Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27.11.2017

In seiner Sitzung am 27. November hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

I. Bekanntgaben

  1. Bürgermeister Fink gab bekannt, dass die allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde Aichwald für die
          Jahre 2010 - 2014 durch die Gemeindeprüfanstalt erfolgreich abgewickelt wurde und zwischenzeitlich
          abgeschlossen ist.
  2. Weiterhin gab der Vorsitzende bekannt, der Estrich in der Flüchtlingsunterkunft trockne langsamer als
          geplant. Er rechne damit, dass die Unterkunft im 1. Quartal 2018 bezugsfertig sein wird.
  3. Bürgermeister Fink gab ebenfalls bekannt, dass die neuen Linienbündel für den ÖPNV am Mittwoch,
          den 15.11.2017 genehmigt worden sind. Ab dem 01.01.2019 erhalte die Gemeinde Aichwald unter
          anderem eine Busverbindung ins Remstal sowie eine Anbindung zum Regionalverkehr nach Plochingen.

II. Finanzzwischenbericht 2017

Der Kämmerer, Herr Jauß, stellte den Finanzzwischenbericht 2017 dar. Er erklärte, die Grundsteuer B verhalte sich wie geplant. Das Sorgenkind sei die Gewerbesteuer. Diese liege im Vergleich zu den Planzahlen um 900.000 Euro zurück. Mit der gesunkenen Gewerbesteuer reduziere sich die Gewerbesteuerumlage um rund 181.000 Euro. Aufsummiert zum Jahresende betrage das Defizit rund 218.000 Euro und reduziere somit die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt. Die Schlüsselzuweisung sei erfreulicherweise höher ausgefallen als geplant und liege mit einem Plus von 100.000 Euro bei rund 1,7 Millionen Euro.
Im Vermögenshaushalt könne eine Einnahme in Höhe von 639.000 Euro nicht realisiert werden. Hierbei handle es sich um die Förderung der Flüchtlingsunterkunft, welche die Gemeinde erst nach Fertigstellung in 2018 erhalte.Aus den Rücklagen müssten anstatt der geplanten zwei Millionen nun 2,9 Millionen Euro entnommen werden. Hierdurch reduziere sich der Rücklagenstand auf ca. vier Millionen. Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht 2017 zur Kenntnis.

III. Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühr ab 01.01.2018

Die Gemeinde Aichwald betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb. Laut der Eigenbetriebssatzung soll die Wasserversorgung keinen Gewinn erzielen, damit der Betrieb nicht steuerpflichtig wird. Ziel ist es langfristig, die jährlichen Betriebsergebnisse der Wasserversorgung ausgeglichen zu gestalten. Dies ist in den letzten Jahren durchaus gelungen. Allerdings zeigte sich auch, dass der Sanierungsbedarf stark zunimmt und somit auch der steuerliche Verlustvortrag weiter ansteigt. Daher wird ab dem Haushaltsjahr 2018 mit erhöhten Ausgaben für Instandsetzungen am Verteilnetz gerechnet. Die Maßnahmen am Verteilnetz sind teilweise so umfangreich, dass reine Sanierungsmaßnahmen nicht ausreichen sondern nur ein Komplett-Austausch in Frage kommt. Solche Maßnahmen können nicht im normalen Aufwand, sondern müssen im investiven Bereich durchgeführt werden.
Seit dem 01.01.2010 liegt die Wasserverbrauchsgebühr bei 1,60 €/m³ (Netto), während sich der Wasserbezugspreis von 2010 bis 2017 um 0,102 €/m³ erhöht hat. Ab dem Jahr 2018 ist wieder eine leichte Erhöhung zu erwarten.
Damit die Jahresergebnisse ausgeglichen gestaltet werden können, ist die Anhebung des Wasserzinses notwendig.
Im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis Esslingen ist die Wasserverbrauchsgebühr der Gemeinde Aichwald weiterhin niedrig. Die Mitglieder des Gemeinderats sind sich einig, dass die entstehenden Kosten der notwendigen Sanierungen umgelegt werden müssen und beschließen einstimmig, die Wasserverbrauchsgebühr ab dem 01.01.2018 auf 1,85 € festzusetzen.

