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03.03.2010 Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22.02.2010


In dieser Sitzung hat der Gemeinderat den Haushaltsplan der Gemeinde Aichwald für das Jahr 2010 verabschiedet und über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

I. Verabschiedung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2010 sowie des Wirtschaftsplans 2010 für die Wasserversorgung
In der ersten Sitzung des Jahres am 25. Januar 2010 hatten die Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderats ihre Stellungnahmen zum Haushaltsplanentwurf vorgetragen. Diese wurden im Amtsblatt vom 3. Februar 2010 veröffentlicht. In der vergangenen Sitzung nahm die Gemeindeverwaltung nun Stellung zu den einzelnen Anträgen der Fraktionen und Gruppierungen. Auf dieser Grundlage entschied der Gemeinderat abschließend über die jeweiligen Anträge. Der Wortlaut der Anträge ist nachfolgend kursiv abgedruckt. 

1. Anträge der Fraktion CDU zum Haushaltsplan
1.1 Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob das Leasing der für die Grund- und Hauptschule vorgesehenen PC-Ausstattung die günstigste Lösung darstellt. Wir regen in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Lösung mit der erforderlichen PC-Ausstattung des Rathauses an, die im Vermögenshaushalt als Anschaffung eingeplant ist. In der Summe erhoffen wir uns davon zumindest über die Jahre eine finanzielle Besserstellung der Gemeinde. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Leasing der EDV-Ausstattung der Schule wurde überprüft und gleichzeitig ein neues EDV-Konzept aufgestellt, welches absolut zweckmäßig und gleichzeitig kostengünstiger ist. Auch wird der Energieverbrauch der Schule bei der EDV hierdurch deutlich reduziert. Die einzelnen monatlichen Leasing-Raten der EDV-Ausstattung ergeben kumuliert über die Leasingdauer einen höheren Betrag als der Kauf der EDV-Ausstattung. Auch wird durch den Abschluss eines Leasings unbewusst die Verpflichtung eingegangen nach Ablauf des Leasings wieder ein Leasingvertrag abzuschließen oder dann eine neue Anlage zu kaufen. Somit kann wieder von einer Belastung des Haushalts nach Ablauf des Leasings ausgegangen werden. Eine selbst gekaufte EDV-Ausstattung besitzt den Vorteil, dass diese bei entsprechender Tauglichkeit auch länger als eine angedachte Leasing-Dauer genutzt werden kann. Hierdurch wird der Haushalt ebenfalls entlastet. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Leasing-Rate aus dem Verwaltungshaushalt zu streichen und eine Investitionssumme in Höhe von 20.000,- € für den Kauf der benötigten EDV-Ausstattung in den Vermögenshaushalt einzustellen. Es wird eine gemeinsame Lösung der EDV-Ausstattung Schule und Rathaus angestrebt. 

Ergebnis:
Dem Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. 

1.2 Die Außenanlagen des Jugendhauses können auch zu einem späteren Zeitpunkt angegangen werden. Mit der Entscheidung für einen ansprechenden Jugendhaus-Neubau – den wir ja in Bälde einweihen werden – haben wir mehr als deutlich ein Zeichen für unsere Jugendlichen und die offene Jugendarbeit gesetzt. Wir beantragen deshalb die Streichung des dafür vorgesehenen Haushaltsansatzes in Höhe von 50.000 €. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung, des Jugendforums und des Jugendhausteams wird es für wünschenswert und sinnvoll erachtet, auch die weiteren Außenanlagen des Jugendhauses möglichst umgehend im Anschluss an die Fertigstellung des Gebäudes herzustellen. Einerseits wird dadurch die Attraktivität der Einrichtung nochmals deutlich gesteigert und die Angebotspalette breiter gefächert, andererseits entstehen keine unnötigen Ausgaben zum vorläufigen Wiederherstellen der Freiflächen, die durch die Bauarbeiten erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Verwaltung spricht sich deshalb für die Umsetzung im Jahr 2010, wie im Haushaltsplan dargestellt, aus. 

Ergebnis:
Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis: Der Antrag wurde mit 11 Gegenstimmen zu 7 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.


1.3 Die Spielplatzleitplanung, die die Gemeinde bei Frau Landschaftsarchitektin Thiede nach entsprechenden Vorarbeiten der Lokalen Agenda – der wir in diesem Zusammenhang für ihr Engagement danken – in Auftrag gegeben hat, ist für uns die Grundlage für die Ertüchtigung unserer Spielplätze. Die CDU-Fraktion steht auch dazu, dass diese Ertüchtigung mit ordentlichen Jahresraten vorrangig angegangen werden soll, sobald der Haushalt wieder Investitionsmittel erwirtschaftet. Die unabweisbare Notwendigkeit, damit bereits 2010 zu beginnen, besteht demgegenüber nicht. Wir beantragen daher die Streichung des dafür vorgesehenen Haushaltsansatzes in Höhe von 40.000 €. Wichtig ist uns dabei die Feststellung, dass notwendige Reparaturen und die Verkehrssicherung unserer Spielplätze davon unabhängig schon seit jeher vom Bauhof zuverlässig erledigt werden. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem sich alle Fraktionen zum Thema Spielplatz geäußert haben, wird die Stellungnahme der Verwaltung bereits an dieser Stelle allgemein gefasst: Mit der Erstellung der Spielplatz-leitplanung durch das Büro von Frau Thiede und unter Beteiligung der Lokalen Agenda wurde eine Rahmenplanung für die künftige Entwicklung der Aichwalder Spielplätze aufgezeigt. Wenn man diese mittel- und langfristige Planung umsetzen will, sollten hierfür auch kontinuierlich Mittel bereit gestellt werden.
Aus diesem Grund spricht aus Sicht der Verwaltung nichts dagegen, in den Prioritätenlisten auch die entsprechenden Mittel vorzusehen (Antrag SPD). Mit den im Haushaltsplan eingestellten Mitteln in Höhe von 40.000,00 € und den für den Spielplatz Strümpfelbacher Straße noch freien Haushaltsresten, sollen 2010 entsprechend der Prioritätenliste der Spielplatzleitplanung der Spielplatz Strümpfelbacher Straße fertig gestellt werden, ebenso soll der Spielplatz in der Poststraße modernisiert werden. Weiterhin ist an die Installation von Spielpunkten in der Ortsmitte Schanbach gedacht. Aus Sicht der Verwaltung sind hierzu keine weiteren HH-Mittel (Antrag SPD) in Höhe von 30.000,00 € erforderlich. Die ins Auge gefassten Maßnahmen müssen im Rahmen der eingestellten Mittel (bzw. HH-Reste) umgesetzt werden können.
Bei den Detailplanungen für die einzelnen Maßnahmen wird die Hinzuziehung eines Planungsbüros erforderlich, ebenso soll die Lokale Agenda und die Bürgerschaft beteiligt werden. Im Rahmen dieser Detailplanungen kann dann auch ermittelt und aufgezeigt werden, ob und in welcher Form Bewegungsgeräte für ältere Menschen integriert werden sollen (Antrag SPD).
Fazit: die Verwaltung empfiehlt, die HH-Mittel wie im Planentwurf enthalten zu beschließen, jedoch auf die Aufnahme weiterer Haushaltsmittel hierfür zu verzichten.
 
