Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 29.09.2025

In seiner öffentlichen Sitzung vom 29. September 2025 hat der Gemeinderat im Sitzungssaal des Rathauses in Schanbach über folgende Tagesordnungspunkte beraten:


1. Bürgerfragen

Es wurden keine Bürgerfragen gestellt.


2. Bekanntgaben

Hauptamtsleiter Stefan Felchle informierte das Gremium über den aktuellen Stand in der Poststraße. Um dort mehr Verkehrssicherheit zu erreichen, hatte das Gremium nach Auswertung einer Anwohnerumfrage beschlossen, bei der Unteren Verkehrsbehörde einen Antrag auf Ausweisung einer Einbahnstraße zu stellen. „Bedauerlicherweise sieht die Behörde nach der letzten Verkehrsschau hierfür keine Notwendigkeit, sodass der Antrag abgelehnt wurde“, so Felchle, der seinen großen Unmut über diese Entscheidung zum Ausdruck brachte: „Uns war in den letzten 15 Jahren klar signalisiert worden, dass hier eine Einbahnstraßenregelung machbar ist“, so Felchle. Offensichtlich hätte hier in der Unteren Verkehrsbehörde „ein Sinneswandel stattgefunden“, der umso ärgerlicher sei, da man als Verwaltung „bei den Anwohnern der Poststraße Hoffnungen auf eine bessere und sicherere Verkehrsregelung geweckt hat.“ 
Auch Prof. Volker Haug äußerte sein „massives Unverständnis“ zur Entscheidung der Unteren Verkehrsbehörde. Im Gemeinderat sei auf Basis einer demokratischen Umfrage ein einstimmiger Beschluss gefasst worden, der „schlichtweg ignoriert wird.“ Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung hätten sich klar für eine Einbahnstraßenregelung in der Poststraße positioniert. Mit der Ablehnung durch die Untere Verkehrsbehörde werde die kommunale Selbstverwaltungshoheit der Gemeinde Aichwald „mal wieder mit Füßen getreten“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende. Haug forderte die Verwaltung auf, an alle betroffenen Haushalte der Poststraße einen Brief zu schreiben, „der diesen Sachverhalt klarstellt und keine Rückfragen an den Gemeinderat offenlässt.“ Auch Vertreter der anderen Fraktionen bezeichneten die Entscheidung aus dem Landratsamt „als nicht nachvollziehbaren Akt der Brüskierung“. Bürgermeister Andreas Jarolim erklärte, dass er die Initiatoren der Poststraße bereits schriftlich informiert habe, die Verwaltung werde zudem ein Schreiben an alle Anwohner aufsetzen, um die „unglückliche Entscheidung der Unteren Verkehrsbehörde gegen den Willen von Verwaltung und Gemeinderat darzulegen.“


3. Zustimmung zum Protokoll der Sitzung vom 28.07.2025

Dem Protokoll wurde einstimmig zugestimmt.


