Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 26.06.2023

In seiner öffentlichen Sitzung vom 26. Juni 2023 hat der Gemeinderat im Sitzungssaal des Rathauses in Schanbach über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

1. Bürgerfragen

Es wurden keine Bürgerfragen gestellt.

2. Bekanntgaben

Bürgermeister Jarolim informierte das Gremium über den unveränderten Stand beim Online-Zugangsgesetz (OZG) mit derzeit 24 aktiven von insgesamt 26 geplanten Prozessen.

Da das Festwochende zum 50-jährigen Jubiläum Aichwalds auf Grund der Kommunal- und Europawahl am 9. September verschoben werden musste, gab BM Jarolim als neuen Termin den 20. bis 22. September 2024 bekannt.

3. Zustimmung zum Protokoll der Sitzung vom 22.05.2023

Das Protokoll wurde einstimmig angenommen.
 

4. Gemeindezentrum - Vorstellung Nahwärmekonzeption durch die Stadtwerke Esslingen

Geht es nach den Plänen der Verwaltung, soll das Gemeindezentrum in Schanbach, inklusive angrenzender Gebäude, bald nahezu klimaneutral über ein zentrales Nahwärmenetz mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien betrieben werden. Bereits heute ist das Gemeindezentrum - bestehend aus den beiden Schulgebäuden, Kinderhaus (nebst Containererweiterung), Schurwaldhalle, alter und neuer Sporthalle sowie dem Jugendhaus - mit einem Nahwärmenetz verbunden, dessen Zentrale sich im Keller des Schulhauptgebäudes befindet. Die notwendige Wärme wird dabei durch zwei Gaskessel erzeugt, die Stromversorgung erfolgt über die Trafostation im Keller der Schurwaldhalle, auch das nachgelagerte Netz befindet sich im Eigentum der Gemeinde.
 
Auf Grund seiner zentralen Versorgungslage für insgesamt sieben Gebäude ist die Heizanlage die größte gemeindliche Anlage Aichwalds und folglich auch eine der größten Emittenten von CO₂. Da in naher Zukunft erhebliche Investitionen in die bestehende Heizzentrale notwendig werden und die Gemeinde die Klimaneutralität bis 2040 anstrebt, denkt die Verwaltung über ein neues Nahwärmekonzept nach, bei dem nicht nur das Gemeindezentrum, sondern auch die direkten Nachbarn mit eingebunden werden können (vor allem die Mehrfamilienhäuser in der Albstraße und Krummhardter Straße sowie die Vereinsräumlichkeiten des ASV und des TVA). Für die Erstellung der dafür notwendigen Machbarkeitsstudie bieten sich die Stadtwerke Esslingen (SWE) als potentieller Partner an, da sie vergleichbare Konzepte schon erstellt und umgesetzt haben, wie BM Jarolim betonte.
 
SWE-Geschäftsführer Jörg Zou und Prokurist Jörg Eckart stellten dem Gremium die wichtigsten Fakten zur Machbarkeitsstudie, zum geplanten Nahwärmegebiet Schanbach sowie möglichen vertraglichen Regelungen vor. „Mit dem Nahwärmekonzept wollen wir ökologische und ökonomische Aspekte sinnvoll verbinden,“ so Zou. Die geplante Infrastruktur sieht derzeit ein parallel verlaufendes Rohrnetz von rund 800 Metern Länge vor – von der Schule bis zum Kreisel Schanbach. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte das Leitungsnetz problemlos erweitert werden, beispielsweise um die Gebäude in Richtung Uhlandstraße. Zou: „Je mehr Gebäude an das Netz angeschlossen werden, desto mehr lässt sich der Wärmeverlust verringern und die Energieversorgung wirtschaftlich darstellen.“
 
Der berechnete Wärmebedarf von 3,4 GWh/a soll zu 90 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt werden (mittels Wärmepumpe, Holzhackschnitzelanlage und Photovoltaik). Durch zusätzliche Erdsonden könnte das Konzept laut Zou sinnvoll erweitert werden. Als Standort für die neue Heizzentrale ist nach derzeitigen Planungen das Gelände zwischen Albstraße, Kinderhaus und Schulzentrum vorgesehen.
 
Wie SWE-Prokurist Jörg Eckert erklärte, erfüllt die für das Nahwärmekonzept notwendige Machbarkeitsstudie die Förderkriterien nach BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze), sodass 50 Prozent der Kosten vom Bund übernommen werden könnten. Von den verbleibenden 110.000 Euro netto würden die Stadtwerke Esslingen 92.674,10 Euro und die Gemeinde Aichwald 17.325,90 Euro übernehmen. Auch die späteren Investitionskosten für die Umsetzung des Konzepts/ Aufbau der Infrastruktur, die mit rund 4,4 Millionen veranschlagt werden, seien zu 40 Prozent förderfähig. 
 