Ergebnis:
Die CDU-Fraktion bat um Abstimmung über den Antrag. Der Antrag wurde mit 11 Nein-Stimmen und 7 Ja-Stimmen mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt. 

1.4 Wir beantragen die Aussetzung der Ortskernsanierung für 2010 und die Streichung der dafür vorgesehenen Haushaltsansätze, die eine Nettobelastung der Gemeinde von 50.000 € vorsehen. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Haushalt 2010 eingestellten Mittel sind ihrer Höhe nach Verpflichtungen gegenüber Hauseigentümern, die die Gemeinde durch Beschlüsse des Gemeinderates im Jahr 2009 eingegangen ist. Nach der beschlossenen Zuschussgewährung wird mit den Bauwilligen eine Vereinbarung über Sanierungs- und Ordnungsmaßnahmen abgeschlossen, die den Begünstigten einen Realisierungszeitraum bis zum 30.06.2010 einräumt. Erst dann müssen die Schlussrechnungen vorliegen. Ein Beispiel, welches noch länger wirkt: Für die untergehende Bausubstanz des Gebäudes Hauptstraße 77 wurden 22.200 Euro bewilligt. Diese müssen dann ausbezahlt werden, wenn ein mit der Gemeinde abgestimmter Neubau errichtet wird.
Alle diese Verpflichtungen enden erst mit dem 31.12.2013. Dem Ablauf des Sanierungsprogramms. Die Sanierung der Brunnengasse, eine Maßnahme auf die die Verwaltung direkten Einfluss hat, wurde bereits ausgesetzt. 

Ergebnis:
Die CDU-Fraktion modifizierte ihren Antrag: Die Gemeinde solle im Jahr 2010 keine zusätzlichen Verpflichtungen gegenüber privaten Hauseigentümern mehr eingehen.
Dieser Antrag wurde mit 11 Nein-Stimmen und 7 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. 

1.5 Die Gemeinde führt unter Beteiligung des Gemeinderats eine umfassende Anhörung aller, von einer Discounter-Ansiedlung, Betroffenen durch. Hierbei sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – jedenfalls der BdS Aichwald, die einzelnen Gewerbetreibenden und die Lokale Agenda einzubeziehen. Aber auch allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern soll Gelegenheit gegeben werden, sich an einem solchen Diskussionsprozess zu beteiligen.
 
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Jahre 2004 wurde durch die Lokale Agenda eine umfassende Bürgerbefragung durchgeführt, die auch das Einkaufsverhalten und die Angebotspalette in Aichwald umfasste. Außerdem im Jahr 2006 durch die Unternehmensberatung Handel –ein Unternehmen der Einzelhandelsverbände Baden-Württemberg- eine Haushalts- und Handelsbefragung über das Einkaufen in Aichwald. Eine umfassende Anhörung aller von einer Discounter-Ansiedlung Betroffenen würde diese Ergebnisse sicher abrunden, wenn gleich auch der Grundtenor absehbar ist. Betroffene, die mit Einbußen rechnen, werden einen Discounter ablehnen. Diejenigen, die profitieren können, werden ebenso zustimmen wie die Einwohner, denen dadurch mehr Einkaufsvielfalt vor Ort zur Verfügung steht. Für eine differenzierte und belegbare Betrachtungsweise bedarf es aber nach Ansicht der Verwaltung eines externen, kompetenten Moderators. Diesen sieht die Verwaltung in dem Gemeinderat bereits bekannten Referenten Michael Gschwinder von der Unternehmensberatung Handel in Stuttgart. Um die grundsätzliche Vorgehensweise zu besprechen, schlägt die Verwaltung vor, zusammen mit ihm und Vertretern des Gemeinderates – zwei Vertretern der CDU-Fraktion und je weitere Fraktion ein Vertreter-, BdS und Lokale Agenda im April die Grundsätze, Zielrichtungen und Beteiligungen im Rahmen eines Runden Tisches „Discounter“ fest zu legen.


Ergebnis:
Mit der Zusage der Verwaltung, dass der Runde Tisch zunächst auf einen externen Moderator verzichtet und der Runde Tisch über die Hinzuziehung einer professionellen Hilfe entscheidet, erklärte die CDU-Fraktion den Antrag für erledigt. 

1.6 Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Räume des ehemaligen Polizeipostens für die Einrichtung eines Kunstmuseums in Frage kommen. Wenn ja, bitten wir um eine Darstellung der Umbaukosten und bis wann die Räume zur Verfügung stehen könnten. Außerdem bitten wir dann um die Entwicklung eines Betriebskonzepts gemeinsam mit dem Kunstkreis Aichwald; wir bieten unsere Mitarbeit hierbei ausdrücklich an. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Räume des ehemaligen Polizeipostens sind aus Sicht von Herrn Prof. Gadesmann durchaus für eine Galerie geeignet. Um die Pläne zur Verwirklichung einer Kunstgalerie zu konkretisieren, schlägt die Verwaltung die Gründung eines Arbeitskreises Galerie vor. Diesem Arbeitskreis sollten angehören:
Bürgermeister Nicolas Fink
2 Vertreter/in (+ 2 Stellvertreter/in) der CDU Fraktion
1 Vertreter/in (+ 1 Stellvertreter/in) der Freien Wähler
1 Vertreter/in (+ 1 Stellvertreter/in) der SPD
1 Vertreterin (+ 1 Stellvertreter/in) B90/Die Grünen
Prof. Heribert Glatzel, Künstler
Eleonore Denz, Kultur- und Presseamt
Prof. Frieder Gadesmann, Kunstkreis Aichwald e. V.
Prof. Hans Ruoß, Kunstkreis Aichwald e. V.
Dieser Arbeitskreis soll die anstehenden Fragen (entgehende Mieteinnahmen, notwendige Umbauarbeiten, laufende Kosten/Beteiligung der Gemeinde, Rechtsform der Galerie, Aufbewahrung der nicht ausgestellten Exponate, usw.) klären und die abschließende Entscheidung durch den Gemeinderat vorbereiten. 

Ergebnis:
Die CDU-Fraktion zeigte sich mit dem Vorschlag der Verwaltung völlig einverstanden und erklärte den Antrag für erledigt. 

