Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 05.03.2018

In seiner Sitzung am 5. März hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

I. Bebauungsplan „Fuchsbühl“, Markung Schanbach – Zustimmung zum Vorentwurf

In der Sitzung am 27.03.2017 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fuchsbühl“ beschlossen. Zwischenzeitlich wurden insbesondere die notwendigen umweltrelevanten Vorarbeiten abgeschlossen, ebenso wurde ein Scooping-Verfahren mit den Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Weiterhin wurde das Lärmschutzgutachten erstellt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind sowohl im Plan und Textteil als auch in der Begründung des vorliegenden Vorentwurfes eingeflossen. Im Bebauungsplanvorentwurf sind die bisherigen im Gemeinderat formulierten wohnwirtschaftlichen und städtebaulichen Ziele eingeflossen. So weist das Plangebiet einerseits Flächen für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser aus, andererseits auch einen Bereich mit einer verdichteten Bebauung aus, in dem in Mehrgeschossigen Gebäuden bezahlbarer Wohnungsbau (Eigentumswohnungen und Mietwohnungen) realisiert werden sollen. Dabei soll unter dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und zur Schaffung von ausreichendem Wohnraum die Bebauung in diesem Bereich mit drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (Nicht-Vollgeschoss) ermöglicht werden. Weiterhin sollen hier flache oder flach geneigte Dächer festgesetzt werden, die mit einer Dachbegrünung versehen werden können und so zur Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut Boden herangezogen werden können. Die weitere nach Süden folgende Bebauung staffelt sich dann über eine zweigeschossige Bebauung hin zu einer 1,5 geschossigen Bebauung zu den Rändern hin. Herr Metzger vom zuständigen Planungsbüro machte in Sitzung weitere Ausführungen, was die Art und das Maß der baulichen Nutzung betreffen.

Auf der Grundlage des Lageplans des Büros Melber & Metzger vom 08.02.2018, einschließlich Textteil und Begründung stimmte der Gemeinderat dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Fuchsbühl“, Markung Schanbach, sowie den Örtlichen Bauvorschriften für dieses Plangebiet zu. Auf dieser Grundlage wird die Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

II. Verabschiedung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2018 sowie des Wirtschaftsplans 2018 für die Wasserversorgung

In der Sitzung vom 22. Januar 2018 hatten die vier Fraktionen des Gemeinderats ihre Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf vorgetragen. Diese wurden im Amtsblatt vom 31. Januar 2018 veröffentlicht. In der vergangenen Sitzung nahm die Gemeindeverwaltung nun Stellung zu den einzelnen Anträgen der Fraktionen. Auf dieser Grundlage entschied der Gemeinderat abschließend über die jeweiligen Anträge.

Die einzelnen Anträge der Fraktionen und Stellungnahmen der Verwaltung finden Sie hier:

III. Sanierung Schule Hauptgebäude – hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung und Einreichung des Bauantrages

Nach intensiven Gesprächen mit der Schulleitung und der Leitung der Kernzeitbetreuung sowie mit den zuständigen Fachbehörden (hier insbesondere Brandschutz) wurde die Entwurfsplanung erstellt. Unter anderem wird ein Teil des überdachten Schulhofbereiches mit einer Stahlglaskonstruktion vom restlichen Schulhofbereich abgetrennt und so quasi mit ins Gebäude geholt. Hiermit werden insbesondere entsprechende Wünsche der Eltern Rechnung getragen, dass er WC-Bereich nunmehr ohne Verlassen des Gebäudes erreicht werden kann. Der gesamte WC-Bereich wird komplett erneuert und durch ein barrierefreies WC ergänzt. Der dadurch wegfallende Putzraum wird an der westlichen Seite der überdachten Pausenhalle neu errichtet und durch einen bislang fehlenden Müllraum ergänzt. Auch der bislang sich außerhalb des Gebäudes befindliche Abgang in die Kellerräume wird nun ins Gebäude integriert. Um dem Aspekt der Inklusion von Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen, wird in das Treppenauge ein Fahrstuhl integriert, mit dem vom EG aus die beiden weiteren Obergeschosse erreichbar sein werden.  Der vormalig für die Ausgabe der Pausenbrötchen vornehmlich genutzte Raum, in dem sich interimsmäßig nun die Mensa befindet, wird zukünftig den im Untergeschoss des Nebengebäudes wegfallenden Werkraum aufnehmen. Dieser wird durch einen kleinen Werkhof ergänzt.

