Sitzung des Gemeinderats vom 21.11.2022
In seiner öffentlichen Sitzung am 21. November hat der Gemeinderat in der Schurwaldhalle Schanbach über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

1. Bürgerfragen
Es wurden keine Bürgerfragen gestellt.
2. Bekanntgaben
Bürgermeister Andreas Jarolim informierte das Gremium darüber, dass inzwischen 56 Ukraine-Flüchtlinge in Aichwald leben. Das evangelische Gemeindehaus in Aichschieß sei mit zwei Familien belegt, in das katholische Gemeindehaus werden zunächst keine Geflüchteten einziehen, da die Gemeinde weitere Wohnungen sowie ein Haus für deren Unterbringung anmieten konnte.
In seinem regelmäßigen Bericht zum Stand des Online-Zugangsgesetzes führte BM Jarolim aus, dass es mit weiterhin 17 von 24 geplanten Prozessen keine Veränderung gegenüber dem Vormonat gegeben habe. Die Umsetzung weiterer Prozesse könne, wie bereits erläutert, erst dann erfolgen, wenn das erforderliche Online-Bezahlungssystems eingeführt worden sei.
Kämmerer Andreas Jauß legte dem Gremium den Finanzzwischenbericht der Gemeinde für November 2021 vor. Dabei machte der Leiter der Finanzverwaltung auf zwei Besonderheiten aufmerksam: So seien die Gewerbesteuer-Einnahmen mit insgesamt 3,2 Millionen um 300.000 Euro geringer ausgefallen als erwartet. Bei den Schlüsselzuweisungen hingegen konnten mit 3,8 Millionen Euro rund eine halbe Million mehr verbucht werden als eingeplant. Bei der Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge sei insgesamt mit einem ordentlichen Ergebnis von 1.086.000 Euro zu rechnen. Zum Abschluss seines kurzen Berichts wagte Jauß einen „Glaskugel-Ausblick“ zum Ende des Jahres: Danach werde die Gemeinde ihre liquiden Mittel wohl auf mehr als 6,8 Millionen Euro steigern können.
3. Zustimmung zum Protokoll der Sitzung vom 24.10.2022
Die Abstimmung über das Protokoll wurde auf die nächste Sitzung im Dezember verschoben, da es den Gemeinderäten zu kurzfristig zugestellt worden war. SPD-Gemeinderat Hans-Ulrich Richter bat ausdrücklich darum, die Protokolle künftig rechtzeitig vor den Fraktionssitzungen zu verschicken, die in der Regel eine Woche vor den Sitzungen des Gemeinderats stattfinden.
4. BürgerBusverein Aichwald – 12. Jahresbericht 2021
Der Vorsitzende des BürgerBusvereins (BBA), Albert Kamm, stellte dem Gemeinderat mit dem Jahresbericht 2021 die wichtigsten Zahlen und Entwicklungen der Initiative vor. Laut Kamm beförderte der Bürgerbus, der mit täglich vier Fahrten und 35 Haltestellen die fünf Ortsteile Aichwalds verbindet, im vergangenen Jahr durchschnittlich 6,85 Fahrgäste pro Tag – im Vergleich zu täglich 6,77 Personen im Jahr zuvor. Insgesamt verzeichnete der BBA mit seinem 2020 angeschafften Niederflurbus - der Platz für acht Personen sowie einen Rollstuhlplatz bietet - 1713 Fahrgäste. Rund 14 Prozent davon waren Menschen mit Behinderungen, Besitzer der Aichwald-Card stellten einen Anteil von etwas mehr als neun Prozent der Fahrgäste. Knapp 7 Prozent der beförderten Personen machten von der Möglichkeit Gebrauch, den Bürgerbus im Rahmen ihres VVS-Tickets (innerhalb eines 3-stündigen Zeitfensters) kostenlos zu nutzen. Kamm betonte, dass der Fahrpreis seit Gründung der Initiative im Jahr 2020 noch nie erhöht wurde und immer noch bei einem Euro pro Fahrt liege. Dass das Angebot gut angenommen werde, zeige auch die Tatsache, dass der Bürgerbus in seiner 12-jährigen Betriebstätigkeit rund 408.000 Kilometer auf den Straßen Aichwalds zurückgelegt habe.
