Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28.04.2025

In seiner öffentlichen Sitzung vom 28. April 2025 hat der Gemeinderat im Sitzungssaal des Rathauses in Schanbach über folgende Tagesordnungspunkte beraten:
1. Bürgerfragen
Es wurden keine Bürgerfragen gestellt.
2. Bekanntgaben
- Bürgermeiste Jarolim informierte das Gremium darum, dass die Projektliste der Verwaltung aktualisiert und den Gemeinderatsmitgliedern über das Gremieninformationsportal zur Verfügung gestellt wurde.
3. Zustimmung zum Protokoll der Sitzung vom 31.03.2025
Das Protokoll wurde mit einer Enthaltung angenommen.
4. Stromausfallkonzept – Notstromversorgung – kommunales Krisenmanagement
Im Jahr 2022 hatte die Gemeinde Aichwald die RBS Wave GmbH mit der Entwicklung eines technischen Versorgungskonzepts bei Stromausfällen für kritische kommunale Gebäudebeauftragt, das auch ein Konzept zur Notstromversorgung beinhaltet. Ziel ist es, den Betrieb relevanter kommunale Objekte durch eine Auswahl und Vordimensionierung von Netzersatzanlagen so aufrechterhalten zu können, um im Krisen- bzw. Notfall handlungsfähig zu sein und Personen- als auch wirtschaftliche Schäden abwenden zu können. Alle notwendigen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sollen zudem in einem Krisenhandbuch zusammengefasst werden, um die Prozesse des Krisenmanagements zu unterstützen. Zu allen Punkten stellte Alexander Voigt, Projektleiter Elektrotechnik bei der RBS Wave GmbH, im Gemeinderat die bisherigen Planungen vor: Danach könnte ein Krisenstab der Verwaltung in der Schurwaldhalle eingerichtet werden, ebenso wären dort Notunterkünfte für bis zu 800 Personen möglich. Vorteilhaft sei, dass die Schurwaldhalle über einen eigenen Trafo verfüge, der bei einem möglichen Stromausfall für eine Ersatzstromversorgung (mit einem Anschluss über 125 Ampere) vorbereitet werden könne. Darüber hinaus könnte damit auch die Stromversorgung der Kühlzellen auf dem Friedhof in Schanbach sichergestellt werden. Laut Stromausfallkonzept soll ein Stromerzeugungsaggregat (stationär oder mobil) beschafft werden, um die Stromversorgung für mindestens drei Tage in Teilen des Gemeindezentrums sicherzustellen. Die relevante Leistung, die dazu notwendig wäre, liegt laut Projektleiter Voigt bei mindestens 180 kVA, mit entsprechendem Puffer bei 200 kVA. Während sich die Kosten für ein stationäres Aggregat auf Kufe 200 kVA auf 53.190 Euro belaufen, liegen diese bei einem mobilen Aggregat als 20‘ Container 250 kVA bei 144.050 Euro. Da hierbei weder elektrotechnische noch Brandschutzmaßnahmen enthalten sind, müssten nochmals 10.000 Euro (für den Friedhof zusätzliche 5.000 Euro) eingeplant werden. Zur Betrachtung der kritischen Infrastruktur in Aichwald merkte Voigt an, dass es in einem Krisenfall keine Einschränkungen bei der Gasversorgung gebe, da diese stromlos funktioniere. Als Vorbereitung für einen angenommenen dreitägigen Blackout sollte die Gemeinde rund 6075 Liter Diesel sowie 7650 Liter Benzin vorhalten, um den Betrieb notwendiger Aggregate und Maschinen gewährleisten zu können. Auch bei der Trink- und Abwasserversorgung seien erst einmal keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Für die Krisen-Kommunikation empfiehlt sich laut Voigt der digitale Funk, etwa zwischen Feuerwehr und Behörden. Auch die Anschaffung von Satelittentelefonen wird im Rahmen eines Stromausfall-Szenarios empfohlen. Vertreter alle Parteien bedankten sich bei Projektleiter Voigt für seine detaillierten Ausführungen zu einem möglichen Stromausfallkonzept sowie zur Notstromversorgung. