Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24.04.2023

In seiner Sitzung vom 24. April 2023 hat der Gemeinderat im Sitzungssaal des Rathauses in Schanbach über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

1. Bürgerfragen

Es wurden keine Bürgerfragen gestellt.


2. Bekanntgaben

Wie zu Beginn jeder Sitzung informierte Bürgermeister Jarolim das Gremium über den aktuellen Stand beim Online-Zugangsgesetz (OZG): Danach liegt die Zahl der aktivierten Prozesse unverändert bei 23 von insgesamt 26 geplanten Prozessen.

Des Weiteren gab Jarolim bekannt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bei der Verwaltung eine Allgemeine Finanzprüfung für die Jahre 2015-2019 durchgeführt hat. Diese konnte inzwischen erfolgreich und ordnungsgemäß ohne Einwände abgeschlossen werden.

Auch in diesem Jahr wird sich Aichwald wieder an der Aktion „Stadtradeln“ beteiligen, die vom 10.-30.6. stattfinden wird. BM Jarolim hofft, wie in den Jahren zuvo,r auf eine rege Teilnahme der Bevölkerung und des Gemeinderats und wird selbst wieder drei Feierabendrunden zum Mitradeln anbieten.

Philipp Rist, stellvertretender Amtsleiter der Finanzverwaltung, informierte das Gremium über eine geplante Wald-Aktion: Nachdem im vergangenen Jahr im Gemeindewald in Aichschieß beim Holzeinschlag vor allem Fichten gefällt wurden, sind inzwischen auf den dadurch gewonnen Freiflächen junge Eichen gepflanzt worden. Das Anbringen der Wachs-/Schutzhüllen soll nun in einer gemeinsamen Aktion mit der Bevölkerung unter Anleitung von Revierförster Daniel Fritz am 5. Mai ab 15 Uhr erfolgen. Treffpunkt ist der Waldkindergarten. 


3. Zustimmung zum Protokoll der Sitzung vom 27.03.2023

 Das Protokoll wurde einstimmig angenommen.


4. Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung

Mit der Änderung des Eigenbetriebsrechts zum 1. Januar 2023 haben sich auch die Bestandteile des Wirtschaftsplanes verändert. Danach wird der bisherige Vermögensplan, welcher die investiven Maßnahmen enthält, durch den sogenannten Liquiditätsplan ersetzt und mit einer Übersicht der Liquiden Mittel ergänzt. Da sich damit auch der eigentliche Feststellungsbeschluss als zentraler Kern der Verabschiedung des Wirtschaftsplans ändert, ist der mit dem Haushaltsplan 2023 ursprünglich verabschiedete Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Wasserversorgung auf Grund seiner veralteten Darstellung nicht genehmigungsfähig und muss neu eingebracht werden.
Bei der Überarbeitung des Wirtschaftsplans wurden gleich aktuelle Gegebenheiten berücksichtigt: So wurden die Aufwendungen im Erfolgsplan um 100.000 Euro reduziert, wodurch sich der ursprünglich geplante Jahresverslust von 75.500 Euro in einen Jahresgewinn von 24.500 Euro gewandelt hat. Ansonsten wurden keine Anpassungen vorgenommen, auch die Mittel für investive Maßnahmen und die damit verbundene nötige Kreditaufnahme sind gleichgeblieben.

Beschluss (einstimmig):

Der Gemeinderat stimmt dem beigelegten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023 zu.
 
 
5. Umwandlung einer VÖ-Gruppe in eine weitere Ganztagesgruppe im Kinderhaus Farbenzauber

Wie in jedem Jahr wurde auch die Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 im Monat März durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass für die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder in den Krippen ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, bei der Betreuung der Kinder über 3 Jahre hingegen die Plätze sehr knapp sein werden und nicht alle Betreuungswünsche der Eltern (Betreuungszeiten, Betreuungsform) erfüllt werden können. Insbesondere im Kinderhaus Farbenzauber ergibt sich ein erhebliches Defizit zwischen den Anmeldungen für eine ganztägige Betreuung und den zur Verfügung stehenden Plätzen. Aus Sicht der Kindergartenleitung und Verwaltung sollte deshalb versucht werden, das Angebot an Ganztagesplätzen durch die Umwandlung einer bisherigen (reinen) VÖ-Gruppe (Betreuung von 7:00 – 14:00 Uhr) in eine kombinierte VÖ-/GT-Gruppe zu erhöhen, in der sowohl eine VÖ-Betreuung bis 14:00 Uhr als auch eine GT-Betreuung bis 16:30 Uhr durchgeführt werden könnte.

