“ gegründet. Zwischen der Gigabit Region Stuttgart GmbH und der Deutschen Telekom wurde eine Kooperationsrahmenvereinbarung geschlossen um in der Region Stuttgart den Breitbandausbau voran zu treiben bzw. einen Ausbau des Breitbandnetzes auf Gigabit Niveau durch die Telekom durchführen zu lassen. Grundsätzlich hat die Gemeinde Aichwald dem ganzen Verfahren über die Gründung der einzelnen Organe und dem Abschluss einer Kooperationsrahmenvereinbarung mit der Deutschen Telekom schon zugestimmt. Um eine konkrete „Umsetzungsvereinbarung Ausbauabschnittsvorhaben“ mit der Deutschen Telekom im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zu erhalten, muss die Gemeinde Aichwald noch förmlich der genannten Kooperationsrahmenvereinbarung „beitreten“.

Beschluss (mehrheitlich):
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Aichwald zum Kooperationsrahmenvertrag zwischen der Deutschen Telekom und der Gigabit Region Stuttgart GmbH zu.

11. Tennisverein Aichwald - Förderung Kooperationsprojekte Schule/Vereine

Der Tennisverein Aichwald hat, im Rahmen der Förderung von Kooperationsprojekten der Aichwalder Vereine mit der Grundschule Aichwald, einen Zuschussantrag für ein Kooperationsprojektes zwischen Schule und Tennisverein gestellt.
Die Verwaltung unterstützt den Antrag. Nicht erst mit der zunehmenden Anzahl an Ganztagesschulen wird über die Möglichkeit zur Integration von Vereinsarbeit in den Schulalltag diskutiert. Ziel der Zusammenarbeit von Vereinen und Schulen sind gemeinsame Aktivitäten über den Schulalltag hinaus, um den Kindern ein „Mehr“ an Bewegung und ein breiteres Spektrum an sportlicher und kultureller Erfahrung zu bieten. So kann gemeinsam ein vielfältiges Erfahrungs- und Lernangebot geschaffen werden, von dem sowohl die Schule als auch die Vereine profitieren. Die Verwaltung erhofft sich durch solche Projekte und die zusätzliche finanzielle Unterstützung auch eine Signalwirkung, die für weitere Kooperationen im sportlichen und kulturellen Miteinander sorgen wird. Somit würde der Schulstandort gestärkt und den Vereinen ein zusätzlicher Weg zur Zukunftsfähigkeit aufgezeigt werden.

Beschluss (einstimmig):
Der Tennisverein Aichwald erhält 900 EURO Zuschuss zur Förderung eines Kooperationsprojektes zwischen Grundschule und Tennisverein.

12. Verschiedenes

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde:

nach den Regularien für die Vergabe der gemeindeeigenen Grundstücke im Baugebiet „Fuchsbühl“ gefragt. Bürgermeister Jarolim erklärte, die Festlegung durch den Gemeinderat sei für die Sitzung im Februar 2020 vorgesehen. Änderungen könnten dann noch eingearbeitet und der endgültige Beschluss spätestens im März gefasst werden. Man favorisiere die sog. „Vergabe zum vollen Wert“ und werde diese entsprechend vorbereiten.

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