Obwohl sich der BBA als gemeindliche Einrichtung insbesondere an ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen richtet, appellierte Kamm auch an jüngere Aichwalderinnen und Aichwalder, den Bürgerbus zu nutzen, „um so einen Beitrag zu weniger CO2 und Feinstaub zu leisten und aktiv zum Umweltschutz beizutragen.“
Der Vorsitzende des Bürgerbus-Vereins beendete den Jahresbericht 2021 mit seinem Dank an das gesamte BBA-Team, insbesondere an die knapp 30 ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern, ohne die der Betrieb nicht möglich sei. Ausdrücklich erwähnte Kamm auch die Unterstützung durch die Verwaltung, das Busunternehmen Schlienz und zahlreiche Sponsoren, die dazu beigetragen hätten, dass das Jahr Betriebsjahr 2021 mit einem Rücklagen-Plus von rund 4080 Euro abgeschlossen werden konnte.
Bürgermeister Jarolim bedankte sich bei Kamm und dem gesamten BBA-Team für seinen ehrenamtlichen Einsatz, der einen wichtigen Beitrag zu mehr Lebensqualität und Zufriedenheit in der Gemeinde leiste.
Hauptamtsleiter Stefan Felchle warf die Frage auf, inwieweit eine Verrechnung mit dem VVS möglich sei, da dessen Tickets ja kostenlos für den Bürgerbus genutzt werden könnten. Albert Kamm bemerkte dazu, dass die entsprechenden Zahlen mit dem BBA-Bericht 2021 erstmals an das Landratsamt übermittelt würden und er dann zu gegebener Zeit nachfragen werde.
5. Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung
Auf Grund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes müssen ab Januar 2023 teilweise auch kommunale Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden. Von dieser Neuregelung betroffen ist auch die Freiwillige Feuerwehr Aichwald, deren erbrachte Leistungen über die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung und die darin festgelegten Kostenersatz-Sätze abgerechnet werden. Um klarzustellen, dass es sich hierbei um Netto-Beträge handelt, zu denen künftig der aktuell geltende Umsatzsteuer-Satz hinzugerechnet werden muss, wurde die Anlage zur Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung entsprechend angepasst.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Anlage zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Aichwald Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) zu.
6. Wahl der Vertreter in Gremien (Gruppenklärwerk Wendlingen, Jugenmusikschule und Jugendhaus)
Aufgrund des Beitritts der Gemeinde in das Gruppenklärwerk Wendlingen sowie dem Ausscheiden der Gemeinderäte Albert Kamm und Niko Seifried müssen einige Gremien neu besetzt werden. Die Besetzung der Gremien erfolgt in der Regel durch eine überfraktionelle Einigung; die im Beschlussantrag enthaltene Besetzung wurde von der Verwaltung vorgeschlagen.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stimmt der nachstehend aufgeführten Besetzung der folgenden Gremien zu:
a) Gruppenklärwerk Wendlingen ordentliches Mitglied: Bürgermeister (derzeit Andreas Jarolim)
Stellvertreter: Stellv. Bürgermeister (derzeit Prof. Volker Haug)
ordentliches Mitglied: Bauamtsleiter (derzeit Ansgar Voorwold)
Stellvertreter: Stellv. Bauamtsleiter (derzeit Stefan Felchle)
b) Jugendmusikschule
ordentliches Mitglied: Jochen Wieland (Neubesetzung für Albert Kamm)
c) Jugendhausbeirat Stellvertreter: Martina Kuttroff (Neubesetzung für Niko Seifried)
7. Bebauungsplan "Holderbett-Reiseäcker-Buchenäcker- Änderung", Markung Aichschieß - Feststellung des Bebauungsplanentwurfs/Auslegungsbeschluss
