Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt
zur Startseite Gemeinde Aichwald
Schrift: A A+ A++
Startseite | Suche | Kontakt | Übersicht | Impressum
||Sie sind hier:
Startseite / Aktuelles / Aktuelle Mitteilungen
  • Aktuelles
    • Veranstaltungskalender
    • Aktuelle Mitteilungen
  • Aichwald im Überblick
  • Rathaus / Dienstleistungen
  • Lokalpolitik
  • Bildung, VHS
  • Freizeit, Kultur, Touristik
  • Soziales, Agenda
  • Wirtschaft
  • Notdienste
zurück zur Übersicht

14.07.2010 Entschädigung nach Telekommunikationsgesetz


Grundbesitzer können etwaigen Anspruch prüfen

Die EnBW Regional AG betreibt für die Übertragung von Nachrichten- und Steuersignalen zum Zwecke des Betriebes ihrer Stromverteilungsanlagen ein Nachrichtennetz, das überwiegend als Luftkabel auf Hoch- und Höchstspannungsleitungen (Gittermastleitungen) betrieben wird. Teile dieses Nachrichtennetzes werden auch von Dritten für die Erbringung von kommerziellen Telekommunikationsdienstleistungen genutzt. Soweit Grundstücke durch Telekommunikationslinien, auf denen eine kommerzielle Nutzung erfolgt, in Anspruch genommen werden, steht den jeweiligen Eigentümern nach § 76 Telekommunikationsgesetz ein einmaliger Geldausgleich zu. Die EnBW Regional AG bietet den betroffenen Grundstückseigentümern für die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke einen mit den Bau-ernverbänden Baden Württembergs verhandelten Einmalbetrag an. Die Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, die Betroffenheit ihrer Grundstücke (Flurstücksnummern erforderlich) über untenstehenden Link im Internet zu prüfen und ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen.

Weiterführende Links:
  • EnBW


zurück zur Übersicht
Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben