Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28.03.2022

In seiner online-Sitzung vom 28. März hat der Gemeinderat über folgende Punkte beraten:

1. Bürgerfragen

Bei der Gemeindeverwaltung sind zwei Bürgerfragen eingegangen: Frau Winter aus Aichelberg hatte eine Frage zur Parksituation zum geplanten Bauvorhaben auf dem Laurel-Areal in Aichelberg, die bei TOP 5 beantwortet wurde. Herr Heinemann aus Lobenrot wollte wissen, ob bei der geplanten Trasse der Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) noch Änderungen vorgesehen seien. Dieser Aspekt wurde ausführlich unter TOP 4 behandelt.

2. Bekanntgaben

Bauamtsleiter Ansgar Voorwold informierte den Gemeinderat über zwei Ausschreibungsergebnisse: Danach konnte mit der Firma Hofele Industrie- und Städtereinigung GmbH aus Waldstetten für die anstehende Kanalsanierung/-inspektion ein Angebot von 196.000 Euro – und damit 50.000 Euro günstiger als veranschlagt – eingeholt werden. Beim geplanten Austausch der Hauptwasserleitung und Hausanschlüsse im Bereich Im Holderbett (nördlicher Teil) und Mozartstraße in Aichschieß hat die Firma Wilhelm Weidler GmbH & Co. KG aus Urbach mit einem Auftragswert von rund 290.000 Euro den Zuschlag erhalten. Laut Voorwold war auch hier das Angebot wesentlich günstiger als in der Kostenplanung veranschlagt wurde.
 
Bürgermeister Jarolim teilte dem Gemeinderat den Termin für das Stadtradeln 2022 mit und bat um rege Teilnahme an der Aktion, die dieses Jahr vom 4. bis 24. Juni stattfinden wird. Danach gab der BM einen Überblick zur aktuellen Corona-Situation in Aichwald: Stand 28.3. gab es in der Gemeinde 147 positiv getestete Personen, womit die Zahl gegenüber der Vorwoche (mit mehr als 200 Fällen) leicht gesunken ist, auch die Hospitalisierungsrate sei relativ niedrig. „Insgesamt bewegen wir uns aber immer noch auf einem relativ hohen Niveau“, so Jarolim. Mit Blick auf den anstehenden Wegfall  zahlreicher Corona-Maßnahmen zum 3. April sei es umso wichtiger, weiter die Impfangebote zu nutzen, um das Entstehen neuer „Corona-Wellen“ zu vermeiden. Entsprechend positiv bewertete Jarolim die Resonanz auf die letzte Impfaktion in der Schurwaldhalle, bei am 22. März mehr als 70 Personen von dem Impfangebot Gebrauch machten.

Zum Thema „Ukraine-Flüchtlinge“ teilte Jarolim mit, dass derzeit 13 Personen aus der Ukraine in Aichwald angemeldet seien, sieben weitere würden in den nächsten Tagen dazukommen. Alle Flüchtlinge seien bislang privat untergekommen; auf den Aufruf auf der Gemeinde-Homepage, Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen, hätten sich bislang 37 Personen gemeldet – wofür sich Jarolim ausdrücklich bei der Einwohnerschaft bedankte. In der letzten Woche habe zudem ein runder Tisch mit Vertretern der Verwaltung, beider Kirchengemeinden, dem Arbeitskreis Asyl sowie DRK und Freiwilliger Feuerwehr Aichwald stattgefunden, um ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen. „Wir werden den Menschen aus der Ukraine auch als Gemeinde Wohnraum zur Verfügung stellen müssen, um der Situation gerecht werden zu können“, betonte Jarolim.

3. Zustimmung zum Protokoll der Sitzung vom 21.02.2022

Der Gemeinderat stimmte dem Protokoll einstimmig zu.