Das ehemalige Gasthaus Krone in Aichschieß soll abgerissen werden und als Ersatz auf dem gesamten Areal zwischen Remstalstraße / Alte Dorfstraße und Im Holderbett eine neue Wohnbebauung in vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 34 Wohneinheiten entstehen. Mit dem für das Grundstück derzeit geltenden Bebauungsplan ist das Vorhaben in der vorliegenden Form jedoch nicht umsetzbar, da im mittleren Teil des Grundstücks bislang keine überbaubaren Grundstücksflächen ausgewiesen sind. Deshalb müssen die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes im Geltungsbereich der vorliegenden 8. Änderung vollständig neu gefasst werden. Der Gemeinderat hat dazu bereits in seiner Sitzung am 27. Juni den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Holderbett-Reiseäcker-Buchenäcker- 8. Änderung“, Markung Aichschieß beschlossen. Auf dieser Grundlage wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Zum Vorentwurf sind seitdem laut Hauptamtsleiter Stefan Felchle verschiedene Anregungen eingegangen, zu denen die Verwaltung ausführliche Stellungnahmen verfasst hat – unter anderem zu den Themen Raumordnung, Entwässerung, Grundwasser, Arten- und Gesundheitsschutz, Feuerlöschwesen, Müllabfuhr sowie Verkehrserschließung. Entsprechende Anpassungen wurden bereits im vorliegenden Planentwurf sowie im Textteil und der Begründung aufgenommen, auch verschiedene Gutachten und Untersuchungen (Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Artenschutzrechtliche Prüfung, Schalltechnische Untersuchung, Baugrundbericht) sind in den Anlagen enthalten.
Danach sieht der neue Entwurf folgende Planänderungen vor: Festsetzungen zum Artenschutz, Bereich ohne Ein- und Ausfahrt, Dachaufbauten (Kombination Dachaufbau mit Loggia), Regenwasserrückhalteanlagen, Darstellung der TG-Zufahrt, verschiedene Hinweise (Artenschutz, Regenwassernutzung, Grundwasser, Baustoffe), redaktionelle Anpassungen (Verfahrensvermerke) sowie eine Anpassung der Begründung. „Auf der Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfs kann nun die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden“, so Hauptamtsleiter Stefan Felchle.
Die komplette Übersicht der eingegangenen Anregungen mit entsprechenden Stellungnahmen und daraus resultierenden Planänderungen kann im Bürgerinformationssystem der Gemeinde eingesehen werden.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat entscheidet über die eingegangenen Anregungen (Anlage 1). Auf der Grundlage des Lageplans des Büros Melber & Metzger vom 12.05.2022/11.10.2022 einschließlich Textteil und Begründung (Anlage 2) wird dem Entwurf des Bebauungsplans „Holderbett-Reiseäcker-Buchenäcker- 8. Änderung“, Markung Aichschieß, sowie den Örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet zugestimmt und die Auslegung des Planes beschlossen.
8. Bebauungsplan "Ob den Gärten 1. Änderung", Markung Schanbach; Zustimmung zum Vorentwurf
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die maximalen Gebäudehöhen im Bereich der verdichteten Flachdachbebauung in einem Teilbereich des Plangebietes „Ob den Gärten“ klar definiert und festgesetzt werden. Nach Angaben von Hauptamtsleiter Stefan Felchle wurden dazu in den vergangenen Wochen alle Höhen im Bestand erfasst, um dauerhaft eine städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung der Gebäude in diesem Gebiet zu sichern. Auf dieser Datenbasis wurden im neuen Vorentwurf maximale Höhenmaße mit 2,8 Meter Oberkante (OK) je Geschoss zuzüglich 0,6 Meter für die Dachkonstruktion festgelegt. Anlass für die Änderung war die Einreichung eines Baugesuches für die Aufstockung eines Wohngebäudes, das die Höhe der umliegenden Häuser im Bebauungsplan „Ob den Gärten“ deutlich überschritten hätte.
