Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25.09.2023

In seiner öffentlichen Sitzung vom 25. September 2023 hat der Gemeinderat im Sitzungssaal des Rathauses in Schanbach über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

1. Ausscheiden von Gemeinderat Benjamin Winkler und Nachrücken der Ersatzbewerberin Ulrike Strassner

Im August hatte Gemeinderat FW-Gemeinderat Benjamin Winkler Bürgermeister Andreas Jarolim mitgeteilt, dass er sein Gemeinderatsmandat aufgrund eines beruflich bedingten Umzuges zum 7. August 2023 niederlegen muss. Der Gemeinderat hat die Voraussetzungen zum Ausscheiden aus dem Gremium entsprechend § 16, Absatz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO – Anlage 2) festzustellen. Gemäß § 31, Absatz 2 GemO rückt die als nächste Ersatzperson gewählte Person nach: Bei der Wahl des Gemeinderates am 26. Mai 2019 wurde auf der Liste der Freien Wähler Frau Ulrike Strassner als nächste Ersatzperson gewählt.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Gemeinderat Benjamin Winkler ein wichtiger Grund nach § 16 der Gemeindeordnung BW vorliegt. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei der nachrückenden Gemeinderätin Ulrike Strassner kein Hinderungsgrund nach § 29 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegt

2. Verpflichtung von Gemeinderätin Ulrike Strassner

Nach Ablegen der Verpflichtungsformel und Vereidigung von Ulrike Strassner begrüßte BM Jarolim die neue Gemeinderätin. Er freue sich sehr auf die zukünftige Zusammenarbeit, so Jarolim, der auch Benjamin Winkler nochmals seinen Dank für dessen ehrenamtliches Engagement im Gremium aussprach.

3. Bürgerfragen

Ein Bürger aus Schanbach wollte wissen, ob es in der Verwaltung die Absicht gebe, einen zentralen kommunalen Wärmeplan zu erstellen - insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause ein Konzept für ein Nahwärmenetz am Gemeindezentrum Aichwald im Bereich Albstraße vorgestellt hatte. Ansgar Voorwold, Leiter des Bau- und Umweltamtes, führte dazu aus, dass das Thema kommunale Wärmeplanung eine freiwillige Aufgabe ist, die wir aber dennoch weiter vorangetrieben werden, sobald die neue Fachbereichsleiterin Klima- und Umwelttechnik ihre Stelle angetreten habe. Da es sich bei der Wärmeplanung um einen öffentlichen Prozess handle, werde die Gemeinde den aktuellen Stand der Planungen über die Homepage bzw. das Amtsblatt bekanntgeben.

Ein Bürger aus Aichelberg äußerte sich positiv zum bisherigen Verlauf der Photovoltaik-Bündelaktion, wollte jedoch wissen, welche Möglichkeiten es für Bürgerinnen und Bürger gebe, die sich noch nicht für eine PV-Anlage entschieden hätten. BM Jarolim erklärte dazu, dass die bislang registrierten Interessenten bis Mitte Oktober entscheiden müssen, ob Sie die angebotene PV-Anlage beauftragen. Zudem erarbeite die Verwaltung derzeit ein Konzept, wie die 10 – im Rahmen der PV-Bündelaktion ausgebildeten – Photovoltaik-Berater der Gemeinde künftig am effektivsten eingesetzt werden könnten.

Inhalt einer weiteren Bürgerfrage war der Stand beim Neubaugebiet Fuchsbühl, nachdem der Gemeinderat dem Investor BPD Immobilienentwicklung GmbH einige Zugeständnisse gemacht und eine Nachtragsvereinbarung unterzeichnet hatte. BM Jarolim führte dazu aus, dass der Bauantrag für den 1. Bauabschnitt für 49 Mietwohnungen inzwischen eingereicht worden sei, aber noch keine Baugenehmigung vorliege. Er gehe jedoch fest davon aus, dass der Baubeginn, wie im Vertrag vereinbart, zum Mai 2024 erfolgen werde.

Des Weiteren regte der Bürger an, die Bürgerfragestunde, die jeweils zu Beginn der Gemeinderatssitzungen stattfindet, ans Ende der Tagesordnung zu verlegen. Dadurch bestünde die Möglichkeit, direkt Fragen zu den aktuell im Gremium besprochenen Themen stellen zu können. CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Volker Haug erteilte diesem Vorschlag eine klare Absage, da laut Gemeindeordnung „Bürgerfragen und Inhalte der Sitzung voneinander entkoppelt sein müssen.“ SPD-Gemeinderat Michael Neumann betonte, dass jeder Bürger in den Fraktionssitzungen die Möglichkeit habe, sich ausführlich über anstehende Themen zu informieren und sich einzubringen.