4. Vorstellung der Ergebnisse Kommunale Wärmeplanung durch FACT GmbH

Matthias Leisin, Experte im Bereich Energiewende und Dekarbonisierung sowie Projektleiter bei der Böblinger FACT GmbH, informierte das Gremium zum Stand der Kommunalen Wärmeplanung (KWP): „Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument ohne rechtliche Bindung“, stellte Leisin nochmals zu Beginn seiner Präsentation klar. Damit habe die Wärmeplanung auch keine direkten Auswirkungen auf die Heizungsanlagen der Bürgerinnen und Bürger oder der Industrie. Vielmehr geht es laut Leisin darum, mit dem KWP „eine Orientierung zu geben, welche Heizungsart in Zukunft für das jeweilige Planungsgebiet in Aichwald am sinnvollsten und effizientesten ist.“ So hat die Bestandsanalyse zur Wärmeversorgung in Aichwald ergeben, das derzeit Heizöl (44 Prozent) und Erdgas (39 Prozent) die dominierenden Energieträger sind, während Nahwärme (acht Prozent) und Biomasse (sechs Prozent) sowie Strom für dezentrale Wärmepumpen (drei Prozent) in deutlich geringerem Umfang eingesetzt werden. Bei den insgesamt rund 2340 Heizungsanlagen, die in Aichwald betrieben werden, dominieren Heizkessel mit 80 Prozent, Wärmepumpen und Übergabestationen sind mit jeweils rund 4,26 Prozent vertreten. Der Energieverbrauch in Aichwald lag 2023 bei 66,1 Gigawattstunden (GWh), der Ausstoß an CO2-Emissionen bei 14.294 Tonnen. Bis 2040 sollen laut Feisin Heizöl und Erdgas in der Energiebilanz der Gemeinde keine Rolle mehr spielen: Maßgeblich soll die Energie dann zu 39 Prozent aus Außenluft, zu 29 Prozent aus Strom, zu 20 Prozent aus Nahwärme (Geothermie), zu sieben Prozent aus Biomasse und zu vier Prozent aus Geothermie gewonnen werden. Beim Wärmebedarf, der 2023 noch bei 58 GWh lag, soll durch Sanierungsmaßnahmen und die „ambitionierte Ausschöpfung des Effizienz-Potentials“ ein Rückgang auf 49 GWh bis zum Jahr 2040 erzielt werden, so Leisin. Für dieses Zielszenario 2040 gibt es bei den Wärmeversorgungsarten mit Wärmenetzgebiet, Grüne-Gase-Netzgebiet sowie einem Gebiet mit dezentraler Versorgung drei KWP-Optionen für die Aichwalder Ortsteile. Bei der Untersuchung der Fact GmbH, welche Möglichkeiten es zur Nutzung von Erneuerbaren Energien in Aichwald gibt, zeigen Solarthermie und Geothermie sowie Photovoltaikanlagen das größte Potential, aber auch Biomasse, Biogas sowie Abwasser und Wind könnten laut Projektleiter Leisin effizient zur Energieerzeugung genutzt werden. Zudem hätten die Untersuchungen ergeben, dass es in Schanbach, Aichschieß und Aichelberg zwei bis drei zusammenhängende Gebiete gibt, wo der Aufbau eines Wärmenetzes sinnvoll sein könne. Leisin: „Dies ist immer dann der Fall, wo es einen sehr hohen Wärmebedarf auf geringer Dichte gibt, wie zum Beispiel in Hochhäusern oder Industriebetrieben.“ Damit sich ein Wärmenetz wirtschaftlich darstellen lasse, sei jedoch eine Anschlussquote von 70 Prozent in dem betroffenen Gebiet notwendig.  Um die Wärmewende voranzubringen sollte die Kommune ein „Wärmewende-Team“ installieren und im Sinne ihrer Vorbildfunktion gemeindeeigene Liegenschaften sukzessive klimaneutral betreiben; auch Haushalte und Industrie sowie Handel und Gewerbe seien gefordert, Effizienz- und Sanierungspotentiale zu nutzen. Auch bei der Infrastruktur müssten weiterführende Machbarkeitsstudien und der Ausbau bestehender Wärme- und Stromnetze vorangetrieben werden, betonte Leisin. Da die Verwaltung laut §27 KlimaG BW-Wärmeplanungsgesetz innerhalb von fünf Jahren ab Zeitpunkt der KWP-Veröffentlichung mindestens fünf Maßnahmen benennen und mit deren Umsetzung beginnen soll, hat die Fact GmbH dazu einige „sinnvolle und finanzierbare Vorschläge“ zusammengestellt: Als zu priorisierende Maßnahmen gelten die Einführung eines Beratungsprogramms für die Gebäudesanierung, die Erstellung eines Transformationsplans Wärmenetz sowie Transformationspläne für Industrieunternehmen und die Erstellung von Studien „klimaneutrale Liegenschaften und Realisierung.“ Im Moment befände sich die Gemeinde laut Leisin bei der Wärmeplanung „auf hoher Flughöhe“, nun müsse die Detailtiefe jedes Jahr zunehmen, damit am Schluss konkrete Maßnahmen umgesetzt werden und Aichwald bis 2040 klimaneutral sei.  Nach der Präsentation der Ergebnisse des Kommunalen Wärmeplans in der Gemeinderatsitzung fand am 6. Oktober 2025 eine umfassende Informationsveranstaltung im Schanbacher Rathaus statt. Dabei wurden den Bürgerinnen und Bürgern die zentralen Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt sowie die Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Fortschreibung der Kommunalen Wärmeplanung erläutert. Schriftliche Anmerkungen können innerhalb von vier Wochen nach der Infoveranstaltung (Offenlegungszeitraum) eingebracht werden. Danach erfolgt eine Prüfung und ggfs. Berücksichtigung der Anregungen im kommunalen Wärmeplan. Je nach Anzahl der Anmerkungen aus der Bevölkerung werden der finale Beschluss und die Festschreibung der Maßnahmen durch den Gemeinderat entweder in der Sitzung am 17.11.2025 oder am 15.12.2025 gefasst, ehe der Kommunale Wärmeplan von Aichwald veröffentlicht wird.