4. Süddeutsche Erdgasleitung (SEL) - Vorstellung des Projektes durch den Projektleiter

In den letzten Wochen fanden auf der Gemarkung Aichwald die ersten Voruntersuchungen zum Bau der Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) statt, mit deren Arbeiten Ende 2024/ Anfang 2025 begonnen werden soll. Bereits 2015 war dazu ein Planfeststellungsbeschluss seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart gefasst und die öffentlich-rechtliche Genehmigung für den rund 83 km langen Trassenverlauf von Siegelsbach nach Esslingen erteilt worden. Bauherrin der SEL ist die in Stuttgart ansässige terranets bw, deren Projektleiter Christoph Kröhnert dem Gemeinderat den aktuellen Stand der Planungen sowie das weitere Vorgehen erläuterte. „Die Trasse wird grundstücksscharf und damit genauso umgesetzt wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt“, stellte Kröhnert ausdrücklich klar.

Ziel von terranets bw sei es, eine starke Nord-Süd-Achse im Transportnetz für Gas zu schaffen – von Niedersachsen bis in den Süden Deutschlands. Dazu werde die Transportinfrastruktur für Gas in der Region um mehr als 275 Kilometer erweitert.  Die Süddeutsche Erdgasleitung sei ein Multitalent, das die Erdgasversorgung für die Zukunft sichere, betonte Kröhnert. Hinzukommt: Die SEL unterstützt den Ausbau des High-Speed-Internets in Form von parallel verlegten Glasfaserkabeln – und wird „H2-ready“ sein, um auch den in Zukunft dringend benötigten Wasserstoff transportieren zu können (weiter Informationen zum Projekt finden sich auch unter: www.terranets-sel.de).  

Die Realisierung der SEL von Siegelsbach nach Esslingen erfolgt in drei Abschnitten, der Trassenbau der Strecke von Löchgau nach Esslingen mit einer Länge von rund 45 Kilometern soll maßgeblich 2025 realisiert werden. Die Trasse, die durch Aichwald führen wird, kommt von Norden aus Richtung Strümpfelbach, verläuft durch den Wald westlich an Lobenrot vorbei, kreuzt zwei Mal die Straße zwischen Lobenrot und Schanbach und verläuft dann am Waldrand entlang Richtung Aichschieß. Dort stößt sie an das Gewerbegebiet Aichschieß und biegt nach Westen ab Richtung Deponie Weißer Stein/ Plochingen. Neuere Planungen sehen auch eine Anschlussleitung zum Kraftwerk Altbach vor; der benötigte Abzweig werde sich jedoch aller Voraussicht nach in einem Waldstück auf der Gemarkung Esslingen befinden, so Kröhnert.

Der Gehölzeinschlag und damit SEL-Baubeginn auf der Gemarkung Aichwald ist für Herbst 2024 geplant. Laut Projektleiter Kröhnert beträgt der Durchmesser der Leitung 1,20 Meter, verlegt werden diese in einer Tiefe von 1,20 – 1,50 Meter. Aus Sicherheitsgründen ist ein Schutzstreifen von je 5 Metern links und rechts der Leitung vorgesehen, während der Bauphase wird die Breite des Arbeitsstreifens 34 Meter betragen – in besonders schützenswerten Bereichen wie dem Waldstück in Lobenrot und den Waldschneißen in Aichschieß wird diese auf maximal 24 Meter Breite verringert.

In den nächsten Monaten soll laut Projektleiter Kröhnert eine Artenschutzkartierung durchgeführt werden, um besonders schützenswerte Bereiche festzulegen, begleitend dazu werde ein Bodenschutzkonzept erstellt. Die Renaturierung der Trasse wird parallel zu den Baumaßnahmen erfolgen, bis 2026 soll die Bepflanzung der Trassen, die auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden können, beendet sein.

Nach der Präsentation nutzten zahlreiche Gemeinderätinnen und Gemeinderäte noch die Gelegenheit, detaillierte Fragen an Projektleiter Kröhnert zu stellen. BM Jarolim bedankte sich für die ausführlichen Informationen. Man werde eng in Kontakt und im Gespräch bleiben, so Jarolim.

Antrag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Projektleiters Herrn Christoph Kröhnert zum geplanten Bau der Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) zur Kenntnis.
 

5. Bauvoranfrage zum Bau von 8 Mehrfamilienhäusern mit ca. 58 Wohneinheiten und einer Tiefgarage

Nachdem sich bereits zuvor der Technische Ausschuss ausführlich mit dem Bauvorhaben auf dem Laurel-Areal in Aichelberg (Schurwaldstraße 114 – 116) befasst hatte, stand die Bauvoranfrage der Schatz Wohnbau GmbH zum Bau von 8 Mehrfamilienhäusern mit ca. 58 Wohneinheiten und einer Tiefgarage im Mittelpunkt der Gemeinderats-Diskussion.