Nachdem es sich um ein Planungsverfahren im bisher bereits beplanten Innenbereich handelt, kann prinzipiell das vereinfachte Verfahren nach §13a Baugesetzbuch angewandt werden. Danach sind weder ein expliziter Umweltbericht noch Eingriffs- und Ausgleichsplanung erforderlich, ebenso könnte das Beteiligungsverfahren abgekürzt werden. Laut Hauptamtsleiter Felchle möchte die Verwaltung trotzdem das übliche Beteiligungsverfahren anwenden (frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange, dann erneute Auslegung nach Feststellung des Bebauungsplanentwurfes), um die Bevölkerung und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Walter Knapp von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen äußerte seine Kritik am Vorentwurf und den darin festgelegten maximalen Höhenmaßen: „Wir wollen alle ganz dringend Wohnraum schaffen, aber wenn jemand dazu sein Gebäude aufstocken möchte, wird ihm diese Möglichkeit verwehrt“, so Knapp. Stattdessen nehme man im Zuge von Neubauten lieber eine weitere Flächenversiegelung in Kauf. SPD-Gemeinderat Michael Neumann hingegen signalisierte die Zustimmung seiner Partei zum Vorentwurf des Bebauungsplans. Bei diesem Gebiet handle es sich um einen sehr sensiblen Bereich und die Höhe des eingereichten Baugesuches passe einfach nicht in dieses Umfeld. Im Namen der CDU-Fraktion schloss sich Prof. Volker Haug dieser Einschätzung an.
Beschluss (mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme):
Auf der Grundlage des Lageplans des Büros Melber + Metzger vom 28.10.2022, einschließlich Textteil und Begründung (Anlage) wird dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Ob den Gärten 1. Änderung“, Markung Schanbach, sowie den Örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet zugestimmt. Auf dieser Grundlage wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt.
9. Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplangebiets „Ob den Gärten 1. Änderung“ Markung Schanbach
Zur Sicherung der Bauleitplanung hat der Gemeinderat für den Bereich des Bebauungsplangebiets „Ob den Gärten 1. Änderung“, Markung Schanbach in seiner Sitzung am 25. Januar 2021 eine Satzung für eine Veränderungssperre für dieses Gebiet beschlossen. Die Satzung wurde am 3. Februar 2021 öffentlich bekannt gemacht und ist einen Tag später in Kraft getreten. Entsprechend § 17 BauGB ist die Veränderungssperre maximal 2 Jahre gültig, eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich. Nachdem die Planungen für den Bebauungsplan „Ob den Gärten 1. Änderung“ noch nicht abgeschlossen werden konnten, ist zur weiteren Sicherung der Bauleitplanung eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich.
Auf Nachfrage von Prof. Volker Haug, ob die Verlängerungssperre 2023 eventuell nochmals verlängert werde könne, falls die Planungen immer noch nicht abgeschlossen sein sollten, merkte Felchle an, dass dies prinzipiell möglich, aber definitiv schwieriger sein würde.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für die seit dem 04.02.2021 rechtsverbindliche Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplangebiets „Ob den Gärten 1. Änderung“, Markung Schanbach.
10. Verschiedenes
Gemeinderat Knapp regte an, das Thema „elektronische Fahrgastinformationsanzeiger“, die an diversen Bushaltestellen angebracht werden sollen, nochmals auf die Tagesordnung zu setzen, da es hier mit Blick auf die zu erwartenden Nutzen-Kosten-Abwägung Diskussionsbedarf gebe. Da auch aus den anderen Fraktionen ähnliche Einschätzungen geäußert wurden, wird das Thema laut BM Jarolim in einer der nächsten Sitzungen nochmals im Gremium zur Diskussion gestellt.