1.7 Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Verlagerung des Notariats und eine gastronomische Nachnutzung denkbar sind. Wenn ja, bitten wir um eine Darstellung des damit insgesamt im Dach- und Erdgeschoss (des Rathauses) verbundenen Kostenaufwands. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine gastronomische Nutzung des Rathausplatzes hat durchaus einen gewissen Charme. Die Auffassung, dass dies ohne gravierende Umbauten und damit ohne größeren finanziellen Aufwand möglich ist, kann von der Verwaltung allerdings nicht nachvollzogen werden. Schon jetzt ist absehbar, dass für einen Umzug des Notariats und eine gastronomische Nachnutzung erhebliche Kosten notwendig sein werden. Hierzu gehören z.B. die Neuschaffung für Räume des Notariats (Trennwände, Türen,…), kompletter Umbau der Räume im EG (Abreißen von Wänden,…), das Einbauen einer professionellen Küche im EG, der Einbau einer neuen Belüftungsanlage, usw. Darüber hinaus sollte ein teurer Umzug des Notariats erst dann erfolgen, wenn Klarheit über die Zukunftsfähigkeit des Notariats in Aichwald herrscht. Dies wird erst mittelfristig möglich sein, da die Notariatsreform bis 2018 umgesetzt werden soll. Die genaue Höhe der anfallenden Kosten könnte nur mit Hilfe eines Planers festgestellt werden. Hierfür wäre ein Planungshonorar in den Haushaltsplan einzustellen. Aufgrund der angemahnten Haushaltsdisziplin sieht die Verwaltung hierfür derzeit keine Möglichkeit. 

Ergebnis:
Der Fraktionsvorsitzende der CDU Prof. Dr. Volker Haug erklärte hierzu, dass der Antrag aus einer mittelfristigen Perspektive zu sehen sei und für die Prioritätenliste angedacht gewesen sei. Nachdem die Verwaltung zusicherte, dass das Notariat ein Thema sei, dass ohnehin dauerhaft auf der Agenda stehe, erklärte die CDU-Fraktion den Antrag für erledigt.
 
1.8 Der Presse war zu entnehmen, dass die Fortschreibung des Luftreinhalte- und Aktionsplans für Stuttgart offenbar dazu führt, dass die Landeshauptstadt mit einem Verkehrszuwachs rechnet, der wegen Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide auf das Umland verlagert werden soll. Die Lichtenwalder Bürgermeisterin hat sich deshalb bereits an verschiedene Städte und Gemeinden gewandt. Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme, ob und ggf. welche Auswirkungen diese Planungen oder Überlegungen für die Verkehrsbelastung unserer Gemarkung haben kann und ob wir im Interesse unserer Bürgerschaft weiter gehende Maßnahmen ergreifen müssen. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Lärmaktionsplan der Stadt Stuttgart wurde in den letzten Wochen in der Presse intensiv diskutiert. Weitere Informationen und farbige Darstellungen finden Sie unter www.rp-stuttgart.de. Die Gemeinde Aichwald hat nach derzeitigem Stand keine oder nur geringe Mehrbelastungen zu erwarten. Nachdem aber Auswirkungen auf mehrere Gemeinden zu erwarten sind, ist es der richtige Weg, dass der Landrat hier für den Landkreis bereits tätig ist und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben hat. Laut dem Leiter der Unteren Verkehrsbehörde hat der Regierungspräsident auch aufgrund der Stellungnahmen des Landkreises in der Presse geäußert, dass ab 1.3.2010 die Schurwaldübergänge für den Schwerlastverkehr gesperrt werden sollen, sofern es nach ihm ginge. Allerdings bedarf diese Anordnung noch der Abstimmung mit dem Innenministerium. Diese läuft zurzeit. Offiziell ist die Anordnung noch nicht. Wenn die Sperrung kommt, dann von Lichtenwald in Richtung Fellbach. Also auch die L 1201 und die K 1212 im Bereich Aichwald. Die Gemeindeverwaltung Aichwald unterstützt deshalb den Landrat in seinen Bemühungen eine Gesamtlösung für den Landkreis Esslingen zu erreichen. 

Ergebnis:
Die CDU-Fraktion erklärte den Antrag mit der Stellungnahme der Verwaltung für vorerst erledigt. Die Verwaltung wurde um eine sofortige Mitteilung gebeten, sobald eine entsprechende Anordnung erlassen wird.

2. Anträge der Fraktion FW zum Haushaltsplan
2.1 Die Spielplätze Strümpfelbacher Straße und am evangelischen Gemeindehaus Poststraße im Ortsteil Aichelberg sind mit ergänzenden Maßnahmen zu optimieren bzw. zu gestalten. Die Verwaltung wird daher beauftragt, für die beiden Spielplätze Maßnamen inkl. Kostenkalkulationen vorzuschlagen und einzuholen. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird auf die Stellungnahme zu Antrag 1.3 der CDU-Fraktion verwiesen. 

Ergebnis:
Die FW-Fraktion erklärte den Antrag für erledigt. 

2.2 Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Verwaltung aus Baltmannsweiler und den niedergelassenen fünf Hausärzten im laufenden Jahr einen runden Tisch einzurichten. Dazu sind die Fraktionsvorsitzenden der jeweiligen Fraktionen einzuladen. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Gemeindeverwaltung ist der drohende Hausärztemangel auf dem Schurwald seit längerer Zeit bekannt. Der Bürgermeister hat deshalb die Hausärzte der Gemeinden Aichwald und Baltmannsweiler bereits am 23.01.2008 zu einem „Runden Tisch“ ins Aichwalder Rathaus eingeladen. Auf Anregung der Ärzteschaft war der Bürgermeister im Februar 2008 zu Gesprächen bei der AOK (Gesprächspartner waren der Geschäftsführer Herr Gress und der Leiter Arztpartnerservice Herr Bauer) und im März 2008 bei der Kassenärztlichen Vereinigung (Herr Gohl). Als Ergebnis der Gespräche konnte festgestellt werden, dass ein gemeinsames großes Ärztehaus für den Schurwald nicht in Frage kommt und auch nicht erstrebenswert ist. Sowohl die AOK als auch die KAV gehen davon aus, dass die bestehenden Strukturen in Aichwald durchaus erhalten werden können. Dieser Optimismus begründet sich durch die Attraktivität der Region Stuttgart. Demnach sind Hausarztstellen in unserem Landkreis immer noch deutlich attraktiver als z.B. in den östlichen Bundesländern oder in komplett ländlichen Regionen. Der Verwaltung ist durchaus bewusst, dass die Nachfolge in den jeweiligen Praxen trotzdem kein Selbstläufer wird. Hier spielen insbesondere auch der generelle Hausärztemangel und die zeitlich nah beieinander liegenden Praxisübergaben eine Rolle. Die Nähe zur Stadt Esslingen (mit einer sehr guten Krankenhaus- und Ärzteversorgung), zur Stadt Plochingen und zur Stadt Weinstadt kommt für die Gemeinde Aichwald erschwerend hinzu. Die Verwaltung hat den Ärzten deshalb bereits im Frühjahr 2008 die volle Unterstützung bei der Suche nach einem Nachfolger zugesichert. Diese Unterstützung beginnt im Regelfall mit dem Schalten einer gemeinsamen Annonce. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sind denkbar, hängen aber von der jeweiligen Einzelfallsituation bei der Übergabe ab.
Selbstverständlich liegt der Verwaltung daran, weiterhin mit den Ärzten im Gespräch zu bleiben. Der Bürgermeister wird deshalb zeitnah zu einem erneuten Gespräch ins Rathaus einladen. Hierbei dürfen die Vertreter der Fraktionen und Gruppierung gerne teilnehmen. 