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Prof. Volker Haug stellte jedoch die Frage in den Raum, „wie wahrscheinlich ein mindestens dreitägiger Stromausfall überhaupt sei“, weshalb hier nach seiner Meinung eine genau Kosten-Risiko-Abwägung erfolgen sollte. SPD-Gemeinderat Michael Neumann betonte, dass die Verwaltung das Thema „angesichts des großen Risikos auch von Cyberattacken und Anschlägen auf die kritische Infrastruktur“ im Blick haben müsse – auch um dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Für die Freien Wähler merkte Jochen Wieland an, dass hier nach seinem Gefühl „mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.“ Zuerst einmal sollte festgelegt werden, welche Funktionen der Verwaltung bei einem längerfristigen Stromausfall unbedingt aufrechterhalten werden müssten. Kämmerer Andreas Jauß stellte dazu klar, dass es bei dem geplanten Stromausfallkonzept nicht darum gehe, den Betrieb der Verwaltung aufrechtzuerhalten: „Vielmehr geht es darum, das Gemeindezentrum in einem Krisenfall als zentrale Anlaufstelle und Krisenstützpunkt für die Bürgerschaft einzurichten.“ CDU-Gemeinderat Manuel Dorn erklärte, dass er die „teuren Planungen für eine Notstromversorgung für nicht notwendig beachte“, da es in Aichwald mit dem MSC Eiserne Hand einen Verein gebe, der bereits über ein entsprechendes 250 kVA-Aggregat verfüge. Nach langer Diskussion im Gremium stellte Gemeinderat Prof. Dr. Volker Haug für die CDU-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag, das Thema zu vertagen. In der Zwischenzeit solle die Verwaltung überprüfen, inwieweit es vertragsrechtlich möglich sei, im Krisenfall auf das Aggregat des MSC Eiserne Hand Aichwald e.V. zurückzugreifen. Bürgermeister Andreas Jarolim sagte zu, das Notfallkonzept zusammen mit dem MSC zu überarbeiten, um „gemeinsame Ressourcen nutzen und eine kostengünstige Lösung entwickeln zu können.“ Es sei jedoch unabdingbar, sich als Verwaltung auf mögliche Krisenszenarien vorzubereiten und eine entsprechende Krisenvorsorge zu treffen, stellte Jarolim klar. Anschließend stellte der Vorsitzende den Antrag auf Vertagung zur Abstimmung, welcher einstimmig angenommen wurde.
Beschluss (einstimmig): Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
5. Lärmaktionsplan - Überprüfung der bestehenden Planung
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Aichwald wurde am 25.06.2018 im Gemeinderatbeschlossen. Da im Jahr 2022 vom Land neue Lärmkarten über dieHauptverkehrsstraßen erstellt sowie neue Berechnungsmethoden festgelegt wurden, müssen die bestehende Planungen überprüft werden. Nach der Beratung im Gemeinderat über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist vor einer endgültigen Beschlussfassung die Öffentlichkeit (und ggfs. Träger öffentlicher Belange) zu beteiligen und erst danach dann eine endgültige Beschlussfassung im Gemeinderat zu treffen. „Auf Grund der geänderten Berechnungs- und Bewertungsmethoden wurden nun auch in Aichwald mehr von Lärm betroffene Flächen und Bewohner ausgewiesen“, erklärte Hauptamtsleiter Stefan Felchle. Dies bedeute jedoch nicht, dass der Lärm an den betroffenen Straßenabschnitten (L 1201 in Aichschieß und teilweise in Schanbach) tatsächlich zugenommen habe – weshalb die Verwaltung an ihrem bisherigen Lärmaktionsplan festhalten wolle: Im Lärmaktionsplan 2018 wurde für die betroffenen Straßenabschnitte als Maßnahme der Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags (Flüsterasphalt) bei anstehenden Straßensanierungsmaßnahmen durch das Land aufgenommen. Darüber hinaus könnte eine Lärmminderung um bis zu zwei Dezibel durch die Reduzierung der Geschwindigkeit in den betroffenen Abschnitten auf 30 km/h erreicht werden. Ob Tempo 30 aber gerade in diesen Straßenabschnitten angebracht ist, wird laut Felchle aus Sicht der Verwaltung eher kritisch betrachtet. Prof. Haug machte für die CDU-Fraktion den Vorschlag, den bisherigen Antrag der Verwaltung zu ändern. Anstatt „Auf der Grundlage der erneuerten Lärmkarten des Landes für Hauptverkehrsstraßen wird die bestehende Lärmaktionsplanung der Gemeinde Aichwald überprüft“, sollte der Antrag dahingehend abgeändert werden, dass der Gemeinderat „die Fortführung des bisherigen Lärmaktionsplans beschließt.