Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23.10.2017

In seiner Sitzung am 23. Oktober hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

I. Verpflichtung von Gemeinderat Arnold Messner
Nachdem Gemeinderat Dieter Geyer Ende September 2017 sein Gemeinderatsmandat niedergelegt hat, ist Herr Arnold Messner der nächste nachrückende Gemeinderat, bei dem kein Hinderungsgrund festgestellt werden konnte. Herr Messner wurde daher in der vergangenen Sitzung auf sein Amt als Gemeinderat verpflichtet.

II. Zustimmung zum forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2018
Herr Glowania berichtete zunächst vom laufenden Wirtschaftsjahr 2017. Die vergangene Saison sei von einer starken Trockenheit geprägt gewesen, was der Holzernte sehr entgegenkam. Der Holzeinschlag war hervorragend und man habe durch den anhaltenden Frost kaum Wegschäden zu beklagen gehabt. Der fehlende Niederschlag im Frühjahr und der Kälteeinbruch im April seien für die vorgenommenen Anpflanzungen hingegen weniger vorteilhaft gewesen und hätten die kleinen Pflanzen nachhaltig geschädigt. In der letzten Saison 2016/2017 habe man gute Holzerlöse erzielen können. Rund 300 Festmeter Brennholz seien aus dem Aichwalder Gemeindewald an die einheimische Bevölkerung verkauft worden. Aus dem aktuellen Waldzustandsbericht 2017 von Forstminister Peter Hauk gehe hervor, dass nahezu 30% der Hölzer beschädigt seien. Im Aichwalder Gemeindewald seien hiervon vor allem die Buche und Esche betroffen. Für das Jahr 2018 plane man einen Gesamtholzeinschlag von rund 1.120 Festmetern. Weitere geplante Maßnahmen seien u.a. die Pflanzung von 50 Douglasien sowie Jungbestandspflegearbeiten auf einer Fläche von 4,3 Hektar. Hierfür könne er dem Gremium eine entsprechende Förderung in Aussicht stellen. Auf Nachfrage des Gemeinderats erklärte Herr Glowania, vor allem die Fichte werde mittelfristig nicht mehr bestehen können. Klimafeste Baumarten seien dagegen die Esche, Kiefer und Douglasie. Weiterhin erklärte er, Wildschweine würden immer mehr zum Problem, jedoch betreffe dies vornehmlich die Land- und nicht die Forstwirtschaft. Die Aichwalder Jäger seien hier sehr rege und hätten in den letzten zwei Jagden ca. 100 Tiere erlegt. Bürgermeister Fink ergänzte, es finde hierzu ein guter und enger Austausch zwischen den Jagdpächtern und Landwirten statt. Das Thema werde die Gemeinde jedoch noch länger beschäftigen. Der Gemeinderat stimmte dem forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2017 zu undbedankte sich bei Herrn Glowania für dessen geleistete Arbeit.

III. Jahresbericht Bürgerbus
Herr Kamm berichtete in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bürgerbusvereins BBA vom 7. Betriebsjahr 2016.
Er erklärte, man könne auf erfolgreiche sieben Jahre Bürgerbus-Geschichte zurückblicken und betonte, der Gemeinderat habe damit im Jahr 2009 eine gute Entscheidung getroffen. Unterstützt werde der Bürgerbus derzeit von 27 ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern. Der aktuelle Kilometerstand des Bürgerbusses betrage rund 252.000 km und umfasse dabei rund 7.000 Stunden Fahrzeit. Der Bürgerbus sei eine gemeindliche Einrichtung, die sich als besonderer Service erwiesen habe. Er garantiere Mobilität bis ins hohe Alter. Von großen Reparaturen sei man im vergangenen Jahr verschont geblieben, lediglich Verschleißteile wie Reifen und Bremsen habe man ersetzen müssen.
 