Ergebnis:
Die FW-Fraktion erklärte den Antrag mit der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt. 

2.3 Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2010/11 eine Krippengruppe von 10 Plätzen, für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, zentral und damit für alle Ortsteile zu nutzen, im Kindergarten bei der Schule im Ortsteil Schanbach ganztägig einzurichten. Außerdem soll die Betreuung bei Tageseltern durch gemeindliche Zuschüsse unterstützt werden, um von Anfang an die Wahlmöglichkeit für die Eltern zu gewährleisten. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Nachdem die Entwicklung der Kinderbetreuung bereits in der Klausursitzung im Jahr 2009, sowie in der nicht-öffentlichen GR-Sitzung am 25.01.2010 thematisiert wurde, soll im Wesentlichen auf die hierzu bereits aufgezeigten Entwicklungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Demnach ist eine sinnvolle und kostenverträgliche Einrichtung von Krippenplätzen in einer kommunalen Einrichtung frühestens ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 umsetzbar, weil erst dann mit Sicherheit ausreichend Plätze im Kindergarten frei werden, um eine Gruppe umwandeln zu können. Dem Antrag sollte deshalb nicht stattgegeben werden, stattdessen sind die Planungen (wie vom GR bereits beschlossen) weiter auszuarbeiten und im Laufe des Jahres 2010 die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. 

Ergebnis:
Die FW - Fraktion stimmte der Stellungnahme der Verwaltung zu und nahm den Antrag zurück. 

2.4 Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Esslingen Verhandlungen zu führen, einen Radweg von der Waldschenke in Aichschieß entlang der L1201 bis zum Weißen Stein einzurichten. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits seit dem Jahr 2000 ist dieser dringend erforderliche Radwegabschnitt regelmäßig Thema in der Gemeinde Aichwald und im Gemeinderat. Über die Problematik und den jeweiligen Stand der Dinge wurde der Gemeinderat durch die Verwaltung laufend informiert. Bereits in seiner Sitzung am 24.09.2001 hat der Gemeinderat beschlossen, im Auftrag und auf Rechnung des Landes (da es sich um eine Landstraße handelt, ist auch das Land der eigentliche Vorhaben- und Kostenträger) den Bau des Radwegs (auf Grundstücken der Stadt Esslingen) ersatzweise durchzuführen. Bestandteil dieses Beschlusses war auch, dass die Gemeinde Aichwald die erforderlichen Planungskosten (voll) vorfinanziert. Es wurden damals schon Haushaltsmittel für die Planung bereitgestellt, die Planung wurde durch das Ing. Büro Dierstein bereits im Jahr 2003 fertig gestellt und abgerechnet. Es zeichnet sich weiterhin ab, dass die Gastrasse nicht auf der Seite verlaufen wird, auf der der Radweg ursprünglich geplant war. Allerdings hält die Verwaltung aus den bekannten Gründen daran fest, dass die Gespräche erst nach dem erfolgten Planfeststellungsbeschluss zur Gasleitung erfolgen sollten. Dieser Beschluss ist nun für den diesjährigen Sommer angekündigt. Im Anschluss wird die Verwaltung die Verhandlungen aufnehmen und im Gemeinderat berichten. 

Ergebnis:
Die FW-Fraktion erklärte den Antrag mit der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt. 

2.5 Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fenster im Schulnebengebäude in Schanbach auf Beschädigung und Schwergängigkeit zu prüfen und nur diese auszutauschen. Die Fenster, die das Kriterium des zweiten Fluchtwegs nicht erfüllen, sind ebenfalls auszutauschen. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeindeverwaltung hat das Vorhaben „Fenstertausch im Schulerweiterungsbau“ nach reiflicher Überlegung in den Haushaltsplan 2010 eingestellt. Die dort vorhandenen zweiteiligen Horizontal-Schiebefenster sind schwergängig und schließen nicht mehr dicht. Einzelne Fenster sind so schwer gängig, dass sie nicht mehr geöffnet werden können. Die Reparatur dieser Fenster wäre sehr aufwändig. Durch eine Reparatur wäre aber nicht gewährleistet, dass die Fenster wieder dicht schließen. Bei einer Brandverhütungsschau im Jahr 2003 wurde an diesen Fenstern bemängelt, dass diese den zweiten Rettungsweg beim Aus- oder Einstieg erschweren bzw. blockieren, weil beim öffnen keine Fläche frei wird, die den Ein- und Ausstieg gewährleistet. Daraufhin wurde in drei Klassenzimmern, welche von außen nicht ebenerdig erreichbar sind, je ein Fenster pro Raum ausgebaut und ein Hebe-Schieber-Fenster eingebaut, um den zweiten Rettungsweg sicherzustellen. Diese Fensterbauart hat sich bewährt und soll deshalb bei einem Fenstertausch beibehalten werden. Die neuen Fenster sollen wie im Hauptgebäude mit Fensterkontakten ausgestattet werden. Diese Kontakte können auf die vorhandene Einzelraumregelung der Heizungssteuerung aufgeschaltet werden. Dies hätte zur Folge, dass bei offenem Fenster die Heizung nur noch im Frostbetrieb läuft. Zudem kann der Hausmeister auf seinem Computerbildschirm erkennen ob ein Fenster geöffnet oder geschlossen ist. Die geplante Maßnahme würden somit mehrfache energetische Vorteile bringen. Dem Vorschlag der Freien Wähler, die Fenstersanierungsarbeiten in zwei Bauabschnitte zu unterteilen steht die Verwaltung kritisch gegenüber. Insgesamt stehen 30 Fenster zum Austausch an. Die Arbeiten müssen wegen ihres Umfangs durch einen Architekten ausgeschrieben werden. Dieser Aufwand fällt dann zweimal an. Die Bauüberwachung wird nahezu den doppelten Zeitaufwand verursachen. Bei einem größeren Umfang des Auftrags sind günstigere Preise als bei zwei kleineren Aufträgen zu erwarten. Für dieses Vorhaben sollen die der Gemeinde Aichwald zustehenden Restmittel der Bildungspauschale nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz in Anspruch genommen werden. Diese Mittel können nur fließen, wenn energetische Maßnahmen umgesetzt werden. Leider erfüllt der von der SPD-Fraktion gemachte Alternativvorschlag zur Verwendung der Restmittel des Zuschusses diese Voraussetzungen nicht. Mit einem sommerlichen Wärmeschutz für die Fenster der Schulräume in Aichschieß wird keine Energie eingespart. Die Gemeindeverwaltung ist daher nach wie vor der Meinung, dass der Fenstertausch im Jahr 2010 durchgeführt werden sollte.
 
Ergebnis:
Der Gemeinderat entschied nach längerer Diskussion einstimmig, nach einem Vor-Ort-Termin über den Antrag zu entscheiden und die entsprechende Haushaltsstelle solange mit einem Sperrvermerk zu versehen. 