Vertreter alle Fraktionen signalisierten ihre positive Haltung zum Nahwärmekonzept, hatten aber noch zahlreiche Fragen dazu – von der möglichen Erweiterung/ Anbindung weiterer Gebäude, der Preisgestaltung für die Abnehmer, Finanzierungskosten seitens der Gemeinde, Nachfragen zu den einzelnen Energiequellen bis hin zur möglicherweise problematischen Anfahrt der geplanten Heizzentrale (etwa für die Hackschnitzel-Anlieferung) in der Nähe von Schule und Kindergarten. Die meisten Fragen konnten von den Experten zufriedenstellend beantwortet werden, einige Details könnten laut Zou jedoch erst zuverlässig geklärt werden, sobald die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorlägen.
 
Sollte der Gemeinderat in seiner Juli-Sitzung den entsprechenden Beschluss fassen, könnten die SWE mit Antragstellung und Umsetzung der Machbarkeitsstudie beginnen, für die sechs bis acht Monate benötigt werden. Nach einer erneuten Vorstellung im Gremium am 1.3.2024 könnte die Ausschreibung für den Bau der Wärmeinfrastruktur/ -erzeugung starten, die Inbetriebnahme sei dann Ende 2025, möglichst vor Beginn der Heizperiode, geplant.
 
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden in einer separaten Veranstaltung über das Konzept informiert.

Antrag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Stadtwerke Esslingen zur Konzeption eines klimaneutralen Gemeindezentrums und mögliche Erweiterungen zum angrenzenden Wohngebiet zur Kenntnis.

5. Jugendhaus Domino - Vorstellung neue Leitung Herr Daniel Winter

Daniel Winter ist seit Januar dieses Jahres neuer Leiter des Jugendhauses Domino. Der Gemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung darum gebeten, dass sich der neue Jugendhausleiter im Gremium vorstellt und seine Pläne für die Weiterentwicklung der Einrichtung erläutert. Winter, der zuvor zwei Jahre lang in Reutlingen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit tätig war, ist neben der Leitung des Jugendhauses zu 50 Prozent als Schulsozialarbeiter in Aichwald tätig. Im Jugendhaus Domino wird er von zwei hauptamtlichen Mitarbeitern (190%-Stelle) sowie einer FSJ-lerin, einer Praktikantin sowie 12 ehrenamtlich Tätigen unterstützt. Nach Einschätzung Winters habe es in der Vergangenheit im Haus viele gute Einzelangebote gegeben, aber kein übergeordnetes, ganzheitliches Konzept. Als ersten Schritt habe man hierzu mit den Domino-Besuchern ein neues Logo entworfen, in Sachmittel investiert, die Spielangebote erweitert und ein mehrgeneratives, modular aufgebautes Raumkonzept umgesetzt. Winter bedankte sich ausdrücklich beim Gemeinderat für dessen Unterstützung im Bereich Jugendarbeit sowie den aktuellen Sachkostenzuschuss.
 
BM Jarolim und die Gemeinderäte bedankten sich ihrerseits beim neuen Jugendhausleiter für seine Präsentation; kritische Fragen gab es jedoch seitens aller Fraktionen zum Thema Raumüberlassungen. So hätte sich die Anzahl der externen Vermietungen, die auch eine wichtige Einnahme des Jugendhauses darstellten, wesentlich verringert; einige Anfragen seien abgelehnt worden. Daniel Winter führte dazu aus, dass der Zeit- und Organisationsaufwand der Jugendhaus-Mitarbeiter bei externen Vermietungen erheblich sei; zudem erlaube die aktuelle Nutzungsordnung nur eine Raumüberlassung für Jugendhausbesucher ab 21 Jahren. Nach langen Diskussionen einigte sich das Gremium darauf, dass die Verwaltung (als Eigentümer) und der Kreisjugendring (als Träger) der Einrichtung die Nutzungsordnung gemeinsam überarbeiten. Dabei solle festgehalten werden, dass pro Jahr bis zu zwölf externe Vermietungen für Aichwalder Bürgerinnen und Bürger möglich sind, wobei junge Menschen bis 27 Jahren Vorrang erhalten.
 
In einer der nächsten Sitzungen soll dann die finale Fassung der überarbeiteten Nutzungsordnung vom Gemeinderat beschlossen werden.

