Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.01.2024

In seiner öffentlichen Sitzung vom 22. Januar 2024 hat der Gemeinderat im Sitzungssaal des Rathauses in Schanbach über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

1. Bürgerfragen

Es wurden keine Bürgerfragen gestellt.

2. Bekanntgaben

Bürgermeister Andreas Jarolim gab den unveränderten Stand beim Onlinezugangsgesetz (OZG) mit unverändert 24 aktivierten Prozessen bekannt.

3. Zustimmung zum Protokoll der Sitzung vom 11.12.2023

Die Zustimmung zum Protokoll wurde auf die nächste Gemeinderatsitzung im Februar verschoben, da das Protokoll nicht allen Gemeinderatsmitglieder rechtzeitig online zur Verfügung stand.

4. Haushalt 2024: Stellungnahmen und Anträge der Fraktionen
 
Nachdem Bürgermeister Andreas Jarolim in der vergangenen Dezember-Sitzung des Gemeinderates seinen Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 vorgestellt hatte, brachten die Fraktionen ihre Stellungnahmen und Anträge ins Gremium ein.
Diese können hier abgerufen werden und sind zudem im Amtsblatt KW 5/2024 im Wortlaut abgedruckt.
 
Bürgermeister Jarolim bedankte sich bei den Fraktionen für Ihre Ausführungen. In der nächsten Sitzung im Februar werde die Verwaltung zu den einzelnen Anträgen Stellung nehmen, und dann „hoffentlich gemeinsam den Haushalt 2024 verabschieden.“

5. Änderung der Kindergartenordnung
 
Im Dezember 2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, eine weitere Betreuungszeit im Bereich des Krippenangebotes anzubieten, um eine möglichst altershomogene Betreuung sowie eine bessere Abstimmung auf die Bring- und Abholzeiten im Regelkindergarten zu ermöglichen. Zur Einführung einer weiteren Betreuungszeitmöglichkeit (Krippe am Vormittag) ist eine Satzungsänderung der Kindergartenordnung nötig. Basis der entsprechenden Gebührenkalkulation sind die vom Städte- und Gemeindetag und den kirchlichen Verbänden empfohlenen Gebühren für den Bereich der Kinderkrippen.
Weiterhin soll § 6 Absatz 8 der Kindergartenordnung (Entstehung der Gebühren) dahingehend angepasst werden, dass die Höhe der Kindergartengebühr bei der Aufnahme von neuen Kindern künftig bei Aufnahmen vor dem 15. eines Monats in voller Höhe, bei Aufnahmen nach dem 15. eines Monats nur hälftig für den Monat der Aufnahme zu bezahlen ist (bisher war hier unabhängig vom Tag der Aufnahme jeweils die volle Gebühr zu entrichten).
Zudem werden in § 3 der Kindergartenordnung die Ausschlussmöglichkeiten eines Kindes neu festgelegt, wie zum Beispiel bei längerer Nichtbezahlung der Gebühren.
 
Beschluss (einstimmig):
1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Gebühren für die zusätzliche Betreuungsform in der Kinderkrippe (Anlage 1) zu.
2. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung.

6. Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
 
In der Dezember-Sitzung des Gremiums hatten mehrere Gemeinderatsmitglieder den Wunsch geäußert, den Gemeindewahlausschuss noch um zwei Bürger zu ergänzen, die nicht in der Verwaltung arbeiten. Daraufhin hatte Bürgermeister Jarolim den Tagesordnungspunkt auf die Januarsitzung vertagt, wo dem Gremium ein entsprechend erweiterter Vorschlag zur Abstimmung unterbreitet wurde.
 
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat wählt die nachstehend aufgeführten Wahlberechtigten als Beisitzer und deren Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024:
 
Beisitzer Stefan Felchle
Beisitzerin Carina Stelzer
Beisitzerin Sieglinde Edlinger
Stv.Beisizter Michael Böhrs
Stv. Beisitzer Thomas Vogel
Stv. Beisitzerin Cora Schöffler

7. Verschiedenes

SPD-Gemeinderat Michael Neumann berichtete, dass sich Anwohner darüber beschwert hätten, dass in der Seestraße zwei Anhänger seit Wochen reguläre Parkplätze belegen. Auf seine Nachfrage, was man dagegen unternehmen könne, führte Hauptamtsleiter Stefan Felchle aus, dass die Gemeinde hier wenig Einflussmöglichkeiten habe: Generell sei es laut Unterer Verkehrsbehörde nicht verboten, Anhänger auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen; allerdings müssten diese mindestens alle 14 Tage bewegt werden, was allerdings bei Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst nur schwer nachzuweisen sei. Auf den weiteren Hinweis Neumanns, dass sich die blockierten Parkplätze in unmittelbarer Nähe von Geschäften und Einkaufsmöglichkeiten befänden und damit die Parkkapazitäten beim Einkaufen oder dem Besuch des Wochenmarkts beeinträchtigten, führte Felchle eine weitere Möglichkeit aus: Danach könne die Verwaltung bei der Unteren Verkehrsbehörde den Antrag stellen, für das entsprechende Gebiet eine Parkzone auszuweisen, in der das Parken nur für eine bestimmte Zeit, beispielsweise zwei Stunden, erlaubt sei. Dies gelte dann allerdings nicht nur für die beiden durch Anhänger belegten Parkplätze, sondern für alle Parkplätze, die sich in der ausgewiesenen Zone befinden.

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