3. Anträge der SPD-Fraktion zum Haushaltsplan
3.1 Angesichts dessen, dass für unsere Schule in der letzten Zeit hohe Investitionen getätigt wurden, beantragen wir, den Austausch der Fenster im Schulpavillon zurückzustellen, also die dafür geplanten 75.000 € im neuen Haushalt nicht zu verwenden. Statt dessen ist es unser Wunsch, dass ein Teil der Mittel für den Bereich ‚Spielgeräte’ zur Verfügung gestellt werden.


Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird auf die Stellungnahme zu Antrag 2.5 der FW-Fraktion verwiesen.


Ergebnis:
Der Antrag wurde für erledigt erklärt.


3.2 Wir beantragen gemäß Punkt 1 der Prioritätenliste der Spielplatzleitplanung, auf dem Rathausplatz mehrere Spielgeräte für Klein- und Schulkinder aufzustellen. Neben dem Wunsch, auch in der Ortsmitte Angebote für Kinder zu haben, geht es uns hierbei genauso um eine weitere Belebung des Rathausplatzes. Dazu sollen zusätzlich 30.000 € in den Vermögenshaushalt aufgenommen werden.


Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird auf die Stellungnahme zu Antrag 1.3 der CDU-Fraktion verwiesen.


Ergebnis:
Der Antrag wurde für erledigt erklärt.


3.3 Wir beantragen, schwerpunktmäßig weitere Umbaumaßnahmen von Spielplätzen in die Prioritätenliste der Gemeinde aufzunehmen. Gleichzeitig bitten wir, gemeinsam mit den Vertretern der Lokalen Agenda abzuklären, inwieweit hier auch Eigenleistungen der Beteiligten eingebracht werden könnten.


Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird auf die Stellungnahme zu Antrag 1.3 der CDU-Fraktion verwiesen.


Ergebnis:
Der Antrag wurde für erledigt erklärt.


3.4 Um auch der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen, beantragen wir, dass bei künftigen Planungen bzw. Änderung von Spielpunkten und Spielplätzen Bewegungsgeräte für ältere Menschen mitberücksichtigt werden. Hier gibt es inzwischen eine Vielzahl von Fitnessgeräten für Erwachsene, die präventiv eingesetzt werden können.


Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird auf die Stellungnahme zu Antrag 1.3 der CDU-Fraktion verwiesen.


Ergebnis:
Der Antrag wurde für erledigt erklärt.


3.5 Leider mussten wir uns in der Vergangenheit damit abfinden, dass aufgrund der fehlenden Breite unserer Hauptstraßen nicht überall Radwege parallel dazu verlaufen können. Umso wichtiger wäre es, immer da, wo Radwege entlang der Durchgangsstraßen nicht möglich sind, aufzuzeigen, wo eine Alternativroute verläuft. Wir beantragen, dass dort, wo dies noch nicht geschehen ist, Hinweisschilder aufgestellt werden. Wir sind gerne dazu bereit, der Verwaltung entsprechende Punkte aufzulisten.


Stellungnahme der Verwaltung:
Fraktionsübergreifend wurde in der Vergangenheit eine umfassende Beschilderung von Radwegverbindungen in Eigeninitiative durchgeführt. Das Netz ist deshalb schon sehr eng geknüpft, so dass die Verwaltung die hier vorgeschlagenen Vernetzungslücken in Abstimmung mit den Fachleuten der Unteren Verkehrsbehörde gerne in Angriff nehmen wird.

Ergebnis:
Mit der Stellungnahme der Verwaltung erklärte die SPD-Fraktion den Antrag für erledigt.


3.6 Der fehlende Radweg zum weißen Stein beschäftigt uns ebenfalls seit vielen Jahren, ohne dass sich hier wirklich etwas tut. Uns ist zwar bekannt, dass die Entscheidung darüber nicht allein von Aichwald abhängt. Solange der Radweg nicht umgesetzt wird, werden wir in unserer Haushaltsrede immer wieder auf diesen potentiellen Gefahrenpunkt eingehen und bitten die Gemeinde hier weiterhin am Ball zu bleiben und uns über die aktuelle Lage erneut zu berichten.


Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird auf die Stellungnahme zu Antrag 2.4 der FW-Fraktion verwiesen.


Ergebnis:
Der Antrag wurde für erledigt erklärt.


3.7 Als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden beantragen wir, dass die Verwaltung aufzeigt, welche Alarmierungssysteme für unsere Grund- und Hauptschule mit den Außenstellen in Aichschieß und Aichelberg vorhanden sind, um alle an Schule Beteiligten rechtzeitig zu informieren. Dazu ist darzustellen, welche Maßnahmen von wem in einem konkreten Gefährdungsfall durchzuführen sind.


Stellungnahme der Verwaltung:
Vorweg: Die sinnvollste Maßnahme wäre das Verbot von großkalibrigen Waffen – ein solches Verbot ist jedoch offen. Und: Durch präventive soziale Maßnahmen keine Täter „entwickeln“ lassen. Auch wenn man die Schulen zu Festungen ausbaut, was unserer Kultur der offenen Schule widerspricht, würde man keinesfalls alle Risiken ausschließen können. Dennoch ist es natürlich angebracht, Alarmierungssysteme zu prüfen bzw. soweit erforderlich zu entwickeln bzw. anzuschaffen. Die Gemeindeverwaltung ist diesbezüglich bereits seit einigen Monaten mit der Schulleitung in Kontakt. Grundsätzlich ist es so, dass die Schule selbst festlegen muss, was für sie sinnvoll ist. Die Schule hat deshalb einen Krisenplan entwickelt, der am 28.01.2010 fortgeschrieben wurde. Ungeachtet dessen ist der Krisenplan noch für die Grundschulen in Aichelberg und Aichschieß fort zu schreiben. Mit der Schule wurde vereinbart, dass im März eine Sitzung des Krisenteams einberufen wird, um Schwachstellen an und in den Schulgebäuden zu untersuchen, Alarmanlagen zu überprüfen oder ob Gegensprechanlagen installiert werden sollen. Mit dem Krisenplan ist der wichtigste Schritt bereits getan: Aufgabenzuweisung, Alarmierungs- und Erreichbarkeitsliste, Grunddaten der Versorgung und Gebäudestruktur.


Ergebnis:
Die SPD-Fraktion erklärte den Antrag mit der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.


3.8 Als Konsequenz aus der Öffnung der Vergabeordnung beantragen wir, dass bei zukünftigen Vergaben von Aufträgen darauf zu achten ist, dass vom Auftragsnehmer die gesetzlichen Mindestlöhne bezahlt werden und soweit es überprüfbar ist, keine Produkte gekauft werden, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen.


Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung ist die Zielsetzung dieses Antrages durchaus positiv zu bewerten, jedoch die Umsetzung in der Praxis nicht möglich und umsetzbar. Letztlich besteht nicht die Möglichkeit tatsächlich nachzuprüfen, ob die angesprochenen Grundsätze bei den Firmen und Lieferanten eingehalten sind. Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass sich die in Aichwald tätigen Firmen an in Deutschland geltendes Recht halten. Der Antrag sollte deshalb abgelehnt werden.


