Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.10.2018

In seiner Sitzung am 22. Oktober hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

I. Forstwirtschaftlicher Betriebsplan

Herr Glowania und Frau Usenbens vom Forstamt stellen den Betriebsplan vor wobei Herr Glowania vorab einen Rückblick über das vergangene Forstjahr gibt. Demnach sei das Jahr von starken Niederschlägen im Dezember und Januar 2017/2018 betroffen gewesen, was dazu führte, dass die Holzrückearbeiten aufgrund der nassen Böden erst sehr spät im Februar stattfinden konnten. Dies habe auch zu verspäteten Holzverkäufen unter anderem beim Brennholz geführt. Im Frühjahr habe man auf einer Käferholzfläche des Vorjahres Douglasien nachgepflanzt. Weiterhin seien zahlreiche Wegeunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden. Durch Sturmschäden (insbesondere im Bereich des Standortes des Waldkindergartens) und Schäden durch den Borkenkäfer, welcher aufgrund der enormen Trockenheit des Frühjahres und Sommers stark vertreten war, wurden insgesamt rund 280 fm Sturm- bzw. Käferholz geschlagen, was eine zufällige Nutzung von rund 20% des geplanten Hiebsatzes ausgemacht hätte. Herr Glowania erläutert weiter, dass auch unter Umständen das Jahr 2019 nochmals von starken Schäden durch den Borkenkäfer betroffen sein könnte, was im wesentlich von der Feuchtigkeitszufuhr im Frühjahr abhänge. Dies könnte dann zu Schwierigkeiten bei der Vermarktung des Holzes führen, da der Holzmarkt relativ gut gesättigt sei. Die Planung für 2019 sehe einen Hiebsatz wie in der beschlossenen Forsteinrichtung vor, Näheres könne aus der in der Anlage beigefügten Aufstellung entnommen werden.Er könne berichten, dass insgesamt rund 283 fm Brennholz zur Verfügung gestellt wurden, die in Aichwald verkauft wurden.Der Gemeinderat stimmt dem forstwirtschaftlichen Betriebsplan für das Jahr 2019 nach § 51 Abs. 2 LWaldG einstimmig zu.

II. Beschlussfassung der Bewertungsrichtlinien der Gemeinde Aichwald

Für die Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) hat die Gemeinde Aichwald eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, die das Vermögen und das Eigen- und Fremdkapital der Gemeinde zum Stichtag 01.01.2020 abbildet. Mit der zu beschließenden Bewertungsrichtlinie werden die notwendigen Vorgaben gesetzt, um die vorhandenen Vermögensgüter der Gemeinde Aichwald zu bewerten und mit einem entsprechenden Wert in der Bilanz zu berücksichtigen.Der Gemeinderat beschließt die Bewertungsrichtlinie für die Gemeinde Aichwald entsprechend der Anlage einstimmig.

III. Jahresbericht Bürgerbus

Gemeinderat Albert Kamm, Vorsitzender des BBA Aichwald, gibt einen ausführlichen Bericht über die Tätigkeit und die Daten und Fakten des Bürgerbus Aichwald im vergangenen Jahr ab. Ebenso gibt er einen Ausblick auf das kommende Jahr, in dem die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges geplant ist. Er bedankt bei allen Bereichen, die den Bürgerbus unterstützen, sein besonderer Dank geht an die vielen ehrenamtlichen Fahrer.

IV. Bebauungsplan „Fuchsbühl“, Markung Schanbach

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.03.2018 den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Fuchsbühl“, Markung Schanbach beschlossen. Auf dieser Grundlage wurden die Frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zum Vorentwurf sind Anregungen eingegangen. Die Verwaltung empfiehlt, auf der Grundlage der Stellungnahmen zu diesen Anregungen zu beschließen. Entsprechende Anpassungen wurden bereits im vorliegenden Planentwurf, sowie im Textteil und der Begründung aufgenommen. Weiterhin wurden Änderungen hinsichtlich erforderlicher Nebenanlagen, Gebäudehöhen und Geländehöhen im Bereich der verdichteten Bebauung (WA 1) in den Bebauungsplan aufgenommen.Herr Metzger vom Planungsbüro Melber+Metzger berichtet über den aktuellen Verfahrensstand, wonach nun nach der durchgeführten Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs und der entsprechenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf zu beraten sei und dann der Entwurf zu verabschieden sei. Dieser würde dann erneut in die Auslegung und Trägerbeteiligung gehen. Im vorliegenden Entwurf seien schon die Änderungen, welche sich auf Grund der Anregungen ergeben hätten eingearbeitet. Anhand des Vorentwurfs- und Entwurfsplans stellt er die Änderungen dar. Zusammenfassend können festgehalten werden, dass die Planung grundsätzlich so weitergeführt werden könne und geht dann auf die einzelnen vorgebrachten Anregungen und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung ein. Er empfiehlt dem Gemeinderat entsprechende Beschlüsse zu fassen. Weiterhin weist er noch auf Anpassungen im Plan hinsichtlich der Höhe der Gebäude im Bereich des WA I und der Ausweisung von Flächen für Nebenanlagen und Tiefgaragen in diesem Bereich hin.Der Gemeinderat entscheidet einstimmig über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen. Auf der Grundlage des Lageplans des Büros Melber & Metzger vom 22.10.2018, einschließlich Textteil und Begründung wird dem Entwurf des Bebauungsplans „Fuchsbühl“, Markung Schanbach, sowie den Örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet einstimmig zugestimmt und die Auslegung des Planes beschlossen.

V. Verschiedenes

  • Ein Gemeinderat erklärt, dass er zunehmend Beschwerden aus der Bevölkerung hinsichtlich des Fluglärms vernehme und er wolle gerne wissen ob die Verwaltung hierzu Informationen habe? Bürgermeister Fink erwidert, dass er schon mehrfach mit dem Fluglärmbeauftragten in Kontakt gewesen sei und einige Anfragen vorgebracht hätte. Hier hätte man eine schnelle Antwort erhalten, wenn auch die Antworten nicht wirklich weitergeholfen hätten. Letztlich könne man immer nur im Einzelfall klären, ob der ein oder andere Flug ordnungsgemäß oder abseits der Route unterwegs war. Weiterhin sei auf die verstärkte Flugtätigkeit während der Ferienzeit verwiesen worden. Aus seiner Sicht würde es Sinn machen, den Fluglärmbeauftragten in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen, damit das Gremium aus erster Hand informiert würde und Gelegenheit zur Stellung von Fragen habe. Dieser Vorschlag wurde vom Gremium einhellig befürwortet.
  • Ein Gemeinderat fragt nach, ob es denn seitens der Unteren Verkehrsbehörde schon eine Entscheidung/Rückmeldung zu dem Antrag hinsichtlich der Ausweisung von Tempo 30 Bereichen in den Ortsdurchfahrten Aichelberg und Schanbach gebe. Herr Felchle erklärt, dass es hier bisher noch keine Rückmeldung gebe und die Verwaltung nachhaken werde.
  • Ein Gemeinderat erinnert an ein noch offenes Thema aus den Haushaltsanträgen hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Bürgermeister Fink erklärt, dass man da in Abstimmung mit den Mitarbeitern des Jugendhauses sei und diese Fragestellung gerne im Zusammenhang mit den Planungen zur Neukonzeption der Ausrichtung der Jugendhausarbeit bearbeiten wolle.

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