Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11.07.2016

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In seiner Sitzung am 11. Juli 2016 hat der Gemeinderat über folgende Tagesordnungspunkte beraten:

I. Entwicklung Neubaugebiet "Fuchsbühl" - Beauftragung Erschließungsträger und Städtebauliche Planung

In der Sitzung vom 13.06.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, das Neubaugebiet „Fuchsbühl“ auf der Grundlage der durch das Büro Melber & Metzger vorgestellten Variante 3, weiter zu verfolgen. Zur Umsetzung der Baugebietsentwicklung ist es erforderlich, einen Erschließungsträger zu beauftragen. Auf der Grundlage der Angebote vom 29.03.2016 wurde das Büro Melber & Metzger, Nürtingen mit den Leistungen der Erschließungsträgerschaft, Bodenordnung, Vermessung und Bebauungsplanung zur Entwicklung des Neubaugebiets „Fuchsbühl“ beauftragt.
Zur Übernahme der im Jahr 2016 voraussichtlich anfallenden „Vorabkosten“ im Zusammenhang mit der Entwicklung des Baugebiets „Fuchsbühl“ wurden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000,00 € bewilligt.


II. Information über die Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindergärten; Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze

Für das kommende Kindergartenjahr 2016/2017 ist im Kinderhaus Schanbach die Einrichtung einer weiteren Gruppe erforderlich. Geplant ist die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe (Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt). Ein Bedarfsüberhang zeichnet sich ab 2017 auch für den Kindergarten in Aichelberg ab, der weder im Kinderhaus Schanbach noch im Kindergarten Aichschieß aufgefangen werden kann. Insofern sollte dort ebenfalls kurzfristig mit der Einrichtung einer weiteren Gruppe reagiert werden, falls sich der vorab angemeldete Bedarf so bestätigt, bzw. noch weiter steigen sollte. In den kommenden drei Jahren ist mit einer kontinuierlichen Zunahme der Kinderzahlen in Aichwald zu rechnen. Mit der Einrichtung der zusätzlichen Gruppen in Schanbach und Aichelberg zum September 2016 bzw. Februar 2017 kann der Bedarf in dem Kindergartenjahr 2016/2017 voraussichtlich erfüllt werden. Es ist jedoch dann schon für das darauffolgende Kindergartenjahr 2017/2018 damit zu rechnen, dass das Platzangebot in Schanbach sowohl im Bereich der Krippenplätze, als auch der Ganztagesbetreuungsplätze nicht ausreichen wird und hierfür ein entsprechender Lösungsansatz gefunden werden muss.
Der Gemeinderat nimmt von der Information über die Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindergärten Kenntnis.
Er beschließt zum Kindergartenjahr 2016/2017 im Kinderhaus Schanbach die Eröffnung einer weiteren Gruppe. Bei entsprechendem Bedarf wird nach den Weihnachtsferien 2016/2017 im Kindergarten Aichelberg ebenfalls eine weitere Gruppe eröffnet.


III. Neubau der Anschlussunterbringung - Ermächtigung zur Auftragsvergabe Hochbau

Zurzeit läuft beim Landratsamt Esslingen das gemeinsame Ausschreibungsverfahren für die beiden Gemeinschafts-unterkünfte, die Erstunterbringung des Landkreises und die Anschlussunterbringung der Gemeinde (Frist: 13. Juli 2016, 24:00 Uhr). Danach beginnt die Angebotsauswertung. Der Zuschlag muss spätestens bis zum 13.08.2016 erteilt werden. Da dieser Termin in der sitzungsfreien Zeit liegt, ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister, nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Hochbauarbeiten für das Bauvorhaben Gemeinschaftsunterkünfte, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen zu dürfen.
Lt. aktuellem Bauzeitenplan wird mit einer Fertigstellung der Gebäude bis Ende Februar 2017 gerechnet. Die gesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel belaufen sich auf 2.500.000 Euro.