Bei einer Ganztagesgruppe erhöht sich der Mindestpersonalschlüssel um eine Stelle. Außerdem erfordert das deutlich veränderte Bring- und Abholverhalten der Eltern eine weitere 0,65 Personalstelle, da immer mehr Kinder gleich zu Beginn der Öffnungszeit gebracht und erst zum Ende der Betreuungszeit abgeholt werden. „Die Zahl der Kinder hat sich nicht erhöht, aber der Betreuungs- und Zeitbedarf der Eltern“, betont BM Jarolim.
Alle Fraktionen signalisierten ihre Zustimmung zu diesem Vorgehen, um auch weiterhin so gut wie möglich den Betreuungsbedarf der Eltern in den Einrichtungen abdecken zu können. Walter Knapp, Gemeinderat der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen, wollte wissen, mit welchen Kosten die Gemeinde bei 1,65 zusätzlichen Personalstellen rechnen müsse. Hauptamtsleiter Stefan Felchle führte dazu aus, dass nach Gegenrechnung höherer Landesförderungen und Gebühreneinnahmen mit jährlichen Personalkosten von rund 90.000 Euro zu rechnen sei.

Bei einer Zustimmung des Gemeinderates zu dieser Umstrukturierung wird die Verwaltung umgehend das notwendige Betriebserlaubnisverfahren und die Personalgewinnung in die Wege leiten -  in der Hoffnung, dass dann rechtzeitig zu Beginn des neuen Kindergartenjahres die Voraussetzungen zum Betrieb einer weiteren GT-Gruppe gegeben sind.

Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt die Umwandlung einer VÖ-Gruppe in eine weitere Ganztagesgruppe im Kinderhaus „Farbenzauber“ ab dem Kindergartenjahr 2023/2024.
2. Dem erhöhten Personalbedarf durch die Änderung der Betreuungsform und der Anpassung der „Randzeiten“ in der Bedarfsberechnung der GT-Gruppen in Höhe von 1,65 Personalstellen wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, in die erforderliche Personalgewinnung zu gehen.
 


6. Grundsatzbeschluss zur Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes ab dem Jahr 2025
 
Auch in Aichwald sorgt das neue Grundsteuergesetz bei vielen Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern für Verunsicherung, da viele mit einer erheblichen Mehrbelastung rechnen müssen. Deshalb hatte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung auf Anregung von SPD-Gemeinderat Michael Neumann und Antrag der CDU-Fraktion eine Stellungnahme der Verwaltung gefordert, „dass die Gemeinde Aichwald mit der Grundsteuerreform keine höheren Einnahmen anstrebe“, um hier etwas Ruhe in das Thema zu bringen.
 
Denn auf Grund der Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzämter wird der Grundsteuermessbetrag – der die Grundlage für die Berechnung der eigentlichen kommunalen Grundsteuer bildet –  ab dem 1. Januar 2025 angepasst und teilweise sehr stark ansteigen. Für die Berechnung der eigentlichen Grundsteuer spielt der Hebesatz der Kommune eine entscheidende Rolle, da dieser mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird.
 
„Würde der Hebesatz der Kommunen auf gleichem Niveau wie in den Jahren zuvor bleiben, käme es hierdurch zu einer extremen Mehrbelastung des überwiegenden Teils der Grundstücksbesitzer“, so BM Jarolim. Auch für die (bebauten) Grundstücke der Gemarkung Aichwald sei eine große Steigerung der Grundsteuermessbeträge zu erwarten. Da die Festlegung des Hebesatzes für bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) und für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in die Zuständigkeit der jeweiligen Kommune fällt und durch Beschluss des Gemeinderats festgelegt wird, besteht hier laut Jarolim ein gewisser Handlungsspielraum: „Mit einer entsprechenden Hebesatz-Senkung wollen wir das Thema entschärfen und einige Bescheide abmildern“, so Jarolim.  An der generellen Zielsetzung der Reform, größere Grundstücke stärker zu besteuern, werde sich dennoch nichts ändern. Jarolim: „Für manche wird der Bescheid höher ausfallen, für andere niedriger.“
 
Allerdings könne er definitiv zusagen, „dass die Gemeinde Aichwald durch das neue Gesetz keine substantiellen Mehreinnahmen bei der Grundsteuer erzielen wolle“, so Jarolim.
Daher werde eine Anpassung, bzw. Senkung der Grundsteuer Hebesätze angestrebt, die sich am Gesamtvolumen des jeweiligen Grundsteueraufkommens der Vorjahre orientiere. Da zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden könne, in welchem Rahmen sich die Anpassung bewegen wird, soll die exakte Festlegung der Hebesätze im Jahr 2024 stattfinden. Dennoch solle bereits jetzt im Gremium ein grundsätzlicher Beschluss zur Anpassung bzw. Senkung der Hebesätze ab dem 01.01.2025 gefasst werden.
 
Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen äußerten sich positiv zum Vorhaben der Verwaltung, einen Beschluss zur Senkung der Grundsteuer-Hebesätze auf den Weg zu bringen, um die Befürchtungen der Eigentümer etwas abzumildern. „Wir möchten nicht, dass die Bevölkerung in Summe das 3-4fache an Grundsteuer zahlen muss“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Prof. Volker Haug. Deshalb sei es gut, dass der Gemeinderat und die Verwaltung mit der Anpassung der Hebesätze ein kommunalpolitisches Steuerungsinstrument nutzten und im Interesse der Bürgerschaft einsetzten.
 
