Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12.12.2016

In seiner Sitzung am 12. Dezember 2016 hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

I. Änderung der Hauptsatzung
Durch die Änderung der Gemeindeordnung (GemO - teilweise wirksam ab 1.12.2015 und ab 30.10.2106) wird eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Aichwald und der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten erforderlich. Ebenso sind die Geschäftsordnung des Gemeinderates und die Richtlinien für das Amtsblatt der Gemeinde Aichwald zu ändern.
Neben den auf Grund der §§ 32a (Fraktionsrecht) und 39, Abs. 4 GemO (Beschließende Ausschüsse) zu ändernden Festsetzungen sollen auch die bisherigen Wertgrenzen bei den Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters, die Regelungen für Stundungen und Niederschlagungen, Veräußerungen von Grundstücken, Pachtverträge und Veräußerung von beweglichem Vermögen angepasst werden. Ebenso soll eine neu aufgenommene Regelung zur Vergabe von Bauleistungen dazu beitragen, das Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und die Richtlinienkompetenz des Gemeinderates zu stärken. Bürgermeister Fink erklärte, das Thema Hauptsatzungsänderung sei manchmal sehr spannend, gerade wenn es um die Wertgrenzen gehe. Diese seien in Aichwald zuletzt im Jahre 1986 angepasst worden. Man habe die Wertgrenzen nun entsprechend der letzten 30 Jahre inflationsbereinigt. Er freue sich, dass der Gemeinderat diesen Weg mitgehe und über den somit erklärten Vertrauensbeweis des Gemeinderats gegenüber der Verwaltung. Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung der Hauptsatzung

II.  Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Wie bereits dargestellt, wird auf Grund der Änderung der GemO auch eine Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates erforderlich. Aufgrund der Vielzahl der Anpassungen, ist eine komplette Neufassung vorgesehen Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats.

III. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Wie bereits in der Vorlage dargestellt, wird auf Grund der Änderung der GemO auch eine Änderung der „Entschädigungssatzung“ wie erforderlich. Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vom 17. November 2014.

IV. Änderung der Richtlinien für das Amtsblatt
Wie bereits dargestellt, wird aufgrund der Änderung der GemO auch eine Änderung der Richtlinien („Redaktionsstatut“) für das Amtsblatt erforderlich. Ebenso müssen die Richtlinien aufgrund des Wechsels zur Druckerei Grübel angepasst werden. Aufgrund der Vielzahl der Anpassungen, ist eine komplette Neufassung vorgesehen Der Gemeinderat beschloss die Neufassung des Redaktionsstatuts für das Aichwalder Amtsblatt.

V. Annahme Spenden für den Zeitraum vom 01.06.2016 – 08.12.2016
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind angebotene Spenden vom Gemeinderat per Beschluss anzunehmen. Erst dann können die Geld- und Sachspenden endgültig vereinnahmt und Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Der Gemeinderat stimmte den eingeworbenen und entgegengenommenen Spenden zu.

VI. Stiftung Männerchor Aichschieß – Entsendung eines Kuratorium-Mitglieds
Mit Beschluss vom 17.11.2014 hat der Gemeinderat der Übernahme der Stiftungsverwaltung für die „Stiftung Männerchor Aichschieß“ zugestimmt. Im Frühjahr 2015 wurde die Stiftung durch den ehemaligen Männerchor Aichschieß gegründet und an die Gemeindeverwaltung übergeben. Nach der endgültigen Auflösung des Männerchor Aichschieß ist im Jahr 2016 das Stiftungskapital an die Gemeinde übergeben worden. Die Stiftung selbst hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern wird von der Gemeinde Aichwald vertreten. Laut Stiftungssatzung entscheidet intern das sogenannte „Kuratorium“ über die Verwendung der Stiftungsmittel. Das Kuratorium besteht aus drei Mitgliedern, wobei hier bereits bei Stiftungsgründung die ehemaligen Mitglieder des Männerchor Aichschieß, Herr Albrecht Kromer und Herr Hermann Rieger bestimmt wurden.
Das dritte Mitglied muss vom Gemeinderat der Gemeinde Aichwald für die Dauer von fünf Jahren entsendet werden. Die Gemeindeverwaltung schlägt hierfür Herrn Bürgermeister Nicolas Fink vor. Der Gemeinderat entsendet Herrn Bürgermeister Nicolas Fink, für die Dauer von fünf Jahren, in das Kuratorium der „Stiftung Männerchor Aichschieß“.