Der Gemeinderat nimmt von den erarbeiteten Ergebnissen des Kommunalen Wärmeplans für Aichwald, vorgestellt durch Herrn Leisin von der Fact GmbH, Kenntnis.


5. Zustimmung zum Parkraumkonzept für die Ortsdurchfahrt Aichelberg
 In der Sitzung vom 30. Juni war die Beschlussfassung zum Parkraumkonzept vertagt worden, da einige Gemeinderatsmitglieder den Wunsch geäußert hatten, die Anzahl der Parkflächen im Bereich der Schurwaldstraße zwischen Einmündung Endersbacher Straße und Poststraße auszuweiten. Nachdem bei einer Verkehrsschau mit Unterer Verkehrsbehörde und Polizei die Situation vor Ort angeschaut und bewertet wurde, wird die Ausweisung von drei weiteren Parkflächen in diesem Abschnitt 2 für möglich gehalten, wie Hauptamtsleiter Stefan Felchle dem Gremium mitteilte. Des Weiteren ist im Abschnitt 1 der Schurwaldstraße, zwischen Einmündung Landhausstraße und Endersbacher Straße, eine Parkierung ausschließlich für Pkw vorgesehen, um das Abstellen von Wohnmobilen zu verhindern. Im 3. Abschnitt, zwischen den Einmündungen der Poststraße, soll an der bisherigen Parksituation nichts geändert werden. Bei einem entsprechenden Beschluss im Gremium werde die Verwaltung diesen an die Untere Verkehrsbehörde mit der Bitte weiterleiten, „eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen“, so Felchle. Für die CDU-Fraktion bat Prof. Volker Haug die Verwaltung, „Abstand vom vorgestellten Parkraumkonzept zu nehmen“, bzw. dieses „auch auf Grund der aktuellen Erfahrungen mit der Unteren Verkehrsbehörde“ zurückzustellen. Wesentlich einfacher umsetzbar sei es für die Gemeinde, im Abschnitt 2 der Schurwaldstraße von Schanbach bergab fahrend, auf der rechten Seite ein Parkverbot auszuweisen. Nachdem auch die anderen Fraktionen ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag signalisiert hatten, brachte die CDU den Antrag ein, das Parkraumkonzept im bisherigen Antrag zu streichen und den Abschnitt 2 entsprechend mit einem eingeschränkten Halteverbot auf der rechten Seite von der Poststraße bis zum Ende des Kurvenbereichs zu versehen.

Beschluss (einstimmig):

  1. Der Gemeinderat beschließt in Bezug auf die Verkehrssituation in Aichelberg folgende Änderungen (bezugnehmend auf Anlage 3):
    1. Im Bereich des Abschnitts 1 wird das Parken auf PKW´s beschränkt.
    2. Im Bereich des Abschnitts 2 wird, von Schanbach kommend, auf der rechten Seite zwischen den Einmündungen „Poststraße“ und „Endersbacher Straße“ ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet.
    3. Der Abschnitt 3 bleibt unverändert.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Antrag auf Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung zu stellen.