IV. Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Esslingen, Beitritt der Gemeinde Aichwald

Der Landkreis Esslingen hat am 14. April die Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes (LEV) beschlossen. Der LEV ist ein Dienstleister für seine Mitglieder in Sachen regionales Natur- und Landschaftsmanagement und soll dem Landkreis und seinen Städten und Gemeinden durch Beratung und Koordination der Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft zuarbeiten. Fördermittel für die Landschaftspflege können durch individuellere Betreuung noch besser als bisher vermittelt werden, wodurch sich die Wertschöpfung der Landwirtschaft für Landwirte und Gemeinden erhöht. Kommunen haben als Mitglieder in der Mitgliedsversammlung und aufgrund ihrer Drittelparität im Vorstand des LEV direkten Einfluss und Mitsprache bei den Entscheidungen des Verbands. Für die Gemeinde Aichwald würde der jährliche Mitgliedsbeitrag 200 Euro betragen. Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Beitritt der Gemeinde Aichwald in den Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Esslingen ab.


V. Burgtreppe – Vergabe der Arbeiten

Der Gemeinderat beschloss, den Zuschlag für die Sanierung der Burgtreppe auf das Angebot der Firma Garten Krug GmbH, Kirchheim u. T. in Höhe von 103.707,68 Euro brutto
zu erteilen. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben fünf Unternehmen ein Angebot abgegeben Gemäß der VOB erhielt das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag.


VI. Sanierung Schachenstraße - Vergabe der Tiefbauarbeiten

Der Gemeinderat beschloss, den Zuschlag für die Tiefbauarbeiten für die Sanierung der Schachenstraße auf das Angebot der Firma Hortus, Lorch-Weitmars, in Höhe von 273.478,25 Euro brutto zu erteilen. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben fünf Unternehmen ein Angebot abgegeben Gemäß der VOB erhielt das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. In der Angebotssumme sind rund 75.000 Euro für die Wasserversorgung enthalten.


VII. Sanierung des Gehweges entlang der Esslinger Straße

Der Landkreis plant, die K1267 zwischen der L 1150 und dem Kreisverkehr in Aichschieß zu sanieren. Zwischen diesem Kreisverkehr und den Bushaltestellen am Ortseingang Richtung Esslingen befindet sich ein Gehweg. Der vorhandene Bordstein verläuft auf der Südseite der Esslinger Straße (K 1267) sehr unstetig, teilweise liegt er unter der Fahrbahn. Eine Wasserführung ist an diesen Stellen nicht möglich. Im Zuge der Sanierung muss die Entwässerung entlang der Kreisstraße auf der Südseite saniert werden. Die vorhandenen Seiteneinläufe weisen nur eine geringe Einlaufhöhe auf und setzen sich deshalb stellenweise schnell zu. Im Zuge dieser Sanierung sollen diese Einläufe durch Straßenabläufe erneuert werden. Für die rund 325 m Gehweg werden vom Landkreis rund 55.000 Euro veranschlagt. Aufgrund des o. g. Ausführungszeitraumes ist mit einer Schlussrechnung des Projektes nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen womit es ausreichend sein wird, die notwendigen Haushaltsmittel planmäßig in den Haushalt 2017 einzustellen.
Grundsätzlich gab es für die Verwaltung keinen Anlass, den Gehweg sofort und komplett zu sanieren. Gleichwohl wäre dieser Teil des Gehweges in einem mittelbaren Zeitraum zumindest stellenweise zur Sanierung angestanden. Gleichzeitig ist die Entwässerungssituation sowohl der Straße als auch des Gehweges ungenügend. Zuletzt sind auch optische Gründe anzuführen, da die Kombination von sanierter Straße mit ausgefranstem und schadhaftem Gehweg innerhalb einer der wichtigsten Ortseingänge kein ansprechendes Bild abgibt. Vor dem Hintergrund dieser Aspekte und in der Annahme, dass bei einer entsprechend umfangreichen Ausschreibung des Landkreises für die Straßensanierung die Kosten für die Gehwegsanierung niedriger ausfallen als bei einer eigenen Ausschreibung über den Jahresbau, stimmt der Gemeinderat der Sanierung des Gehweges entlang der Esslinger Straße im Zuge der Straßensanierung durch den Landkreis zu. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 55.000 Euro werden in den Haushalt 2017 eingestellt.
 

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