Bauamtsleiter Ansgar Voorwold nahm in seiner ausführlichen Präsentation zu jeder einzelnen Frage des Bauträgers Stellung:

1. Ist die Art der Bebauung in Höhenentwicklung, Lage und Dachform genehmigungsfähig?

Hier ist laut Voorwold insbesondere die Höhenentwicklung kritisch zu betrachten. So sind im Bebauungsplan zwei Vollgeschosse und ein als Vollgeschoss anrechenbares Untergeschoss als Höchstgrenze vorgesehen sowie ein Satteldach mit 30 bis 35 Grad. Hingegen seien nun drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss geplant. Zudem werden in den jetzigen Entwürfen die Baugrenzen im Süden und Nordwesten überschritten.

2. Ist das Maß der baulichen Nutzung mit ca. 60 Wohneinheiten sowie der abgebildeten Tiefgarage und einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 0,85 (ohne Dachgeschoss, da Staffelgeschoss) genehmigungsfähig?

Im Bebauungsplan sind als Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 und Geschossflächenzahl (GFZ) 1,05 festgelegt. Damit werde die GRZ eingehalten, die GFZ allerdings leicht überschritten.

3.Wäre die dargestellt Bebauung auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes möglich, oder müsste ein neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden?

Auf diese Frage ging Voorwold nach Beantwortung der weiteren Punkte ein.
 
4. Kann die Lage der Zufahrt der Tiefgarage so umgesetzt werden?

Laut Voorwold ist die Zufahrt aus Richtung Schurwaldstraße geplant, sodass die Anwohner der Beutelsbacher Straße nicht belastet würden.

5. Welcher Stellplatzschlüssel ist erforderlich?

Hierzu führte Voorwold aus, dass der Stellplatzschlüssel abhängig vom Wohnungsmix sei. Insgesamt hält die Verwaltung mindestens 84 Stellplätze für erforderlich, zuzüglich Außenparkplätzen als Besucherplätze. Es wäre daher wichtig, dass in der Planung mehr Stellplätze ausgewiesen sind.

6. Ist eine reine Wohnnutzung möglich?

Im Bebauungsplan ist die Nutzung des Areals als Mischgebiet festgelegt, das auch die Ansiedlung von Geschäfts- und Bürogebäude erlaubt. Geplant ist nun ein reines Wohngebiet.
Nach Klärung der Sachlage zu allen in der Bauvoranfrage gestellten Punkten kam Voorwold zu folgendem Fazit: „Alle oben genannten Fragestellungen sind nur über ein Bebauungsplanverfahren zu klären und nicht über eine Befreiung möglich.“           
Im Namen der Verwaltung begrüßte Jarolim daher den von der CDU-Fraktion gestellten Antrag, der eine Änderung des Bebauungsplans vorsieht. Prof. Haug führte dazu noch einmal die wichtigsten Überlegungen aus. Generell begrüße die CDU-Fraktion die Chance, durch eine Neubebauung des Laurel-Areals eine städtebauliche Neuordnung an einer exponierten Stelle des Ortsteils Aichelberg vornehmen zu können. Doch allein durch die Tatsache, dass im jetzigen Bebauungsplan eine Nutzung als Mischgebiet festgelegt ist, sei das Vorhaben gegenwärtig nicht genehmigungs- und zustimmungsfähig. Zudem müsse die verdichtete Bebauung des Areals gemeinschaftsverträglich gestaltet werden, was mit Blick auf die derzeit geplanten Höhen und Abstandsregelungen zur Nachbarbebauung nicht gewährleistet sei, so Haug. Deshalb sei es dringend erforderlich, alle Angaben / Maße in einem neuen Bebauungsplan exakt festzulegen. Haug: „Nur mit einer Neubeplanung kann das Areal in eine neue Form gebracht und ein stimmiges Gesamtkonzept für diesen Teil Aichelbergs verwirklicht werden.“

