Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt
zur Startseite Gemeinde Aichwald
Schrift: A A+ A++
Startseite | Suche | Kontakt | Übersicht | Impressum
||Sie sind hier:
Startseite / Aktuelles / Aktuelle Mitteilungen
  • Aktuelles
    • Veranstaltungskalender
    • Aktuelle Mitteilungen
  • Aichwald im Überblick
  • Rathaus / Dienstleistungen
  • Lokalpolitik
  • Bildung, VHS
  • Freizeit, Kultur, Touristik
  • Soziales, Agenda
  • Wirtschaft
  • Notdienste
zurück zur Übersicht

10.03.2010 Google Street View: Online-Funktion zur Unkenntlichmachung von privaten Häusern und Grundstücken gestartet


Derzeit werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst Google Street View mit Kamerafahrzeugen aufgenommen.

Laut Information des Gemeindetags Baden-Württemberg vom 24.08.2010 teilt das "Google Street View Team" folgendes mit (insoweit Zitat):

 

"Wir haben vor Kurzem eine Online-Funktion gestartet, mit der Sie Ihr Haus bzw. Grundstück vor der Veröffentlichung in Street View durch uns unkenntlich machen lassen können. Diese Funktion steht Ihnen jetzt unter http://www.google.de/streetview zur Verfügung.
Mithilfe dieser Funktion können wir zuverlässiger sicherstellen, das richtige Haus bzw.
Grundstück zu entfernen. Sollten Sie die Online-Funktion nicht nutzen können, schreiben Sie uns bitte einen Brief an folgende Adresse: Google Germany GmbH, betr.: Street View,
ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

Zunächst startet Street View in den folgenden Städten:
Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Die Bearbeitung Ihres Antrags und die Unkenntlichmachung von Abbildungen vor der
Veröffentlichung in Street View (auch in den entsprechenden Rohdaten) nimmt einige Zeit in
Anspruch. Daher können wir Anträge, die die oben genannten Städte betreffen, nur bis zum
15. September 2010 entgegennehmen. Für alle anderen Gebiete bleibt die Funktion bis auf Weiteres verfügbar. Sofern sich Ihr Widerspruch auf die Abbildung einer Person oder eines Fahrzeugs bezieht, welche sich nicht auf dem von Ihnen angegebenen Grundstück befinden, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es uns nur anhand sehr präziser und zutreffender Angaben zu Ort und Zeit der Aufnahme und einer detaillierten Beschreibung der Person bzw. des Fahrzeugs möglich ist, die entsprechende Aufnahme zu ermitteln. Sollten Sie solche Angaben machen können, senden Sie diese bitte an die oben angegebene Postanschrift."

 

 

Aufgrund vermehrter Anfragen aus der Bürgerschaft haben wir hier ein paar wichtige Informationen zu Google Street View zusammengestellt. Weitergehende Informationen bietet das Ministerium für Verbraucherschutz. 

 

Aufnahmen oberhalb Augenhöhe sind unzulässig
Im Ergebnis ist es in Deutschland wohl nach überwiegender Rechtsauffassung aus persönlichkeits- als auch nach datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig, dass Google Street View Fahrzeuge oberhalb der üblichen Augenhöhe, also ca. 2m, Straßenansichten aufnimmt und abbildet. Bezüglich der Aufnahme und Abbildung von Straßenansichten aus Augenhöhe, also ca. 2 m, ist hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit zu differenzieren:

Ansichten von Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften dürfen grundsätzlich für Dienste wie Google Street View fotografiert und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Ansichten von Ein- und kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen nicht grundsätzlich für Dienste wie Google Street View fotografiert und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Eine Ausnahme gilt für solche Gebäudeansichten, die in belebten Innenstadträumen liegen.
Personen müssen unkenntlich gemacht werden
Personen und sonstige im Straßenbild abgebildete Objekte mit Personenbezug wie z.B. KFZ-Kennzeichen dürfen nur anonymisiert abgebildet werden.
Alleine eine Verpixelung reicht nicht aus, wenn aufgrund anderer Merkmale dennoch auf eine Person geschlossen werden kann.
Anonymisierung liegt nicht vor, wenn weiterhin ein unbearbeiteter Rohdatensatz existiert.
Problematisch bleibt jedoch der Schutz der sich in diesen Gebäuden aufhaltenden Personen, mit deren Abbildung die Persönlichkeitsrechte verletzt würden.
Google hat allerdings verbindlich zugesichert, dass alle Gesichter und KFZ-Kennzeichen verschleiert werden.
Eine Individualisierungsmöglichkeit von Personen vor diesen Gebäuden und damit eine Persönlichkeitsrechts- oder Datenschutzverletzung ist daher äußerst unwahrscheinlich.

 

Google Selbstverpflichtung
Allerdings besteht aufgrund einer Selbstverpflichtung von Google die Möglichkeit, dass besorgte Personen bereits vor Aufnahme Widerspruch dagegen einlegen können, dass sie selbst, ihre KFZ-Kennzeichen und Gebäude bzw. Grundstücke bei Google Street View abgebildet werden.

Diese Widersprüche verhindern zwar nicht, dass die Google Street View Fahrzeuge die Straßenzüge, KFZ und ggf. Personen abfilmen, allerdings sichert Google verbindlich zu, dass die von diesen Widersprüchen erfassten Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Identifizierung des Grundstücks, der Person oder des Fahrzeugs möglich ist. Hierzu sind möglichst detaillierte Angaben nötig. Die Adresse allein reicht leider nicht aus.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz hat hierzu einen entsprechenden Musterwiderspruch entwickelt. Da die Google Germany GmbH, die Tochter des amerikanischen Mutterkonzerns, ihren Unternehmenssitz in Hamburg hat, wurden für Deutschland unter Federführung des Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz bereits einige Schutzmaßnahmen vereinbart.

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:


Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com
Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.

 

Musterbrief des Verbraucherschutzministeriums zum Widerspruch gegen Gebäudeaufnahmen:

Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.

 

 

 

Es handelt sich um die Liegenschaft:

Straße, Hausnummer, in PLZ, Ortsname
Nähere Beschreibung des Objektes: ………………

 

 

Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken widerspreche ich ausdrücklich. Um die Bestätigung des Eingangs und Berücksichtigung meines Widerspruchs wird gebeten.

 

Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)

 

 

Wichtiger Hinweis der Gemeindeverwaltung: So etwas wie eine Sammelklage, Verbandsklage oder ein allgemeindes Widerspruchsrecht, welches die Gemeinde stellvertretend für ihre Bürger einreichen könnte, ist rechtlich nicht möglich. 

Eine Verhinderung von Aufnahmen durch die Gemeinde allein aufgrund ihrer Eigentümerstellung an öffentlichen Gebäuden ist rechtlich ebenfalls nicht möglich.

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema existiert bislang nicht.

 


 

 

Weiterführende Links:
  • Weitere Informationen


zurück zur Übersicht
Seite drucken
Seite verschicken
zurück nach oben