Kostenerstattung und Zuwendung für kommunale Behindertenbeauftragte Bewilligung
Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg sind nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) verpflichtet, kommunale Behindertenbeauftragte in haupt- oder ehrenamtlicher Funktion zu bestellen. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Kostenerstattung und Zuwendungsgewährung für Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bei den Stadt- und Landkreisen (VwV kommunale Behindertenbeauftragte) fördert das Land Baden-Württemberg die Bestellung der ehren- und hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten mit Landesmitteln. Für die ehrenamtliche Bestellung eines Behindertenbeauftragten erhalten die Kreise eine Kostenerstattung in Höhe von monatlich 3.000 EUR beziehungsweise 36.000 EUR /Jahr, für die Bestellung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten wird darüber hinaus eine Zuwendung in Höhe von weiteren 3.000 EUR /Monat beziehungsweise 36.000 EUR /Jahr bewilligt.
Die kommunalen Behindertenbeauftragten verwirklichen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, beziehen Menschen mit Behinderungen in kommunale Entscheidungsprozesse ein und entwickeln Maßnahmen, die deren Lebenssituation verbessern können. Die kommunalen Behindertenbeauftragten nehmen damit eine verbindende und koordinierende Rolle zwischen Verwaltung, Politik und Gesellschaft ein. Der Auftrag besteht in erster Linie darin, frühzeitig behindertenpolitische Strukturen in Verwaltungsprozesse einzubringen, Impulse zu setzen und Prozesse anzustoßen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Referat 32 (Menschen mit Behinderungen)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg, die ehren- oder hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte bestellt haben, können Landesmittel nach der VwV kommunale Behindertenbeauftragte kommunale Behindertenbeauftragte beantragen.
Verfahrensablauf
1. Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf www.service-bw.de an.
2. Geben Sie den Ort oder die Postleitzahl Ihres Stadt- oder Landkreises an und wählen Sie das passende Online-Formular aus:
- Den Online-Antrag, falls Sie Landesmittel für die Bestellung der kommunalen Behindertenbeauftragten beantragen möchten oder
- den Online-Verwendungsnachweis, falls Sie im Vorjahr Landesmittel für die Bestellung einer oder eines kommunalen Behindertenbeauftragten erhalten haben.
3. Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
4. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatisch generierte Sendebestätigung.
Fristen
Der Anspruch auf die Landesmittel erfolgt frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Sozialministerium eingeht und die oder der kommunale Behindertenbeauftragte die Tätigkeit tatsächlich aufnimmt. Um Anträge für das komplette Bewilligungsjahr zu beantragen, muss der Antrag bis zum 31.01. des Bewilligungsjahres eingegangen sein.
Die Landesförderung für die kommunalen Behindertenbeauftragten wird in einem (beziehungsweise bei hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten in zwei Beträgen) zum 30.06. des jeweiligen Bewilligungsjahres ausbezahlt.
Verwendungsnachweise sind bis spätestens 30.06. des auf die Bewilligung folgenden Jahres einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Referat 32
Freigabevermerk
11.12.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