Dem weiteren Wunsch, in den Gemeinderatssitzungen ein Rednerpult und Mikrofon für Bürgerfragen bereitzustellen, könne man hingegen gerne nachkommen, so BM Jarolim.

4. Bekanntgaben

Bürgermeister Jarolim informierte das Gremium über den unveränderten Stand beim Online-Zugangsgesetz (OZG) mit derzeit 24 aktiven von insgesamt 26 geplanten Prozessen.
Des Weiteren gab er bekannt, dass die Eigentümerfamilie eines Grundstücks in der Schnaiter Straße ihr Vorhaben eingestellt habe, dieses in Bauland umwandeln zu lassen. Alle bisher entstandenen Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werde zu Lasten der Eigentümer in Rechnung gestellt.

5. Zustimmung zu den Protokollen der Sitzungen vom 26.06.2023 und 24.07.2023

Beide Protokolle wurden mit drei Enthaltungen angenommen.

6. Zustimmung zum forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2024
 
Bevor Daniel Fritz, Revierförster des Forstreviers Plochingen, im Beisein der neuen stellvertretenden Forstamtsleiterin Sandra Neuwersch den Betriebsplan für das Forstjahr 2024 vorstellte, gab er einen kurzen Rückblick auf das „Waldjahr 2023“. Mit einem regenreichen Frühjahr und langen Trockenperioden im Sommer sei dies ein „sehr durchwachsenes Jahr“ für den Gemeindewald gewesen, so Fritz. Erfreulich sei, dass die neuen Kulturen bei der Kläranlage und Drei Linden gut angewachsen seien; auch der Borkenkäferbefall einiger Fichten halte sich in Grenzen.
Laut Fritz weist der Betriebsplan 2023 insgesamt einen Überschuss von 25.200 Euro aus, besonders positiv schlug der Überschuss aus der Ernte von Forsterzeugnissen (wie z.B. Holzverkauf) mit knapp 68.000 Euro zu Buche. Auf der Ausgabenseite fallen insbesondere die Verwaltungskosten mit rund 16.000 Euro sowie Kosten für Bestandspflege, Erschließungs- und Unterhaltungskosten von Fahr- und Maschinenwegen sowie Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu Buche. Bei der Holzernte 2023 - für die im Zehnjahresplan jährlich 1.300 Festmeter vorgesehen sind - sei man ebenso im Plan wie bei der Jungbestandspflege mit 4,6 Hektar. Besonders erfreut zeigte sich Fritz, dass sowohl die beiden neuen Infotafeln (die zusammen mit Mitarbeitern des Bauhofs angebracht wurden), als auch das Kinderferienprogramm und die Waldwanderung gut angenommen wurden. Fritz: „Bei den Aichwalder Bürgerinnen und Bürgern gibt es ein großes Interesse an ihrem Wald.“
 
Nach Angaben von Fritz sieht der Betriebsplan für 2024 wiederum einen Holzeinschlag von 1.300 Festmetern verteilt auf neun Bestände vor, weitere Schwerpunkte werden die Kultursicherung und Jungbestandspflege sein. Zudem gab Fritz dem Gremium Informationen zum neuen Förderprogramm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement": Um die Fördersumme von insgesamt 180.000 Euro für einen 10-Jahres-Zeitraum zu erhalten, müssen 12 Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement erfüllt sein - mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Lediglich bei einem Punkt seien die Vorgaben noch nicht ganz erreicht, so Fritz: So sieht das Förderprogramm eine „natürliche Waldentwicklung“ von fünf Prozent der gesamten Waldfläche vor. Laut Philipp Rist, stellvertretender Amtsleiter Finanzen, hat die Verwaltung im Juli eine Förderzusage vom Bund erhalten, jetzt müsse lediglich noch der Nachweis über die 5-prozentige stillgelegte Waldfläche erfolgen, was zeitnah passieren werde.
 
Bürgermeister Jarolim sowie Vertreter aller Fraktionen bedankten sich bei Revierförster Fritz für die gute Zusammenarbeit und seinen Einsatz für den Gemeindeforst. Auf die Nachfrage von Gemeinderat Jochen Wieland, ob es angesichts der immer heißeren Sommer auch einen Waldbrand-Aktionsplan gebe, führte Sandra Neuwersch aus, dass hierzu eine Task-Force eingerichtet wurde: Dabei seien Verbindungspersonen zwischen Kreisbrandmeister und Feuerwehren benannt worden, Experten vom Forstamt und Mitglieder der Feuerwehren erhielten Tandem-Schulungen, so die stellvertretende Forstamtsleiterin.
 
