Zugangsregelung zum Rathaus – 3G-Nachweis ab 01.01.2022

In den Alarmstufen ist der Zugang zum Rathaus entsprechend den Regelungen der CoronaVO nur für geimpfte oder negativ getestete Personen gestattet (3G).
Es sind entsprechende Nachweise mitzuführen (Impfnachweis oder Testnachweis eines Testzentrums oder von betrieblichen Testungen) und auf Verlangen den Mitarbeitern der Verwaltung vorzulegen.
Bei nur sehr kurzer Verweildauer im Rathaus (Abholen oder bringen von Unterlagen, Vordrucken, etc.) ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
Generell möchten wir Sie im Interesse einer Eindämmung der Pandemie bitten, das Rathaus nur in absolut notwendigen und unaufschiebbaren Angelegenheiten nach vorheriger Terminvereinbarung aufzusuchen.
Bitte versuchen Sie Ihre Anliegen soweit wie möglich per Telefon oder auch per Email zu erledigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Andreas Jarolim
Bürgermeister