Das Brandschutzkonzept sieht vor, dass als zweiten baulichen Rettungsweg zwei sich an den Stirnseiten des Gebäudes befindlichen Stahltreppenhäusern errichtet werden.
Die aktualisierte Kostenberechnung beläuft sich derzeit auf insgesamt 3,3 Mio. Euro und somit 200.000 Euro mehr, als in der Kostenschätzung aus der Sanierungsplanung aus dem Jahre 2016. Gründe hierfür sind die deutlich größere Planungstiefe, das gestiegene Planungshonorar durch die europaweite Ausschreibung, die Würdigung der konjunkturellen Lage und die Erfahrungen aus der aktuellen Sanierung des Nebengebäudes.

Der Gemeinderat stimmte der Entwurfsplanung zur Sanierung des Schulhauptgebäudes zu und beauftragte die Verwaltung mit der Einreichung des Bauantrages basierend auf der Entwurfsplanung. Außerdem nahm der Gemeinderat von der derzeitigen Kostenberechnung Kenntnis.

IV. Entwicklung Kinderbetreuung in Aichwald – Information über Ergebnis Elternumfrage und Entscheidung über Entwicklung des Betreuungsangebotes

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.11.2018 wurden die aktuellen und prognostizierten Kinderzahlen in den Kindertagesstätten bekannt gegeben, weiterhin wurde der Gemeinderat über die angedachte Umstrukturierung bei den Betreuungsangeboten informiert. Ebenso wurde eine geplante Elternumfrage zur Bedarfserhebung angesprochen. Diese Elternumfrage wurde zum 31.12.2017 abgeschlossen. Mit insgesamt 103 zurückgegebenen Umfragebögen wurde eine Quote von fast 40% erreicht, was als sehr gut zu bewerten ist. Vermutlich kann unterstellt werden, dass bei einem Großteil der Familien, von denen kein Rücklaufbogen zurück gekommen ist, das derzeitige Angebot überwiegend bedarfsdeckend sein dürfte, da ansonsten voraussichtlich der Rücklauf entsprechend höher ausgefallen wäre. Aus Sicht der Verwaltung kommt in diesem Umfrageergebnis eine relativ hohe Zufriedenheit mit den derzeitigen Betreuungsangeboten zum Ausdruck, da selbst bei den zurückgekommenen Bögen in rund 61% keine Anregungen zum Betreuungsangebot vorgebracht wurden bzw. die Zufriedenheit positiv zum Ausdruck gebracht wurde. Geht man auch von einer überwiegenden bedarfsgerechten Angebotsstruktur bei den 60 % der Familien aus, von denen keine Rückmeldung erfolgt ist, dürfte man bei einer rund 80%-igen Bedarfsabdeckung liegen. Unter Einbeziehung des so bewerteten Umfrageergebnisses wurden die aus Sicht der Verwaltung anzustrebenden Anpassungen im Angebot der Kinderbetreuung ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wurden die Elternbeiräte der Kindergärten vorab informiert und eine Möglichkeit zur Erörterung und Stellungnahme angeboten.

Aufgrund der Rückmeldung des Elternbeirats des Kinderhaus soll auch künftig die tageweise Buchung der Betreuung bis 14:00 Uhr (früher GT – jetzt VÖ) möglich sein (kann also tageweise zum Regelkindergarten dazu gebucht werden.) Somit wird künftig ein noch differenzierteres Angebot mit einer sehr hohen Flexibilität für die Familien angeboten, welches jedoch auch einen sehr hohen verwaltungsmäßigen Aufwand mit sich bringt.