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt dem forstwirtschaftlichen Betriebsplan für das Jahr 2024 gemäß § 51 Abs. 2 LWaldG zu.

7. Energetische Sanierung der Flutlichtanlage am Sportgelände Schanbach

Über Flutlichtanlagen können der Rasen als auch der Kunstrasenplatz sowie die beiden Hartplätze am Sportgelände Schanbach abends beleuchtet werden – allerdings mit Flutern, die teilweise schon über 30 Jahre alt sind und mit Halogen-Metalldampflampen (2000 Watt) betrieben werden. Durch den Einsatz moderner LED-Fluter ließe sich ein Energie- und CO<sub>2</sub>- Einsparpotenzial von 60 Prozent realisieren, zudem könnten durch die langlebigere LED-Technik auch Wartungskosten gesenkt werden. Bereits im Dezember 2022 hatte die Verwaltung einen Antrag auf Förderung des Austausches der Lampen gestellt, für den Gesamtkosten in Höhe von rund 80.000 Euro veranschlagt werden. Da die Förderung derzeit rund 25 Prozent beträgt, würden für die Gemeinde Investitionskosten von rund 60.000 Euro anfallen.
 
Hauptnutzer der Flutlichtanlagen ist der ASV Aichwald, der eine jährliche Nebenkostenabrechnung für den Stromverbrauch erhält, weitere Kosten werden bisher nicht berechnet. Da der ASV als alleiniger Profiteur durch die Umrüstung künftig rund zwei Drittel der Stromkosten einsparen wird, sieht es die Verwaltung „vor dem Hintergrund der hohen Investitionskosten als angemessen an, eine entsprechende Nutzungsgebühr für die Flutlichtanlage einzuführen“, wie BM Jarolim erklärte. Die Gemeindeverwaltung halte eine jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 1.200 Euro für vertretbar, was in etwa der Hälfte der zu erwartenden jährlichen Abschreibungsrate entspricht. Die Stromkosten würden wie bisher weiterberechnet.
 
Alle Fraktionen begrüßten mit Blick auf das erhebliche Energie-Einsparpotenzial das große Investitionsvorhaben der Gemeinde. Allerdings kam es zu längeren Diskussionen darüber, ob die jährliche Nutzungsgebühr des ASV angesichts des enormen Einsparpotenzials für den Verein und dem alleinigen Kostenaufwand der Verwaltung nicht höher ausfallen oder mit einer Dynamisierungsklausel versehen werden sollte. Kämmerer Andreas Jauß gab zu Bedenken, dass die Benutzungsgebühr der Flutlichtanlage „an der Abschreibung der Verwaltung orientiert, aber nicht kalkuliert sei.“ Letztlich kam das Gremium überein, dem ASV mit der vorgeschlagenen Regelung eine verlässliche Planung zu ermöglichen – und damit auch den Einsatz der vielen ehrenamtlich tätigen Mitglieder zu würdigen.  
 
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt der Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED, einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 80.000 Euro, der Erhebung einer jährlichen Nutzungsgebühr in Höhe von 1.200 Euro vom ASV Aichwald e.V. zu.

8. Beschluss der Satzung über den Betrieb des Parkplatzes "Wohnmobilstellpatz Himbeerweg"
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. Januar 2023 die Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Grundstück des ehemaligen Asylbewerberheims im Himbeerweg 23 beschlossen. Für den Betrieb des Wohnmobilstellplatzes muss die Höhe der monatlichen Stellplatzmiete festgelegt eine entsprechende Satzung beschlossen werden. Darin wird der Nutzerkreis vorrangig auf die Einwohner Aichwalds festgelegt und die Vermietung an auswärtige Personen nur in Ausnahmefällen ermöglicht. Außerdem ist in der Satzung geregelt, dass nur tatsächlich als Wohnmobil oder als Wohnanhänger zugelassene Fahrzeuge auf dem Parkplatz abgestellt werden dürfen, für den die Mindestmietdauer ein Jahr beträgt.

Für die Berechnung der Stellplatzmiete war die Verwaltung bei der Beschlussfassung im Januar noch von Investitionskosten in Höhe vor und 70.000 Euro ausgegangen, wie BM Jarolim erklärte. Da ein für die Baumaßnahme mittlerweile durchgeführtes Baugrundgutachten beim Untergrund jedoch mehrere Unwägbarkeiten und Bodenbelastungen festgestellt hat, sind die Gesamtinvestitionskosten für die geplanten 25 Stellplätze auf rund 137.000 Euro brutto (115.000 Euro netto) angestiegen. Da die Vermietung nach dem ab 2025 geltenden neuen Umsatzsteuerrecht eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde darstellen und somit mit der Errichtung der Stellplätze ein neuer Betrieb gewerblicher Art (BgA) entstehen wird, können für die Kalkulation der Stellplatzmiete nur die Nettobeträge angesetzt werden.