Beschluss (einstimmig):

Der Gemeinderat beschließt eine grundsätzliche Anpassung (Senkung) der Grundsteuer-Hebesätze ab dem 01.01.2025. Durch die Senkung sollen substantielle Mehreinnahmen bei der Grundsteuer vermieden werden.

 
7. Antrag der Jugendmusikschule auf Förderung des Projektes singende Grundschule

Die Jugendmusikschule Aichwald (JMS) führt jährlich das Kooperationsprojekt „Singende Grundschule“ mit der Grundschule Aichwald durch. Hierfür wird eine musikalische Fachkraft der Jugendmusikschule (1,86 Stunden Deputat) eingesetzt. Geplant und im JMS-Haushalt 2023 vorgesehen ist eine Erhöhung dieses Deputats auf 2,86 Stunden zum nächsten Schuljahr, damit wieder regelmäßig alle Klassen – sowie die im Schuljahr 2023/2024 neu hinzukommende Klasse – besucht werden können. Von den Personalkosten werden 45 Prozent über Zuschüsse (Gemeindezuschuss 32,5 % und Landeszuschuss 12,5%) gegenfinanziert. Für die verbleibenden 55 Prozent, die einem Betrag in Höhe von rund 2.900 Euro entsprechen, beantragt die JMS Mittel aus dem für Kooperationsprojekte zwischen der Grundschule Aichwald und den Vereinen vorgesehenem Fördertopf.
 
Bürgermeister Jarolim betonte, dass die JMS und die Singende Grundschule in Aichwald hochgeschätzte und wichtige Einrichtungen seien. Daher habe auch der Gemeinderat im letzten Jahr ein prozentuales Bezuschussungssystem für die Jugendmusikschule beschlossen, nach dem 32,5 Prozent aller anfallenden Kosten von der Gemeinde übernommen werden. Dadurch habe sich der Gemeindezuschuss allein im letzten Jahr von rund 117.000 auf etwa 150.000 Euro erhöht. Die Gemeindeverwaltung sehe in der neuen Förderungssystematik eine ausreichende Bezuschussung der gesamten Jugendmusikschule, „nach der eine weitergehende Förderung von Einzelprojekten eigentlich nicht nötig sein sollte“, so Jarolim.
 
Alle Fraktionen betonten ihre hohe Wertschätzung für die Arbeit der Jugendmusikschule, die gerade auch in der 2022 beschlossenen, wesentlich höheren Bezuschuss zum Ausdruck komme. Da die prozentuale Kostenbeteiligung auch für Einzelprojekte gelte, erscheine eine zusätzliche Förderung jedoch nicht angebracht. Gemeinderat Jochen Wieland von der Fraktion der Freien Wähler merkte dazu an, dass vom Projekt der Singenden Grundschule alle Kinder in Aichwald und nicht nur die Schüler der Jugendmusikschule profitierten, weshalb er dem Antrag, bzw. einer einmaligen Förderung des Projekts, positiv gegenüberstehe.
 
Beschluss (mit 1 Ja-Stimme und 3 Enthaltungen abgelehnt):

Der Gemeinderat möge über den eingegangenen Antrag der Jugendmusikschule auf Förderung des Projektes „singende Grundschule“ entscheiden.
 

8. Annahme von Spenden

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind Spenden vom Gemeinderat per Beschluss anzunehmen. Erst dann können die Geld- und Sachspenden endgültig vereinnahmt und Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Die eingegangenen Spenden wurden dem Gremium in einer Liste aufgeführt.
 
Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den eingeworbenen und entgegen genommenen Spenden wie im Sachverhalt und in der Anlage dargestellt zu.
 
 
9. Verschiedenes

SPD-Gemeinderat Michael Neumann fragte nach, ob die Verwaltung inzwischen dazu übergehe, auf Grünflächen, die früher bepflanzt waren, so genannte Schotterbeete anzulegen. Diesen Eindruck habe er bei mehreren Spaziergängen gewonnen. BM Jarolim sagte zu, in der Verwaltung nachzufragen und entsprechend Rückmeldung zu geben.

Monika Rohland von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wollte wissen, wie weit der Stand bei der Mehrfamilienhausbebauung im Neubaugebiet Fuchsbühl sei, nachdem der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung dem Investor BPD Immobilienentwicklung GmbH einige Zugeständnisse gemacht hatte. BM Jarolim erklärte, dass die Verwaltung derzeit in Nachverhandlungen mit der BPD stehe; Ende der Woche werde es nochmals einen Gesprächstermin geben, über dessen Ergebnisse er anschließend das Gremium unterrichten werde.  

Ob es bereits Neuigkeiten beim geplanten Ausbau des Seniorenheims gebe, wollte SPD-Fraktionsvorsitzer Hans-Ulrich Richter wissen. Hauptamtsleiter Stefan Felchle sagte, dass inzwischen das Planungsbüro Melber & Metzger mit der Erstellung eines Vorentwurfs beauftragt worden sei. Im ersten Schritt werde dann die behördliche Abstimmung hinsichtlich naturschutzrechtlicher Fragen erfolgen, parallel dazu werde die Ermittlung des Bodenwertes erfolgen.

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