Alle Fraktionen signalisierten ihre Zustimmung zum CDU-Antrag und traten diesem geschlossen bei. Für die Fraktion Bündnis 90/ Grüne gab Walter Knapp zu bedenken, dass insbesondere die Höhenentwicklung, Dachgestaltung und extreme Verdichtung nicht befürwortet werden könne. „Wir brauchen eine Planung, mit der die Nachbarschaft besser leben kann“, so Knapp. Für die SPD-Fraktion stellte Hans-Ulrich Richter klar, dass der geplante Abstand zur alten Bebauung ebenso untragbar sei wie die Gebäudehöhe und die damit verbundene Lichtverhältnisse der bisherigen Anwohner. Richter: „Eine Verdichtung des Geländes ist notwendig, aber nicht um jeden Preis und nicht nur mit Blick auf die Wohnqualität der neuen Bewohner.“ 
Auch FW-Vorsitzender Albert Kamm äußerte die Zustimmung seiner Fraktion zum CDU-Antrag. Allerdings hätte dieser nach seiner Meinung von der Gemeindeverwaltung gestellt werden müssen. Kamm regte außerdem an, im neuen Bebauungsplan darauf zu achten, möglichst viel vom alten Baumstand zu erhalten.

Alle Fraktionen waren sich darin einig, die Bauvoranfrage der Schatz Wohnbau GmbH abzulehnen und eine neue Planung – gemäß dem gestellten CDU-Antrag ­– zu beschließen.

Beschluss (einstimmig):

1. Die Gemeinde Aichwald stimmt den in der Bauvoranfrage enthaltenen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zu. Die Gemeinde Aichwald strebt eine Neubeplanung des Laurel-Areals an und wird hierfür zeitnah eine Veränderungssperre erlassen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen zu klären und den Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre raschestmöglich zur Beschlussreife zu bringen.

6. Ausscheiden von Gemeinderat Hubert Kiesel und Nachrücken des Ersatzbewerbers

Nachdem FW-Gemeinderat Hubert Kiesel Anfang Februar BM Jarolim per Mail mitgeteilt hat, dass er sein Gemeinderatsmandat aus beruflichen Gründen zum 31.03.2022 niederlegen möchte, muss der Gemeinderat überprüfen, ob dazu die Voraussetzungen entsprechend Paragraph 16, Absatz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegen. Nachdem Kiesel bereits seit 2004 Mitglied des Gemeinderats ist, kann er auch entsprechend Paragraph 16, Absatz 1 Nr. 3 (mehr als 10 Jahre Angehörigkeit im Gemeinderat) das Ausscheiden verlangen.

BM Jarolim und die Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen zeigten großes Verständnis für den Wunsch Kiesels, wegen starker beruflicher Belastung nach 18-jähriger Zugehörigkeit aus dem Gemeinderat auszuscheiden und bedankten sich für das großes Engagement, seine fundierte Fachkenntnis sowie die stets gute Zusammenarbeit im Gremium.

Beschluss (einstimmig):

Der Gemeinderat stellt fest, ob bei Gemeinderat Hubert Kiesel ein wichtiger Grund nach § 16 der Gemeindeordnung BW vorliegt.

Laut Gemeindeordnung rückt beim Ausscheiden eines Gemeinderatsmitglieds die Person nach, die auf dem nachfolgenden Listenplatz steht. Sollte auch diese aus wichtigen Gründen das Ehrenamt ablehnen, rückt erneut der als nächste Ersatzperson gewählte Kandidat/-in nach usw. Bei der Wahl des Gemeinderates am 26. Mai 2019 wurde auf der Liste der Freien Wähler Klaus Geyer als erste Ersatzperson gewählt. Dieser lehnt das Ehrenamt jedoch unter Hinweis auf sein Alter (64 Jahre) und sein langjähriges öffentliches Ehrenamt  - 12 Jahre Abteilungskommandant der Einsatzabteilung Schanbach und 27 Jahre Kommandant der Aichwalder Feuerwehr - ab. Auch die Klaus Geyer nachrückende Ersatzperson, Karsten Stollem, führt berufliche Gründe zur Ablehnung des Ehrenamtes an; auch die nächste Ersatzperson der Freien Wähler, Armin Kiesel, gibt die berufliche Situation sowie ein bestehendes Ehrenamts-Engagement als Gründe an, das Gemeinderatsmandat abzulehnen.