Dabei ist die Höhe der monatlichen Miete so festzulegen, dass die Einnahmen die jährlichen Ausgaben decken und zudem die Investitionskosten in einem angemessenen Zeitraum refinanziert werden können (Amortisationszeit). Die offizielle AfA-Tabellen gehen von einer Nutzungsdauer von 9 Jahren für geschotterte Parkplätze aus, gleichzeitig rechnet die Verwaltung mit laufenden Ausgaben von 7.000 Euro pro Jahr für den Stellplatz. Ausgehend von diesen Parametern wäre eine monatliche Nettomiete von 74,55 Euro notwendig, um das Projekt innerhalb der Nutzungsdauer zu refinanzieren. Da eine Stellplatzmiete in dieser Höhe jedoch im Vergleich zum Angebot anderer Anbieter verhältnismäßig hoch ist, empfiehlt die Verwaltung den monatlichen Mietzins je Stellplatz auf 50,42 Euro netto festzulegen. Zuzüglich der ab 2025 abzuführende Umsatzsteuer liegt der Mietpreis dann bei 60,00 Euro brutto. Die damit verbundene Amortationszeit von etwas mehr als 14 Jahren sei in Anbetracht der Tatsache, dass spätestens nach 15 Jahren umfassendere Erneuerungsarbeiten anstehen werden, ein akzeptabler Zeitraum, so Jarolim. Ein Gewinn werde bis dahin jedoch nicht erwirtschaftet, dieser würde sich erst nach rund 18 Jahren ergeben.

Zu der Nachfrage von SPD-Gemeinderat Hans-Ulrich Richter, ob angesichts einer fast doppelt so hohen Investitionssumme tatsächlich alle im Gutachten festgestellten zusätzlichen Bodenarbeiten  durchgeführt werden müssten, nahm Bauamtsleiter Ansgar Voorwold Stellung: So sei das Bodenmaterial belastet und nicht verdichtbar, weshalb es sich als Unterbau nicht eigne. Die Schadstoffbelastung des Bodens sorge für einen hohen Aufwand in der Entsorgung.  Prof. Haug sagte, dass alle Fraktionen das Vorhaben der Verwaltung begrüßten, um „endlich die vielen Wohnmobile und Wohnwagen von der Straße zu bringen.“ Allerdings sollte das Angebot ausschließlich für Aichwalder Bürgerinnen und Bürger gelten, weshalb Haug für die CDU-Fraktion den Antrag stellte, in der Satzung folgenden Passus zu streichen: „In Ausnahmefällen kann die Vermietung auch an Personen mit einem Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinde erfolgen, hierüber entscheidet der Bürgermeister.“

Trotz des Einwands von Dorothea Kelm von der Fraktion Bündnis 90/Grüne, dass dann viele Wohnmobile mit auswärtigem Nummernschild „weiter gratis auf der Straße stehenbleiben werden“, wurde der Antrag zur Abstimmung aufgenommen.

Beschluss (mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung):
1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über den Betrieb des Parkplatzes „Wohnmobilstellplatz Himbeerweg“ (mit Streichung von §2, Absatz1, Satz 2)
2. Die monatliche Miete eines Stellplatzes wird auf 50,42 Euro zzgl. Umsatzsteuer festgesetzt (60,00 Euro brutto).

9. Verschiedenes

CDU-Gemeinderätin Marieta Munk fragte nach, ob es neue Informationen zur Anfrage des Tierschutzvereins Esslingen zum Thema „Katzenschutzverordnung“ gebe, mit der die zunehmende Population freilebender, verwilderter Katzen verringert werden soll. BM Jarolim erklärte dazu, man habe die Situation vor Ort überprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es in Aichwald diesbezüglich keine Probleme gebe.

Michael Neumann von der SPD-Fraktion wollte wissen, wie der aktuelle Stand zum Thema Neubau Seniorenheim und Vollsortimenter sei. Laut BM Jarolim wurde inzwischen ein Planungsbüro beauftragt, die notwendigen planungsrechtlichen Schritte vorzubereiten. Auf die weitere Frage von Neumann, ob es für die Gemeinde eine Art „Krisenhandbuch“ gebe, führte Jarolim aus, dass die Verwaltung derzeit mit der EnBW-Tochter RBS wave ein Stromausfallkonzept erarbeite, in dem konkrete Maßnahmen für einen länger als drei Tage dauernden Stromausfall beschrieben werden. Für das Konzept, das bis Ende 2023/ Anfang 2024 vorliegen soll, sei man auch in enger Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr.

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