Ergebnis:
Die SPD-Fraktion zog den Antrag nach längerer Diskussion zurück.


3.9 Wir beantragen eine Stellungnahme der Verwaltung zur künftig sicherzustellenden hausärztlichen Versorgung in Aichwald und über mögliche Maßnahmen seitens der Gemeinde in dieser Frage.


Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird auf die Stellungnahme zu Antrag 2.2 der FW-Fraktion verwiesen.


Ergebnis:
Der Antrag wurde für erledigt erklärt.


4. Anträge von Bündnis90/Die Grünen zum Haushaltsplan:
4.1
Der Arbeitskreis der Lokalen Agenda hat sich für eine attraktive Gestaltung der Spielplätze engagiert und jetzt den Fraktionen konkrete Vorschläge für eine schrittweise Umsetzung der Spielplatzleitplanung gemacht. Da diese Vorschläge innerhalb des von der Verwaltung vorgeschlagenen finanziellen Rahmens liegen, beantragen wir, die Vorschläge der Lokalen Agenda zu verwirklichen.


Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird auf die Stellungnahme zu Antrag 1.3 der CDU-Fraktion verwiesen.


Ergebnis:
Der Antrag wurde für erledigt erklärt.


4.2 Wir beantragen bei der nächsten Ausschreibung der Stromlieferungen für die Gemeinde Aichwald den Anteil des Stromes aus regenerativen Energien von jetzt 10 auf 50 % zu erhöhen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der jährliche Strombedarf der Gemeinde Aichwald im Niederspannungsbereich beträgt ausschließlich des Stroms für die Straßenbeleuchtung rund 300.000 kwh. Seit 2008 werden rund 10% dieses Bedarfs als Ökostrom bezogen. Die Strommengen wurden im Jahr 2007 durch die GT-Service GmbH europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag für die Stromlieferung sowohl für konventionell erzeugten als auch für den Strom aus regenerativen Quellen hat die ENBW erhalten.
Im Jahr 2010 wird der Strombezug erneut ausgeschrieben werden. Für die Ausschreibung kann die Gemeinde neue Vorgaben bezüglich des Anteils an Ökostrom machen. Derzeit muss für den Ökostrom ein um 0,3689 Cent höherer Preis als für den konventionell erzeugten Strom bezahlt werden. Diese Preisdifferenz kann bei einer neuen Ausschreibung niedriger oder höher ausfallen. Sollte der Antrag von Bündnis 90 Die Grünen angenommen werden, würden bei gleicher Preisdifferenz wie bisher Mehrkosten für den Strombezug im Niederspannungsbereich in Höhe von rund 450 € jährlich entstehen. Diese Kosten würden erstmals im Jahr 2011 anfallen. Für die Straßenbeleuchtung wurden im Jahr 2009 Strommengen von rund 214.000 kwh bezogen. Die Stromlieferung für die öffentliche Beleuchtung ist im Konzessionsvertrag zwischen der ENBW und der Gemeinde Aichwald geregelt, welcher Ende des Jahres 2012 ausläuft. Alternativen beim Strombezug für die Straßenbeleuchtung hat die Gemeinde derzeit nicht. Der Strombezugspreis ist allerdings günstiger als die Preise des ausgeschriebenen allgemeinen Strombedarfs. Aus Sicht der Verwaltung sind die Mehrkosten im Niederspannungsbereich von 450 EURO durchaus darstellbar, weshalb der Antrag von der Verwaltung unterstützt wird.


Ergebnis:
Bündnis 90/ Die Grünen modifizierten ihren Antrag: Die Gemeinde Aichwald solle den Anteil des Stromes aus regenerativen Energien von jetzt 10 % auf 100 % erhöhen. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.


4.3 Weiterhin bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob ein Wechsel des Gasanbieters zu EWS Schönau für die Gemeinde Aichwald nicht nur ökologisch sinnvoll sondern auch finanziell lukrativ ist?


Stellungnahme der Verwaltung:
Der Wechsel des Gasanbieters zu EWS Schönau ist für die Gemeinde Aichwald finanziell nicht lukrativ. Allein für die größeren Abnahmestellen (Gemeindezentrum, Rathaus, Feuerwehrhaus und Asylheim Aichschieß) beträgt die Preisdifferenz zum derzeitigen Lieferanten ca. 2.750 € jährlich bei einer Verbrauchsmenge von 1.200.000 kwh. Nachdem die GT-Service GmbH im Dezember 2009 angekündigt hat, in Zukunft eventuell auch für den Gasbedarf eine Bündelausschreibung anzubieten, hat die Gemeinde dort ihr Interesse an einer Ausschreibung bekundet. Falls dort ein entsprechendes Handelsvolumen erreicht wird, könnte der Gas-Energiebezug künftig noch preiswerter werden. Die Verwaltung sieht deshalb derzeit keinen Grund zu dem von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Gasanbieter zu wechseln.


Ergebnis:
Bündnis 90/ Die Grünen erklärten den Antrag mit der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt. Einer Bündelausschreibung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.


4.4 Eine Gruppe von Bürgern plant eine weitere Bürgersolaranlage. Wir beantragen, dieses Vorhaben dadurch zu unterstützen, dass das Dach des Schulgebäudes in Schanbach pachtfrei zur Verfügung gestellt wird. Auch damit würde die Gemeinde aktiv zum Klimaschutz beitragen und gleichzeitig Vorbildfunktion für ihre Bürger erfüllen.