IV. Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)

Die derzeitige Wasserversorgungssatzung wurde vom Gemeinderat am 09.11.1998 beschlossen und bei notwendigen Änderungen immer entsprechend per Satzung zur Änderung der Satzung abgeändert. Da nun aber die Anzahl der vorzunehmenden Änderungen sehr hoch ist, empfiehlt es sich eine komplette Neufassung der Satzung vorzunehmen.
Der wesentliche Inhalt der „neuen“ Satzung ändert sich nicht im Vergleich zur „alten“ Satzung. Das Satzungsmuster für die Wasserversorgungssatzung wurde an mehreren Stellen um weitergehende Regelungen bzw. Klarstellungen ergänzt. Auch haben sich Querverweise auf andere Gesetze geändert. Diese Ergänzungen und Änderungen wurden in die Neufassung übernommen.
In der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2017 wurde ein neuer Beitragssatz für die Wasserversorgung beschlossen. Dieser Satz wurde ebenfalls in der Neufassung verankert. Die Grundsätzliche Systematik der Beitragsermittlung hat sich nicht geändert, sondern erhielt weitergehende Klarstellungen für die Festsetzung und Nachveranlagung. Die geänderte Wasserverbrauchsgebühr wurde ebenfalls aufgenommen. Der Gemeinderat beschloss die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) einstimmig.

V. Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)

Die derzeitige Abwassersatzung wurde vom Gemeinderat am 09.11.1998 beschlossen und bei notwendigen Änderungen immer entsprechend per Satzung zur Änderung der Satzung abgeändert. Da nun aber die Anzahl der vorzunehmenden Änderungen sehr hoch ist empfiehlt es sich eine komplette Neufassung der Satzung vor-zunehmen.
Der wesentliche Inhalt der „neuen“ Satzung ändert sich nicht im Vergleich zur „alten“ Satzung. Das Satzungsmuster für die Abwassersatzung wurde an mehreren Stellen um weitergehende Regelungen bzw. Klarstellungen ergänzt. Auch haben sich Querverweise auf andere Gesetze geändert. Diese Ergänzungen und Änderungen wurden in die Neufassung übernommen.
In der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2017 wurden neue Beitragssätze für den öffentlichen Abwasserkanal sowie den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks beschlossen. Diese Sätze wurden ebenfalls in der Neufassung verankert. Die Grundsätzliche Systematik der Beitragsermittlung hat sich nicht geändert, sondern erhielt weitergehende Klarstellungen für die Festsetzung und Nachveranlagung. Der Gemeinderat beschloss die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) einstimmig.

VI. Bebauungsplan „Ziegelgasse/ Brühlweg“ – Feststellung des Bebauungsplanentwurfs/Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.07.2017 den Aufstellungsbeschluss und den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Ziegelgasse/Brühlweg“, Markung Schanbach beschlossen. Auf dieser Grundlage wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die zum Vorentwurf eingegangen Stellungnahmen des Landratsamtes sind in den Entwurf mit eingearbeitet worden. Dieser werde nun erneut öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zugeschickt. Anschließend könne der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Bürgermeister Fink erklärte eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft mache erst Sinn, wenn alle offenen Fragen geklärt sind. Anschließend stimmte der Gemeinderat dem Entwurf und der Auslegung des Bebauungsplans „Ziegelgasse/Brühlweg“, Markung Schanbach, sowie den Örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet zu. Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird dieser entsprechend den §§ 13a BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt.