“ Diesem Vorschlag schloss sich auch die Fraktion der Freien Wähler an. Grünen-Gemeinderat Walter Knapp merkte hingegen an, dass es viele Klagen von Bürgern über den Verkehrslärm gebe, weshalb seiner Meinung nach durchaus eine Geschwindigkeitsreduzierung in den am stärksten betroffenen Straßen (ab Kreisverkehr Aichschieß bis Kreisverkehr Schanbach) angebracht sei. Auch seitens der SPD-Fraktion wurde der Vorschlag gemacht, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass es bei der Lärmaktionsplanung der Gemeinde künftig eine Kombination aus Flüsterasphalt bei Straßensanierung und Temporeduzierung geben solle, die möglicherweise auch in einem nächtlichen Zeitfenster erfolgen könne. BM Jarolim stellte zunächst den weiterführenden Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Hierbei soll die Maßnahme des Einbaus von Flüsterasphalt beibehalten werden. Zusätzlich soll die Aufnahme von Tempo 30 – ggf. zeitlich begrenzt – erfolgen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Anschließend wurde über den Antrag der Verwaltung - in Abwandlung durch GR Prof. Dr. Haug - abgestimmt.
Beschluss (mehrheitlich): Der Gemeinderat beschließt, den Erhalt des Status quo und die Auslegung des unveränderten Lärmaktionsplans.
6. Bebauungsplan "Lindenweg I 3. Änderung und Erweiterung", Markung Aichelberg: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2024 den Entwurf für den Bebauungsplan „Lindenweg I 3. Änderung und Erweiterung“, Markung Aichelberg beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf zur Bürgerbeteiligung ausgelegt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Zum Entwurf sind zahlreiche Anregungen eingegangen; die Verwaltung empfiehlt, Anpassungen auf Grundlage der angeführten Stellungnahmen zu beschließen. Laut BM Jarolim handelt es sich dabei insbesondere um eine wichtige Anpassung: So wurde nun für alle Gebäude in der östlichen Häuserzeile ein Rücksprung für das oberste Geschoss festgesetzt, während dies im Entwurf nur beim mittleren Gebäude dieser Zeile vorgesehen war.
Vertreter aller Fraktionen erklärten ihre Zustimmung zu dieser „interessensgerechten Gesamtlösung“. Auch GR Prof. Dr. Haug sagt die Zustimmung der CDU-Fraktion zu. Weiter führt er aus, das Baugebiet sei eine neue belastende Situation für die östlichen Anwohner/innen, weshalb der Gemeinderat nun in vielen Runden hinreichend auf deren Belange Rücksicht genommen habe. Aus Sicht der CDU sei nun ein guter Entwurf gelungen – mit den zuletzt vorgenommenen Änderungen (Rücksprung) sei er „vollends rund“. Mit Blick auf die Einwände der Anwohner/innen der südlichen Seite stellt er für die CDU-Fraktion klar: Diese seien wesentlich weniger gravierend von der Maßnahme betroffen, da aus Norden keine Sonne komme. Die jetzige Bebauungssituation sei zwar insgesamt etwas geschlossener und massiver als die ursprüngliche „Schatz-Planung“, jedoch sei diese höher geplant gewesen. Im Hinblick auf eine interessensgerechte Gesamtabwägung und Lösung habe man auf alle Belange in maximalem Umfang Rücksicht genommen, so GR Prof. Dr. Haug weiter.
Auch Bürgermeister Jarolim betonte, dass nun ein guter Kompromiss vorliege, „der die Belange von Anwohnern und künftigen Bewohnern bestmöglich berücksichtigt.“
Beschluss (einstimmig):
- Der Gemeinderat entscheidet über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen (Anlage 1) wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
- Auf der Grundlage des Lageplans des Büros Project GmbH vom 01.04.2025 einschließlich Textteil und Begründung (Anlage 2) wird der Bebauungsplan „Lindenweg I 3. Änderung und Erweiterung“, Markung Aichelberg, sowie die Örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet als Satzung beschlossen.
