Landkreis untersagt Wasserentnahme
aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen vom 7. Juli bis zunächst 31. August 2023.
Wegen zu geringer Niederschläge und konstant hoher Temperaturen ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen. Deshalb gilt im Landkreis Esslingen von Freitag, 7. Juli 2023 eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen untersagt wird.
Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises Esslingen (www.landkreis-esslingen.de) in der Rubrik „Bürgerservice - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und ist zunächst bis zum 31. August dieses Jahres beschränkt.
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