Ob ein wichtiger Grund zur Ablehnung des Ehrenamtes vorliegt, muss der Gemeinderat gemäß Paragraph 16 Absatz 2 der Gemeindeordnung entscheiden. Sollte der Gemeinderat zur Entscheidung kommen, dass bei den in den Ziffern 2-4 des Antrages genannten Ersatzpersonen die erforderlichen Gründe zur Ablehnung des Ehrenamts vorliegen, würde als nächste Ersatzperson der Freien Wähler Benjamin Winkler nachrücken, sofern keine Hinderungsgründe entsprechend Paragraph 29 GemO vorliegen. Die Gemeindeverwaltung sehe dies bei Herr Benjamin Winkler nicht, erklärte BM Jarolim.

Der Vorsitzende der Fraktion Freie Wähler, Albert Kamm, betonte, dass er mit allen drei nachrückenden Personen intensive Gespräche geführt habe. Es sei ihm wichtig klarzustellen, dass diese „nicht nicht möchten, sondern auf Grund beruflicher Überlastung nicht können.“ Er bitte darum, diese Entscheidungen zu respektieren.

„Wenn gleich alle drei Nachrücker ausfallen, sagt dies viel über die Ernsthaftigkeit aus, mit der die Kandidatur auf der Liste betrieben wird“, entgegnete CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Volker Haug. Er könne nicht erkennen, dass sich die berufliche Situation der Kandidaten seit der letzten Gemeinderatswahl vor drei Jahren massiv verändert habe. Die Freien Wähler sollten bei der nächsten Listenaufstellung nur Personen übernehmen, die wirklich die Bereitschaft signalisierten, ein Mandat zu übernehmen, da sonst der Wählerwille missachtet würde, so Haug.  

Walter Knapp von der Fraktion Bündnis 90/ Grüne machte den Vorschlag, über die Punkte 2-5 des Antrags gebündelt abzustimmen, was vom Gemeinderat einstimmig befürwortet wurde.

Beschluss (einstimmig):

2. Der Gemeinderat stellt fest, ob bei dem nachrückenden Gemeinderat Klaus Geyer ein wichtiger Hinderungsgrund nach § 16 der Gemeindeordnung BW vorliegt.

3. Der Gemeinderat stellt fest, ob bei dem nachrückenden Gemeinderat Karsten Stolle ein wichtiger Hinderungsgrund nach § 16 der Gemeindeordnung BW vorliegt.

4. Der Gemeinderat stellt fest, ob bei dem nachrückenden Gemeinderat Armin Kiesel ein wichtiger Hinderungsgrund nach § 16 der Gemeindeordnung BW vorliegt.

5. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei dem nachrückenden Gemeinderat Benjamin Winkler kein Hinderungsgrund nach § 29 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegt Sach- und Rechtslage, Begründung

Bürgermeister Jarolim kündigte an, die Verabschiedung von Gemeinderat Hubert Kiesel (der bei der aktuellen Sitzung aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein konnte) in einen geeigneten Rahmen nachzuholen.
 

7. Antrag der Jugendmusikschule auf Anpassung des jährlichen Zuschusses

Die Jugendmusikschule Aichwald erhält derzeit einen festen jährlichen Zuschuss in Höhe von 117.000 Euro durch die Gemeinde, der zuletzt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 von damals 92.000 auf diese Summe erhöht worden war. Bereits Ende September 2021 ging ein Antrag der Jugendmusikschule auf Erhöhung des Zuschusses bei der Gemeindeverwaltung ein. Hintergründe sind insbesondere die gestiegenen Kosten im Personalbereich/ Honorarkosten – durch aktuell stark ansteigende Schülerzahlen und die damit verbundene Erhöhung der Jahreswochenstunden – sowie das sehr erfolgreiche Projekt „Singende Grundschule Aichwald“, das seit seinem Beginn vor sieben Jahren aus den Rücklagen der Jugendmusikschule finanziert wird.