6. Bericht über Stand und voraussichtliche Entwicklung der Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen

Zur Steuerung und Planung der Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen werden in den jeweiligen Ortsteilen Aichwalds jährlich zum Stichtag 1. Juli die zu erwartenden, künftigen Kinderzahlen ermittelt. Zudem wird jedes Jahr im Frühjahr ein zentraler Anmeldezeitraum für das dann folgende Kindergartenjahr festgelegt, um möglichst rechtzeitig den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen absehen und bei Bedarf nachsteuern zu können. So zeigte sich etwa in den dem Gemeinderat vorliegenden Anlagen beim Vergleich der 2024 prognostizierten und 2025 tatsächlich ermittelten Zahlen, dass es zum Stichtag 1.7. in Aichwald mit insgesamt 302 Kindergartenkindern 13 Kinder mehr gab als dies im Jahr zuvor prognostiziert worden war.  Nach Ansicht von Hauptamtsleiter Stefan Fechle ist diese Differenz auf einen verstärkten Zuzug von jüngeren Familien zurückzuführen. Auch angesichts des weiter stattfindenden „Generationenwechsels in den Baugebieten der 60er/70er-Jahre und dem erwarteten Zuzug ins Neubaugebiet Fuchsbühl ab 2027, geht Felchle davon aus, „dass wir in Aichwald auch in Zukunft allen Kindern bedarfsgerechte Plätze anbieten können.“ Auch die 20 Plätze des Waldkindergartens Aichhörnchen e.V., dessen Betriebskosten zu 90 Prozent von der Gemeinde getragen werden, seien ein wichtiges, zusätzliches Betreuungsangebot. Auf Nachfrage von SPD-Gemeinderätin Kerstin Binder, welche Rolle das Angebot von Tagesmüttern in Aichwald spiele, führte Felchle aus, dass derzeit zwischen sieben und neun jüngere Schulkinder durch Tagesmütter betreut werden. Laut Felchle könne auch die nun erstellte Prognose über die Entwicklung der Kinderzahlen bis zum Juli 2028 könne nicht als absolut betrachtet werden, da auch diese „den nicht vorhersehbaren Entwicklungen durch Zu- und Wegzüge unterliegt.“ Auch mit Blick auf die unsichere Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Aichwald sei in den kommenden Jahren ein ausreichendes kommunales Betreuungsangebot unabdingbar. Darüber hinaus sollte die Erweiterung des Betreuungsangebots im Ortsteil Aichelberg so schnell wie möglich angegangen werden. Aktuell könnten zwar alle in Aichelberg angemeldeten Kinder aufgenommen werden, dies sei aber nur deshalb möglich, da aktuell 18 Kita-Kinder aus Aichelberg in die GT-Betreuung in das Kinderhaus Farbenzauber gehen (in der Krippe in Schanbach werden aktuell sechs Kinder aus Aichelberg betreut). Mit der Weiterentwicklung des Baugebiets Fuchsbühl in zwei bis drei Jahren ist jedoch davon auszugehen, dass in Schanbach der Bedarf an Betreuungsplätzen (sowohl Kita als auch Krippe) zunehmen wird, so Felchle.  SPD-Gemeinderat Michael Neumann bedankte sich, auch im Namen der anderen Fraktionen, bei Felchle für dessen solide Planung: „Wir wissen die Kinderbetreuung bei Ihnen in den besten Händen.“Auch Bürgermeister Andreas Jarolim zeigte sich erfreut darüber, „dass Aichwald im Vergleich zu anderen Kommunen beim Thema Kinderbetreuung sehr gut dasteht.“ Nun gelte es, mit einem vollumfänglichen Betreuungsangebot (Krippe + GT-Betreuung) in Aichelberg den nächsten Schritt zu gehen.