Der Gemeinderat nahm vom Ergebnis der durchgeführten Umfrage bei den Kindergarteneltern  Kenntnis. Er beschloss, ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 solle das Betreuungsangebot in der Kinderbetreuung entsprechend den aufgeführten Grundsätzen angeboten werden. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage die notwendige Satzungsänderung der Kindergartenordnung vorzubereiten.

V. Änderung der Kindergartenordnung zur Anpassung der Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2018/2019

Mit den Satzungsänderungen sollen einerseits die Gebühren entsprechend der Empfehlung der kommunalen Landesverbände und der kirchlichen Trägerverbände vom 08.05.2017 in den Kindergärten angepasst werden, andererseits findet sich die konzeptionelle und zeitliche Weiterentwicklung im Kinderbetreuungsangebot ab September 2018 in der Satzungsänderung abgebildet. In den vergangenen Jahren wurden die Gebühren für den Regelkindergarten für Kinder über drei Jahre entsprechend der Empfehlung übernommen. Die sonstigen Gebühren wurden seither jeweils prozentual fortgeschrieben. Um auch künftig alle sonstigen Gebühren so weit wie möglich an die Sätze der jeweils empfohlenen Gebühren anzukoppeln und somit immer eine klare „Referenz“ zu haben, wurden die sonstigen Gebühren neu kalkuliert. Basis dieser Kalkulation sind einerseits die empfohlenen Gebühren für den Regelkindergarten für Kinder über 3 Jahre und die empfohlenen Gebühren für die Krippenbetreuung, andererseits der prozentuale Mehraufwand je Betreuungsart auf Grund eines erhöhten Personalbedarfs und einer reduzierten Gruppenstärke je Betreuungsart. Dieser jeweilige Mehraufwand kann klar berechnet und nachvollzogen werden, so dass eine transparente und auf Dauer stets auf den empfohlenen Gebührensätzen basierende Gebührenfortschreibung erfolgen kann. Die bisher in der Satzung aufgeführten Gebühren für Kinder unter drei Jahren bei der Ganztagesbetreuung und in der VÖ entfallen, da in der Ganztagesbetreuung und VÖ in der Kita nur noch Kinder über drei Jahre betreut werden und die ganztägige Betreuung für Kinder unter drei Jahren in den Krippen erfolgt. Die künftige VÖ entspricht im Betreuungsumfang der bisherigen Ganztagesöffnungszeit bis 14 Uhr mit dem Unterschied, dass nun das Mittagessen nicht mehr zwingend dazu gebucht werden muss.

Der Gemeinderat stimmte der Neukalkulation der Kindergartengebühren zu und beschloss die Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung.

VI. Änderung der „Betreuungssatzung“ zum Betreuungsangebot an der Grund- und Werkrealschule

Entsprechend des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats sollen die Gebühren der Betreuungsangebote in der Schule entsprechend den Gebühren bei der Kindergartenbetreuung analog angepasst werden. Für den Zeitraum 2018/2019 wird entsprechend den Empfehlungen des Städte- und Gemeindetags und der Kirchen eine Gebührenerhöhung von 3% empfohlen. Auf dieser Grundlage wurden die Gebührenanpassungen kalkuliert. Nachdem das Betreuungsangebot in der Kernzeit dem erweiterten Betreuungsangebot in der Kinderbetreuung (freitags bis 16:30 Uhr statt bisher 14:00 Uhr) angepasst wurde, sind auch diese Gebühren in der Gebührentabelle erfasst.

Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Änderung der „Satzung zum Betreuungsangebot an der Grund- und Werkrealschule im Rahmen der verlässlichen Grundschule (Kernzeit) und der Nachmittagsbetreuung an der Schule der Gemeinde Aichwald (Betreuungssatzung)“

VII. Neufassung der Benutzungsordnung für die Sporthallen im Gemeindezentrum

Die Gemeinde betreibt im Gemeindezentrum zwei Sporthallen, den Sportteil der Schurwaldhalle (Neue Sporthalle) sowie die Schulturnhalle (Alte Sporthalle). Bisher bestehen für beide Hallen gesonderte Benutzungsordnungen, die sich in weiten Teilen gleichen. Diese Benutzungsordnungen sind mittlerweile nicht mehr aktuell und mussten daher aktualisiert werden Beide Hallen werden mittlerweile gemeinschaftlich genutzt und verwaltet. Daher soll für beide Hallen in Zukunft eine einheitliche Benutzungsordnung gelten. Änderungsbedarf bestand insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zum Hallenzugang, zur Anmeldung der Belegung sowie hinsichtlich der Aufsichtspflichten der Übungsleiter. Außerdem finden die relevanten Regelungen der Versammlungsstättenverordnung Berücksichtigung.

Der Gemeinderat beschloss die neue einheitliche Benutzungsordnung für die Sporthallen im Gemeindezentrum. Folgend auf den getroffenen Beschluss wird neben einem neuen Antragsformular für sportliche Veranstaltungen auch eine neue Rahmenvereinbarung mit dem ASV getroffen.

VIII. Sanierung Schurwaldstraße südlicher Teil – hier: Maßnahmen der Gemeinde

Der Landkreis plant, ab dem Frühjahr dieses Jahres mit der Sanierung der Schurwaldstraße von der Aichelberger Schule bis zur Stümpfelbacher Straße. Im weiteren Verlauf dann die komplette K1212 bis Schanbach. Im Zuge der Straßensanierung des Streckenabschnittes zwischen der Aichelberger Schule und der Strümpfelbacher Straße wird die Trinkwasserleitung in dem gesamten Bereich komplett erneuert. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan des Eigenbetriebes eingeplant. Parallel zu der Trinkwasserleitung plant die Verwaltung die Legung eines Leerrohres. Dieses kann Teil einer späteren Glasfaservernetzung werden. Im Gewerk Straßenbau sollen die schadhaften Pflasterbeläge sowohl im Bereich der Schurwaldstraße als auch in den angrenzenden Kreuzungsbereichen der Poststraße, der Beutelsbacher Straße, der Schnaiter Straße, des Oberen Weges und der Kronenstraße ausgebaut und durch Asphalt ersetzt werden. Wo Randeinfassungen erneuert werden müssen, werden Granitborde eingesetzt. Der Landkreis hat jetzt eine entsprechende Kostenberechnung vorgelegt, wonach für den Gemeindeanteil an der Maßnahme 120.000 Euro benötigt werden. Da die entsprechenden Bereiche, für die die Gemeinde zuständig ist, marode sind macht es Sinn, diese im Zuge der o. g. Maßnahme mit zu sanieren. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Arbeiten an diesen Straßen mit einem erheblichen Aufwand an Verkehrsleitung verbunden sind. So muss nur einmal mit Behinderungen gerechnet werden.

Der Gemeinderat beschloss, die beschriebenen Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Sanierung der Schurwaldstraße durch den Landkreis von diesem durchführen zu lassen und nam von den Kosten Kenntnis.

IX. Jahresbau 2018 – Weiterbeauftragung Fa. Hortus

Die Firma Hortus hat die Arbeiten für den Jahresbau 2017 mit nahezu einwandfreiem Resultat fast vollständig abgeschlossen. Die fachliche Kompetenz und auch der freundliche Umgang mit den von den Maßnahmen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sind lobenswert. Da der mit der Firma Hortus geschlossene Vertrag eine Verlängerungsklausel beinhaltet, die besagt, dass wenn die Firma zu den gleichen Konditionen wie zum Hauptauftrag auch die Jahresbauarbeiten der nachfolgenden Jahre anbietet, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Verlängerung. Aus fachlicher Sicht steht dem nichts entgegen. Vor dem Hintergrund der nachwievor guten konjunkturellen Lage und der beständig hohen Investitionen der öffentlichen Hand in den Straßenbau steht nicht zu erwarten, dass bei einer erneuten Ausschreibung das Ausschreibungsergebnis besser ist, als das vorhandene.