Stellungnahme der Verwaltung:
Gegen den beantragen Beschluss hat die Gemeindeverwaltung rechtliche Bedenken. Der Beschluss stünde im Widerspruch zu § 92 Abs. 2 der GemO. Die Rechtsauffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur kostenfreien Überlassung von gemeindlichen Vermögensgegenständen geben wir nachstehend wieder:
V. Nutzung eines gemeindlichen Vermögensgegenstandes Bei der Einräumung eines Nutzungsrechts an einer kommunalen Dachfläche für den Betrieb einer PV-Anlage ist zu beachten, dass es sich um die Überlassung der Nutzung eines gemeindeeigenen Vermögensgegenstandes handelt. Diese darf aufgrund der einschlägigen Bestimmungen der Gemeindeordnungen der Länder * in der Regel nur zum vollen Wert erfolgen. Dies bedeutet, dass regelmäßig ein marktübliches Entgelt zu vereinbaren ist. Um dieses zu ermitteln, sollten zumindest mehrere Angebote eingeholt werden. Zu den vergaberechtlichen Vorgaben s. u. X. Ausnahmsweise kann zwar von der Festlegung eines Nutzungsentgelts abgesehen werden, etwa wenn eine von der Gemeinde ansonsten zu erfüllende Aufgabe mit der Überlassung gefördert werden würde. Eine solche Ausnahme ist bei der Einräumung eines Nutzungsrechts an einer kommunalen Dachfläche jedoch nicht erkennbar, denn der Vertragspartner der Kommune erzielt aus der Einspeisevergütung Gewinne. Für den Fall, dass die Kommune die Dachfläche selbst zur Stromerzeugung zur Einspeisung in das allgemeine Netz oder zur eigenen Stromversorgung nutzt und damit eine von ihr zu erfüllende Aufgabe fördert, fehlt es an der Voraussetzung der Überlassung an einen Dritten. Es gibt verschiedene Modelle zur Bemessung des Entgelts, die die o. g. Kriterien erfüllen. Es kommt sowohl die Festlegung eines Prozentsatzes der dem Betreiber nach § 33 Abs. 1 EEG im Abrechnungszeitraum zustehende Einspeisevergütung in
Frage als auch eine Bestimmung anhand eines Prozentsatzes des Jahresertrages der elektrischen Nennleistung der Anlage.
Es ist darauf hinzuweisen, dass zu den Regelungen zur Nutzungsüberlassung auch eine Bestimmung zur Verpflichtung des Betreibers zur Rechnungslegung gegenüber der Stadt/Gemeinde aufgenommen werden sollte. Andernfalls bleibt die Stadt/ Gemeinde auf die gesetzlichen Auskunftsrechte verwiesen. Die Alternative der ertragsunabhängigen Vergütung kommt in Betracht, da die tatsächliche Einspeisung dem Verantwortungsbereich und der Risikosphäre des Betreibers
zuzurechnen ist. Die Parallele zur Vermietung von Gewerbeflächen bestätigt diese Wertung. Zudem bieten einzelne Betreiber weitere Nebenleistungen wie z.B. die grundhafte Sanierung eines Daches an. Die Regelungen solcher Nebenleistungen sollten im einzelnen Fall individuell in den Vertrag aufgenommen werden. In solchen Fällen kann es möglich sein, dass die PV-Anlage zum Gebäudebestandteil wird. Bezüglich dieser Besonderheit ist der Vertrag dann umzugestalten.
(* z.B. §§ 90 Abs. 4 GO NRW; 90 Abs. 2 GO Sachsen; 97 Abs. 2 GO Nds.; Art. 75 Abs. 2 S. 1 Bay. GO).
Falls der Gemeinderat dennoch den beantragten Beschluss herbeiführt, müsste die Verwaltung im Einvernehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde prüfen ob dem Beschluss widersprochen werden muss.


Ergebnis:
Der Antrag wurde mit 15 Nein-Stimmen und 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.


4.5 Wir beantragen, dass in Absprache mit dem AWB, am Recyclinghof in Krummhardt eine Sammelstelle dafür eingerichtet wird, evt. auch für CDs und kleinere Elektrogeräte. Entsprechend ist im Amtsblatt zu informieren.


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hält diesen Antrag für sehr sinnvoll und wird sich dementsprechend mit dem für die Abfallbeseitigung zuständigen Abfallwirtschaftsamt in Verbindung setzen. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Recyclinghof eine Einrichtung des Landkreises Esslingen ist und deshalb die Umsetzung dieser Idee nur mit Zustimmung des Landkreises bzw. des Abfallwirtschaftbetriebes erfolgen kann.


Ergebnis:
Bündnis 90/ Die Grünen erklärten den Antrag mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Vorlage eines entsprechenden Informationsschreibens des Abfallwirtschaftsbetriebes für erledigt.


4.6 Die durch den geringeren Zuschussbeitrag der Gemeinde Aichwald zur Linie 114, eingesparten Gelder dazu zu verwenden, die Bus-Lücke ab ES Bahnhof zwischen 14:16 und 15:16 Uhr, Mo – Fr. durch einen zusätzlich einzusetzenden Bus zu schließen.


Stellungnahme der Verwaltung:
Das Einsetzen eines zusätzlichen Busses wird laut Angebot der Firma Fischle, Esslingen brutto einen Kostenaufwand von rund 25.000 Euro verursachen. Die Verwaltung schlägt vor, die Auswertung der Fahrgastzählung der Firma Fischle abzuwarten, da dieses Ergebnis durchaus auch zu Veränderungen im Fahrplan und in den Buseinsätzen führen kann, die einen weiteren Bus überflüssig machen. Grundsätzlich ist die Verwaltung aber der Ansicht, dass die Minderung des Zuschussbeitrags den Haushalt entlasten und nicht durch Neuausgaben kompensiert werden sollte. Der Fahrdienstleiter der Firma Fischle hat versichert, dass bei einem Fahrgastüberhang nach der Buspause, wie in der Antragsbegründung geschildert, ein zweiter Bus als Doppelbus eingesetzt wird.


Ergebnis:
Mit der Stellungnahme der Verwaltung erklärten Bündnis90/ Die Grünen den Antrag für erledigt.


5. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie über den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung
Nachdem alle Anträge des Gemeinderats behandelt wurden stellte Gemeindekämmerer Gerhard Vetter die finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse auf den Haushaltsplan dar.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion Prof. Dr. Volker Haug beantragte eine getrennte Abstimmung des Entwurfs der Haushaltsplans 2010 und des Wirtschaftsplans 2010 für die Wasserversorgung. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2010. Die CDU-Fraktion enthielt sich komplett bei der Beschlussfassung mit der Begründung des Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Volker Haug, dass weder die Verwaltung noch die anderen Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderats dem finanzpolitischen Vorschlag der CDU-Fraktion, den Haushalt angesichts der angespannten finanziellen Lage weiter zu konsolidieren, gefolgt seien und stattdessen alle Anträge der CDU-Fraktion, welche ein Zurückfahren der Ausgaben vorgesehen hätten, abgelehnt hätten. Bürgermeister Nicolas Fink und die Fraktionsvorsitzenden Albert Kamm (FW-Fraktion) und Hans-Ulrich Richter (SPD-Fraktion) signalisierten Unverständnis für diese Reaktion der CDU-Fraktion.
Von der mittelfristigen Finanzplanung nahm der Gemeinderat Kenntnis. Das Gesamtvolumen des Haushalts 2010 beläuft sich nun auf 14.665.900 Euro. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen davon 12.837.850 Euro und auf den Vermögenshaushalt 1.828.050 Euro.


II. Vergabe des Auftrags zur Beschaffung neuer Einsatzjacken für die Freiwillige Feuerwehr
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Aichwald sind derzeit mit Einsatzjacken „Baden-Württemberg“ ausgestattet. Diese Einsatzjacken sind ca. 14 Jahre alt und erfüllen die derzeit gültigen Normen bezüglich Hitzeschutz und Wahrnehmbarkeit nicht mehr. Deshalb müssen für alle Feuerwehrmitglieder neue Einsatzjacken beschafft werden. Die Führungsmannschaft der Feuerwehr hat sich von 3 Herstellern deren typengeprüfte Einsatzjacken präsentieren lassen. Entscheidende Kriterien für die Auswahl waren Funktionalität, Schutzwirkung (Hitzeschutz und Wahrnehmbarkeit) sowie die Kosten für die Folgebeschaffung für weitere Feuerwehrangehörige. Die Wahl fiel – mit Zustimmung des Feuerwehrausschusses – auf ein Modell das von dem dänischen Hersteller „Viking“ hergestellt und von der Fa. Barth aus Fellbach vertrieben wird. Feuerwehrkommandant Klaus Geyer stellte dem Gemeinderat die Modelljacke persönlich vor und erläuterte deren Vorzüge. Der Gemeinderat vergab darauf hin einstimmig den Auftrag zur Lieferung von 80 Überjacken VIKING QUADRIGA zum Gesamtpreis von 42.697,20 Euro an die Firma Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG, Fellbach.


III. Bebauungsplan „Schurwaldstraße / Gartenweg 1. Änderung“, Markung Aichelberg: Erneute Feststellung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.07.2009 den Entwurf für den Bebauungsplan „Schurwaldstraße / Gartenweg 1. Änderung“ und die Örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet beschlossen. In der Zeit vom 06.08.2009 bis 06.09.2009 wurde der Entwurf öffentlich ausgelegt, ebenso wurde die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Von privater Seite sind zu dem Bebauungsplanvorentwurf keine Anregungen vorgebracht worden. Von den Trägern öffentlicher Belange sind insgesamt drei Anregungen eingegangen:
Der Gemeinderat entschied einstimmig über die eingegangenen Anregungen und Bedenken, wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Dem Entwurf des Bebauungsplans sowie den Örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet wurde auf der Grundlage des Lageplans des Büros AGOS, einschließlich Textteil und Begründung vom 22.02.2010 ebenfalls einstimmig zugestimmt.


IV. Abwasserbeseitigungskonzeption Wochenend-häuser – Vergabe der Entleerung und Reinigung der geschlossenen Gruben
Entsprechend den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum sind die Kommunen verpflichtet, für im Außenbereich befindliche Gebäude, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, eine Konzeption für eine geordnete Abwasserbeseitigung zu Erstellen und in der Folge eine solche auch zu überwachen bzw. zu erfüllen.
Zur Erstellung dieser Konzeption hat der Gemeinderat in der Sitzung am 22.06.2009 das Ingenieurbüro Spieth beauftragt. Vom Büro Spieth wurden mittlerweile die Vorplanungen (Begehung der Grundstücke, lagemäßige Dokumentation der Gruben, Erstellung entsprechender Pläne, Erstellung eines Leistungsverzeichnis für die Grubenentleerung und Reinigung) soweit erbracht, dass nun als nächster Schritt die Gruben auf ihre Dichtigkeit zu kontrollieren sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die Gruben durch ein geeignetes Unternehmen geleert und gereinigt werden, damit die Dichtigkeitsprüfung durch das Ingenieurbüro erfolgen kann. Es wurde bei insgesamt 12 in Frage kommenden Firmen angefragt, ob sie an einer entsprechenden beschränkten Ausschreibung teilnehmen wollen. Auf Grund der besonderen Verhältnisse und zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Arbeiten, haben sich lediglich 4 Firmen dafür interessiert, an der Ausschreibung beteiligt zu werden. Noch während der Ausschreibungsfrist haben 3 Firmen erklärt, dass sie kein Interesse an der Durchführung der Arbeiten haben. Lediglich von der Fa. Falkenstein GmbH wurde ein Angebot abgegeben.
Mit den Leistungen zur Leerung und Reinigung der Abwassergruben im Wochenendhausgebiet Aichelberg wurde nun die Firma Falkenstein GmbH, Schorndorf, zum Angebotspreis in Höhe von 33.243,78 € beauftragt.


V. Flussgebietsmodell Haldenbach/Strümpfelbach und Schweizerbach/Beutelsbach – Kostenbeteiligung der Gemeinde Aichwald
Auf Grund der immer häufiger und stärker auftretenden Hochwasserereignisse im Gebiet der Stadt Weinstadt ist diese schon seit einiger Zeit auch mit den Anliegergemeinden in Kontakt, um nach langfristig funktionierenden Lösungen zur Verbesserung der Situation zu suchen. Insbesondere die Ableitung der Ortsentwässerung Aichelberg in die Schelmenklinge führt bei Starkregenereignissen zu regelmäßigen Überflutungen im Ortsteil Schnait. Auf Grund erster Überlegungen zur Vermeidung dieser Überlastung der Schelmenklinge wurden im Jahr 2009 im Haushalt 100.000,00 zu einem möglichen Umbau der Ableitung des RÜB Aichelberg in die „Brünnelesklinge“ eingestellt. Die Untersuchungen des von der Stadt Weinstadt beauftragten Büros Fasnacht haben jedoch gezeigt, dass die Einleitung in die Brünnelesklinge ökologisch und hydraulisch nicht vertretbar ist. Es wurden in dieser Untersuchung verschiedene Alternativen (große Rückstaubecken im Waldbereich Markung Aichelberg und Entlastungskanäle Richtung Schnait) aufgezeigt, die einerseits erhebliche Kosten verursachen würden und andererseits eventuell zu Problemen im weiteren Verlauf flussabwärts führen könnten. Es hat sich gezeigt, dass für eine vernünftige Lösung eine umfassendere Betrachtung der Gewässersituation und der Flusshydraulik erforderlich ist. Die Stadt Weinstadt hat deshalb zur Erstellung eines sogenannten Flussgebietsmodells das Ing. Büro Zink beauftragt. Diese Modelle werden im Rahmen des Hochwasserschutzprogramms des Landes zur Hälfte durch das Land bezuschusst. Nachdem große Bereiche des Einzugsgebiets der betroffenen Flüsse auf Markung der Angrenzerkommunen liegen, strebt die Stadt Weinstadt ein gemeinsames Vorgehen bei der Konzeption und auch eine entsprechende Kostenbeteiligung der betroffenen Kommunen an. Entsprechend dem vom Büro Zink aufgestellten Kostenschlüssel wäre die Gemeinde Aichwald mit rund 25 % beteiligt. Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat der Kostenbeteiligung zuzustimmen, da insbesondere Aichwald ein eigenes Interesse an einer gründlichen Grundlagenerhebung haben müsse. In absehbarer Zeit werde es unumgänglich, die Ableitungsproblematik des Ortsteiles Aichelberg zu lösen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Das Flussgebietsmodell für die im Tal liegenden Vorfluter biete für die kommenden Planungen eine überaus detaillierte und fundierte Planungsgrundlage. Der Gemeinderat stimmte einer Kostenbeteiligung in Höhe von 25 % (ca. 16.000 Euro) der nicht durch die Landesförderung abgedeckten Kosten zur Erstellung eines Flussgebietsmodells für den Haldenbach/Strümpfelbach und den Schweizerbach/Beutelsbach einstimmig zu. Nachdem im Jahr 2009 die Mittel für einen angedachten Umbau des RÜB Aichelberg nicht benötigt wurden, kann die Kostenbeteiligung durch Haushaltsreste finanziert werden.

Weiterführende Links:
  • Haushalt


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