7. Erwerb eines Gebäudes in Aichelberg - Schurwaldstraße 105
Seit rund 1,5 Jahren wird das Gebäude Schurwaldstraße 105 von der Gemeinde zur Unterbringung geflüchteter Personen aus der Ukraine angemietet. Insgesamt konnten dort bis zu zehn Geflüchtete untergebracht werden, aktuell wohnen dort noch vier Personen. Weil das Gebäude verkauft werden soll, wird der zum 30.04.2025 auslaufende Mietvertrag nicht mehr verlängert. Da das Gebäude gut zur Unterbringung einer größeren Personenzahl geeignet ist und die Gemeinde Aichwald 2025 (entsprechend der zu erfüllenden Quote bei der Anschlussunterbringung) erneut 27 Personen aus der Ukraine und 17 weitere Geflüchtete aufzunehmen hat, könnte der Erwerb des Gebäudes aus Sicht der Verwaltung sinnvoll sein. Zur Bewertung der Immobilie hat die Verwaltung den gemeinsamen Gutachterausschuss des Landkreises mit der Erstellung eines Wertgutachtens beauftragt, das einen Verkehrswert in Höhe von 325.000 Euro (zzgl. Nebenkosen 345.000 Euro) ermittelt hat, wobei rund 125.000 Euro auf das Gebäude sowie 200.000 Euro auf das Grundstück entfallen). Die Eigentümerin wäre bereit, das Gebäude zu diesem Preis an die Gemeinde Aichwald zu veräußern. „Wenn die Abschreibung mit berücksichtigt wird, ist der Kauf bereits in einigen Jahren wirtschaftlich darstellbar“, erklärte BM Jarolim. Alle Fraktionen bekräftigten, dass der Kauf eine interessante und langfristig kostengünstige Möglichkeit darstelle, Wohnraum für geflüchtete Menschen in Aichwald zu schaffen.
Beschluss (einstimmig): Der Gemeinderat stimmt dem Kauf des Gebäudes Schurwaldstraße 105 und der damit verbundenen außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 345.000 Euro zu.
8. Antrag SPD Fraktion - Fünf Esslinger - Grobkostenschätzung & Standorte
Bei der Haushaltseinbringung 2025 hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, dass die Verwaltung ein Kostenkonzept für die Installation des Bewegungsparcours „Fünf Esslinger“ vorstellen solle – ein vom Geriater Dr. Martin Runge erprobtes und gefördertes Bewegungsprogramm mit dem Ziel, die körperliche Fitness in der zweiten Lebenshälfte so lange wie möglich zu erhalten. Inzwischen hat die Verwaltung Kontakt mit einer Firma und dem Bauhof Wendlingen aufgenommen, um eine Kostenschätzung vorzunehmen. Danach belaufen sich die Gesamtkosten (inklusive landschaftsgärtnerischer Arbeiten) auf rund 60.205 Euro. Bei der Wahl des Standorts würde die Verwaltung den zentral gelegenen Standort direkt vor der Westfassade der Alten Sporthalle favorisieren, da hier ausreichend Platz für den Aufbau der fünf Geräte zur Verfügung steht. Sollte der Gemeinderat die Umsetzung beschließen, empfiehlt die Verwaltung diese im Rahmen der Erneuerung der Freiflächen der Alten Sporthalle. SPD-Gemeinderat Michael Neumann bedankte sich bei der Verwaltung für die vorgestellte Kosten- und Standortanalyse. Auf Grund der dargestellten Kostenkalkulation „und angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde“ stellte er jedoch klar, dass seine Fraktion den Antrag zu den „5 Eßlingern“ schweren Herzens nicht weiterverfolgen werde.