VII. Information über die Entwicklung der Kinderzahlen, über geplante Elternumfrage und Anpassung der Betreuungsangebote

Wie bereits seit einigen Jahren Praxis, wurde auch in diesem Jahr im Laufe des April/ Mai eine vorgeschaltete Anmeldung der Kinder für das folgende Kindergartenjahr 2017/2018 durchgeführt. Dieses Verfahren hat sich bewährt und bringt rechtzeitig Erkenntnisse, inwiefern das jeweilige Angebot an Betreuungsmöglichkeiten dem Bedarf der Eltern entspricht. Herr Felchle erklärte, die Verwaltung plane nun eine Elternumfrage durchzuführen. Damit wolle man mögliche Änderungen am Bedarf feststellen. Die letzte Bedarfsumfrage stamme aus dem Jahr 2005. Seit damals sei kein abweichender Bedarf, wie längere Öffnungszeiten etc., kommuniziert worden. Herr Felchle erläuterte anschließend die Entwicklung der Kinderzahlen, die Anpassung der Betreuungsangebote, die geplante Elternumfrage sowie die Entwicklung der Personalkosten.
Die Einrichtung der weiteren Gruppe im Kinderhaus Schanbach zum September 2017 und auch die Eröffnung einer dritten Gruppe im Kindergarten Aichelberg seien dringend erforderlich gewesen. Trotzdem können nach heutigem Stand für das gesamte laufende Kindergartenjahr weder in Aichschieß noch in Schanbach weitere Kinder in der Ganztagesbetreuung aufgenommen werden, da diese Plätze alle belegt seien und auch generell am Ende des Jahres keine freien Kindergartenplätze mehr zur Verfügung stünden. In den kommenden drei Jahren sei mit einer weiteren Zunahme der Kinderzahlen in Aichwald zu rechnen. Allein schon diese Zunahme erfordere einen weiteren Ausbau des Angebots insbesondere im Ortsteil Schanbach. Dies werde durch die Einrichtung einer 4-gruppigen Kleinkinderbetreuung in der Schule Schanbach umgesetzt. Es zeichne sich ebenso ab, dass auch im Ortsteil Aichschieß die Kindergartenplätze dauerhaft knapp sein werden. Hier könne derzeit jedoch das Angebot aus räumlichen Gründen nicht erweitert werden. Durch ein entsprechend ausgebautes Angebot in Schanbach könne aber die Situation in Aichschieß entlastet werden, da dort auch relativ viele Kinder aus anderen Ortsteilen untergebracht seien, für die derzeit in der Ganztagesbetreuung im Kinderhaus Schanbach nicht ausreichend Plätze vorhanden sind.
Die Personalkosten im Bereich der Kinderbetreuung seien in den letzten fünf Jahren um rund 51% gestiegen. Zwar seien auch die Einnahmen durch Zuschüsse (+ 39 %) und Gebühreneinnahmen (+ 63 %) erheblich gestiegen, jedoch sei in der Summe eine deutliche Zunahme des erforderlichen Deckungsbeitrages durch den allg. Haushalt zu verzeichnen (Zunahme um rund 184.000,-- €).
2012 wurden in Aichwald insgesamt neun Kindergartengruppen (davon zwei Ganztagesgruppen) und eine Krippengruppe betrieben. Bis zum Jahr 2016 habe sich dies auf zehn Kindergartengruppen (davon fünf Ganztagesgruppen) und zwei Krippengruppen erhöht. Die Personalkostensteigerungen rühren somit zum größten Teil von der Erhöhung der Gruppenanzahl und der starken Zunahme an Ganztageskindergartenplätzen, da für diese erheblich mehr Personal benötigt werden, als für die Regelkindergartengruppen. Weiterhin führte die Tarifänderung des TVÖDSuE (Neueingruppierung der Erzieherinnen) im Jahr 2015 (welche dann voll im Jahr 2016 durchgeschlagen hat) zu einer deutlichen Personalkostensteigerung. Auf Grund der zwei im Jahr 2017 zusätzlich eingerichteten Gruppen (Kindergarten Aichelberg und Kinderhaus Schanbach), sei davon auszugehen, dass sich die Personalkosten 2017 weiterhin deutlich nach oben bewegen werden. Für den Betrieb der zusätzlichen zwei Krippengruppen ab September 2018 in der Krippe in der Schule seien zusätzliche fünf Personalstellen erforderlich. Diese Entwicklung zeige deutlich, wie wichtig es zur teilweisen Kompensation der stets steigenden Personalkosten ist, die Gebühren entsprechend den Empfehlungen der Verbände und des Gemeindetags kontinuierlich fortzuschreiben.
Trotz des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats, die Gebühren entsprechend anzupassen, werde das Defizit weiter wachsen. Die Kinderbetreuung sei ein sehr wichtiger Bestandteil des Gemeindelebens, koste jedoch auch viel Geld. Der Gemeinderat nahm die Informationen über die Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindergärten, die geplante Anpassung der Betreuungsangebote, eine geplante Elternumfrage zum Betreuungsumfang sowie die Entwicklung der Personalkosten und Einnahmen durch Gebühren und Zuschüsse zustimmend zur Kenntnis.
 
 

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