VII. Aktueller Stand Schulsanierung
Herr Voorwold erklärt, wenn mit den Sanierungsarbeiten des Nebengebäudes im Sommer 2017 begonnen werden soll, müsse das hohe Tempo aufrechterhalten werden. In der Januar-Sitzung des Gemeinderats müssten die notwendigen Entscheidungen bzgl. des Nebengebäudes getroffen werden.
Anschließend verschafft Herr Voorwold dem Gremium anhand von Plänen und einer Präsentation einen Überblick über den aktuellen Stand.
Herr Voorwold geht zunächst auf das Nebengebäude ein: Im Untergeschoss sei die Integration von vier Krippengruppen geplant. Damit folge die Verwaltung der Aufforderung des Gemeinderats, statt neuer Gebäude Nutzungsmöglichkeiten in Bestandsimmobilien zu generieren. Jeder Gruppe seien ein Wickelraum und ein Schlafbereich zugeordnet.
Dem Wunsch des Gemeinderats, nach einer kombinierten Nutzung des Gebäudes durch Schul- und Vorschulkinder, werde im Erdgeschoss entsprochen. Der, vom Plan aus gesehen, untere Teil soll als Gruppenraum für die Vorschulkinder ausgebaut werden.
Der zentrale Eingangsbereich des Erdgeschoss werde deutlich aufgehellt. Die größte Änderung sei im Bereich der Mensa geplant. Im Moment finde das Essen sozusagen in der Flurzone statt, was seitens der Verwaltung, der Schule und Kernzeitbetreuung als kritisch erachtet werde. Es sei daher geplant, den Terrassenbereich ins Gebäude hereinzuholen und für diesen Zweck zu nutzen.
Die Kernzeitbetreuung soll komplett im Nebengebäude untergebracht werden. Der Garten könne zukünftig mitgenutzt werden, diesen wolle man erlebbar machen. Der WC-Bereich werde entsprechend angepasst. Die Sanierung und Modernisierung der Räume für Musik und Multimedia sei ebenfalls Teil der Maßnahme.
Nach dem groben Überblick über die geplanten Maßnahmen erläutert Herr Voorwold die damit verbundenen Kosten:
Es gäbe, wie bereits bekannt, zwei Ausbaustufen. Zum einen seien dies die zwingend erforderlichen, zum anderen die empfohlenen Maßnahmen. Insgesamt betrage der finanzielle Unterschied 700.000 Euro (brutto).
Allein bei der Kostengruppe „Baukonstruktion“ ergebe sich eine Differenz von 230.000 Euro. Diese setze sich aus 70.000 Euro für die zusätzliche WC-Anlage im Erdgeschoss, die Glastrennwand in der Mensa, den Küchenumbau und diverse Trockenbauarbeiten und 160.000 Euro für die Erweiterung der Mensa zusammen.
Die Differenz in Höhe von 40.000 Euro bei den Wärmeversorgungsanlagen, so Herr Voorwold weiter, sei auf den Einbau neuer Heizkörper zurückzuführen. Mit erheblichem Aufwand könne man prinzipiell auch die alten Heizkörper wiederverwenden, die Kostenersparnis gegenüber neuen Heizkörpern sei jedoch zu vernachlässigen. Man müsse sie auch nicht austauschen, wenngleich es sinnvoll sei
Die Unterschiede im Bereich Starkstrom (Steckdosen etc.) verdeutlicht er anschließend anhand einer Skizze (siehe Präsentation). Der Sicherungskasten sei hierbei in den erforderlichen Maßnahmen enthalten. Alles was danach komme (Leitungen, Wanddurchführungen, Steckdosen etc.), zähle wiederum zu den empfohlenen Maßnahmen.
Zu den Schwachstromanlagen zählen u.a. die Datennetze. Hier halte man es für notwendig, das Gebäude auf den technisch neuesten Stand zu bringen. Die Differenz liege in dieser Kostengruppe bei 76.000 Euro. Auf die Brandmeldeanlage (BMA), Datennetze und Steuerung entfallen hierbei 46.000 Euro, der Rest verteile sich je zur Hälfte auf die Aufschaltung der BMA auf die Feuerwehleitstelle und die Sprachalarmierungsanlage. Bei letzterem werde die Notwendigkeit noch geprüft.
Anschließend führt Herr Voorwold durch den Kostenblock für die Krippe. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf rund 600.000 Euro. Die hierbei enthaltenen Kosten für die Treppe in Höhe von 100.000 Euro seien neu hinzugekommen. Die Kosten für die Stark- und Schwachstromversorgung falle hier relativ gering aus, da die meisten Kosten bereits bei der Schule eingerechnet wurden. Dies müsse noch bereinigt werden.
Bürgermeister Fink erklärt, die gesamte Planung sei von Anfang an in enger Absprache mit allen Beteiligten wie der Schule, Kernzeitbetreuung, Volkshochschule, Jugendmusikschule und Kinderhausleitung geführt worden.
 
Nach Klärung der einzelnen Fragen gibt Herr Voorwold einen groben Überblick über das Hauptgebäude. Bürgermeister Fink erklärt, hier handle es sich lediglich um einen Schnelldurchlauf, da die Entscheidungen hierzu erst in einem Jahr getroffen würden.
Geplant sei die Teil-Einhausung des überdachten Pausenraums, um die WC-Anlagen in das Gebäude zu integrieren.
Im Zuge der Barrierefreiheit werde ein Fahrstuhl eingebaut. Weiter werde der notwendige zweite bauliche Rettungsweg geschaffen.
Im Obergeschoss sei außerdem der Wegfall der Kernzeit geplant, wodurch ein weiterer Klassenraum entstehen könne. Wunsch der Schule sei es außerdem gewesen, mehr Platz für Parallelunterricht zu schaffen und die Schulbibliothek wolle man ebenfalls im OG integrieren.
Die Entwicklung des Hauptgebäudes sei vorerst ein Konzept, das funktionieren müsse. Die im Plan enthaltenen Raumbezeichnungen seien zum jetzigen Zeitpunkt eher sekundär, so Herr Voorwold.
Bürgermeister Fink fügt hinzu, man wolle im Sommer 2019 mit der Umgestaltung des „neuen“ Schulcampus fertig sein.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

VIII. Einbringung Haushaltsplan 2017
In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres legte Bürgermeister Nicolas Fink den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 vor. In der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres 2017 (am 23. Januar) werden die Fraktionen des Gemeinderats zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf Stellung nehmen.
 
Die komplette Haushaltsrede von Herrn Bürgermeister Fink finden Sie hier:

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