Für 2019/2020 sei die Anschaffung eines Niederflurbusses geplant, da die Abschreibung des aktuellen Fahrzeugs auf 10 Jahre festgelegt wurde. Die Gesamteinnahmen im Berichtsjahr 2016 belaufen sich auf 15.147,48 Euro. Hiervon betragen die Fahrgeldeinnahmen 2.317,45 Euro, der Ausgleich der Firma Fischle 2.500 Euro und Sponsoren- und Werbegelder 10.330,03 Euro. Letzteres sei im Vergleich zum Vorjahr leider gesunken. Die Sponsorensuche gestalte sich weiterhin als schwierig, hier müsse man sich für die Zukunft unbedingt weiter Gedanken machen. Die Ausgaben belaufen sich auf 11.554,12 Euro für die Haltung von Fahrzeugen und 1.809,30 Euro Geschäftsausgaben. Besonders erfreulich sei, dass mit dem Bürgerbus noch nie ein Minus eingefahren worden sei, so Herr Kamm weiter.
 
Die Rücklagen seien mit einem Saldo von 1.784,06 Euro im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Er habe jedoch beim Verkehrsministerium einen Antrag gestellt, der dem BBA einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro Führerschein in Aussicht stelle, erklärte Herr Kamm. Dieser erhöhe die Rücklagen auf rund 4.200 Euro. Er hoffe, noch in 2017 einen entsprechenden Bescheid zu bekommen.
 
Die Fahrgastzahlen seien im Vergleich zum Vorjahr etwas zurückgegangen. Hohe Fahrgastzahlen seien zwar nicht das Allerwichtigste, dennoch sei ein voll besetzter Bus besser als ein leerer, so Herr Kamm weiter. Der Anteil der Nutzerinnen und Nutzer mit Aichwald-Card habe sich im Vergleich zum Vorjahr von 10,5 % auf knapp 9% verringert, bei Menschen mit Behinderung hingegen läge der Anteil weiterhin konstant bei rund 16%.
 
Anschließend zeigte Herr Kamm den Anwesenden anhand von Bildern, wie der Bürgerbus barrierefrei umgebaut werden könnte. Durch den Einbau einer Rampe könne dieser als Niederflurbus eingestuft werden, wofür rund 30.000 Euro Fördermittel vom Land bereitgestellt werden könnten.
 
Herr Kamm bedankte sich abschließend bei allen Personen und Institutionen, die den Betrieb des BBA möglich machen. Dies seien vor allem die Verwaltung mit Bürgermeister Fink, der Gemeinderat, alle Sponsoren, die Vorstandskollegen und Beisitzer, die Mitglieder, die den Verein unterstützen sowie das Busunternehmen Fischle. Ein ganz besonderer Dank gelte jedoch allen Fahrerinnen und Fahrern, ohne deren ehrenamtlichen Einsatz die Arbeit des BBA undenkbar wäre.
 
Bürgermeister Fink und der Gemeinderat schlossen sich den Dankesworten an
und hoben hierbei besonders die ausgezeichnete Arbeit von Herrn Gemeinderat Kamm hervor.