6. Genehmigung von außerplanmäßigen Mitteln zur Erneuerung von Sportgeräten für den Sportplatz

Die Sprunganlagen auf dem Sportplatz in Schanbach, die von den Leichtathleten des ASVs in den Sommermonaten rege genutzt werden, zeigen alters- und witterungsbedingt deutliche Abnutzungsspuren. Dies gilt insbesondere für die Hochsprunganlage, deren Zustand sich über die Wintermonate nochmals so stark verschlechtert hat, dass der ASV in den kommenden Jahren dringenden Erneuerungsbedarf für die vorhandenen Anlagen und Geräte sieht. Zur Markterkundung hatte die Verwaltung die regionalen Anbieter Kübler Sport aus Backnang und Benz Sport aus Winnenden um ein Angebot gebeten, das auch eine neue Regenabdeckungen als Wetterschutz für die Stabhochsprunganlage sowie für die Sandgrube der Weitsprunganlage beinhaltet. Nach dem Angebot der Firma Kübler Sport sind für die Erneuerung der Hochsprunganlage im Haushaltsjahr 2023 außerplanmäßige Mittel in Höhe von circa 24.000 Euro notwendig. Nachdem sich einige Gemeinderatsmitglieder in der Sitzung für die Anschaffung einer qualitativ hochwertigeren und rund 1.200 Euro teureren Matte ausgesprochen hatten, „da hier von den Leichtathleten richtiger Leistungssport betrieben wird“, erhöhten sich die außerplanmäßigen Mittel auf 26.500 Euro (inklusive Mehraufwand für Montage).
 
Die Anschaffung einer fahrbaren Wetterschutzabdeckung für die Stabhochsprunganlage, die rund 25.000 Euro kosten würde, kann auf die kommenden Haushaltsjahre zurückgestellt werden, ebenso wie die Kosten für eine Sandgrubenabdeckung, die mit rund 1.600 Euro zu Buche schlägt.
 
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt der Erneuerung der Hochsprunganlage für den Sportplatz zu und bewilligt die dafür benötigten außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 26.500 Euro.

7. Änderung der Kindergartenordnung zur Anpassung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2023/2024

Ausgangslage für die Gebührenbemessung in Kindergärten sind die jährlichen Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände. Danach sollen mithilfe der Elternbeträge weiterhin rund 20 Prozent der Betriebsausgaben gedeckt werden. Nach den neuen Empfehlungen der Verbände vom 5. Mai 2023 ergibt sich laut Bürgermeister Jarolim für das Kindergartenjahr 2023/ 2024 eine Gebührenerhöhung von 8,5 Prozent, wobei die Sozialstaffelung für Familien mit mehreren Kindern erhalten bleibt. Durch die vorgeschlagene Anpassung erhöhen sich die monatlichen Gebühren im Regelkindergarten für ein Kind über 3 Jahre von 127 auf 138 Euro, für Kinder unter 3 Jahren von 254 auf 276 Euro. Die Gebühr ist für einen 12-monatigen Abrechnungszeitraum kalkuliert.
 
Gemeinderätin Kerstin Binder stellte für die SPD-Fraktion klar, dass sie der Erhöhung nicht zustimmen werde, da diese den Familien angesichts steigender Preise, Inflation und vielen weiteren Unwägbarkeiten nicht zugemutet werden könne. Wenn man bedenke, dass der Mindestlohn nur um 3,3 Prozent angehoben werden soll, die Kindergartengebühren aber um 8,5 Prozent, sei dies ein krasses Missverhältnis, so Binder. Daher werde die SPD auch nur einer Gebührenerhöhung von maximal 5 Prozent akzeptieren.
 
CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Volker Haug betonte, dass die angestrebte Erhöhung sicherlich allen Fraktionen „weh tut“, aber man in den letzten Jahren mit der landesweit geltenden Empfehlung der kirchlichen und kommunalen Verbände „immer gut gefahren sei“.
 
Der von der SPD zur Abstimmung gebrachte Antrag, die Kindergartengebühren um maximal 5 Prozent zu erhöhen, wurde mit zwei Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
 
Des Weiteren brachte Haug zur Sprache, dass nach seiner Kenntnis bei den aktuellen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2023/2024 rund 20 Kinder unter drei Jahren keinen Platz erhalten hätten, darunter 13 Geschwisterkinder – und dies, obwohl die CDU-Fraktion die Verwaltung ausdrücklich darum gebeten hatte, in solchen Fällen Ausnahmen zu ermöglichen, um die Bring- und Abholsituation der Eltern zu erleichtern. Seine Fraktion wolle deshalb den Antrag stellen, dass die Verwaltung hier nach pragmatischen Lösungen suchen solle, so Haug.
 
Hauptamtsleiter Stefan Felchle führte dazu aus, dass dies schon lange gängige Praxis sei. Die oberste Prämisse sei jedoch, die zur Verfügung stehenden Plätze mit Kindern über drei Jahren zu belegen - auch, um den gelten Rechtsanspruch zu erfüllen. Zudem stehe im Vordergrund, den Kindern „altersgerechte und pädagogisch angemessene Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen.“ Felchle verwies darauf, dass auch in den letzten Jahren zum Anmeldezeitpunkt März/April zahlreiche unter 3-jährige Kinder abgewiesen werden mussten, die im Laufe des Jahres durch gewisse Fluktuationen noch alle einen Platz erhalten hätten. Dies werde wohl auch für das kommende Kindergartenjahr gelten – mit Ausnahme von Aichelberg, wo es diesen Sommer nur fünf anstatt wie sonst üblich 18 Schulübergänge gebe.
 