Der Gemeinderat stimmte der Weiterbeauftragung der Firma Hortus, Lorch-Weitmars, für die Jahresbauarbeiten 2018 auf Basis des Hauptauftrages aus dem Jahre 2016 zu.

X. Fusion der Rechenzentren

In Baden-Württemberg gibt es mehrere kommunale Rechenzentren, welche diverse Leistungen für entsprechende Kunden anbieten. Das Leistungsspektrum geht von der Bereitstellung von Software über Beratungsleistungen bis hin zum Druck von Bescheiden und Briefen. Die Gemeinde Aichwald ist am Zweckverband KDRS beteiligt. Neben den kommunalen Rechenzentren gibt es noch die Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BW) welche vom Land Baden-Württemberg gehalten wird und für die Entwicklung und Bereitstellung von sogenannten landeseinheitlichen Verfahren zuständig ist. Diese Struktur des Datenverarbeitungsverbunds Baden-Württemberg (DVV BW) wurde bereits im Jahr 2014 einer Prüfung unterzogen. Die Potenzialanalyse kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller vier Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von fünf Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der DVV BW damit in die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-how für die Zukunft zu sichern.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte dem Beitritt des Zweckverbands KDRS zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT zu.  Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDRS die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.

XI. Bestätigung der Wahl des neuen Abteilungskommandanten der Abteilung Schanbach und des Stv. Abteilungskommandant en der Abteilung Aichelberg

Die Abteilungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr – Einsatzabteilung Schanbach hat am 19.01.2018 Herrn Ralph Kayser zum Abteilungskommandanten gewählt. Der bisherige Abteilungskommandant Herr Thomas Keuerleber hat sein Amt vorzeitig, aus persönlichen Gründen, niedergelegt. In der Einsatzabteilung Aichelberg wurde bei der Abteilungsversammlung am 22.01.2108 Herr Marcel Reutter zum stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt. Dieses Amt war seither mit Herrn Erwin Warbinek besetzt, dieser wechselt nun in die Altersabteilung. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre. Nach § 8 Abs. 2 FwG ist der Wahl eines ehrenamtlichen Abteilungskommandanten und eines Stellvertreters durch den Gemeinderat zuzustimmen. Bürgermeister Fink erklärte, er sei froh, dass es noch Personen gebe, die Verantwortung übernehmen.

Anschließend stimmte der Gemeinderat der Wahl von:

  • Herrn Ralph Kayser zum Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Schanbach
  • Herrn Marcel Reutter zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Aichelberg

gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz zu.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Aichwald
Seestraße 8
73773 Aichwald

Tel.: 0711 / 36 909 - 0
Fax: 0711 / 36 909 - 18
E-Mail: info@aichwald.de

§ 24 Abs.1 GemO "Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist (...)"

Kartenansicht & Übersicht

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Seestraße 8, 73773 Aichwald
Tel.:  0711 / 36 909 - 0
Fax.: 0711 / 36 909 - 18
E-Mail: info@aichwald.de

Servicezeiten der Gemeindeverwaltung

Telefonische Kontaktzeiten:
Mo. - Fr.   08:00 -12:00 Uhr

Servicezeiten des Bürgeramtes:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr   Nach Terminvereinbarung
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung
Mittwoch: 15:00 - 19:00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr   Nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr   Ohne Terminvereinbarung


In den übrigen Ämtern ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Es sind auch Termine außerhalb der regulären Rathaus-Öffnungszeiten möglich. 

Eine Terminvereinbarung mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin ist vorab online, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Amtsblatt  (2,418 MB)