Bebauungsplan „Ob den Gärten 1. Änderung“, Markung Schanbach
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Aichwald hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 den Bebauungsplan „Ob den Gärten 1. Änderung“, Markung Schanbach im Entwurf festgestellt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung in der Zeit vom 16.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 (Auslegungsfrist) im Rathaus Schanbach, 1. OG, Zimmer 1.05 bzw. im Flur vor Zimmer 1.07 während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aichwald abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen finden Sie hier