Dorothea Kelm von Bündnis90/ Die Grünen regte an, ob eventuell eine dritte Abholzeit im Krippenbetrieb (zusätzlich zu ganztags und verlängert mit Mittagessen) die Situation der Eltern erleichtern könne. Felchle versicherte, dass auch die Verwaltung hier nach Alternativen suche, warnte aber zugleich vor „Schnellschüssen, die nicht im Sinne des Kindeswohles sind.“ Auf die Nachfrage Kelms, weshalb die Betreuungsgebühren für Krippenkinder unter 3 Jahren wesentlich höher seien als die für den regulären Kindergartenbetrieb, nannte Felchle als Grund die unterschiedlichen Gruppenstärken und Betreuungsschlüssel: Während in einer Krippe maximal zehn Kinder von zwei pädagogischen Fachkräften betreut werden, kommen im Regelkindergarten 28 Kinder auf 1,8 Erzieherinnen.
 
Beschluss (zwei Gegenstimmen):
1. Der Gemeinderat stimmt der Neukalkulation der Kindergartengebühren zu.
2. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 5 beigefügte Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung.

8. Änderung der „Betreuungssatzung" zum Betreuungsangebot an der Grundschule

Analog zum Grundsatzbeschluss des Gemeinderats sollen die Gebühren der Betreuungsangebote in der Schule entsprechend den Gebühren bei der Kindergartenbetreuung angepasst werden.
 
Beschluss (mit zwei Gegenstimmen):
1. Der Gemeinderat stimmt der Neukalkulation der Gebühren der Betreuungsangebote an der Schule zu.
2. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der „Satzung zum Betreuungsangebot an der Grundschule“ (Betreuungssatzung).

9. Bebauungsplan "Ob den Gärten 1. Änderung" Markung Schanbach; Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Februar dieses Jahres den Entwurf für den Bebauungsplan „Ob den Gärten 1. Änderung“, Markung Schanbach beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf zur Beteiligung der Bürger ausgelegt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Da zum Bebauungsplanentwurf keine weiteren Anregungen eingegangen sind, kann dieser nunmehr ohne weitere Änderungen als Satzung beschlossen werden.
 
Beschluss (mit drei Gegenstimmen):
Auf der Grundlage des Lageplans des Büros Melber & Metzger vom 28.10.2022/08.02.2023 einschließlich Textteil und Begründung (Anlage 1) wird der Bebauungsplan „Ob den Gärten 1. Änderung“, Markung Schanbach, sowie die Örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet als Satzung beschlossen.

10. Verschiedenes

Grünen-Gemeinderätin Dorothea Kelm wollte wissen, ob es eine Möglichkeit gäbe, die Temperaturen in der neuen Sporthalle angesichts der großen Hitzeentwicklung zu reduzieren und welche Konzepte es hierfür in der sanierten Alten Sporthalle gebe. Kämmerer Andreas Jauß erklärte dazu, dass es keine weiteren Kühlungsmöglichkeiten in der Halle gebe. Jauß: „Wir haben keine Klimaanlage und die Ventilatoren laufen bereits auf Hochtouren.“ Zur Situation in der Alten Sporthalle führte Bauamtsleiter Ansgar Voorwold aus, dass es durch die neue Lüftungsanlage möglich sei, nachts große Mengen kalter Luft in die Halle zu bringen; außerdem böten die Paneelen vor den Fenstern sowie die neue Dachdämmung einen besseren sommerlichen Wärmeschutz.
 
SPD-Gemeinderat Michael Neumann erkundigte sich nach dem aktuellen Stand beim Radweg Aichelberg/ Schanbach. Bauamtsleiter Voorwold sagte, dass die Gemeinde hier noch auf die Förderzusage des Regierungspräsidiums Stuttgart warte, die in den nächsten Wochen vorliegen soll. Zudem müssten einige naturschutzrechtliche Bestimmungen geprüft werden, bevor die Bauarbeiten mit der Asphaltierung des Feldweges und dem Rückbau des straßenbegleitenden Gehwegs beginnen könnten. Allerdings müsse der Gemeinderat dazu noch den Baubeschluss final beschließen, sobald die Förderung feststehe. Zur Nachfrage nach dem Ende der Bauarbeiten am Radweg „Weißer Stein“ erklärte BM Jarolim, dass diese bis Ende Juli abgeschlossen sein sollen.

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