Der Gemeinderat nimmt von dem Bericht der Verwaltung über die aktuelle Belegungssituation und die voraussichtliche Entwicklung der Kinderzahlen und des damit zusammenhängenden Betreuungsbedarfs Kenntnis.


7. Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung zum 31.12.2020 (Jahresabschluss)

Kämmerer Andreas Jauß stellte dem Gremium die Jahresergebnisse der Wasserversorgung von 2020 bis 2022 vor. „Seit Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zum 1.1.2020 haben wir in Aichwald noch keinen Kernhaushalt und auch kein Ergebnis der Wassserversorgung beschlossen,“ so Jauß. Es obliege dem Gemeinderat, den Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns beziehungsweise über die Behandlung eines Jahresverlusts zu entscheiden (§16 Eigenbetriebsgesetz). Nachdem im Wirtschaftsplan 2020 von einem Jahresgewinn in Höhe von 30.000 Euro ausgegangen wurde, ist es tatsächlich zu einem Jahresgewinn von 159.060,93 Euro gekommen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und im Sinne des § 16 Abs. 3 Nr. 1 über die Verwendung des Jahresgewinns/Jahresverlustes zu entscheiden. Zudem hat der Gemeinderat über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden: In den Wirtschaftsjahren 2020 bis 2022 waren der Leiter Finanzwesen, Andreas Jauß und Ansgar Voorwold, Leiter des Bau- und Umweltamtes zu gleichberechtigten Betriebsleitern bestellt worden.

Beschluss (einstimmig):

1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 EigBG den Jahresabschluss der Wasserversorgung folgendermaßen fest:

1.1 Bilanzsumme 2.933.531,12 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf  
   - das Anlagevermögen 2.573.793,50 €
  - das Umlaufvermögen 359.737,62 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf  
  - das Eigenkapital 676.767,43 €
  - die empfangenen Ertragszuschüsse 389.121,51 €
  die Rückstellung 54.713,60 €
  die Verbindlichkeiten 1.812.928,58 €
1.2 Jahresgewinn/Jahresverlust 159.060,93 €
1.2.1 Summe der Erträge 899.656,67 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 740.595,74 €

2. Der Gemeinderat beschließt die Behandlung des Jahresverlustes/Jahresgewinn wie folgt:

a) Zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 0,00 €
b) Aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 €
c) Auf neue Rechnung vorzutragen 159.060,93 €

3. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.


8. Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung zum 31.12.2021 (Jahresabschluss)

Auch für das Jahr 2021 oblag es dem Gemeinderat, den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. Verlustes zu entscheiden. Im Wirtschaftsplan 2021 war von einem Jahresgewinn in Höhe von 30.000 Euro ausgegangen worden, tatsächlich erzielt wurden 36.753,21 Euro. Auch hier lautete die Empfehlung des Gemeinderats, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und die beiden Betriebsleiter zu entlasten.

Beschluss (einstimmig):

1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 EigBG den Jahresabschluss der Wasserversorgung folgendermaßen fest:

1.1 Bilanzsumme 2.953.194,47 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf  
   - das Anlagevermögen 2.576.508,82 €
  - das Umlaufvermögen 376.685,65 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf  
  - das Eigenkapital 713.520,64 €
  - die empfangenen Ertragszuschüsse 450.990,36 €
  die Rückstellung 78.053,07 €
  die Verbindlichkeiten 1.710.630,40 €
1.2 Jahresgewinn/Jahresverlust 36.753,21 €
1.2.1 Summe der Erträge 832.500,60 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 795.747,39 €

2. Der Gemeinderat beschließt die Behandlung des Jahresverlustes/Jahresgewinn wie folgt:

a) Zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 0,00 €
b) Aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 €
c) Auf neue Rechnung vorzutragen 36.753,21 €

3. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.


9. Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung zum 31.12.2022 (Jahresabschluss)

Nachdem die Verwaltung im Wirtschaftsplan 2022 einen Jahresgewinn in Höhe von 63.500 Euro angesetzt hatte, ist es tatsächlich zu einem Jahresverlust von 25.517,39 Euro gekommen. Auch hierüber sowie über die Entlastung der beiden Betriebsleiter der Wasserversorgung, die seit 1999 im Eigenbetrieb geführt wird, hatte das Gremium zu entscheiden.

Beschluss (einstimmig):

1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 EigBG den Jahresabschluss der Wasserversorgung folgendermaßen fest:

1.1 Bilanzsumme 3.645.094,28 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf  
   - das Anlagevermögen 3.126.910,37 €
  - das Umlaufvermögen 518.183,91 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf  
  - das Eigenkapital 688.003,25 €
  - die empfangenen Ertragszuschüsse 782.055,75 €
  die Rückstellung 81.303,07 €
  die Verbindlichkeiten 2.093.732,21 €
1.2 Jahresgewinn/Jahresverlust -25.517,39 €
1.2.1 Summe der Erträge 838.705,73 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 864.223,12 €

2. Der Gemeinderat beschließt die Behandlung des Jahresverlustes/Jahresgewinn wie folgt:

a) Zu tilgen aus dem Gewinnvortrag 25.517,39 €
b) Aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen 0,00 €
c) Auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 €

3. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.


10. Annahme von Spenden

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen angebotene Spenden per Beschluss vom Gemeinderat angenommen werden. Erst dann können die Geld- und Sachspenden endgültig vereinnahmt und Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Beschluss (einstimmig): Der Gemeinderat stimmt den eingeworbenen und entgegengenommenen Spenden wie im Sachverhalt und in der Anlage dargestellt zu.


10. Verschiedenes

  • CDU-Gemeinderat Lutz Ulmer sagte, dass er von zahlreichen Anwohnern im Bereich Schurwaldstraße/ Poststraße auf die Lärmbelästigung beim Überfahren eines abgesenkten Kanaldeckels angesprochen worden sei. Laut Bauamtsleiter Jens Korff liegt der Verwaltung eine entsprechende Beschwerde dazu vor und es sei bereits eine Erneuerung des kompletten Schachts geplant, wozu die Poststraße während der Bauarbeiten für drei bis fünf Tage gesperrt werden müsse. Auch die anderen Kanaldeckel würden zeitnah überprüft.
  • Prof. Volker Haug fragte nach, was der Stand beim Thema „externe Gäste im Gemeinderat“ sei. Hierzu habe das Gremium bereits vor Monaten angeregt, regelmäßig Vertreter von verschiedenen Institutionen einzuladen, damit diese im Gremium ihre Arbeit vorstellen können. Bürgermeister Andreas Jarolim sagt zu, dass er dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung inhaltliche und terminliche Vorschläge dazu unterbreiten werde.
  • Walter Knapp von Bündnis 90/DieGrünen merkte an, dass trotz des neuen Wohnmobilstellplatzes Gewerbegebiet Aichschieß immer noch zahlreiche Wohnmobile auf Wander- bzw. Friedhofsparkplätzen abgestellt seien und forderte die Verwaltung zu verstärkten Kontrollen auf. Hauptamtsleiter Stefan Felchle sagte zu, dass man jetzt nach Fertigstellung des WoMo-Parkplatzes verstärkt die Überprüfung der Wanderparkplätze angehen werde.
  • CDU-Gemeinderätin Marieta Munk erwähnte, dass es immer noch massive Bürgerbeschwerden zur Container-Anlage in Krummhardt gebe, weshalb in der nächsten Sitzung hierfür dringend eine Lösung gefunden werden müsse.
  • Ihr Fraktionskollege Christof Föhl bat die Verwaltung, die Beleuchtung am Radweg 3 Linden/ Aichelberg zu überprüfen, da zahlreiche Lampen durch Äste und Blätter verdeckt seien. Bauamtsleiter Korff sagte eine zeitnahe Überprüfung vor Ort zu.

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