Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.07.2017

In seiner Sitzung am 24. Juli hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

I. Jugendhaus Domino: Vorstellung des neuen Leiters Hr. Pfefferkorn
Herr Pfefferkorn ist seit einigen Monaten der neue Leiter im Jugendhaus Domino. In der Sitzung stellte er dem Gremium sich und seine Ideen für die Zukunft vor und konnte einzelne Fragen beantworten.


II. Änderung der Kindergartenordnung zur Anpassung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2017/2018
Entsprechend der Empfehlung der kommunalen Landesverbände und der kirchlichen Trägerverbände sollen die Gebühren in den Kindergärten angepasst werden.
Diese Empfehlung bezieht sich wie in der Vergangenheit auch, lediglich auf die Gebühren in den Regelkindergärten, so dass die sonstigen Gebühren (verlängerte Vormittagsöffnungszeit, Ganztagesbetreuung, Kinderkrippe) aus dem durchschnittlichen empfohlenen Erhöhungssatz für Regelkindergärten abgeleitet wurden. Wie der Empfehlung zu entnehmen ist, wird mit der nun anstehenden Gebührenanpassung auf die deutlichen Personalmehrausgaben aus dem Tarifabschluss des Jahres 2015 (neue Eingruppierungen der Erziehrinnen von S 6 in S 8a) reagiert, weshalb für das Jahr 2017/2018 eine Erhöhung um 8% empfohlen wird (ansonsten lag man bei den Empfehlungen in den Jahren davor zwischen 2-3%).
Abweichend von der Empfehlung soll die Satzungsänderung nur für das kommende Kindergartenjahr und nicht auch für das Folgejahr beschlossen werden. Es stehen derzeit Überlegungen an, evtl. ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 die Betreuungsstruktur in den Einrichtungen anzupassen (eventuell generelle Trennung der Kleinkindbetreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren und der Kita-Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt.) Derzeit werden in allen Einrichtungen auch Kinder ab 2 Jahren in altersgemischten Gruppen betreut. Aus pädagogischer Sicht könnte es jedoch für die Zukunft von Vorteil sein, solche altersgemischten Gruppen mittelfristig aufzugeben. Dies soll unter Einbeziehung der Elternschaft in den kommenden Monaten geprüft werden. Eine solche Änderung würde sich dann auch auf die Struktur der Gebührensatzung auswirken, weshalb aus Sicht der Verwaltung die Satzungsänderung für das Jahr 2018/2019 erst nach Klärung dieser Frage angegangen werden sollte.
Mit dieser Anpassung der Gebühren wird der Kostendeckungsbeitrag mit ca. 20% durch Gebühreneinnahmen voraussichtlich wieder erreicht werden können.
Ein Gemeinderat erklärte, die SPD-Fraktion wird der Gebührenerhöhung nicht zustimmen, da die Partei auf Bundeseben andere Ziele (Einführung der kostenlosen Ganztagesbetreuung bis 2025) verfolgt. Die weiteren Fraktionen und Bürgermeister Fink waren sich einig, dass ein gebührenfreier Kindergarten zwar wünschenswert, finanziell aber nicht möglich ist.
Der Gemeinderat beschloss die Änderungen mehrheitlich. Die Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung wird in dieser Ausgabe des Amtsblattes öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt zum 1. September 2017 in Kraft.


III. Änderung der „Betreuungssatzung“ zum Betreuungsangebot an der Grund- und Werkrealschule
Entsprechend des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats sollen die Gebühren der Betreuungsangebote in der Schule entsprechend den Gebühren bei der Kindergartenbetreuung analog angepasst werden.
Nachdem im Jahr 2015 eine Neufassung der Satzung erlassen wurde (gültig ab dem Schuljahr 2015/2016) wurden für das Schuljahr 2016/2017 keine Gebührenanpassungen vorgenommen. Im Bereich der Kindergartenbetreuung wurde für diesen Zeitraum entsprechend den Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags und der Kirchen eine Gebührenerhöhung von rund 2% vorgenommen. Für den Zeitraum 2017/2018 werden hier Gebührenerhöhungen von 8% empfohlen, die aber so nicht auf die Schulkinderbetreuung übertragen werden können, da hier ein Anteil von rund 5% auf Grund des Tarifergebnisses 2015 bei den Erzieherinnen (Höhergruppierungen) einberechnet wurde. Somit wäre für diesen Zeitraum in der Schulkinderbetreuung aus Sicht der Verwaltung eine Anpassung in der Höhe von 3% gerechtfertigt. Nachdem im vergangenen Jahr die Anpassung in Höhe von 2% nicht vorgenommen wurde, sieht die jetzige Anpassung eine Steigerung von 5% (2+3) vor.
Ebenso wurde in § 7 Absatz 4 die klarstellende Regelung zu Gebührenermäßigungen für Inhaber der Aichwald-Card aufgenommen.
Der Gemeinderat beschloss die Änderungen mehrheitlich. Die Satzung wird in dieser Ausgabe des Amtsblattes öffentlich bekannt gemacht.
 
 
IV. Bebauungsplan „Ziegelgasse/Brühlweg“ - Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Vorentwurf
Zur wohnbaulichen Nachfolgenutzung des ehemaligen Kindergartengrundstückes ist eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Auf diesem Grundstück sollen insbesondere barrierefreie Einfamilienwohnhäuser für die Zielgruppe „60 +“ errichtet werden, da sich hierfür ein steigender Bedarf in der Aichwalder Bevölkerung abzeichnet. Die Festsetzungen des Bebauungsplanvorentwurfs ermöglichen hierbei das Wohnen auf einer Ebene (im EG der Wohnhäuser) mit der Möglichkeit des modularen Ausbaus im DG, um hier gegebenenfalls Wohnraum für pflegende Angehörige oder Pflegekräfte bereitstellen zu können.
Die Umfassungsgrenze des Plangebiets umfasst neben dem Grundstück des ehemaligen Kindergartens Ziegelgasse auch die direkt angrenzenden Grundstücke Seestraße 26, Brühlweg 4 und 6. Diese Grundstücke werden miteinbezogen, da die vorhandene Bebauung nicht in Übereinstimmung mit den planungsrechtlichen Vorschriften des derzeit dort gültigen Bebauungsplanes steht.
Bürgermeister Fink erklärte, dass es derzeit noch keine Warteliste gibt und die Bürgerschaft im Zuge einer öffentlichen Informationsveranstaltung rechtzeitig über die weitere Verfahrensweise informiert wird.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Ziegelgasse/Brühlweg“, Markung Schanbach und stimmte dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Ziegelgasse/Brühlweg“, Markung Schanbach, sowie den Örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet auf der Grundlage des Lageplans des Büros AGOS vom 24.07.2017, einschließlich Textteil und Begründung zu. Ebenso beschloss der Gemeinderat auf dieser Grundlage die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen


V. Annahme von Spenden für den Zeitraum vom 13.12..2016 - 30.06.2017
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind angebotene Spenden vom Gemeinderat per Beschluss anzunehmen. Erst dann können die Geld- und Sachspenden endgültig vereinnahmt und Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Der Gemeinderat stimmte den eingeworbenen und entgegengenommenen Spenden zu.
 
 
 

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