„Wir haben nach einem Weg gesucht, die Jugendmusikschule zukunftsfähig aufzustellen“, betonte BM Jarolim. Dazu sei es aus Sicht der Verwaltung notwendig, dass die Gemeinde einen festen Prozentsatz der anfallenden Kosten für den Betrieb der Jugendmusikschule trage – auch um zu verhindern, dass die Jugendmusikschule in absehbarer Zeit erneut Anträge auf eine Anpassung der Zuschüsse stellen müsse. Deshalb schlage die Gemeindeverwaltung eine Kosten-Finanzierung zu 32,5 Prozent vor, bei der alle Ausgaben für die Verwaltung sowie die Durchführung von Projekten und Unterricht (inklusive Honorarkosten) herangezogen werden. Wenn man die durchschnittlichen Kosten der letzten Jahre betrachte, würde der Zuschuss jährlich rund 126.000 Euro betragen. Der Vorschlag wurde mit der Jugendmusikschule abgestimmt und von dieser befürwortet, betonte Jarolim.

Auch die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/ Grüne sowie Freie Wähler signalisierten ihre Zustimmung zu einer dynamischen Regelung der Zuschusshöhe. Einzig FDP-Gemeinderat Niko Seifried merkte an, dass er dem Modell einer prozentualen Beteiligung der Jugendmusikschule nicht zustimmen könne, da dies bei anderen Vereinen anders gehandhabt wird, wo die Unterstützung nach Anzahl der Kinder erfolgt.

Beschluss (mit einer Gegenstimme):

·Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Festbetrags-Finanzierung hin zu einer anteiligen Kosten-Finanzierung der Jugendmusikschule
·Den Finanzierungssatz von 32,5 Prozent ab dem Jahr 2022 Eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr von rund 9.000,- Euro
 

8. Verschiedenes

SPD-Gemeinderat Michael Neumann informierte das Gremium darüber, dass er an der Postfiliale in Schanbach auf einem dort angebrachten Zettel gelesen habe, dass diese zum 31. März schließen werde. „Bedeutet dies, dass wir dann in Schanbach ohne Postfiliale dastehen?“, so die Frage Neumanns an Bürgermeister Jarolim. Dieser teilte dem Gemeinderat mit, dass er selbst auch erst einzige Stunden zuvor von der Post eine Mitteilung über die anstehende Schließung erhalten habe. Leider seien seitdem seine Versuche, den bisherigen Eigentümer zu erreichen, fehlgeschlagen. „Die Post ist in einer Gemeinde unserer Größenordnung dazu verpflichtet, eine Filiale zu betreiben“, stellte Jarolim klar. Daher müsse die Post aktiv werden, er selbst werde dem Gemeinderat schnellstmöglich Rückmeldung über den aktuellen Stand der Entwicklungen geben.

Walter Knapp von der Fraktion Bündnis 90/ Grüne regte an, auch bei Gemeinderatssitzungen, die künftig wieder in Präsenz stattfinden sollen, zusätzlich eine online-Übertragung anzubieten. Die heutige Sitzung mit bis zu 60 virtuellen Teilnehmern habe gezeigt, dass das Interesse daran groß sei, so Knapp. BM Jarolim erteilte dem Vorschlag jedoch eine Absage: Während der Corona-bedingten online-Sitzungen habe ein Youtube-Link angeboten werden können, allerdings sei der relativ hohe Kostenaufwand für die online-Übertragung einer Präsenzsitzung nicht realisierbar. 

CDU-Gemeinderat Christof Föhl merkte an, dass sich die Müllsituation im Umfeld der Anschlussunterbringung in der Krummhardter Straße weiter verschlimmert habe. BM Jarolim sagte eine baldige Besichtigung vor Ort und entsprechende Maßnahmen zu. Marieta Munk, ebenfalls CDU-Fraktion, sprach die teilweise umgedrehten Markierungspfosten auf der Straße zwischen Aichschieß und Schanbach an. Auch hierzu teilte BM Jarolim mit, sich baldmöglichst ein Bild vor Ort zu machen und die beim Landratsamt zuständige Untere Verkehrsbehörde über den Vorfall zu informieren. 

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§ 24 Abs.1 GemO "Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist (...)"

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