9. Antrag CDU Fraktion - Widerspruch gegen Ersetzen des kommunalen Einvernehmens
Mit der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg sind auch weitreichende Änderungen bei Baugenehmigungsverfahren verbunden: Insbesondere sieht das neue Gesetz eine Abschaffung des Widerspruchverfahrens bei den Regierungspräsidien vor, mit dem bislang Bauherren und Nachbarn die Überprüfung der baurechtlichen Ausgangsentscheidung veranlassen konnten. So stand es den Beteiligten bislang erst nach Entscheidung über den Widerspruch frei, den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg zu beschreiten. Im Gegensatz dazu sieht der neue Gesetzentwurf die Einführung einer Genehmigungsfiktion vor: Das bedeutet, dass für ein Bauvorhaben die Baugenehmigung als erteilt gilt, wenn die Baurechtsbehörde bis zum Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Frist von derzeit ein bis drei Monaten nicht entschieden hat. Damit wird das Widerspruchsverfahren als vorgeschaltete Extraschleife abgeschafft, was zu einer schnelleren Bestandskraft vieler bau- und denkmalschutzrechtlicher Entscheidungen führen soll. Die Gemeinden verlieren damit jedoch ein Stück weit ihren direkten Einfluss auf einzelne Bauvorhaben, insbesondere wenn es primär um bauordnungsrechtliche Prüfungen (Sicherheit, Abstandsflächen usw.) geht. Nach der Verkündung im Gesetzesblatt, die am 18.03.2025 erfolgte, tritt die Reform drei Monate später in Kraft. Damit steht der Gemeinde der Widerspruch, wie es in früher gab bzw. noch bis zum 18.06.2025 gibt, nicht mehr zur Verfügung. Im Rahmen der Vorankündigung der Baugenehmigung steht der Gemeinde jedoch nochmals das Recht zu, bevor das kommunale Einvernehmen ersetzt wird, darüber zu beraten ob man das Einvernehmen erteilt oder nicht. Danach werden durch die untere Baurechtsbehörde Fakten geschaffen (Baugenehmigung) und darauf kann die Gemeinde mit einer Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht reagieren. Unter Einvernehmen wird eine Willensübereinstimmung zwischen Baugenehmigungsbehörde und Gemeinde verstanden: Ohne positiv hergestelltes Einvernehmen der Gemeinde darf ein einvernehmensbedürftiges Vorhaben von der Baugenehmigungsbehörde nicht genehmigt oder zugelassen werden. „Hier geht es um nicht weniger als um die Wahrung der Rechte des Gemeinderats bzw. des Technischen Ausschusses in Bauangelegenheiten gegenüber dem Landratsamt“, machte Antragsteller Prof. Volker Haug klar. Ob dem Ersatz des kommunalen Einvernehmens stattgegeben wird oder eine Klage beim Verwaltungsgerichtangestrebt wird, liegt im Ermessen des technischen Ausschusses.
Beschluss (einstimmig): Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, beim Ersatz des kommunalen Einvernehmens, obligatorisch im Rahmen der Vorankündigung der Baugenehmigung, die Ablehnung des Ersatzes zu kommunizieren bis zur Beratung im Technischen Ausschuss.
10. Verschiedenes
- Bauamtsleiter Jens Korff informierte das Gremium über ein Bauvorhaben, das in Zusammenhang mit der neuen SEL Gasleitung entstehen soll: Danach hat die Stadt Esslingen eine Anhörung der Gemeinde Aichwald veranlasst, da die von ihr geplante Gasdruck-Regelstation am Waldweg Richtung Aichschieß zwar auf Gemarkung Esslingen gelegen ist, aber an die Gemeinde Aichwald angrenzt. Die neue Regelstation ist auf eine Breite von 12,50 Meter sowie eine Länge von 35,60 Metern bei 8,50 Meter Höhe geplant, wofür laut Hauptamtsleiter Felchle rund 4000qm Fläche Wald gerodet werden müssen. „Als Angrenzer werden wir hier jedoch nur angehört, es steht uns keinerlei Mitentscheidung über das Bauvorhaben zu“, stellte Felchle im Gremium klar.
- CDU-Gemeinderat Manuel Dorn brachte wie bereits in der letzten Sitzung den geplanten Glasfaseranschluss im Kindergarten Aichschieß zur Sprache und erneuerte seine Bitte, „dass ein altes, in Kürze vom Abriss betroffenes Gebäude nicht mehr ans Glasfasernetz angeschlossen werden sollte.“ Kämmerer Andreas Jauß führte dazu aus, dass der Anschluss bereits vor mehr als einem Jahr hätte erfolgen sollen, um die Kommunikation zwischen Kindergarten und Rathaus zu verbessern. Auch wenn das Gebäude in absehbarer Zeit abgerissen werde, werde man den Antrag aufrechterhalten, da es dieselbe Kabeltrasse am Rand der neuen Straße zu 99 Prozent auch noch nach Abriss des alten Kindergartens geben werde. Sollte der Antrag jetzt zurückgezogen werden, würde die Telekom auf dem Areal keine Glasfaserleitungen verlegen. Hauptamtsleiter Felchle betonte, dass die Gemeinde das Grundstück später viel besser verkaufen könne, wenn dort ein Glasfaseranschluss vorhanden sei.