IV. Globalberechnung zur Ermittlung der Beitragsobergrenze für den Abwasser-und Wasserversorgungsbeitrag
Bürgermeister Fink erklärte, dieses Thema betreffe nur sehr wenige Personen der Gemeinde Aichwald. Anschließend erläuterte der Kämmerer, Herr Jauß, die entsprechende Thematik.
Durch die Globalberechnung der Gemeinde Aichwald (Stand Oktober 2017) werde die Ermittlung der Beitragssätze für die Abwasserbeseitigung und für die Wasserversorgung der Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom April 2009, der weiterentwickelten Rechtsprechung auf diesem Gebiet und den gemeindlichen Veränderungen im Kosten- und Flächenbereich angepasst. Die Globalberechnung diene dazu, bei der satzungsmäßigen Erhebung von Beiträgen die Höhe des Beitragssatzes nachzuweisen. Sie soll als Kontrollrechnung den Nachweis liefern, dass das Gleichbehandlungsgebot berücksichtigt ist und dem Überfinanzierungsverbot Rechnung getragen wird. Die Globalberechnung sei auf das Jahr 2030 hin ausgerichtet und enthalte daher auch bereits die Flächen des künftigen Baugebiets „Fuchsbühl“.
Grundsätzlich seien alle erschlossenen Grundstücke in der Gemeinde Aichwald bereits abgerechnet und somit nicht von der Aktualisierung betroffen. Herr Jauß betonte, es handle sich hierbei um Beiträge und nicht um Gebühren. Beiträge beziehen sich rein auf den Anschluss an den Kanal bzw. die Wasserversorgung, räumen dem Eigentümer also ein Nutzungsrecht ein.
Herr Felchle erklärte die Thematik anschließend anhand eines Beispiels. Ein Baugebiet, das erschlossen wurde (Kanal wurde in die Straße gelegt etc.) und gem. des Bebauungsplans als bebaubar gelte, sei anschließend abgerechnet worden. Es spiele hierbei keine Rolle, ob das Grundstück inzwischen bebaut wurde oder nicht. Einzig und allein die Erschließung sei maßgebend. Die neue Berechnung gelte beispielsweise für eventuelle Hinterliegergrundstücke, die noch nicht erschlossen seien oder für ehemalige nicht überbaubare Flächen, die nun in Bauland umgewandelt würden. Diese hätten zukünftig einen Mehrwert und die entsprechenden Beträge müssten bezahlt werden. Herr Jauß ergänzte, es handle sich jedoch um keine Erschließungsbeiträge sondern um sog. Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträge. Nach der Klärung einzelner Verständnisfragen beschloss der Gemeinderat

a) die Erhebung von einheitlichen Beiträgen für das Gesamtgebiet sowohl in der Abwasserbeseitigung als auch in
    der Wasserversorgung.

b) in der Abwasserbeseitigung die Erhebung von Teilbeiträgen für den Entwässerungs- und Klärbereich
    (Kläranlage, Regenwasserbehandlungsanlagen und Sammler). In der Wasserversorgung werden
    keine Teilbeiträge erhoben.

c) die Sammler und Regenwasserbehandlungsanlagen dem Klärbereich zuzuordnen.

d) die künftigen Flächen, die entsprechenden künftigen Kosten und die künftig zu erwartenden Zuweisungen zu
    billigen. Der Planungszeitraum wird auf das Jahr 2030 festgelegt.

e) die zu berücksichtigende Preissteigerungsrate in Höhe von 2,5%

f) bei vorliegendem Mischsystem den Straßenentwässerungskostenanteil anhand einer kostenorientierten
    Berechnung zugrunde zu legen. Nach dieser Berechnung beläuft sich der Straßenentwässerungskostenanteil
    für das Mischwasserkanalnetz auf 24,4%. Für Sammler und Regenwasserbehandlungsanlagen werden anhand
    der vorhandenen leistungsorientierten Berechnung 17,8% festgesetzt. Für die Kläranlage werden pauschal 5%
    abgesetzt. Bei den Regenwasserleitungen werden 50% Straßenentwässerungskostenanteil abgezogen.
    Für die Schmutzwasserkanäle ist kein Abzug für die Straßenoberflächenwasserbeseitigung vorzunehmen.

g) den Anteil für das "öffentliche Interesse" auf 5% festzusetzen.

h) ein Gebührenfinanzierungsanteil in Höhe von 5%.

i) als Verteilungsmaßstab die zulässige Geschossfläche und setzt folgende Beiträge fest:
   
    - Entwässerungsbeitrag          4,27 €/m²
      (öffentlicher Abwasserkanal)

    - Klärbeitrag                             3,50 €/m²
    (mechanischer und biologischer Teil der Kläranlage, Regenwasserbehandlungsanlagen und Sammler)

    - Wasserversorgungsbeitrag  4,18 €/m²

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